Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => weitere Tarifverträge => Thema gestartet von: Haymitch am 17.02.2019 13:13

Titel: TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
Beitrag von: Haymitch am 17.02.2019 13:13
Ich bin seit über 40 Jahren bei der Sparkasse beschäftigt und als Abteilungsleiter seit Jahren in die Entgeltgruppe 15 Stufe 6 eingruppiert. Im Rahmen einer Fusion werden die Abteilungsleiterstellen neu besetzt. Falls ich zukünftig keine Leiterstelle mehr bekomme : Gibt es nach unten hin eine Begrenzung hinsichtlich einer Rückgruppierung unter den o.g. Voraussetzungen?
DANKE.
Titel: Antw:TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
Beitrag von: Spid am 17.02.2019 13:27
Eine solche kann nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung erfolgen.
Titel: Antw:TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
Beitrag von: Haymitch am 17.02.2019 13:32
Aber unbegrenzt nach unten? Das heisst, wenn ich zukünftig eine Stelle bekomme, die nach E 11 bewertet ist, kann ich auch von E15 dahin zurück gruppiert werden? Das ist also nicht begrenzt aufgrund der langen BetriebsZugehörigkeit?
Titel: Antw:TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
Beitrag von: Spid am 17.02.2019 13:43
Nein, ist es nicht - aber Du mußt Dich ja nicht darauf einlassen.
Titel: Antw:TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
Beitrag von: Haymitch am 17.02.2019 14:13
Ok. Und wenn ich mich nicht drauf einlasse? Was ist die Alternative? Ich suche mir dann einen neuen Job?
Titel: Antw:TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
Beitrag von: Spid am 17.02.2019 14:24
Du mußt zunächst  gar nichts tun - entweder der AG beschäftigt Dich in E15 weiter oder er spricht eine (Änderungs-)Kündigung aus. Erst im letzteren Fall bedarf es einer Kündigungsschutzklage - und die läuft bei betriebsbedingten Kündigungen fast nie ins Leere, weil der AG bei der Sozialauswahl gar nicht alles richtig machen kann.