Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Stempelritter am 21.08.2019 23:43
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Durch Einstellung habe ich Anspruch auf 2 Monate Trennungsgeld nach §6 TGV (tägliche Rückkehr zum Wohnort) erworben. Die einfache Strecke war 80km, die ich komplett mit der Bahn gefahren bin.
Im TG-Bescheid setzt sich der Auszahlungsbetrag aus
- den Fahrtkosten (Monatskarte)
- dem Verpflegungszuschuss (2,05€ pro Tag)
zusammen. Soweit okay.
Allerdings wird der Auszahlungsbetrag komplett als "steuerpflichtig" ausgewiesen.
Warum? Ich dachte Trennungsgeld wird erst ab dem 3 Monat steuerpflichtig?
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Ich habe die Antwort jetzt DOCH selbst gefunden, Seite 3:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/RV_RK_TG_UK/Informationen_Reisekosten/Uebersicht_Lohnsteuer_RK_TG_UK.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr (§ 6 TGV)
+
Unbefristete Maßnahmen oder zeitl. Befristung von mehr als 48 Monaten (erste Tätigkeitsstätte)
=
steuerpflichtig ab dem 1. Tag der Maßnahme