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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Oidaa am 08.08.2023 08:29

Titel: Falsche Eingruppierung
Beitrag von: Oidaa am 08.08.2023 08:29
Guten Morgen zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner Eingruppierung.
Eingestellt wurde ich als Sachbearbeiter in einer Hochschule mit E6.

Vor ca. 2 1/2 Jahren habe ich mit mehr als 50% meiner Arbeitszeit die EDV in unserer Abteilung übernommen.
Seit ca. 1 Jahr übe ich nur noch EDV Tätigkeiten aus die u.a. Administrativ sind. ((Meine Vorgängerin hatte die Stelle mit einer E9 ausgeübt)). Zwei Anträge auf Überprüfung der Eingruppierung ergaben weiterhin E6.

Ich habe zum 31.08 gekündigt, und meine Stelle wurde nun mit E8 ausgeschrieben.  >:(

Kann ich hier die Differenz von E6 zu E8 rückwirkend einfordern? :o

Danke und LG



Titel: Antw:Falsche Eingruppierung
Beitrag von: E15TVL am 08.08.2023 08:34
Kann ich hier die Differenz von E6 zu E8 rückwirkend einfordern? :o
Nein. Zumindest nicht auf Grundlage deiner Schilderung "die Stelle wurde mit E 8 ausgeschrieben".

Sofern deine auszuübenden Tätigkeiten tatsächlich der Wertigkeit E 8 entsprechen, könntest du nur die Ansprüche der letzten 6 Monate (s. § 37 TV-L) geltend machen.

Was du oder deine Vorgängerin ausgeübt habt, was eigentlich auszuüben war und wie die Bewertung der neu ausgeschriebenen Stelle aussieht, sind mindestens 3 Paar verschiedene Schuhe.
Titel: Antw:Falsche Eingruppierung
Beitrag von: MeinerEiner am 08.08.2023 08:35
Moin,

falls Du die IT-Tätigkeiten übernommen hast, ohne dass sie Dir wirksam übertragen wurden, hast Du genrerell keinen Anspruch auf ein höheres Entgelt.
Meistens werden die "neuen" Tätigkeiten einfach vom Vorgesetzten angeordnet, ohne dass er dazu ermächtigt ist, und falls der Mitarbeiter das freiwillig macht, ohne die rechtlichen Hintergründe zu kennen, ist für den AG alles in Ordnung.

Deine Tätigkeiten in deiner Tätigkeitsbeschreibung werden sich nicht geändert haben und nur aufgrund dieser bist du entsprechend eingruppiert.
Titel: Antw:Falsche Eingruppierung
Beitrag von: Oidaa am 08.08.2023 08:42
Moin,

falls Du die IT-Tätigkeiten übernommen hast, ohne dass sie Dir wirksam übertragen wurden, hast Du genrerell keinen Anspruch auf ein höheres Entgelt.
Meistens werden die "neuen" Tätigkeiten einfach vom Vorgesetzten angeordnet, ohne dass er dazu ermächtigt ist, und falls der Mitarbeiter das freiwillig macht, ohne die rechtlichen Hintergründe zu kennen, ist für den AG alles in Ordnung.

Deine Tätigkeiten in deiner Tätigkeitsbeschreibung werden sich nicht geändert haben und nur aufgrund dieser bist du entsprechend eingruppiert.


Da hatte ich einen Punkt vergessen.
Eine neue Tätigkeitsbeschreibung habe ich bekommen, jedoch war diese auch bei E6.
Die Stelle wurde mit der selben Tätigkeitsbeschreibung ausgeschrieben. Jedoch nun mit E8.

LG
Titel: Antw:Falsche Eingruppierung
Beitrag von: Tagelöhner am 08.08.2023 08:51
Die Stelle wurde mit der selben Tätigkeitsbeschreibung ausgeschrieben. Jedoch nun mit E8.

Das kann ja nur eine Vermutung deinerseits sein, da dir diese Informationen mit Sicherheit nicht vorliegen. Der Arbeitgeber kann die Tätigkeiten und Zeitumfänge der zugehörigen Arbeitsvorgänge bei der jetzt ausgeschriebenen Stelle entsprechend anpassen, so dass seiner Meinung nach eine E8-Eingruppierung dabei herauskommt. Daraus leitet sich aber für dich keinerlei Anspruch mehr ab. Wie willst Du denn bitte beweisen, dass der Arbeitgeber bei deiner Stellenbewertung einem Irrtum unterlag und diesen jetzt korrigiert hat?

Ich würde behaupten, dieses Kapitel solltest du gedanklich abschließen und dich zügig einem neuen besseren Arbeitsverhältnis zuwenden.
Titel: Antw:Falsche Eingruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 08.08.2023 08:59
Eine neue Tätigkeitsbeschreibung habe ich bekommen, jedoch war diese auch bei E6.
Dann nimm deine Tätigkeitsbeschreibung, fordere das Entgelt (welche deiner meiner Meinung nach deiner auszuübenden Tätigkeiten entspricht) schriftlich und rückwirkend (Verweis §37 nur die letzten 6 Monate) ein, zur Not unter zur Hilfenahme des ArbG (erstinstanzlich braucht man keinen RA).
Wenn der Ag sich geirrt hat mit der EG6, dann kriegst du halt das entsprechende Entgelt, wenn du dich irrst (was ich nicht glaube, da es mEn unmöglich ist als einzelner ITler in einem Unternehmen EG6 zu haben und EG8 durchaus wahrscheinlich ist) dann auch gut.
Titel: Antw:Falsche Eingruppierung
Beitrag von: Oidaa am 08.08.2023 09:48
Die Stelle wurde mit der selben Tätigkeitsbeschreibung ausgeschrieben. Jedoch nun mit E8.

Das kann ja nur eine Vermutung deinerseits sein, da dir diese Informationen mit Sicherheit nicht vorliegen. Der Arbeitgeber kann die Tätigkeiten und Zeitumfänge der zugehörigen Arbeitsvorgänge bei der jetzt ausgeschriebenen Stelle entsprechend anpassen, so dass seiner Meinung nach eine E8-Eingruppierung dabei herauskommt. Daraus leitet sich aber für dich keinerlei Anspruch mehr ab. Wie willst Du denn bitte beweisen, dass der Arbeitgeber bei deiner Stellenbewertung einem Irrtum unterlag und diesen jetzt korrigiert hat?

Ich würde behaupten, dieses Kapitel solltest du gedanklich abschließen und dich zügig einem neuen besseren Arbeitsverhältnis zuwenden.

Ist keine Vermutung. Die Stellenausschreibung liegt mir vor. Mit den selben Tätigkeiten die auch in meiner Tätigkeitsbeschreibung stehen. :)
Titel: Antw:Falsche Eingruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 08.08.2023 09:50
Ist keine Vermutung. Die Stellenausschreibung liegt mir vor. Mit den selben Tätigkeiten die auch in meiner Tätigkeitsbeschreibung stehen. :)
Du solltest bedenken, dass die Zeitanteile zu unterschiedlichen EGs führen können.
Und ich nehme nicht an, das Zeitanteile in der Stellenausschreibungen stehen!
Titel: Antw:Falsche Eingruppierung
Beitrag von: Tagelöhner am 08.08.2023 09:53
Ist keine Vermutung. Die Stellenausschreibung liegt mir vor. Mit den selben Tätigkeiten die auch in meiner Tätigkeitsbeschreibung stehen. :)

Wenn das der Fall ist verlier keine Zeit, mache deine Ansprüche wirksam geltend und reiche dann ggf. zeitnah Klage  zur Durchsetzung ein.
Titel: Antw:Falsche Eingruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 08.08.2023 09:55
Ist keine Vermutung. Die Stellenausschreibung liegt mir vor. Mit den selben Tätigkeiten die auch in meiner Tätigkeitsbeschreibung stehen. :)

Wenn das der Fall ist verlier keine Zeit, mache deine Ansprüche wirksam geltend und reiche dann ggf. zeitnah Klage  zur Durchsetzung ein.
Naja, hat ja noch 3 Wochen Zeit  8)
Titel: Antw:Falsche Eingruppierung
Beitrag von: Oidaa am 08.08.2023 10:35
Ist keine Vermutung. Die Stellenausschreibung liegt mir vor. Mit den selben Tätigkeiten die auch in meiner Tätigkeitsbeschreibung stehen. :)
Du solltest bedenken, dass die Zeitanteile zu unterschiedlichen EGs führen können.
Und ich nehme nicht an, das Zeitanteile in der Stellenausschreibungen stehen!

Aktuell liegt der Zeitanteil bei 100%.
ab 01.09 wird dann Etwas Sachbearbeitung mit rein genommen und auf 70% reduziert (30% Sachbearbeitung).
Titel: Antw:Falsche Eingruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 08.08.2023 12:34
Ist keine Vermutung. Die Stellenausschreibung liegt mir vor. Mit den selben Tätigkeiten die auch in meiner Tätigkeitsbeschreibung stehen. :)
Du solltest bedenken, dass die Zeitanteile zu unterschiedlichen EGs führen können.
Und ich nehme nicht an, das Zeitanteile in der Stellenausschreibungen stehen!

Aktuell liegt der Zeitanteil bei 100%.
ab 01.09 wird dann Etwas Sachbearbeitung mit rein genommen und auf 70% reduziert (30% Sachbearbeitung).
Jeder einzelne zu bewertender Arbeitsvorgang hat einen Anteil an diese 100%
Du hast mit Sicherheit nicht nur einen Arbeitsvorgang!

Beispiel:
Anlegen und Verwalten von Benutzer (Account, Email, ...)  x% Zeitanteil (EG3)
Netzwerkmanagment x% Zeitanteil (EG9a)
Rechner zusammenschrauben und installieren x% Zeitanteil (EG8)

...
also darum geht es bei der Beurteilung wo die Summe der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist.

Titel: Antw:Falsche Eingruppierung
Beitrag von: MeinerEiner am 10.08.2023 06:59
Der AG kann ja auch zu 100% IT-Tätigkeiten mit EG6 übertragen haben. Das deckt sich dann sicherlich nicht mit der Realität bei den durchgeführten Arbeiten, aber auch das ist im Nachhinein irrelevant.
Titel: Antw:Falsche Eingruppierung
Beitrag von: OrganisationsGuy am 10.08.2023 11:13
Jeder einzelne zu bewertender Arbeitsvorgang hat einen Anteil an diese 100%
Du hast mit Sicherheit nicht nur einen Arbeitsvorgang!

Beispiel:
Anlegen und Verwalten von Benutzer (Account, Email, ...)  x% Zeitanteil (EG3)
Netzwerkmanagment x% Zeitanteil (EG9a)
Rechner zusammenschrauben und installieren x% Zeitanteil (EG8)

...
also darum geht es bei der Beurteilung wo die Summe der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist.

Rechner zusammenschrauben und installieren kann dann in der Klammer hinten nur EG9 sein. Die Summe an EG9 Tätigkeiten entscheidet doch letztendlich ob man 7, 8 oder 9 erhält.
Titel: Antw:Falsche Eingruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 10.08.2023 11:26
Rechner zusammenschrauben und installieren kann dann in der Klammer hinten nur EG9 sein.
Was meinst du damit? verstehe ich nicht?


Zitat
Die Summe an EG9 Tätigkeiten entscheidet doch letztendlich ob man 7, 8 oder 9 erhält.
Die Berechnung wäre doch wie folgt, oder:
Beispiel:
40% EG3
40% EG8
20% Eg9a
Ergebnis EG8, da 60% EG8 erfüllt ist.

40% EG3
45% EG9a
15% EG7
Ergebnis EG7 da 60% EG7 erfüllt ist.
Titel: Antw:Falsche Eingruppierung
Beitrag von: OrganisationsGuy am 10.08.2023 11:42
Die Unkenntnis der AN wird einfach an super vielen Stellen im öffentlichen Dienst bei der Eingruppierung ausgenutzt.
Die Entgeltordnung des TV-L sagt:

Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z. B.
Fachinformatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Systemelektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die
aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)

Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
die ohne Anleitung tätig sind

Sprich, wenn ich jemanden in Entgeltgruppe 6 eingruppiert sehe anhand seiner Tätigkeiten, dann darf derjenige, ohne dass ein zweiter daneben steht und sagt, wie etwas zu tun ist, gar nicht tätig werden.

Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.

Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.

Standardfälle (alles unter EG8) wären dann Rechner anschließen, Benutzerkonten anlegen, Software installieren, Berechtigungen zur Nutzung dieser Software an den Benutzer vergeben und weitere routinemäßige Aufgaben, die anfallen.

Sprich, wenn über den oben genannten Standard Entscheidungen zur Beseitigung von Fehlern oder Spezialarbeitsplätzen getroffen werden, sind wir schon in der 8. Hab ich dann noch über die dreijährige Ausbildung Fachkenntnisse, die ich im Alltag regelmäßig für meine zu erfüllenden Arbeiten anwenden muss, bin ich in der 9.

Und so weiter. Wer ohne 9a in der IT im ÖD ist, lässt sich meiner Meinung nach ausbeuten oder er wechselt täglich nur die Sicherungsfestplatten, installiert neue Windows Versionen und geht regelmäßig zu Kollegen mit Probleme mit der Floskel "haben Sie das Gerät bereits aus und wieder eingeschaltet?"
Titel: Antw:Falsche Eingruppierung
Beitrag von: OrganisationsGuy am 10.08.2023 11:43
Rechner zusammenschrauben und installieren kann dann in der Klammer hinten nur EG9 sein.
Was meinst du damit? verstehe ich nicht?


Zitat
Die Summe an EG9 Tätigkeiten entscheidet doch letztendlich ob man 7, 8 oder 9 erhält.
Die Berechnung wäre doch wie folgt, oder:
Beispiel:
40% EG3
40% EG8
20% Eg9a
Ergebnis EG8, da 60% EG8 erfüllt ist.

40% EG3
45% EG9a
15% EG7
Ergebnis EG7 da 60% EG7 erfüllt ist.

Mein Fehler, ich vergaß kurzzeitig das wir in der IT sind und hier nicht die selbstständige Leistung für 7-9 ausschlaggebend ist.
Titel: Antw:Falsche Eingruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 10.08.2023 12:07
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
die ohne Anleitung tätig sind

Sprich, wenn ich jemanden in Entgeltgruppe 6 eingruppiert sehe anhand seiner Tätigkeiten, dann darf derjenige, ohne dass ein zweiter daneben steht und sagt, wie etwas zu tun ist, gar nicht tätig werden.
Absolut richtig, das sind dann in der IT maximal diejenigen, die in einem Team permanent Aufgaben angewiesen bekommen, die sie runter arbeiten.
Als normaler SysAd in irgendwo, gibt es das nicht, da kann man nicht EG6 sein.

Zitat
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.

Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.

Standardfälle (alles unter EG8) wären dann Rechner anschließen, Benutzerkonten anlegen, Software installieren, Berechtigungen zur Nutzung dieser Software an den Benutzer vergeben und weitere routinemäßige Aufgaben, die anfallen.
"Benutzerkonten anlegen" kann aber (z.B. wenn es eine Standard Formulare / Eingabemaske sind) eben auch reine Verwaltungstätigkeiten auf dem Level EG3 sein und nicht im Bereich IT!
Zitat
Sprich, wenn über den oben genannten Standard Entscheidungen zur Beseitigung von Fehlern oder Spezialarbeitsplätzen getroffen werden, sind wir schon in der 8. Hab ich dann noch über die dreijährige Ausbildung Fachkenntnisse, die ich im Alltag regelmäßig für meine zu erfüllenden Arbeiten anwenden muss, bin ich in der 9.
Jaein, meiner Meinung nach ist der Weg von 8 zu 9a, dass man Dinge, die nicht Teil der einer Ausbildung sind benötigt.
(Neben Admin auch eine kleine Webanwendung programmieren, zwei unterschiedliche FI Ausbildungensschwerpunkte) oder Schulung geben (nicht Teil der Ausbildung) oder Einkauf machen (EDV Kaufmann vs. FI Sys).

Zitat
Und so weiter. Wer ohne 9a in der IT im ÖD ist, lässt sich meiner Meinung nach ausbeuten oder er wechselt täglich nur die Sicherungsfestplatten, installiert neue Windows Versionen und geht regelmäßig zu Kollegen mit Probleme mit der Floskel "haben Sie das Gerät bereits aus und wieder eingeschaltet?"
Sehe ich auch so, unter 8 kann ich mir kaum echte IT Tätigkeiten vorstellen und die 9a ist in der Regel gegeben, wenn man auch nur einen funken von breite in den Tätigkeiten hat.
bzw. als "Einzelkämpfer" ist unter 9a auch schwer vorstellbar.