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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Olenore1997 am 23.11.2021 09:47

Titel: Wechsel in den tvöd oder in eine andere stufe
Beitrag von: Olenore1997 am 23.11.2021 09:47
Hallo,
Ich habe mal gehört wenn man bei einem arbeitgeber anfängt, welche nicht in der tvöd ist sondern nur angelehnt, dass man bei einer späteren arbeitsstelle mit tvöd seine bisherige berufserfahrung nicht angerechnet bekommt. Stimmt das?
Desweiteren würde ich gerne wissen: wenn man z.b. in S8a eingestuft wird und z.b. 5 jahre dort arbeitet und dann in S 11b eingestuft wird fängt man dort dann bei stufe 1 an weil man nur als erzieher erfahrungen gesammelt hat unf nicht als sozialarbeiter?
Titel: Antw:Wechsel in den tvöd oder in eine andere stufe
Beitrag von: WasDennNun am 23.11.2021 09:53
Einschlägige Berufserfahrung ist unabhängig vom Bezahlsystem, Tarifsystem oder sonst was.
Gleiches gilt für die Anerkennung von förderlichen Zeiten.
Bei der Mitnahme der Stufe von einem AV aus dem öffentlichen Dienst zum anderen müssen die TVs /  Stufen vergleichbar sein.
Eine Stufe TV-L EG6 ist ungleich einer Stufe EG8 TvöD

Im falle S8a zu S11b besteht wahrscheinlich kein Anspruch auf mehr als Stufe 1
allerdings kann der AG die Zeiten der S8a als förderliche Zeiten ansehen und einem entsprechend in einer höheren Stufe einstellen, sofern die Rahmenbedingungen stimmen.