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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: lande am 28.03.2024 23:55

Titel: Verwaltungsorgane und Personalrat bei Kündigungen
Beitrag von: lande am 28.03.2024 23:55
Hallo,

wie ist das bei Kündigungen in der Probezeit (von Schwerbehinderten), müssen da sog. Verwaltungsorgane (Kreisausschuss, Gemeindevorstand, Magistrat ...) angehört werden und diese mit Mehrheit bejahen und muss der Personalrat mind. angehört werden und evtl. auch noch zustimmen?

Welche entsprechenden Rechtsgrundlagen greifen da bitte?

Danke.

Gruß
Titel: Antw:Verwaltungsorgane und Personalrat bei Kündigungen
Beitrag von: clarion am 29.03.2024 12:49
Hallo, der Tarifvertrag greift da. Probezeitkündigungen sind ohne Begründung möglich, wurde Schwerbehindertenvertretung involviert?
Titel: Antw:Verwaltungsorgane und Personalrat bei Kündigungen
Beitrag von: lande am 29.03.2024 12:53
Hallo, der Tarifvertrag greift da. Probezeitkündigungen sind ohne Begründung möglich, wurde Schwerbehindertenvertretung involviert?

Gibt keine SBV.
Titel: Antw:Verwaltungsorgane und Personalrat bei Kündigungen
Beitrag von: MoinMoin am 29.03.2024 13:39
Hallo, der Tarifvertrag greift da. Probezeitkündigungen sind ohne Begründung möglich, wurde Schwerbehindertenvertretung involviert?
Wieso bzgl. der Vertretungen der TV greifen soll ist mir nicht klar.
Aber ansonsten greifen natürlich die entsprechenden Personalvertretungsgesetze.
In NI ist bei einer Probezeitkündigung der PR nicht beteiligt.