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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: lande am 28.03.2024 23:55
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Hallo,
wie ist das bei Kündigungen in der Probezeit (von Schwerbehinderten), müssen da sog. Verwaltungsorgane (Kreisausschuss, Gemeindevorstand, Magistrat ...) angehört werden und diese mit Mehrheit bejahen und muss der Personalrat mind. angehört werden und evtl. auch noch zustimmen?
Welche entsprechenden Rechtsgrundlagen greifen da bitte?
Danke.
Gruß
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Hallo, der Tarifvertrag greift da. Probezeitkündigungen sind ohne Begründung möglich, wurde Schwerbehindertenvertretung involviert?
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Hallo, der Tarifvertrag greift da. Probezeitkündigungen sind ohne Begründung möglich, wurde Schwerbehindertenvertretung involviert?
Gibt keine SBV.
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Hallo, der Tarifvertrag greift da. Probezeitkündigungen sind ohne Begründung möglich, wurde Schwerbehindertenvertretung involviert?
Wieso bzgl. der Vertretungen der TV greifen soll ist mir nicht klar.
Aber ansonsten greifen natürlich die entsprechenden Personalvertretungsgesetze.
In NI ist bei einer Probezeitkündigung der PR nicht beteiligt.