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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: AVP am 24.01.2024 22:30

Titel: Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 24.01.2024 22:30
Was bezieht/verdient ihr aktuell netto und ab welchem Betrag würdet ihr sagen eure Alimentation ist amtsangemessenen.

Ich und mein Partner arbeiten noch als Beamte bei einem der am schlechtesten bezahlenden Bundesländer, wohnen in einem recht teuren Ballungsgebiet und versuchen derzeit beim Bund unterzukommen (mehrere Bundesbehörden vor Ort). Selbst bei höhengleichem Wechsel hätten wir ab März jeweils rund 500€ netto mehr. Aus unserer aktuellen Perspektive wären wir mit 1.000€+ Haushaltsnetto extrem zufrieden und es würde vieles leichter machen, wir würden -Stand heute- uns bei dem + absolut amtsangemessenen alimentiert sehen. Wie seht ihr das als länger betroffene?
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: modesty am 24.01.2024 23:44
Hessen, Netto (vor Abzug PKV) 4050,-€. Kein Kind, kein Rind. Amtangemessen alimentiert fühle ich mich schon, da ich zu den Top 15% in unserer Republik gehöre. Ich fühlte mich auch mit 3000 und 3500 angemessen alimentiert, sonst wäre ich nicht mehr im Beamtenverhältnis. Allerdings geht es nicht darum was ich sage oder fühle, sondern was das oberste Gericht festlegt. Viel wichtiger wäre für mich, dass da mal Klarheit geschaffen wird, damit ich nicht jährlich Einspruch einlegen muss.

Was bringt dir dieser Thread und meine dazu geäusserte Meinung?
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Umlauf am 25.01.2024 00:59
Welches Netto darf es denn sein? Steuerklasse 3/5, 4/4, 4/4 mit Faktor,
Steuerliche Berücksichtigung der privaten Krankenkasse über die Bezügestelle?
Eintragen lassen auf die Lohnsteuerkarte?

Beispiele: Meine Frau lässt ihre private Krankenkasse über die Bezügestelle steuerlich berücksichtigen. Das bring ihr ca. 50 € mehr Netto im Monat. Würde sie es nicht machen, käme das Geld erst über die Einkommensteuererklärung rein.

Eine Kollegin pendelte früher täglich 75 Kilometer mit dem Zug. Sie hat sich die Entfernungspauschale auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Damit hat sie jeden Monat ca. 1/12 der ihrer Entfernungspauschale als reduzierte Lohnsteuer über die Bezügestelle bekommen. Ansonsten würde das Geld ebenfalls erst über die Einkommensteuererklärung reinkommen.

Da gibt es noch viele weitere Stellschrauben, die die monatlichen Vorauszahlung der Einkommensteuer beeinflussen.

So sehr ich den Wunsch verstehe mit den monatlichen Nettogehalt zu arbeiten. Erst nach der Einkommensteuererklärung kennt man das tatsächliche Netto.

Vorher ist der Nettovergleich nicht sinnvoll möglich.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 25.01.2024 01:07
Man steckt natürlich immer in seiner Bubble.
Ich lese hier viele Kommentare - auch von Bundesbeamten - die sich über den Tarifabschluss (TVÖD) beschweren und sehr pessimistisch auf ihren Gehaltszettel schauen. Dabei ist gerade die Bundesbesoldung (die hessische übrigens auch) für viele andere Beamte absolut attraktiv (aus ihrer schlechteren Bubble heraus betrachter). Natürlich wird zB mein Gehalt für eine Kassiererin bei Aldi auch sehr attraktiv aussehen - nur sprechen wir hier ja nicht von einer vergleichbaren Tätigkeit oder dem selben Amt.

Mal als Beispiel:

11 Jahre im Dienst im Saarland, verheiratet, 2 Kinder, A 15.

Netto: 4442 € (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/sl?id=beamte-saar-2023r&g=A_15&s=6&f=3&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0)

Bund ab 01.03 mit A12, gleiche Paramter:

Netto: 4327 € (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2024&g=A_12&s=5&f=3&z=100&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0)

Wenn dann noch eine Zulage dazukommt überholt man mit A12 Bund den A15er im Saarland.

Liegt natürlich auch daran, dass der Bund zum März seine Erhöhung bekommt. Auf der anderen Seite kriegen die meisten Länder - angelehnt an den TV-L - erst ab dem 01.02.2025 ihre prozentuale Erhöhung, wenn der Bund ggf. angelehnt an den TVÖD bereits die nächste Erhöhung eingestrichen hat (Laufzeit 31.12.24).

Trotzdem scheint es mir als ob Bundesbeamte sich ähnlich verfassungswidrig alimentiert fühlen wie Beamte aus den viel schlechter bezahlenden Ländern. Da stell ich mir die Frage, was ist denn nun für jeden „amtsangemessenen“. Wie gesagt, wir hoffen auch bald in den Bund wechseln zu können - der sucht ja auch ordentlich Personal, mal sehen wir wir die Sache dann in 5 Jahren bewerten wenn wir in neuer Bubble angekommen sind 😅
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 25.01.2024 01:09
Welches Netto darf es denn sein? Steuerklasse 3/5, 4/4, 4/4 mit Faktor,
Steuerliche Berücksichtigung der privaten Krankenkasse über die Bezügestelle?
Eintragen lassen auf die Lohnsteuerkarte?

[…]
Vorher ist der Nettovergleich nicht sinnvoll möglich.

Das netto was der Besoldungsrechner hier bei gleichen Parametern ausspuckt.
Man kann natürlich genau so gut aufs brutto schauen. Das „echte“ netto weicht natürlich von dem ab was hier ausgeheben wird, bei gleichen Paramtern sollte die Vergleichbarkeit aber doch gegeben sein
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: MoinMoin am 25.01.2024 06:19
Wenn der am schlechtesten bezahlt Beamte sich erst amtsangemessen besoldet fühlt, wenn er massgeblich nur durch seine Grundbesoldung als Alleinverdiener eine vierköpfige Familie auf Grundsicherungsniveau plus 15% bringt, dann hat er den Anschluss zur Realität der Bevölkerung verloren.

Wenn er sich erst erst dann als amtsangemessen besoldet fühlt, wenn er ein Netto auf dem Konto hat, welches für seine vierköpfige Familie ausreicht um 15% über Grundsicherungsnivau zu sein, dann hat er absolut Recht und man muss sich fragen, wie seit Dekaden diese Beamten es geschafft haben vernünftig zu leben und warum erst jetzt das BVerG zum einschreiten bewegt werden musste und dieser Aufschrei nicht schon früher erfolgt.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Rheini am 25.01.2024 06:30
Ich fühle mich gut alimentiert, wenn ich mir manche Bezahlungen im sozialen Bereich und deren Knochenjob ansehe.

Ich fühle mich mies alimentiert, wenn ich z. B. den Bahnvorstand incl. der Kriterien zur Erlangung eines Bonus ansehe.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: MoinMoin am 25.01.2024 06:41
Ich fühle mich gut alimentiert, wenn ich mir manche Bezahlungen im sozialen Bereich und deren Knochenjob ansehe.

Ich fühle mich mies alimentiert, wenn ich z. B. den Bahnvorstand incl. der Kriterien zur Erlangung eines Bonus ansehe.
+1
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Angelsaxe am 25.01.2024 06:56
Ich fühle mich gut alimentiert, wenn ich mir manche Bezahlungen im sozialen Bereich und deren Knochenjob ansehe.

Ich fühle mich mies alimentiert, wenn ich z. B. den Bahnvorstand incl. der Kriterien zur Erlangung eines Bonus ansehe.
+1
+2
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: DrStrange am 25.01.2024 07:47
amtsangemessene Alimentation ist kein Gefühl. Die Frage ist: wirst du entsprechend deines Amtes angemessen alimentiert?
Und das ist aufgrund gebrochener Abstandsgebote regelmäßig nicht der Fall.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Floki am 25.01.2024 07:52
Die tatsächliche amtsangemessene Alimentation ist tatsächlich kein Gefühl und sämtliche Gefühle sind, Gott sei Dank, absolut irrelevant.

Selbstverständlich kann man nichtsdestotrotz das Gefühl haben, dass die eigene Besoldung gut, fair und damit angemessen ist. Bei mir bspwl. kam erstmalig dieser Eindruck beim Wechsel zum Bund: 400€ netto mehr, bessere Rahmenbedingungen und eine angenehmere Arbeit.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Bastel am 25.01.2024 08:07
Wenn der am schlechtesten bezahlt Beamte sich erst amtsangemessen besoldet fühlt, wenn er massgeblich nur durch seine Grundbesoldung als Alleinverdiener eine vierköpfige Familie auf Grundsicherungsniveau plus 15% bringt, dann hat er den Anschluss zur Realität der Bevölkerung verloren.


Grundbesoldung + Familienzuschläge welche sich ähnlich wie jetzt im Rahmen halten.

Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Rheini am 25.01.2024 08:53
amtsangemessene Alimentation ist kein Gefühl. Die Frage ist: wirst du entsprechend deines Amtes angemessen alimentiert?
Und das ist aufgrund gebrochener Abstandsgebote regelmäßig nicht der Fall.

Danke das Du für mich auf die Frage antwortest, ob ich mich amtsangemessen alimentiert fühle :-*.

Danke, danke, danke ......
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Blablublu am 25.01.2024 09:04
Wenn man fürs dritte Kind soviel erhält, wie in den anderen Bundesländern und der Bund wieder der Top Besolder ist, im Vergleich mit anderen Bundesländern. Hier mal eine Tabelle zum Vergleich Ausgangssituation A12 verheiatet Endstufe:

Land/Bund   Jahresbesoldung   Jahresbesoldung Berücksichtigung Arbeitszeit 40 h
Bayern   67.474,00 €   67.474,00 €
Hessen   68.907,00 €   67.226,34 €
Thüringen   66.440,00 €   66.440,00 €
Sachsen   65.965,00 €   65.965,00 €
BAWÜ   66.038,00 €   64.427,32 €
Sachsen-Anhalt   64.313,00 €   64.313,00 €
Berlin   64.288,00 €   64.288,00 €
Niedersachsen   64.275,00 €   64.275,00 €
Bund   65.714,00 €   64.111,22 €
RPL   63.872,00 €   63.872,00 €
Mecklenburg   63.755,00 €   63.755,00 €
Hamburg   63.470,00 €   63.470,00 €
Bremen   62.998,00 €   62.998,00 €
Saarland   62.717,00 €   62.717,00 €
NRW   64.174,00 €   62.608,78 €
Brandenburg   62.270,00 €   62.270,00 €
Schleswig Holstein   63.565,00 €   62.014,63 €

Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: BWBoy am 25.01.2024 09:34
Wenn meine Besoldung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, die Zulagen nur einen angemessenen Anteil und nicht den Hauptteil der Besoldung ausmachen. Das Binnenabstandsgebot nicht verletzt wird, ein Ortszuschlag so er dann noch benötigt wird vom Standort der Behörde und nicht vom Wohnort abhängig ist (keine eigene Entscheidung vs eigene Entscheidung). Die Besoldung als ganzes der 41 Stunden-Woche auch einigermaßen gerecht wird (wobei mir natürlich klar ist, dass wir eigentlich nur für 39 Stunden bezahlt werden und genau genommen überhaupt nicht stundenbezogen, trotzdem muss es sich im Vergleich lohnen).
Wenn deutlich wird, dass die Besoldung dem Amte entsprechend gezahlt wird und nicht zu einem zusammengewürfelten Hort von Sozialleistungen verkommt. Wenn grundsätzlich immer automatisch genug Abstand zum Bürgergeldniveau gehalten wird. Wir sind eben keine Sozialhilfeempfänger!
Wenn von unsäglichen Taschenspielertricks wie Anrechnung von Partnergehältern grundsätzlich Abstand genommen wird. Es ist mein Amt, ob ich eine Partnerin habe ist für die Wertigkeit meines Amtes und meines Dienstes absolut irrelevant.
Auch so Tricks wie 80-100% Beihilfe sollte es nicht geben. Stattdessen sollte der Dienstherr wie jeder andere Arbeitgeber auch pauschal den Arbeitgeberanteil zahlen. Die Beihilfe ist nämlich nicht so dolle und das führt nur zu teureren Beihilfeergänzungstarifen um den Murks auszugleichen. Bei vielen Versicherern bezahlt der Beihilfeergänzungstarif zudem nur bei Kürzungen. Wenn die Beihilfe etwas gar nicht zahlt, was immer öfter vorkommt im Alter, dann bleibt man auf dem Anteil der Kosten sitzen. Und dann sind 80-90% Beihilfe auf einmal nicht mehr so geil wenn das bedeutet, dass man die selbst zahlt.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: BVerfGBeliever am 25.01.2024 10:59
Wie schon mal erwähnt hilft zur Bewertung auch ein kurzer Blick nach „draußen“:

- Beispiel Juristen: Vergleich zwischen Richtern/Staatsanwälten und der Privatwirtschaft (Großkanzleien, etc.).
- Beispiel Volkswirte: Vergleich zwischen BaFin/Bundesbank/Ministerien und der Privatwirtschaft/europäischen Institutionen (EZB, Kommission, etc.).
- Beispiel IT-Experten: Vergleich zwischen öffentlichem Dienst und sämtlichen Alternativen.

Nicht zuletzt aufgrund der fortgesetzten unsäglichen Stauchung der Besoldungsgruppen (sowie neuerdings flankiert durch absurde Kinderzuschlagsorgien) hat „Tor A“ in den letzten Jahr(zehnt)en immer weiter an Attraktivität verloren..
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 25.01.2024 16:00
Wenn man fürs dritte Kind soviel erhält, wie in den anderen Bundesländern und der Bund wieder der Top Besolder ist, im Vergleich mit anderen Bundesländern. Hier mal eine Tabelle zum Vergleich Ausgangssituation A12 verheiatet Endstufe:

Land/Bund   Jahresbesoldung   Jahresbesoldung Berücksichtigung Arbeitszeit 40 h
Bayern   67.474,00 €   67.474,00 €
Hessen   68.907,00 €   67.226,34 €
Thüringen   66.440,00 €   66.440,00 €
Sachsen   65.965,00 €   65.965,00 €
BAWÜ   66.038,00 €   64.427,32 €
Sachsen-Anhalt   64.313,00 €   64.313,00 €
Berlin   64.288,00 €   64.288,00 €
Niedersachsen   64.275,00 €   64.275,00 €
Bund   65.714,00 €   64.111,22 €
RPL   63.872,00 €   63.872,00 €
Mecklenburg   63.755,00 €   63.755,00 €
Hamburg   63.470,00 €   63.470,00 €
Bremen   62.998,00 €   62.998,00 €
Saarland   62.717,00 €   62.717,00 €
NRW   64.174,00 €   62.608,78 €
Brandenburg   62.270,00 €   62.270,00 €
Schleswig Holstein   63.565,00 €   62.014,63 €

Ab März ist der Bund doch wieder Spitzenreiter?

Zudem darf man auch nicht vergessen dass man als gDler (A9 Beginn) die Endstufe (8) beim Bund recht zügig erreicht während man bei vielen Ländern ~10 Jahre länger braucht um die dortige Endstufe (12) zu erreichen.  Das alleine dürfte nochmal über die ganze Laufbahn einen 5-stelligen Nettobetrag ausmachen der im Vergleich der Endstufe nicht ersichtlich wird.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 25.01.2024 16:12
Wenn grundsätzlich immer automatisch genug Abstand zum Bürgergeldniveau gehalten wird. Wir sind eben keine Sozialhilfeempfänger!


Hier ist aber auch zu bedenken dass darunter ein Großteil der deutschen Arbeitnehmer ebenfalls leidet. Mit allen Sozialtarifen, Bildung&Teilhabe, B-Schein, einkommensabhängige Kitakosten, Kostenbefreiungen, Mietübernahmen  kommt man mit 2 Kindern im Bürgergeld halt schnell auf die 4k netto. Das verdient in der Wirtschaft kaum jemand. Und der Wert steigt ja immer weiter solange man nur mehr Kinder bekommt.

Die allgemeine Realität in Deutschland ist halt, dass der Unterschied zwischen Grundsicherung, Geringverdienst und Normalverdienst für Familien halt gering ist.

Noch ein gutes Stück über den Kipppunkt hinaus , an dem ein Arbeitnehmer abschließend allen Anspruch auf Transferleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, BuT, Sozialpässe etc. verliert, bestehen doch eh kaum Unterschiede im effektiven netto. Ob man als AN nun 2k netto verdient und 3k Transferleistungen erhält oder 4k verdient und 1k Transferleistungen oder 5k ohne Transferleistungen macht im Endeffekt ja keinen Unterschied.

Ein relevanter Abstand zum Grundsicherungsniveau (für alle) würde also eine erhebliche Absenkung der Grundsicherung erfordern.
Denn selbst dem einfachsten Arbeitnehmer 5k+ netto zu zahlen, um einen Abstand zur Grundsicherung einzuhalten, würde das Preisniveau wohl deutlich jenseits des Niveaus der Schweiz katapultieren (und in der Grundsicherung könnte man sich wieder keinen Friseur leisten wenn dieser 5k netto verdient).
Nur exklusiv für Beamte so hohe Löhne durchzudrücken würde wohl den sozialen Frieden im Land gefährden
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Blablublu am 25.01.2024 16:15
Wenn man fürs dritte Kind soviel erhält, wie in den anderen Bundesländern und der Bund wieder der Top Besolder ist, im Vergleich mit anderen Bundesländern. Hier mal eine Tabelle zum Vergleich Ausgangssituation A12 verheiatet Endstufe:

Land/Bund   Jahresbesoldung   Jahresbesoldung Berücksichtigung Arbeitszeit 40 h
Bayern   67.474,00 €   67.474,00 €
Hessen   68.907,00 €   67.226,34 €
Thüringen   66.440,00 €   66.440,00 €
Sachsen   65.965,00 €   65.965,00 €
BAWÜ   66.038,00 €   64.427,32 €
Sachsen-Anhalt   64.313,00 €   64.313,00 €
Berlin   64.288,00 €   64.288,00 €
Niedersachsen   64.275,00 €   64.275,00 €
Bund   65.714,00 €   64.111,22 €
RPL   63.872,00 €   63.872,00 €
Mecklenburg   63.755,00 €   63.755,00 €
Hamburg   63.470,00 €   63.470,00 €
Bremen   62.998,00 €   62.998,00 €
Saarland   62.717,00 €   62.717,00 €
NRW   64.174,00 €   62.608,78 €
Brandenburg   62.270,00 €   62.270,00 €
Schleswig Holstein   63.565,00 €   62.014,63 €

Ab März ist der Bund doch wieder Spitzenreiter?

Zudem darf man auch nicht vergessen dass man als gDler (A9 Beginn) die Endstufe (8) beim Bund recht zügig erreicht während man bei vielen Ländern ~10 Jahre länger braucht um die dortige Endstufe (12) zu erreichen.  Das alleine dürfte nochmal über die ganze Laufbahn einen 5-stelligen Nettobetrag ausmachen der im Vergleich der Endstufe nicht ersichtlich wird.

Ja für 10 Monate, dann sieht die Tabelle wieder so aus. Davon abgesehen interessiert ein das Endgehalt wegen der Pension. Wenn ich Zuschläge für drei Kinder einrechne ist sogar das Saarland vorm Bund...
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: BWBoy am 25.01.2024 16:18

Zudem darf man auch nicht vergessen dass man als gDler (A9 Beginn) die Endstufe (8) beim Bund recht zügig erreicht während man bei vielen Ländern ~10 Jahre länger braucht um die dortige Endstufe (12) zu erreichen.  Das alleine dürfte nochmal über die ganze Laufbahn einen 5-stelligen Nettobetrag ausmachen der im Vergleich der Endstufe nicht ersichtlich wird.

Das ist deine Sicht der Dinge. Meine Sicht der Dinge ist, dass hier bei uns Leute mit A11 in Ruhestand gehen weil es keine freien A12er geschweige denn A13er DP gibt. Kopplung von start bis ins Endamt gibt es im nachgeordneten Bereich nicht.

Ich denke das kommt sehr darauf an wo man gelandet ist.

Für die amtsangemessene Alimentation dürfte es aber ohnehin keine Relevanz haben, da es dafür egal ist welches Amt du innehast und wie schnell du dies erreichst. Denn die Besoldung eines A10 muss für einen A10 angemessen sein, und die für einen A13 für einen A13.
einen A10er beispielsweise auf A13 durchzubefördern, weil er als A10 nicht angemessen besoldet wird löst das Grundproblem nichts, da er als A13er nicht mehr für A10 sondern eben für A13 amtsangemessen zu besolden ist. Dass er mit A13 jetzt angemessen für A10 besoldet wird hilft eben nicht weiter.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: PolareuD am 25.01.2024 16:42
Eine subjektive Einschätzung meinerseits wäre wie folgt!

Im Raum München ist ein finanzielles Aufatmen erst ab der Besoldungsgruppe A13 möglich, ergo

A13 = A3.

Alle anderen Besoldungsgruppen müssten entsprechend höher alimentiert werden.

Finanzielle Freiheit ist gegeben ab A15, ergo

A15 = A6.

Wie gesagt, eine rein subjektive Einschätzung, die nichts mit der objektiven Rechtssprechung des BVerfG zu tun hat.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Ozymandias am 25.01.2024 16:54
Nach meiner Einschätzung und "Gefühl" müsste man die Zuschläge für Kinder wieder verringern und die gesamte Besoldungstabelle stattdessen, um ca. 8-12% (oder auch 10-15%) erhöhen um wieder auf ein halbwegs verfassungsgemäßes Gefüge zu kommen. Unabhängig von Tarifrunden.

Diesen Vorschlag hat z.B. Hessen mit 2*3% gemacht und auch der DRB BW schlägt eine solche Vorgehensweise vor. 
Wäre auch halbwegs bezahlbar. Rein rechnerisch könnte das BVerfG nach Berechnungen von Swen oder Stuttmann auch noch viel härter urteilen. Die Tabelle war auch schon vor dem 10% Reallohnverlust aus 2021-2023 deutlich verfassungswidrig.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 25.01.2024 18:16
Wenn man fürs dritte Kind soviel erhält, wie in den anderen Bundesländern und der Bund wieder der Top Besolder ist, im Vergleich mit anderen Bundesländern. Hier mal eine Tabelle zum Vergleich Ausgangssituation A12 verheiatet Endstufe:

Land/Bund   Jahresbesoldung   Jahresbesoldung Berücksichtigung Arbeitszeit 40 h
Bayern   67.474,00 €   67.474,00 €
Hessen   68.907,00 €   67.226,34 €
Thüringen   66.440,00 €   66.440,00 €
Sachsen   65.965,00 €   65.965,00 €
BAWÜ   66.038,00 €   64.427,32 €
Sachsen-Anhalt   64.313,00 €   64.313,00 €
Berlin   64.288,00 €   64.288,00 €
Niedersachsen   64.275,00 €   64.275,00 €
Bund   65.714,00 €   64.111,22 €
RPL   63.872,00 €   63.872,00 €
Mecklenburg   63.755,00 €   63.755,00 €
Hamburg   63.470,00 €   63.470,00 €
Bremen   62.998,00 €   62.998,00 €
Saarland   62.717,00 €   62.717,00 €
NRW   64.174,00 €   62.608,78 €
Brandenburg   62.270,00 €   62.270,00 €
Schleswig Holstein   63.565,00 €   62.014,63 €

Ab März ist der Bund doch wieder Spitzenreiter?

Zudem darf man auch nicht vergessen dass man als gDler (A9 Beginn) die Endstufe (8) beim Bund recht zügig erreicht während man bei vielen Ländern ~10 Jahre länger braucht um die dortige Endstufe (12) zu erreichen.  Das alleine dürfte nochmal über die ganze Laufbahn einen 5-stelligen Nettobetrag ausmachen der im Vergleich der Endstufe nicht ersichtlich wird.

Ja für 10 Monate, dann sieht die Tabelle wieder so aus. Davon abgesehen interessiert ein das Endgehalt wegen der Pension. Wenn ich Zuschläge für drei Kinder einrechne ist sogar das Saarland vorm Bund...

In 10 Monaten steht der TVÖD kurz vor der nächsten Verhandlung, die Länder aber erst kurz vor ihren +200€. Auf die 5,5% warten sie dann noch bis Februar 25 (analog TV-L) während es beim TVÖD und Bund ggf. schon die nächste Erhöhung gibt.

Klar mit 3 Kindern zahlt ua. das Saarland aufgrund der hohen Zuschläge noch besser (ab März auch deutlich nicht mehr), aber 3 Kinder ist eher die Ausnahme (alle auch gleichzeitig im Familienzuschlag ist zudem zeitlich begrenzt) und Länder wie Niedersachsen und Meck Pom, die ähnlich schlecht wie das Saarland besolden, zahlen auch nur wenig fürs 3 Kind.

Mit vielen Kindern lohnt sich in hoher Mietstufe insbesondere NRW und unabhängig der Mietstufe Thüringen. Aber wie viele Jahre hat man 3 Kinder im Zuschlag? 15? Haut es das über die gesamte Dienstzeit + Versorgung raus?
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Blablublu am 25.01.2024 18:22
Es wird aber auch im Januar 2025 keine Erhöhung beim Bund geben, sondern irgendwann 26. Also der Bund ist jetzt nicht der Geile Hecht im Teich... Ganz im Gegenteil ehr billiges Mittelfeld
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Rollo83 am 26.01.2024 13:42
Ich, Bundesbeamter A11 Stufe 7 + Familienzuschlag Stufe 1 + TG nach §6 für 3 Tage in Steuerklasse IV mit 3 Tagen HomeOffice liege bei ca. 4.275€ + ca 125€ Steuerrückerstattung also monatliche Dienstbezüge bei ganz groben 4.400€ fühle mich definitiv amtsangemessen alimentiert wenn man dies mal aufs persönliche Befinden bezieht.

Ob das gesetzlich amtsangemessen ist, das ist aber eher der Knackpunkt und nicht das persönliche Befinden.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 26.01.2024 13:53
Ich, Bundesbeamter A11 Stufe 7 + Familienzuschlag Stufe 1 + TG nach §6 für 3 Tage in Steuerklasse IV mit 3 Tagen HomeOffice liege bei ca. 4.275€ + ca 125€ Steuerrückerstattung also monatliche Dienstbezüge bei ganz groben 4.400€ fühle mich definitiv amtsangemessen alimentiert wenn man dies mal aufs persönliche Befinden bezieht.

Ob das gesetzlich amtsangemessen ist, das ist aber eher der Knackpunkt und nicht das persönliche Befinden.

4,4k netto mit Baujahr 83 dürfte kaum ein Lehrer in A13 verdienen.

Mal als Beispiel:
83 geboren, Abi 2002. Studium 2007. Ref. 2009.

Niedersachsen Studienrat

2009-2011 Stufe 4
2012-2015 Stufe 5
2016-2019 Stufe 6
2020-2023 Stufe 7
Seit 2024 Stufe 8

Mit Familienzulage 1 in A13: 4088 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_13&s=8&f=0&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Schon sehr ordentlich. Die 4,4k schafft der Lehrer erst in 10+ Jahren
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Monoceros am 26.01.2024 13:53
Bundesbeamtin, A11 Stufe 4, 2 Kinder alleinerziehend (also LSt-Klasse II), Wohne zur Miete in Mietstufe 6. Ich schaffe es aktuell nur auf 80% Teilzeit und komme somit auf eine Auszahlung von von ca 3.450 Euro. Davon gehen etwas über 400 Euro PKV für mich und meine Kids ab. Im Moment leben wir mit dem Geld sehr knapp. Mieten sind halt entsprechend hoch. Als ich noch 100% Vollzeit gearbeitet habe, ging es natürlich wesentlich besser, aber das Pensum war zu hoch. Ich würde es als enorme Erleichterung empfinden, wenn der geplante AEZ käme. Ich fühle mich derzeit nicht angemessen alimentiert.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Bastel am 26.01.2024 14:03
Ich, Bundesbeamter A11 Stufe 7 + Familienzuschlag Stufe 1 + TG nach §6 für 3 Tage in Steuerklasse IV mit 3 Tagen HomeOffice liege bei ca. 4.275€ + ca 125€ Steuerrückerstattung also monatliche Dienstbezüge bei ganz groben 4.400€ fühle mich definitiv amtsangemessen alimentiert wenn man dies mal aufs persönliche Befinden bezieht.

Ob das gesetzlich amtsangemessen ist, das ist aber eher der Knackpunkt und nicht das persönliche Befinden.

4,4k netto mit Baujahr 83 dürfte kaum ein Lehrer in A13 verdienen.

Mal als Beispiel:
83 geboren, Abi 2002. Studium 2007. Ref. 2009.

Niedersachsen Studienrat

2009-2011 Stufe 4
2012-2015 Stufe 5
2016-2019 Stufe 6
2020-2023 Stufe 7
Seit 2024 Stufe 8

Mit Familienzulage 1 in A13: 4088 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_13&s=8&f=0&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Schon sehr ordentlich. Die 4,4k schafft der Lehrer erst in 10+ Jahren

Das schafft er auch nur wegen dem Trennungsgeld. Mit der Grundbesoldung käme er nur auf 3,8€-PKV.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: ChRosFw am 26.01.2024 14:20
Dieser Thread ist unnötig wie nix...

Soll hier dem Gesetzgeber vermittelt werden, dass sich alle toll und gut fühlen, auch wenn die
Besoldung verfassungswidrig ist!?

Diesen Eindruck vermitteln schon genug Beamte. Nämlich die, die nicht jährlich Widerspruch
gegen ihre Besoldung einlegen.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Organisator am 26.01.2024 14:29
Bundesbeamtin, A11 Stufe 4, 2 Kinder alleinerziehend (also LSt-Klasse II), Wohne zur Miete in Mietstufe 6. Ich schaffe es aktuell nur auf 80% Teilzeit und komme somit auf eine Auszahlung von von ca 3.450 Euro. Davon gehen etwas über 400 Euro PKV für mich und meine Kids ab. Im Moment leben wir mit dem Geld sehr knapp. Mieten sind halt entsprechend hoch. Als ich noch 100% Vollzeit gearbeitet habe, ging es natürlich wesentlich besser, aber das Pensum war zu hoch. Ich würde es als enorme Erleichterung empfinden, wenn der geplante AEZ käme. Ich fühle mich derzeit nicht angemessen alimentiert.

Daneben sind weitere Alimentierungen, wie z.B. das Kindergeld oder der Kindesunterhalt jedoch nicht zu vergessen.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Rollo83 am 26.01.2024 14:39
Ich, Bundesbeamter A11 Stufe 7 + Familienzuschlag Stufe 1 + TG nach §6 für 3 Tage in Steuerklasse IV mit 3 Tagen HomeOffice liege bei ca. 4.275€ + ca 125€ Steuerrückerstattung also monatliche Dienstbezüge bei ganz groben 4.400€ fühle mich definitiv amtsangemessen alimentiert wenn man dies mal aufs persönliche Befinden bezieht.

Ob das gesetzlich amtsangemessen ist, das ist aber eher der Knackpunkt und nicht das persönliche Befinden.

4,4k netto mit Baujahr 83 dürfte kaum ein Lehrer in A13 verdienen.

Mal als Beispiel:
83 geboren, Abi 2002. Studium 2007. Ref. 2009.

Niedersachsen Studienrat

2009-2011 Stufe 4
2012-2015 Stufe 5
2016-2019 Stufe 6
2020-2023 Stufe 7
Seit 2024 Stufe 8

Mit Familienzulage 1 in A13: 4088 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_13&s=8&f=0&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Schon sehr ordentlich. Die 4,4k schafft der Lehrer erst in 10+ Jahren

Das schafft er auch nur wegen dem Trennungsgeld. Mit der Grundbesoldung käme er nur auf 3,8€-PKV.

Also ich bekomme für 2 Tage die Woche TG nicht wie oben beschrieben für 3 Tage. Geht ja auch schlecht wenn ich 3 Tage HomeOffice habe, sorry dafür.

Also ohne das TG liegt meine Besoldung bei 4.075€ habe aber jetzt die Dienstbezüge genommen die wir ab der März Erhöhung bekommen, liegen ja jetzt ähnlich durch die 220€ Inflationsprämie. Dazu dann noch die 125€ Steuerrückerstattung, sprich ohne TG liege ich grob bei 4.200€ netto und 200€ macht grob das TG aus.
Dazu zahle ich keine PKV durch freie Heilfürsorge. Studiert habe ich nicht, allgemeine Hochschulreife genau so wenig, nur Berufsausbildung und als Weiterbildung 2 Jahre Fachschule.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Organisator am 26.01.2024 15:09
Ich, Bundesbeamter A11 Stufe 7 + Familienzuschlag Stufe 1 + TG nach §6 für 3 Tage in Steuerklasse IV mit 3 Tagen HomeOffice liege bei ca. 4.275€ + ca 125€ Steuerrückerstattung also monatliche Dienstbezüge bei ganz groben 4.400€ fühle mich definitiv amtsangemessen alimentiert wenn man dies mal aufs persönliche Befinden bezieht.

Ob das gesetzlich amtsangemessen ist, das ist aber eher der Knackpunkt und nicht das persönliche Befinden.

4,4k netto mit Baujahr 83 dürfte kaum ein Lehrer in A13 verdienen.

Mal als Beispiel:
83 geboren, Abi 2002. Studium 2007. Ref. 2009.

Niedersachsen Studienrat

2009-2011 Stufe 4
2012-2015 Stufe 5
2016-2019 Stufe 6
2020-2023 Stufe 7
Seit 2024 Stufe 8

Mit Familienzulage 1 in A13: 4088 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_13&s=8&f=0&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Schon sehr ordentlich. Die 4,4k schafft der Lehrer erst in 10+ Jahren

Das schafft er auch nur wegen dem Trennungsgeld. Mit der Grundbesoldung käme er nur auf 3,8€-PKV.

Also ich bekomme für 2 Tage die Woche TG nicht wie oben beschrieben für 3 Tage. Geht ja auch schlecht wenn ich 3 Tage HomeOffice habe, sorry dafür.

Also ohne das TG liegt meine Besoldung bei 4.075€ habe aber jetzt die Dienstbezüge genommen die wir ab der März Erhöhung bekommen, liegen ja jetzt ähnlich durch die 220€ Inflationsprämie. Dazu dann noch die 125€ Steuerrückerstattung, sprich ohne TG liege ich grob bei 4.200€ netto und 200€ macht grob das TG aus.
Dazu zahle ich keine PKV durch freie Heilfürsorge. Studiert habe ich nicht, allgemeine Hochschulreife genau so wenig, nur Berufsausbildung und als Weiterbildung 2 Jahre Fachschule.

der im o.g. Beispiel genannte Lehrer dürfte auch kein Trennungsgeld und freie Heilfürsorge bekommen. Ich glaube, Bundeswehr oder ähnliches dürfte da ein Spezialfall sein.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 26.01.2024 15:47
Ich, Bundesbeamter A11 Stufe 7 + Familienzuschlag Stufe 1 + TG nach §6 für 3 Tage in Steuerklasse IV mit 3 Tagen HomeOffice liege bei ca. 4.275€ + ca 125€ Steuerrückerstattung also monatliche Dienstbezüge bei ganz groben 4.400€ fühle mich definitiv amtsangemessen alimentiert wenn man dies mal aufs persönliche Befinden bezieht.

Ob das gesetzlich amtsangemessen ist, das ist aber eher der Knackpunkt und nicht das persönliche Befinden.

4,4k netto mit Baujahr 83 dürfte kaum ein Lehrer in A13 verdienen.

Mal als Beispiel:
83 geboren, Abi 2002. Studium 2007. Ref. 2009.

Niedersachsen Studienrat

2009-2011 Stufe 4
2012-2015 Stufe 5
2016-2019 Stufe 6
2020-2023 Stufe 7
Seit 2024 Stufe 8

Mit Familienzulage 1 in A13: 4088 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_13&s=8&f=0&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Schon sehr ordentlich. Die 4,4k schafft der Lehrer erst in 10+ Jahren

Das schafft er auch nur wegen dem Trennungsgeld. Mit der Grundbesoldung käme er nur auf 3,8€-PKV.

Also ich bekomme für 2 Tage die Woche TG nicht wie oben beschrieben für 3 Tage. Geht ja auch schlecht wenn ich 3 Tage HomeOffice habe, sorry dafür.

Also ohne das TG liegt meine Besoldung bei 4.075€ habe aber jetzt die Dienstbezüge genommen die wir ab der März Erhöhung bekommen, liegen ja jetzt ähnlich durch die 220€ Inflationsprämie. Dazu dann noch die 125€ Steuerrückerstattung, sprich ohne TG liege ich grob bei 4.200€ netto und 200€ macht grob das TG aus.
Dazu zahle ich keine PKV durch freie Heilfürsorge. Studiert habe ich nicht, allgemeine Hochschulreife genau so wenig, nur Berufsausbildung und als Weiterbildung 2 Jahre Fachschule.

der im o.g. Beispiel genannte Lehrer dürfte auch kein Trennungsgeld und freie Heilfürsorge bekommen. Ich glaube, Bundeswehr oder ähnliches dürfte da ein Spezialfall sein.

Klar aber selbst ohne TG ist es ja mehr mit der Heilfürsorge. Selbst ein Richter hätte ohne Heilfürsorge gleiches Baujahr weniger

Netto: 4319 (-300€ PKV)

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=R_1&s=6&f=0&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Da kann man sich als Polizist oder Soldat ohne Abi und Studium mit 3 Tagen HO wohl kaum beschweren, extrem steile Karriere monetär. Respekt!
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Max am 27.01.2024 19:22
Eine subjektive Einschätzung meinerseits wäre wie folgt!

Im Raum München ist ein finanzielles Aufatmen erst ab der Besoldungsgruppe A13 möglich, ergo

A13 = A3.

Alle anderen Besoldungsgruppen müssten entsprechend höher alimentiert werden.

Finanzielle Freiheit ist gegeben ab A15, ergo

A15 = A6.

Wie gesagt, eine rein subjektive Einschätzung, die nichts mit der objektiven Rechtssprechung des BVerfG zu tun hat.
Das ist nur auf den ersten Blick vollkommen abwegig.
Mein Gedanke ging auch in die Richtung welcher Lebensstandard denn in welcher Besoldungsgruppe angemessen wäre.
Ein großer Faktor dürfte hier das Wohnen ausmachen und somit kommt man um eine regionale Komponente gar nicht herum.
Angemessen alimentiert würde ich mich fühlen, wenn ich über maximal 30 Jahre ein freistehendes Einfamilienhaus abbezahlen könnte,  dazu 2 Kinder problemlos mit gutem Standard versorgt werden können,  zwei deutsche Autos der oberen Mittelklasse in der Garage stünden, regelmäßige Reisen in den schulferien,  hochwertige Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, regelmäßig Kultur und Restaurants, usw. und am Ende des Monats wäre noch genügen Geld für Rücklagen und Investitionen übrig.
Das ganze würde sicher über die verfassungsgemäß notwendige Alimentation hinausgehen  ;D
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Bastel am 27.01.2024 20:01
Eine subjektive Einschätzung meinerseits wäre wie folgt!

Im Raum München ist ein finanzielles Aufatmen erst ab der Besoldungsgruppe A13 möglich, ergo

A13 = A3.

Alle anderen Besoldungsgruppen müssten entsprechend höher alimentiert werden.

Finanzielle Freiheit ist gegeben ab A15, ergo

A15 = A6.

Wie gesagt, eine rein subjektive Einschätzung, die nichts mit der objektiven Rechtssprechung des BVerfG zu tun hat.
Das ist nur auf den ersten Blick vollkommen abwegig.
Mein Gedanke ging auch in die Richtung welcher Lebensstandard denn in welcher Besoldungsgruppe angemessen wäre.
Ein großer Faktor dürfte hier das Wohnen ausmachen und somit kommt man um eine regionale Komponente gar nicht herum.
Angemessen alimentiert würde ich mich fühlen, wenn ich über maximal 30 Jahre ein freistehendes Einfamilienhaus abbezahlen könnte,  dazu 2 Kinder problemlos mit gutem Standard versorgt werden können,  zwei deutsche Autos der oberen Mittelklasse in der Garage stünden, regelmäßige Reisen in den schulferien,  hochwertige Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, regelmäßig Kultur und Restaurants, usw. und am Ende des Monats wäre noch genügen Geld für Rücklagen und Investitionen übrig.
Das ganze würde sicher über die verfassungsgemäß notwendige Alimentation hinausgehen  ;D

Das sollte eigentlich ab dem gD möglich sein. Und warum habe ich letztens mit A10 den Wohngeldrechner bemüht. Ich hoffe das ich bei einem meiner Bewerbungsgespräche Erfolg habe, dann bin ich weg.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: xap am 27.01.2024 20:08
Mit A10 nix Wohngeld. Welche Region wenn ich fragen darf?
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Bastel am 27.01.2024 21:04
Mit A10 nix Wohngeld. Welche Region wenn ich fragen darf?

Frankfurter Raum, Mietenstufe 6.

Gibt man das Kindergeld bei dem Wohngeldrechner an?
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: xap am 27.01.2024 21:39
Das ist eine gute Frage. Ich weiß zwar, dass die Entgeltgrenzen für Wohngeld erhöht wurden, meine aber das man mit A10 dennoch weit darüber sein sollte.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: PolareuD am 27.01.2024 22:07
Das ist nur auf den ersten Blick vollkommen abwegig…..

Auf den ersten Blick mag das sein. Vielleicht zu meinem Hintergedanken meiner These:

Die Besoldungsgruppe A13/1 (verh., 2 Kinder) entspricht ca. 5500€ Brutto. Kaltmieten im Raum München liegen auf dem freien Wohnungsmarkt nicht selten bei 20€/qm. Bei einer grundsicherungsrelevanten Wohnungsgröße von 90 qm macht das 1800€ Kaltmiete und ca. 2000€ Warmmiete. Faustformel ist, dass die Warmmiete max. ca. 1/3 des frei verfügbaren Haushaltseinkommens betragen soll.

https://www.merkur.de/wirtschaft/miete-wohnung-wohnen-muenchen-leisten-einkommen-wie-viel-faustregel-40-30-prozent-aktuell-92128210.html#:~:text=Miete%3A%20Maximal%20mögliche%20Höhe%20mit%2040er%2DRegel%20berechnen&text=Wie%20viel%20Geld%20man%20maximal,%2F40%20des%20Brutto%2DJahresgehalts.

Bei EStKl. 3 betragen die Nettobezüge ca. 4700€ abzüglich der PKV. Bezogen auf die Nettobezüge macht die Warmmiete ca. 42,5% aus. Allein daran erkennt man, dass trotzdem ein zweites Einkommen benötigt wird, um in die Nähe der Faustregel zu kommen. Insbesondere, wenn man noch bedenkt das hier Kinderbetreuungskosten anfallen. Wenn eins in die Krippe geht und das andere in den Kindergarten fallen da durchaus Kosten i.H.v. 800€ an bei einer Ganztagsbetreuung. Wie gesagt A13 reicht dann zum Leben, aber auch nicht viel mehr.

Aber wie geschrieben, haben diese Betrachtungen nichts mit einer verfassungskonformen amtsangemessene Alimentation zu tun und sind rein subjektiv zu verstehen.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Bastel am 28.01.2024 07:52
Das ist eine gute Frage. Ich weiß zwar, dass die Entgeltgrenzen für Wohngeld erhöht wurden, meine aber das man mit A10 dennoch weit darüber sein sollte.

Alleinverdiener in A10/3 oder 4 + Frau und zwei Kinder kannst du ja mal selbst eingeben.
Falls das Kindergeld nicht berücksichtigt wird, steht einem definitiv etwas zu.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: PolareuD am 28.01.2024 08:24
Nach dem München-Modell hat eine 4-köpfige Familie Anspruch auf eine Mietpreis gebundene Wohnung bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 116.300 EUR. Die Preisspanne für solche Wohnungen liegt meistens zwischen 12 und 13 EUR/qm.

https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:a9494c83-48a4-4cf1-a3d6-6f5d6f05e676/LHM_Einkommensgrenze_Muenchen_Modell.pdf
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Bastel am 28.01.2024 08:50
Es gibt ja so viele Mietpreisgebundene Wohnungen  ;D
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: PolareuD am 28.01.2024 09:23
Es gibt ja so viele Mietpreisgebundene Wohnungen  ;D

Sehe ich genauso.  ;)

Hier mal eine Auswahl auf dem freien Wohnungsmarkt.

https://www.immobilienscout24.de/Suche/de/bayern/muenchen/wohnung-mieten?numberofrooms=3.5-&livingspace=85.0-95.0&pricetype=rentpermonth&enteredFrom=result_list


Vielleicht nochmal eine Stellungnahme zur Eingangsfrage von AVP:

Fühle ich mich amtsangemessen alimentiert in hiesiger Region? Nicht mal im Ansatz!

Als A12er hat man hier Anspruch auf Sozialtransferleistungen. Was für ein mieser Witz.

Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: PolareuD am 28.01.2024 12:39
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/mieten-grossstadt-wohnungsnot-loesung-100.html

Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 28.01.2024 13:03
Mit A10 nix Wohngeld. Welche Region wenn ich fragen darf?

Hier hätte man sogar mit R1 in den unteren Besoldungsgruppen Anspruch auf den B-Schein (Sozialwohnung) bei einer 4-köpfigen Familie als Alleinverdiener. Als Richter erstmal schön in eine Sozialwohnung ziehen 😅
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 28.01.2024 13:05
Es gibt ja so viele Mietpreisgebundene Wohnungen  ;D

Sehe ich genauso.  ;)

Hier mal eine Auswahl auf dem freien Wohnungsmarkt.

https://www.immobilienscout24.de/Suche/de/bayern/muenchen/wohnung-mieten?numberofrooms=3.5-&livingspace=85.0-95.0&pricetype=rentpermonth&enteredFrom=result_list


Vielleicht nochmal eine Stellungnahme zur Eingangsfrage von AVP:

Fühle ich mich amtsangemessen alimentiert in hiesiger Region? Nicht mal im Ansatz!

Als A12er hat man hier Anspruch auf Sozialtransferleistungen. Was für ein mieser Witz.

Als Alleinverdiener einer 4-köpfigen Familie haben mittlerweile 80-90% der Bevölkerung Anspruch auf Sozialtransfers. Das ist halt unser extrem ausgeuferter Sozialstaat.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: xap am 28.01.2024 13:14
Das ist eine gute Frage. Ich weiß zwar, dass die Entgeltgrenzen für Wohngeld erhöht wurden, meine aber das man mit A10 dennoch weit darüber sein sollte.

Alleinverdiener in A10/3 oder 4 + Frau und zwei Kinder kannst du ja mal selbst eingeben.
Falls das Kindergeld nicht berücksichtigt wird, steht einem definitiv etwas zu.

Alleinverdiener ist natürlich hart. Ich war irrtümlich von einer berufstätigen Frau ausgegangen. Bei den mir bekannten Rechnern kann ich keine PKV angeben. Daher weiß ich tatsächlich gerade nicht, ob bzw in welcher Höhe es einen Wohngeldanspruch gibt.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: PhiSchu1088 am 29.01.2024 06:52
Ich bin Bundesnbeamter A8 / Stufe 4 + verheiratet (FZ St. 1) + 1 Kind meiner Frau (FZ St. 2) + TG §6 (5 d/Woche) = mtl. ~ 3.4k netto.
Hierbei ist die Nachversteuerung des TG auf den Lohn schon mit betrachtet + das gewährte TG aus dem Vormonat.
Von den 3,4k netto gehen noch ca. 240 € PKV ab. Bleiben also 3,16k netto drüber.

Ich für mich persönlich fühle mich gut allimentiert, da ich in einer Gegend mit Mietstufe II wohne, meine Frau selbst bei einer Körperschaft des öR mit TV angelehnt an den TVöD arbeitet und wir zusammen ein Haushaltseinkommen von rund 5,6k netto haben bei fixen Ausgaben von ~ 50% des Einkommens.  Aber das ist nur meine persönliche Sichtweise.

Zudem habe ich vor meinem Beamtenverhältnis von 2006 bis 2015 in der Privatwirtschaft gearbeitet für monatlich rund 1.000 - 1400 € monatlich. Rein für mich persönlich hat sich der Schritt in den öD als Beamter gelohnt und schätze, das was ich jetzt als Gehalt bekomme.

Ich weiß aber auch, dass ich einer von wenigen bin und das es viele andere Kollegen, gerade im mD und in Metropolregionen / Ballungsgebieten gibt, die mehr Belastungen haben und schwerer hinkommen mit allem.
Auch verstehe ich die Diskussion um das Urteil des BVerfG und möchte da nichts klein reden!

Aber ich habe halt auch schon für die Häfte meines aktuellen Gehalts gearbeitet und das bei 40 h/Woche + Überstunden und ohne Trennungsgeld als Pendler etc...
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Rheini am 29.01.2024 11:56
Also für mich gilt diese Sichtweise:

Kann ich mit den Bezügen ein Leben ohne Sorgen eines Daches über den Kopf oder Essen auf dem Tisch, finanzieren? Ja das kann ich. Fühle ich mich deshalb amtsangemessen alimentiert? Nein das fühle ich mich tatsächlich derzeit nicht.

Für die Beantwortung dieser Frage zählt für mich eben nicht, ob ich ein Leben wie oben definiert finanzieren kann (denn dann dürfte kaum ein Beamter sich unteralimentiert fühlen), sondern in dieser Gesellschaft ist halt Konsens, dass man durch mehr Leistung, Verantwortung usw. (keine Diskussion von mir über den Sinn, Gerechtigkeit usw.), eben auch mehr bekommt.

Und da sehe ich gerade eben ein Ungleichgewicht. Wenn ich mir in der Besoldungstabelle inzwischen anschaue wie klein der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen geworden ist dann frage ich mich, warum ich dafür höherwertige Aufgaben übernehmen soll und mich eben dem auch damit verbundenen Mehr an Verantwortung aussetzen soll.

Auch das man ein viel  mehr an Bezügen erhält, wenn man viele Kinder hat, hat für mich inzwischen ein Ungleichgewicht hervorgerufen.

Ich hoffe da mal auf ein Urteil und das inzwischen mal pronto. Ich verstehe dass es eine gewisse Zeit dauert, aber das es über Jahrzehnte geht zeigt mir, dass auch in der Justiz mal etwas getan werden muss. Und das meine ich jetzt nicht nur in diesem konkreten Fall, sondern allgemein. Ich verweise da mal auf das noch nicht abgeschlossene Verfahren bzgl. des EA189 Motors bei VW.

Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: ChRosFw am 29.01.2024 17:37
Auch wenn es hier ums "Gefühl" geht...

Die Diskussion zeigt eines:

Deutschland ist zu einem Niedriglohnland verkommen. Die äußert sich auch am Thema der amtsangemessenen Alimentation. Es sollte selbstverständlich sein, dass man mit einem durchschnittlichen Einkommen einer kleinen Familie ein Dach über dem Kopf gewähren und sie ernähren kann. Und das ohne irgendwelche exorbitanten Zuschläge "nach Bedarf". Oder Wohngeld etc.

Wenn es ums Gefühl geht: Es fühlt sich für viele glaube ich schlecht an, trotz Erwerbstätigkeit Teil des Umverteilungsmechanismus zu sein.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Mile am 13.02.2024 13:51
Hallo,
A9mZ, St.7, oberste Bundesbehörde.
Ab 01.04.24 habe ich ein Netto von 4.311,11€ in Stkl. 3 ohne Kirchensteuer.
Ob das amtsangemessen ist, weiß ich nicht, auf jeden Fall bin ich zufrieden.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Jochen1976 am 13.02.2024 14:11
Hallo,
A9mZ, St.7, oberste Bundesbehörde.
Ab 01.04.24 habe ich ein Netto von 4.311,11€ in Stkl. 3 ohne Kirchensteuer.
Ob das amtsangemessen ist, weiß ich nicht, auf jeden Fall bin ich zufrieden.

Aus welchem Ministerium kommst du denn?  ;D
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Mile am 13.02.2024 14:35
Aus einem Bundesministerium.... Da alle gleich bezahlen, ist es ziemlich egal aus welchem.

Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Taigawolf am 13.02.2024 14:43
Aus einem Bundesministerium.... Da alle gleich bezahlen, ist es ziemlich egal aus welchem.

Ist wegen der verschiedenen Zulagen aber eben nicht egal.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Mile am 13.02.2024 14:52
Ich denke, das die Min-Zulage und die Zulage nach A9 im Bund gleich sind.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Taigawolf am 13.02.2024 14:57
Ich denke, das die Min-Zulage und die Zulage nach A9 im Bund gleich sind.

Es gibt aber noch gefühlt hundert andere Zulagen, die je nach Dienststelle variieren. Und teilweise werden die Stellenzulagen noch neben einer anderen Stellenzulage gewährt, soweit sie diese übersteigen. Insofern kommt es hier schon sehr genau auf den Einzelfall an.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Floki am 13.02.2024 15:04
Es kommt doch so 0 auf den Einzelfall an, wenn es darum geht, ob man sich subjektiv amtsangemessenen alimentiert fühlt. Wofür wäre es relevant, welche Zulagen gezahlt werden?
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Taigawolf am 13.02.2024 15:07
Es kommt doch so 0 auf den Einzelfall an, wenn es darum geht, ob man sich subjektiv amtsangemessenen alimentiert fühlt. Wofür wäre es relevant, welche Zulagen gezahlt werden?

Für das subjektive Gefühl spielt es aber eine Rolle, wenn man nicht mal mit A12 auf so ein Netto kommt. Da wäre einfach der Hintergrund interessant, um das Ganze für sich gedanklich einordnen zu können. Ebenfalls wissen wir ja nicht, ob und wie viele Kinder vorhanden sind. Darum gings mir. Rein subjektiv für mich.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Organisator am 13.02.2024 15:48
Es kommt doch so 0 auf den Einzelfall an, wenn es darum geht, ob man sich subjektiv amtsangemessenen alimentiert fühlt. Wofür wäre es relevant, welche Zulagen gezahlt werden?

Für das subjektive Gefühl spielt es aber eine Rolle, wenn man nicht mal mit A12 auf so ein Netto kommt. Da wäre einfach der Hintergrund interessant, um das Ganze für sich gedanklich einordnen zu können. Ebenfalls wissen wir ja nicht, ob und wie viele Kinder vorhanden sind. Darum gings mir. Rein subjektiv für mich.

Der Bundesbeamte A12 kommt bei vergleichbarerer Konstellation (Verheiratet, Steuerklasse III) auf ein Netto von 4.933 €. Also deutlich drüber. Ohne Ministerial- oder Amtszulage.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Taigawolf am 13.02.2024 15:58
Es kommt doch so 0 auf den Einzelfall an, wenn es darum geht, ob man sich subjektiv amtsangemessenen alimentiert fühlt. Wofür wäre es relevant, welche Zulagen gezahlt werden?

Für das subjektive Gefühl spielt es aber eine Rolle, wenn man nicht mal mit A12 auf so ein Netto kommt. Da wäre einfach der Hintergrund interessant, um das Ganze für sich gedanklich einordnen zu können. Ebenfalls wissen wir ja nicht, ob und wie viele Kinder vorhanden sind. Darum gings mir. Rein subjektiv für mich.

Der Bundesbeamte A12 kommt bei vergleichbarerer Konstellation (Verheiratet, Steuerklasse III) auf ein Netto von 4.933 €. Also deutlich drüber. Ohne Ministerial- oder Amtszulage.

Es soll nicht nur Bundesbeamte geben. Die Unterschiede sind wirklich massiv. Das hätte ich so nicht für möglich gehalten. Ein Beamter in A12 Stufe 7 kommt bei vergleichbarer Konstellation in Sachsen z.B. auf 4.217 € netto MIT Amtszulage. Im Saarland kommt man damit auf 4.087 € netto. Ich denke subjektiv wird das den Kollegen langsam nicht mehr vermittelbar sein.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Organisator am 13.02.2024 16:08
Das liegt aber auch daran, dass in der Berechnung von Mile gerade die aktuelle Besoldungserhöhung von 200,-- € + 5,5 % eingeflossen ist und zudem noch eine Ministerialzulage beinhaltet ist.

Für eine Vergleichbarkeit müsste man einerseits die jeweils in den Ländern anstehende Besoldungserhöhung mit einbereichnen und andererseits auch die Ministerialzulage, die auch in den obersten Behördern der Länder vorhanden sein dürfte.

Stand Bund alt und ohne Ministerialzulage wäre ca. : 3.750€ netto, was das Gefüge wieder nachvollziehbarer macht.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 21.02.2024 08:10
Das liegt aber auch daran, dass in der Berechnung von Mile gerade die aktuelle Besoldungserhöhung von 200,-- € + 5,5 % eingeflossen ist und zudem noch eine Ministerialzulage beinhaltet ist.

Für eine Vergleichbarkeit müsste man einerseits die jeweils in den Ländern anstehende Besoldungserhöhung mit einbereichnen und andererseits auch die Ministerialzulage, die auch in den obersten Behördern der Länder vorhanden sein dürfte.

Stand Bund alt und ohne Ministerialzulage wäre ca. : 3.750€ netto, was das Gefüge wieder nachvollziehbarer macht.

Die Erhöhungen aus dem TV-L kommen erst zum 01.11.24 (+200€) und 01.02.25 (+5,5%). Der TVÖD läuft aber nur bis zum 31.12.24. Hier wird also schon der nächste Abschluss anstehen bevor die Länder ihre +5,5% sehen.

Eine Ministerialzulage (und viele andere Zulagen) gibt es bei fast keinem Land mehr, wurden alle Ende der 90er aus Kostengründen abgeschafft. Der Bund zahlt sie und viele weitere Zulagen noch.

Mal ein persönliches Beispiel eines alten Kollegen. Dieser war im IT Bereich im Innenministerium mit A11. Keine Zulagen. Er ist vor wenigen Wochen zum ITZ gewechselt und macht dort grob das gleiche (allerdings etwas entspannter da nachgeordneter Bereich), allerdings mit A12 und 160€ ITZ Zulage.

Seine Gehalt im Innenministerium (A11 Stufe 5: 3.242€)
Sein Gehalt beim ITZ (A12 Stufe 4) ab März: 4.040 € (jeweils netto bei SK1).

800€+ im netto durch einen Wechsel aus einem Ministerium in den nachgeordneten Bereich des Bundes…
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 21.02.2024 08:13
Hallo,
A9mZ, St.7, oberste Bundesbehörde.
Ab 01.04.24 habe ich ein Netto von 4.311,11€ in Stkl. 3 ohne Kirchensteuer.
Ob das amtsangemessen ist, weiß ich nicht, auf jeden Fall bin ich zufrieden.

Du verdienst mehr als meine Kollegen in der Endstufe A12  8)
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Organisator am 21.02.2024 08:18
Das liegt aber auch daran, dass in der Berechnung von Mile gerade die aktuelle Besoldungserhöhung von 200,-- € + 5,5 % eingeflossen ist und zudem noch eine Ministerialzulage beinhaltet ist.

Für eine Vergleichbarkeit müsste man einerseits die jeweils in den Ländern anstehende Besoldungserhöhung mit einbereichnen und andererseits auch die Ministerialzulage, die auch in den obersten Behördern der Länder vorhanden sein dürfte.

Stand Bund alt und ohne Ministerialzulage wäre ca. : 3.750€ netto, was das Gefüge wieder nachvollziehbarer macht.

Die Erhöhungen aus dem TV-L kommen erst zum 01.11.24 (+200€) und 01.02.25 (+5,5%). Der TVÖD läuft aber nur bis zum 31.12.24. Hier wird also schon der nächste Abschluss anstehen bevor die Länder ihre +5,5% sehen.

Eine Ministerialzulage (und viele andere Zulagen) gibt es bei fast keinem Land mehr, wurden alle Ende der 90er aus Kostengründen abgeschafft. Der Bund zahlt sie und viele weitere Zulagen noch.

Mal ein persönliches Beispiel eines alten Kollegen. Dieser war im IT Bereich im Innenministerium mit A11. Keine Zulagen. Er ist vor wenigen Wochen zum ITZ gewechselt und macht dort grob das gleiche (allerdings etwas entspannter da nachgeordneter Bereich), allerdings mit A12 und 160€ ITZ Zulage.

Seine Gehalt im Innenministerium (A11 Stufe 5: 3.242€)
Sein Gehalt beim ITZ (A12 Stufe 4) ab März: 4.040 € (jeweils netto bei SK1).

800€+ im netto durch einen Wechsel aus einem Ministerium in den nachgeordneten Bereich des Bundes…

Schlecht verhandelt - der Bund zahlt auch eine IT-Zulage von bis zu 1.000 € monatlich.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Organisator am 21.02.2024 08:20
Hallo,
A9mZ, St.7, oberste Bundesbehörde.
Ab 01.04.24 habe ich ein Netto von 4.311,11€ in Stkl. 3 ohne Kirchensteuer.
Ob das amtsangemessen ist, weiß ich nicht, auf jeden Fall bin ich zufrieden.

Du verdienst mehr als meine Kollegen in der Endstufe A12  8)

In welchem Bundesland sind deine Kollegen? Im gerade nicht üppig zahlenden Land Berlin komme ich bei A12/8 auf 4562 € netto.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 21.02.2024 10:01
Hallo,
A9mZ, St.7, oberste Bundesbehörde.
Ab 01.04.24 habe ich ein Netto von 4.311,11€ in Stkl. 3 ohne Kirchensteuer.
Ob das amtsangemessen ist, weiß ich nicht, auf jeden Fall bin ich zufrieden.

Du verdienst mehr als meine Kollegen in der Endstufe A12  8)

In welchem Bundesland sind deine Kollegen? Im gerade nicht üppig zahlenden Land Berlin komme ich bei A12/8 auf 4562 € netto.
Hatte die SK3 übersehen. Bin in Niedersachsen, da sind Endstufe A12 4.478€ netto, also doch minimal mehr als A9Z.

Zu Berlin und Bund muss man aber natürlich noch berücksichtigen, dass man als gDler die Enstufe 12 erst viel später erreicht als Endstufe 8. Bei gleicher Berufserfahrung (Stufe 7/8 Bund) wäre man in Niedersachsen erst in Stufe 9. Dort sind es mit 4.208€ netto dann tatsächlich weniger.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Organisator am 21.02.2024 10:39
Hatte die SK3 übersehen. Bin in Niedersachsen, da sind Endstufe A12 4.478€ netto, also doch minimal mehr als A9Z.

Also eine A9Z entspricht in etwa einer A10. Ministerialzulage on top = ca. A 11. Und zu A12 ist weiterhin ein (kleiner) Unterschied vorhanden. Eigentlich soweit nachvollziehbar.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 21.02.2024 14:31
Hatte die SK3 übersehen. Bin in Niedersachsen, da sind Endstufe A12 4.478€ netto, also doch minimal mehr als A9Z.

Also eine A9Z entspricht in etwa einer A10. Ministerialzulage on top = ca. A 11. Und zu A12 ist weiterhin ein (kleiner) Unterschied vorhanden. Eigentlich soweit nachvollziehbar.

Mit dem Unterschied, dass man, wenn man in Niedersachsen in einem Ministerium arbeitet, gar keine Ministerialzulage bekommt.

Als Vergleich, ein A9Zler in Nds. im Ministerium mit gleichem BDA erhält ca. 3.500€ netto. Wobei es in meiner Erfahrung in den schlecht bezahlenden Ländern häufig nicht nur weniger Zulagen, sondern auch weniger höherbewerterte Stellen im Haushaltsplan gibt. Man wäre bei ähnlicher Tätigkeit und Leistung also ggf. gar nicht in A9Z, weil der Konkurrenzdruck auf solche seltenen Stellen viel größer ist.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: 2strong am 21.02.2024 14:41
Dafür wohnt man günstig  ;)
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Organisator am 21.02.2024 14:52
Hatte die SK3 übersehen. Bin in Niedersachsen, da sind Endstufe A12 4.478€ netto, also doch minimal mehr als A9Z.

Also eine A9Z entspricht in etwa einer A10. Ministerialzulage on top = ca. A 11. Und zu A12 ist weiterhin ein (kleiner) Unterschied vorhanden. Eigentlich soweit nachvollziehbar.

Mit dem Unterschied, dass man, wenn man in Niedersachsen in einem Ministerium arbeitet, gar keine Ministerialzulage bekommt.

Als Vergleich, ein A9Zler in Nds. im Ministerium mit gleichem BDA erhält ca. 3.500€ netto. Wobei es in meiner Erfahrung in den schlecht bezahlenden Ländern häufig nicht nur weniger Zulagen, sondern auch weniger höherbewerterte Stellen im Haushaltsplan gibt. Man wäre bei ähnlicher Tätigkeit und Leistung also ggf. gar nicht in A9Z, weil der Konkurrenzdruck auf solche seltenen Stellen viel größer ist.

So siehts aus - in den obersten Bundesbehörden gibt es nicht nur eine ordentliche Zulage, sondern auch einen besseren Stellenkegel. Spricht auf der finanziellen Seite für einen attraktiveren Dienstherrn. Hat auch den Vorteil, dass die Leistungsträger sich von dort angezogen fühlen - und häufig auch dort arbeiten.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 21.02.2024 15:23
Dafür wohnt man günstig  ;)

Naja Ministerien sind immer in den Landeshauptstädten und die sind nicht unbedingt günstig.

Berlin ist zB in der Mietstufe 4, Hannover in der Mietstufe 5. So viel günstiger ist das nicht (hiernach sogar teurer). Einige Dienstherrn berücksichtigen teure Wohnorte mittlerweile aber auch in der Besoldung, NRW über die Kinderzuschläge, Bayern neuerdings ebenfalls und BaWü zahlt auch eine Strukturzzulage.

Das beste Lohn-/Wohnkosten Verhältnis hat man aktuell aber wohl in Thüringen, die haben ihre Besoldung ordentlich erhöht und sehr überschaubare Wohnkosten
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 21.02.2024 15:28
Hatte die SK3 übersehen. Bin in Niedersachsen, da sind Endstufe A12 4.478€ netto, also doch minimal mehr als A9Z.

Also eine A9Z entspricht in etwa einer A10. Ministerialzulage on top = ca. A 11. Und zu A12 ist weiterhin ein (kleiner) Unterschied vorhanden. Eigentlich soweit nachvollziehbar.

Mit dem Unterschied, dass man, wenn man in Niedersachsen in einem Ministerium arbeitet, gar keine Ministerialzulage bekommt.

Als Vergleich, ein A9Zler in Nds. im Ministerium mit gleichem BDA erhält ca. 3.500€ netto. Wobei es in meiner Erfahrung in den schlecht bezahlenden Ländern häufig nicht nur weniger Zulagen, sondern auch weniger höherbewerterte Stellen im Haushaltsplan gibt. Man wäre bei ähnlicher Tätigkeit und Leistung also ggf. gar nicht in A9Z, weil der Konkurrenzdruck auf solche seltenen Stellen viel größer ist.

So siehts aus - in den obersten Bundesbehörden gibt es nicht nur eine ordentliche Zulage, sondern auch einen besseren Stellenkegel. Spricht auf der finanziellen Seite für einen attraktiveren Dienstherrn. Hat auch den Vorteil, dass die Leistungsträger sich von dort angezogen fühlen - und häufig auch dort arbeiten.

Das wird leider häufig übersehen.

Man kann es bei Polizei und Lehrern gut vergleichen. In einigen Ländern sind Lehrer A12, in anderen sind die gleichen Lehrer A13Z.
Einige Länder haben im gD der Polizei überwiegend A9 Stellen, andere überwiegend A11 Stellen.

Dann gibt es noch Unterschiede in der Polizeidienstzulage, dem DUZ, den Beihilfevorschriften etc.

Der massive Unterschied der Besoldungstabelle zwischen den einzelnen Ländern ist dann nur die Spitze des Eisberges.

Wenn 2 Brüder in 2 Ländern Polizisten werden, gleiche Leistung, dann können alleine aufgrund all dieser Kriterien bei gleicher Tätigkeit 1.000€+ netto Unterschied monatlich auf dem Gehaltszettel stehen.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Organisator am 21.02.2024 15:49
Hatte die SK3 übersehen. Bin in Niedersachsen, da sind Endstufe A12 4.478€ netto, also doch minimal mehr als A9Z.

Also eine A9Z entspricht in etwa einer A10. Ministerialzulage on top = ca. A 11. Und zu A12 ist weiterhin ein (kleiner) Unterschied vorhanden. Eigentlich soweit nachvollziehbar.

Mit dem Unterschied, dass man, wenn man in Niedersachsen in einem Ministerium arbeitet, gar keine Ministerialzulage bekommt.

Als Vergleich, ein A9Zler in Nds. im Ministerium mit gleichem BDA erhält ca. 3.500€ netto. Wobei es in meiner Erfahrung in den schlecht bezahlenden Ländern häufig nicht nur weniger Zulagen, sondern auch weniger höherbewerterte Stellen im Haushaltsplan gibt. Man wäre bei ähnlicher Tätigkeit und Leistung also ggf. gar nicht in A9Z, weil der Konkurrenzdruck auf solche seltenen Stellen viel größer ist.

So siehts aus - in den obersten Bundesbehörden gibt es nicht nur eine ordentliche Zulage, sondern auch einen besseren Stellenkegel. Spricht auf der finanziellen Seite für einen attraktiveren Dienstherrn. Hat auch den Vorteil, dass die Leistungsträger sich von dort angezogen fühlen - und häufig auch dort arbeiten.

Das wird leider häufig übersehen.

Man kann es bei Polizei und Lehrern gut vergleichen. In einigen Ländern sind Lehrer A12, in anderen sind die gleichen Lehrer A13Z.
Einige Länder haben im gD der Polizei überwiegend A9 Stellen, andere überwiegend A11 Stellen.

Dann gibt es noch Unterschiede in der Polizeidienstzulage, dem DUZ, den Beihilfevorschriften etc.

Der massive Unterschied der Besoldungstabelle zwischen den einzelnen Ländern ist dann nur die Spitze des Eisberges.

Wenn 2 Brüder in 2 Ländern Polizisten werden, gleiche Leistung, dann können alleine aufgrund all dieser Kriterien bei gleicher Tätigkeit 1.000€+ netto Unterschied monatlich auf dem Gehaltszettel stehen.

Das ist der Ausfluss des Föderalismus und der nicht mehr bundeseinheitlichen Besoldung. Aber hat auch den Vorteil, dass man sich den Dienstherren aussuchen kann, der am besten bezahlt.

Ist ansonsten auch in anderen Branchen der Fall - der Industriemechaniker verdient in BaWü beim Porsche wohl auch mehr als in der Werft in Rostock - bei gleicher Tätigkeit und Leistung.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 21.02.2024 16:32
Hatte die SK3 übersehen. Bin in Niedersachsen, da sind Endstufe A12 4.478€ netto, also doch minimal mehr als A9Z.

Also eine A9Z entspricht in etwa einer A10. Ministerialzulage on top = ca. A 11. Und zu A12 ist weiterhin ein (kleiner) Unterschied vorhanden. Eigentlich soweit nachvollziehbar.

Mit dem Unterschied, dass man, wenn man in Niedersachsen in einem Ministerium arbeitet, gar keine Ministerialzulage bekommt.

Als Vergleich, ein A9Zler in Nds. im Ministerium mit gleichem BDA erhält ca. 3.500€ netto. Wobei es in meiner Erfahrung in den schlecht bezahlenden Ländern häufig nicht nur weniger Zulagen, sondern auch weniger höherbewerterte Stellen im Haushaltsplan gibt. Man wäre bei ähnlicher Tätigkeit und Leistung also ggf. gar nicht in A9Z, weil der Konkurrenzdruck auf solche seltenen Stellen viel größer ist.

So siehts aus - in den obersten Bundesbehörden gibt es nicht nur eine ordentliche Zulage, sondern auch einen besseren Stellenkegel. Spricht auf der finanziellen Seite für einen attraktiveren Dienstherrn. Hat auch den Vorteil, dass die Leistungsträger sich von dort angezogen fühlen - und häufig auch dort arbeiten.

Das wird leider häufig übersehen.

Man kann es bei Polizei und Lehrern gut vergleichen. In einigen Ländern sind Lehrer A12, in anderen sind die gleichen Lehrer A13Z.
Einige Länder haben im gD der Polizei überwiegend A9 Stellen, andere überwiegend A11 Stellen.

Dann gibt es noch Unterschiede in der Polizeidienstzulage, dem DUZ, den Beihilfevorschriften etc.

Der massive Unterschied der Besoldungstabelle zwischen den einzelnen Ländern ist dann nur die Spitze des Eisberges.

Wenn 2 Brüder in 2 Ländern Polizisten werden, gleiche Leistung, dann können alleine aufgrund all dieser Kriterien bei gleicher Tätigkeit 1.000€+ netto Unterschied monatlich auf dem Gehaltszettel stehen.

Das ist der Ausfluss des Föderalismus und der nicht mehr bundeseinheitlichen Besoldung. Aber hat auch den Vorteil, dass man sich den Dienstherren aussuchen kann, der am besten bezahlt.

Ist ansonsten auch in anderen Branchen der Fall - der Industriemechaniker verdient in BaWü beim Porsche wohl auch mehr als in der Werft in Rostock - bei gleicher Tätigkeit und Leistung.

All diese Kriterien galten ja auch schon bei der einheitlichen Besoldung, da waren dann halt die Tabellen gleich, Zulagen und Stellenkegel waren auch da schon unterschiedlich.

Vergleich zur Wirtschaft passt da mMn auch nicht ganz, denn den Dienstherrn sucht man sich in 99% der Fälle nicht aus, sondern der eigene Wohnort bestimmt ihn. Ausnahme ist natürlich der Bund, der überall vertreten ist und somit tatsächlich eine Konkurrenzsituation schafft. Sonst gibt es diese nur in Grenzgebieten.

Darüber hinaus gibt es halt einen verfassungsrechtlichen Anspruch zumindest auf amtsangemessene Alimentation, den achten einige Dienstherrn halt, andere nicht. Die unterschiedlichen Stellenkegel umfasst dieser aber natürlich nicht, es ist halt amtsangemessenen Alimentation und nicht tätigkeitsangemessene oder leistungsangemessene
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Organisator am 21.02.2024 17:13
Abs. 1 und 3 bin ich bei dir. Wollte lediglich darauf hinweisen, dass es immer bessere oder schlechtere Dienstherren gibt - zumindest in der Bezahlung und in der Aufstiegsmöglichkeit. Wobei - wenn man den Nebentreads glauben darf, alimentiert gar kein Dienstherr amtsangemessen.


Abs. 2 sehe ich nicht so - man wählt sogar zu 100 % der Dienstherren für sich aus. Nämlich genau den, für den man dienen möchte. So wie auch den Arbeitgeber in der Privatwirtschaft, auch wenn es davon mehr gibt.

Schweift aber insofern ab, als es hier um das Gefühl geht, amtsangemessen alimentiert zu werden, und das ist vom Dienstherrn eigentlich unabhängig. So ein Gefühl wie in der Ausgangsfrage macht man ja häufig am Vergleich in seinem Umfeld oder bei vergleichbaren Tätigkeiten fest.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Warzenharry am 28.02.2024 15:10
Soooich haue jetzt einfach mal eine Zahl zur Beantwortung der Frage des Threads raus.

A10 Stufe 5 6000 Brutto

Dann würde ich mich amtsangemessen alimentiert fühlen.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Moabit am 28.02.2024 19:13
Wie ich mir die A Besoldung vorstellen würde.

Keine Verbeamtungen mehr im eD.

A6 und A7 zusammenführen. A8 und A9 zusammenführen. A10 Endamt im mD.

A9 für den gD abschaffen. A10 und A11 als Eingangsamt im gD zusammenführen. A13 Endamt im gD.

A14 Eingangsamt im hD.


A6/7mD    3000  3250  3500  3750  4000

A8/9mD    3500  3750  4000  4250  4500

A10mD     4000  4250  4500  4750  5000
 
A10/11gD 4500  4750  5000  5250  5500

A12gD      5000  5250  5500  5750  6000

A13gD      5500  5750  6000  6500  7000

A14hD      6000  6500  7000  7500  8000

A15hD      7000  7500  8000  8500  9000

A16hD      8000  8500  9000  9500  10000


Keine Familienzuschläge mehr. Dafür ein allgemein stark erhöhtes Kindergeld (natürlich für alle Kinder in DEU, unabhängig des Beamtenstatus).
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: PolareuD am 28.02.2024 19:33
Im Endeffekt fallen dabei die ersten 3 Erfahrungsstufen weg und nur der hD wird deutlich angehoben. Unter Attraktivität des öD stelle ich mir etwas anderes vor. Insbesondere für MINT-Absolventen mit Bachelor-Abschluss wirkt das eher abschreckend.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: 2strong am 28.02.2024 19:54
Wir brauchen nicht noch mehr Leute, die Tastaturen anklemmen, sondern welche, die mitdenken können!  ;)
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Moabit am 28.02.2024 20:06
Im Endeffekt fallen dabei die ersten 3 Erfahrungsstufen weg und nur der hD wird deutlich angehoben. Unter Attraktivität des öD stelle ich mir etwas anderes vor. Insbesondere für MINT-Absolventen mit Bachelor-Abschluss wirkt das eher abschreckend.
Äh.. nein? Sowohl die Eingangsbesoldung, als auch die Endbesoldung ist angehoben, von "unten" bis "oben". Das unsägliche "Abwarten" wird allerdings verkürzt. Ein bisheriger Unattraktivitätsfaktor entfiele damit. Gerade der gD würde mit über 1000 Euro mehr am meisten in der Eingangsbesoldung gewinnen (mD nur etwas über 100 Euro - hD etwas weniger als 1000 Euro).

Wir brauchen nicht noch mehr Leute, die Tastaturen anklemmen, sondern welche, die mitdenken können!  ;)
Oh - wann fängt denn "Mitdenken" an? Ist das ein neuer Abschluss, den ich nicht kenne?
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: PolareuD am 28.02.2024 20:27
Deswegen habe ich geschrieben, die ersten 3 Erfahrungsstufen sind weggefallen. A10/11 Stufe 4 entspricht ca. 4100€ bzw. ca. 4700€. Das Ende liegt auch nur 200€ über der bisherigen A11/8. Im MINT-Bereich ist das nicht wirklich konkurrenzfähig.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Moabit am 28.02.2024 20:35
Deswegen habe ich geschrieben, die ersten 3 Erfahrungsstufen sind weggefallen. A10/11 Stufe 4 entspricht ca. 4100€ bzw. ca. 4700€. Das Ende liegt auch nur 200€ über der bisherigen A11/8. Im MINT-Bereich ist das nicht wirklich konkurrenzfähig.
Also... in meiner Auflistung ist A10/11 eindeutig als Eingangsamt für den gD gekennzeichnet. Und die Eingangsbesoldung im gD läge über 1000 Euro über der jetzigen. Ein A11 Stufe 8 jetzt müsstest du also etwa mit A12 (als Beförderungsamt) Stufe 5 in meiner Auflistung vergleichen (und zusätzlich in kürzerer Zeit erreicht).
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: PolareuD am 28.02.2024 20:37
Vielleicht reden wir über verschiedene Tabellen? Ich bezog mich auf die Tabelle ab 1.3.24.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Moabit am 28.02.2024 20:42
Vielleicht reden wir über verschiedene Tabellen? Ich bezog mich auf die Tabelle ab 1.3.24.
Du hast auf meinen Beitrag geantwortet. Und meine Auflistung weicht von der Tabelle ab 01.03. nach oben ab. Ich vergleiche aber meine Auflistung mit der aktuellen Tabelle ab 01.03. bezogen auf deine Antworten.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: 2strong am 28.02.2024 21:09
Oh - wann fängt denn "Mitdenken" an? Ist das ein neuer Abschluss, den ich nicht kenne?
Es war eine ironische Bemerkung zur Aussage  meines Vorposters.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Moabit am 28.02.2024 22:01
Dann bitte ich zu entschuldigen, dass ich das nicht verstanden habe.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: 2strong am 28.02.2024 22:55
Ich gewähre Gnade vor Recht  ;)
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: hAusi18 am 29.02.2024 10:12
Mir würde es schon reichen, wenn man die Erfahrungsstufen zusammen streichen würde. Es kann doch nicht sein, dass ich über 20 Jahre auf meine Endstufe warten muss.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: DrStrange am 29.02.2024 12:04
Mir würde es schon reichen, wenn man die Erfahrungsstufen zusammen streichen würde. Es kann doch nicht sein, dass ich über 20 Jahre auf meine Endstufe warten muss.

Genau. Alle Stufen streichen und Stufe 1 bleibt ;D
In der B-Bes gehts auch ohne Stufen.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: 2strong am 29.02.2024 12:19
Die würden vielfach ja auch kaum mehr als einen Stufenaufstieg vollziehen können während ihrer Amtszeit.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: DrStrange am 29.02.2024 12:22
Die würden vielfach ja auch kaum mehr als einen Stufenaufstieg vollziehen können während ihrer Amtszeit.

Möglich wäre es aber. Zum Bsp 40 jähriger OBM einer Stadt mit mehr als 500t Einwohnern.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: 2strong am 29.02.2024 12:52
Möglich selbstverständlich, und kommt auch tatsächlich vor. Viele Wahlbeamte erreichen aber auch keine zweite oder dritte Wiederwahl und die "unteren höheren" Lebenszeitbeamten erreichen solche Posten häufig auch erst im fortgeschrittenen Berufsleben, so dass das Groß der Stufenaufstiege bereits vollzogen worden sein dürfte.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Angelsaxe am 01.03.2024 10:40
Mir würde es schon reichen, wenn man die Erfahrungsstufen zusammen streichen würde. Es kann doch nicht sein, dass ich über 20 Jahre auf meine Endstufe warten muss.

Genau. Alle Stufen streichen und Stufe 1 bleibt ;D
In der B-Bes gehts auch ohne Stufen.

Danke für diese rettende Antwort!  ;D
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: andreb am 01.03.2024 12:23
Man hat ja am DNeuG aus 2009 gesehen, dass Stufenregelungen aus fiskalischen Gründen auch derart „frisiert“ werden können, mit dem Ziel am Ende Haushaltsmittel einzusparen.

Alles von Art. 33 Abs. 5 GG abgedeckt.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: AVP am 16.03.2024 23:27
Man hat ja am DNeuG aus 2009 gesehen, dass Stufenregelungen aus fiskalischen Gründen auch derart „frisiert“ werden können, mit dem Ziel am Ende Haushaltsmittel einzusparen.

Alles von Art. 33 Abs. 5 GG abgedeckt.

Inwiefern?

Ich finde die Stufen bei Bund im Vergleich noch attraktiv. Beim 12 Stufen System der meisten Länder benötigt gerade der gD der in Stufe 1 oder 2 beginnt über 30 Jahre bis zur Stufe 12, das geht beim 8 Stufen System doch merklich schneller sodass man kontinuierlich alleine deswegen mehr verdient
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Tom1234 am 17.03.2024 09:20
Wie ich mir die A Besoldung vorstellen würde.

Keine Verbeamtungen mehr im eD.

A6 und A7 zusammenführen. A8 und A9 zusammenführen. A10 Endamt im mD.

A9 für den gD abschaffen. A10 und A11 als Eingangsamt im gD zusammenführen. A13 Endamt im gD.

A14 Eingangsamt im hD.


A6/7mD    3000  3250  3500  3750  4000

A8/9mD    3500  3750  4000  4250  4500

A10mD     4000  4250  4500  4750  5000
 
A10/11gD 4500  4750  5000  5250  5500

A12gD      5000  5250  5500  5750  6000

A13gD      5500  5750  6000  6500  7000

A14hD      6000  6500  7000  7500  8000

A15hD      7000  7500  8000  8500  9000

A16hD      8000  8500  9000  9500  10000


Keine Familienzuschläge mehr. Dafür ein allgemein stark erhöhtes Kindergeld (natürlich für alle Kinder in DEU, unabhängig des Beamtenstatus).

Sind hier nur Single?  Bin A11 Stufe 8 mit fünf Kindern. Willst Du mir Geld wegnehmen? Schau mal wirklich in die aktuelle Tabelle  - die ist ohne amtsangemessenen  zu sein jetzt schon höher. Absurde Zahlen!
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Tom1234 am 17.03.2024 10:05
Du möchtest die Grundalimentation A11/8 um 200 Euro erhöhen und alles andere über das Kindergeld/Kindergrundsicherung regeln. 13,9 Mio Kinder bei 560 Euro Grundsicherung bedeutet 4 Mrd Euro mehr im Monat. Bei 650 Euro Kindergrundsicherung wären es 5,5 Mrd Euro im Monat mehr für den Staat. Woher soll das Geld kommen? Wie wird aus deiner Sicht die Amtsangemessenheit /Abstandsgebot zwischen A6/A7 mit fünf Kindern und A15 mit fünf Kindern gewahrt?
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Bastel am 17.03.2024 12:41
Nehmt diesen Berliner Troll einfach nicht ernst. Der Name sagt alles und ist Programm.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Moabit am 18.03.2024 08:01
Sind hier nur Single?  Bin A11 Stufe 8 mit fünf Kindern. Willst Du mir Geld wegnehmen? Schau mal wirklich in die aktuelle Tabelle  - die ist ohne amtsangemessenen  zu sein jetzt schon höher. Absurde Zahlen!

Wenn du richtig gelesen hättest und mir nicht gleich irgendwelche Vorwürfe an den Kopf wirfst, würdest du sehen, dass jeder mehr bekäme. Du hast aber keinen Anspruch darauf, dass auch der Anteil, der nichts mit dem Amt zu tun hat (Bezug zu Kindern oder Familienstand) ebenfalls dem internen Abstandsgebot folgt, sondern nur der Teil, der dem tatsächlichen Amt zugeordnet werden kann.

Nehmt diesen Berliner Troll einfach nicht ernst. Der Name sagt alles und ist Programm.

Plötzlich so zahm? Hast du wohl doch etwas Angst bekommen, dass etwas in deiner Personalakte landen könnte, wenn du hier weiter Straftatbestände verwirklichst. Aber wenigstens bleibst du dir treu und trägst absolut nichts zum Thema bei.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Bastel am 18.03.2024 08:08
Straftatbestände? Kläre mich auf :D
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Nanum am 18.03.2024 09:33
Hallo,


zum Ausgangsthema:


Eine sehr einfache Maßnahme die eine Reduktion der Diskriminierung von Neupersonal beenden aber gleichzeitig die Attraktivität deutsteigern würde, könnte die Abschaffung der "Erfahrungsstufen" sein. Niemand braucht knapp 28 Jahre um vollumfängliche Leistung zu erbringen. Aktuell ist das einfache Eine diskriminierende Kürzungsmaßnahme.


Oder erklärt es sich irgendwie für die gleiche Tätigkeit über 1000 Euro weniger zu erhalten?

Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Rudi_Regenbogen am 22.03.2024 20:26
Ich möchte nicht Bruttoeinkommen vergleichen, der Vergleich hinkt. Ich bin Elektrotechnikmeister und werde vom Bund als A8 (Stufe 8) bezahlt. Verheiratet, keine Kinder (mehr) auf der Steuerkarte. Netto knapp 3,7K€ für 41 Std in der Woche. Davon ab geht noch die PKV. Mein bester Freund und ich haben den Meister gemeinsam Anfang der 90er gemacht. Er schafft 35 Stunden in der Woche und hat 4,6 K€ netto. Demnach hat er netto über 1,2 K€ im Monat mehr, dafür 24 Stunden im Monat weniger. A9 werde ich nicht mehr bekommen, das sei für meine Qualifikation nicht vorgesehen. Bei meinem Freund kommen jedes Jahr noch Prämien dazu, 2023 waren es 4,8 K€ brutto. Und er jammert immer, dass er in anderen Firmen mehr bekäme. Ob ich mich richtig alimentiert fühle? Eher nein.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Elur am 23.03.2024 01:06
Wie kommt man denn mit A8 beim Bund auf 3700 Euro netto? Der Bezügerechner spuckt selbst bei der höchsten Stufe und Steuerklasse III nur knapp 3400 Euro netto raus.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: 2strong am 23.03.2024 01:41
Möglicherweise bei Steuerklasse 3 oder nen sehr hohen Freibetrag eingetragen. Das macht nen Nettovergleich ja gersde so schwierig. Und da die ganzen Rahmendaten des Freundes nicht bekannt sind, sagt auch der Vergleich vorliegend nichts aus.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: PolareuD am 23.03.2024 07:22
Wie kommt man denn mit A8 beim Bund auf 3700 Euro netto? Der Bezügerechner spuckt selbst bei der höchsten Stufe und Steuerklasse III nur knapp 3400 Euro netto raus.

Besoldungsgruppe A 8, Stufe 7, Tabelle 01.03.2024 - 31.12.2024

Monatsbeträge

Grundgehalt:                  3879.24 €
Familienzuschlag:            171.28 € Familienzuschlag Stufe 1

Monats-Brutto:                4050.52 €

Lohnsteuer:           -  385.16 € (Klasse III)
Solidaritätszuschlag: -    0.00 €

Abzüge gesamt:        -  385.16 € (Anteil: 9.5%)

netto bleiben:          3665.36 € (Steuerjahr 2024)
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Elur am 23.03.2024 22:58
Stimmt, beim Bezügerechner BVA ist die Besoldungserhöhung im März noch nicht drin.  Kommt mir trotzdem viel vor. Ich komme auf nur etwas über 600 Euro brutto mehr bei A11, letzte Stufe, verheiratet und mit Kind.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Umlauf am 23.03.2024 23:58
Ich möchte nicht Bruttoeinkommen vergleichen, der Vergleich hinkt. Ich bin Elektrotechnikmeister und werde vom Bund als A8 (Stufe 8) bezahlt. Verheiratet, keine Kinder (mehr) auf der Steuerkarte. Netto knapp 3,7K€ für 41 Std in der Woche. Davon ab geht noch die PKV. Mein bester Freund und ich haben den Meister gemeinsam Anfang der 90er gemacht. Er schafft 35 Stunden in der Woche und hat 4,6 K€ netto. Demnach hat er netto über 1,2 K€ im Monat mehr, dafür 24 Stunden im Monat weniger. A9 werde ich nicht mehr bekommen, das sei für meine Qualifikation nicht vorgesehen. Bei meinem Freund kommen jedes Jahr noch Prämien dazu, 2023 waren es 4,8 K€ brutto. Und er jammert immer, dass er in anderen Firmen mehr bekäme. Ob ich mich richtig alimentiert fühle? Eher nein.

Die monatlichen Lohnsteuerabzüge sind nur eine Vorauszahlung, deren Höhe über die Steuerklasse bemessen wird. Warum nur ist man mit Steuerklasse 3/5 verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Antwort: Die Vorauszahlungen habe eine nicht geringe Chance zu niedrig zu sein.

Daher ist ein Nettovergleich nett, aber trotzdem recht nutzlos.

Zum Schluss zahlt man die gleiche Steuer egal ob Steuerklasse 3, 4 oder 5. Nur die Vorauszahlungen jeden Monat sind unterschiedlich.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: PolareuD am 24.03.2024 08:36
Stimmt, beim Bezügerechner BVA ist die Besoldungserhöhung im März noch nicht drin.  Kommt mir trotzdem viel vor. Ich komme auf nur etwas über 600 Euro brutto mehr bei A11, letzte Stufe, verheiratet und mit Kind.

Da es sich bei dem Thread hier um subjektive Gefühlsäußerungen zur Angemessenheit der Alimentation geht, entnehme ich deiner Aussage, dass aufgrund des geringen Unterschiedes eine gefühlt amtsangemessene Alimentation nicht vorliegt. Dem stimme ich subjektiv zu. Zum Vergleich die Eingangsämter im tD:

mtD A7: 2963€, gtD A10: 3575 —> Diff. 612€
gtD A10: 3575€, htD A13: 5046 —> Diff. 1471€

Wenn man die Ausbildungszeiten betrachtet:

Berufsausbildung 2-3,5 Jahre
Bachelorstudium: 3-4,5 Jahre (180-270 Cp)
Dpl. (FH): 4 Jahre
Masterstudium: 5 Jahre (300 Cp)
Dpl. (Uni): 4,5 Jahre

Allein daraus ist ersichtlich, dass eine Unwucht im System vorliegt. Auch wenn man bedenkt, dass Abschlüsse wie Meister oder Techniker sowie abgeschlossene Promotionen oder Habilitationen überhaupt nicht betrachtet werden. Für Meister und Techniker soll zumindest in einer Novellierung die BLV aktuell überarbeitet werden.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Elur am 24.03.2024 22:26
Ja,  ich finde den Unterschied zu gering. Ich war im mittleren Dienst verbeamtet und habe den Aufstieg gemacht. 3 Jahre Studium mit so gut wie keiner Freizeit und Lebensqualität müssten irgendwie mehr hergeben. In unserer Behörde gab es auch kaum Interessierte für das Studium und ich wurde damals von vielen gefragt, warum ich mir das denn mit über 40 noch antäte.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Printmaster am 25.03.2024 11:54
Bei mir ist es noch exotischer, sitze auf einem gD-Dienstposten und leite als Sachgebietsleiter "meinen" Bereich mit 8 Mitarbeitern, bin als Meister aber "nur" A9mZ. Aufstieg wäre auch nur per Studium möglich, das wollte ich mir aber mit Anfang 50 seinerzeit auch nicht mehr antun, zumal ein Wechsel in andere, mir nicht liegende Sachgebiete oder gar in eine anderes Referat zwingend gewesen wäre. Und dafür liebe ich meinen Job viel zu sehr. Ich fühle mich im Moment nicht unangemessen alimentiert, mehr geht natürlich immer.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: vermessen am 25.03.2024 12:43
Eine pauschale Antwort wird es nicht geben.

Habe jetzt über 26J im Staatsdienst hinter mir. Erst als SaZ13 und dann in Folge Angestellter/Beamter im Bundesdienst.

Ich empfand die Bezahlung grade bei Soldaten mit Führungsverantwortung unterirdisch. Wenn man überlegt welche Personal/Materialverantwortung man damals als KpChef oder BTL-Kommandeur hatte. Im Vergleich dazu die Sb in den Ämtern mit quasi keinerlei Verantwortung.

Ich hätte mir eine moderate tabellenwirksame Erhöhung (2x7,5%)im Rahmen der letzten Änderung BBesG gewünscht. Dazu noch so etwas wie einen Ortszuschlag. Damit hätte man die erhebliche Mehrbelastung in den Ballungszentren auffangen können. Die Grundidee des AngG war so nicht völlig falsch (von den Abschmelzbeträgen mal abgesehen). Die Forderung, dass ein Beamter in der Uckermark Netto das gleich wie jemand in München haben MUSS, halte ich nicht für Zielführend)
Weiterhin ein Neuzuschnitt der Laufbahnen und eine Reduktion der Erfahrungsstufen.

Die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen für Aufstiege von Leistungsträgern ist in der BLV ja grundsätzlich möglich, wird aber leider viel zu selten angewandt. Hier im Amt gibt es aber dennoch Beispiele, wo Beamte im mD begonnen haben und mittlerweile (ca. 30J später) SbL mit A14 /15 sind.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Kunde32134 am 09.04.2024 15:16
Hessen, Netto (vor Abzug PKV) 4050,-€. Kein Kind, kein Rind. Amtangemessen alimentiert fühle ich mich schon, da ich zu den Top 15% in unserer Republik gehöre. Ich fühlte mich auch mit 3000 und 3500 angemessen alimentiert, sonst wäre ich nicht mehr im Beamtenverhältnis. Allerdings geht es nicht darum was ich sage oder fühle, sondern was das oberste Gericht festlegt. Viel wichtiger wäre für mich, dass da mal Klarheit geschaffen wird, damit ich nicht jährlich Einspruch einlegen muss.

Was bringt dir dieser Thread und meine dazu geäusserte Meinung?

Was genau meinst du denn mit dem Satz: "Viel wichtiger wäre für mich, dass da mal Klarheit geschaffen wird, damit ich nicht jährlich Einspruch einlegen muss."?
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Durgi am 16.04.2024 11:25
Gibt es eigentlich schon eine erste, krude Berechnung wie eine Besoldungstabelle nach der amtsangemessenen Alimentation im Vergleich zu unseren Dienstbezuegen seit Maerz 2024 aussehen wuerde?

Ist fuer den Ortszuschlag im Gegensatz zum Referentenentwurf etwas abschlaegig entschieden worden?

Ohne Einspruch wird rueckwirkend zum 01.01.2021 gezahlt, oder?


Gruss,

Durgi
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: flip am 16.04.2024 12:59
Es ist überhaupt nichts entschieden, noch nicht einmal ob der Referentenentwurf verworfen werden wird oder weiter verfolgt wird. Ebensowenig ob es eine Nachzahlung gibt.

Meine Einschätzung: Es wird keine Nachzahlung (Nachberechnung anhand der künftigen Werte) geben.
Dafür könnte es eine wie auch immer berechnete Summe für die zurückliegenden Jahre geben.
Für diejenigen, die keinen Antrag /Widerspruch eingelegt haben, ist das Risiko hoch leer auszugehen.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Bastel am 16.04.2024 13:07
Es ist überhaupt nichts entschieden, noch nicht einmal ob der Referentenentwurf verworfen werden wird oder weiter verfolgt wird. Ebensowenig ob es eine Nachzahlung gibt.

Meine Einschätzung: Es wird keine Nachzahlung (Nachberechnung anhand der künftigen Werte) geben.
Dafür könnte es eine wie auch immer berechnete Summe für die zurückliegenden Jahre geben.
Für diejenigen, die keinen Antrag /Widerspruch eingelegt haben, ist das Risiko hoch leer auszugehen.

Wenn das fiktive Partnereinkommen kommt, werden erst einmal 90-95% der Widersprüche platt gebügelt.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Warzenharry am 16.04.2024 14:20
Es ist überhaupt nichts entschieden, noch nicht einmal ob der Referentenentwurf verworfen werden wird oder weiter verfolgt wird. Ebensowenig ob es eine Nachzahlung gibt.

Meine Einschätzung: Es wird keine Nachzahlung (Nachberechnung anhand der künftigen Werte) geben.
Dafür könnte es eine wie auch immer berechnete Summe für die zurückliegenden Jahre geben.
Für diejenigen, die keinen Antrag /Widerspruch eingelegt haben, ist das Risiko hoch leer auszugehen.

Einspruch!!

Das Rundschreiben des BMI hat weiterhin bestand und kann auch nicht nachträglich zurückgenommen werden.
Für 2021-Jetzt ist auch ohne Einspruch ein Anspruch enstanden.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: PolareuD am 16.04.2024 14:40
Ich vermute, dass werden letztendlich die Gerichte entscheiden, ob das Rundschreiben irgendeine Rechtswirkung entfaltet.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Warzenharry am 16.04.2024 15:10
Was verursacht deine Zweifel?

DIeses Rundschreiben suggeriert allen Beamten, dass es nicht nötig ist einen Einspruch einzulegen. Wie will man später bitte begründen, dass der "Unwissende" ohne Rechtsstudium und Kenntins hätte erkennen müssen, das er lieber doch Einspruch einlegt?
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: PolareuD am 16.04.2024 15:22
Es ist kein Gesetz oder Verordnung, nur eine Handlungsempfehlung für den nachgeordneten Bereich.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: flip am 16.04.2024 15:43
Es ist kein Gesetz oder Verordnung, nur eine Handlungsempfehlung für den nachgeordneten Bereich.
Zudem ist in besagtem Rundschreiben ( RdSchr. d. BMI v. 14.6.2021 - D3-30200/94#21 - 178#6) keine Zusage auf Nachzahlung enthalten.
@Warzenharry Welchen Anspruch erkennst du in dem Rundschreiben?
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Bastel am 16.04.2024 16:38
Ich würde diesen Lügenbolden kein Wort glauben. Wir sehen ja, was getan wird um dem jetzigen Zustand abzuhelfen, nämlich nix.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Warzenharry am 17.04.2024 06:29
Es ist kein Gesetz oder Verordnung, nur eine Handlungsempfehlung für den nachgeordneten Bereich.
Zudem ist in besagtem Rundschreiben ( RdSchr. d. BMI v. 14.6.2021 - D3-30200/94#21 - 178#6) keine Zusage auf Nachzahlung enthalten.
@Warzenharry Welchen Anspruch erkennst du in dem Rundschreiben?

Ganz einfach. wenn dieses Rundschreiben suggeriert, dass auf einen sonst nötigen Wiederspruch und auf die Haushaltsnahe Geltendmachung verzichtet wird, dann poppen bei mir der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz und "Treu und Glauben" auf.

Nochmal....
KEIN Gericht würde nach so einem Schreiben erwarten, dass der, der der Rechtsmaterie fremd ist erkennt, dass er dennoch handeln muss.
Es gibt einen Unterschied bzgl. des nötigen Rechtsverständnisses zwischen einer Überzahlung, welche ein Beamter z.B. auf der Gehaltsabrechnung erkennen sollen muss und dem besagtem Rundschreiben.

Ansonsten kann der Jurist in Zukunft auch Hochregallagersteuerungen programieren und der TBG Meister wird zukünftig den BfHH miemen.
Will sagen, dass es schwer zu vermitteln sein wird, dass der normale Beamte erkennen hätte müssen, das dieses Schreiben möglicherweise nicht bindent ist.

Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Lichtstifter am 17.04.2024 07:38
Zitat
Amtsangemessene Alimentation; hier: Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen

Amtsangemessene Alimentation;

hier:

Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen

Bezug:

1. BMI-Rundschreiben vom 1. Februar 2018 – Az. D3-30200/94#21;
2. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020
– 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17

- RdSchr. d. BMI v. 14.6.2021 - D3-30200/94#21 - 178#6 -

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschlüssen vom 4. Mai 2020 (2 BvL 6/17 u.a. und 2 BvL 4/18) die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Ermittlung und Berechnung einer amtsangemessenen Alimentation fortgeschrieben.

Insbesondere ist durch die Rechtsprechung des BVerfG der Mindestabstand der verfassungsrechtlich geschuldeten amtsangemessenen Alimentation der niedrigsten Besoldungsgruppe zum Grundsicherungsniveau weiter konkretisiert worden. Zugleich hat das Gericht die Anforderungen an die Ermittlung des Grundsicherungsniveaus näher bestimmt.

Wenngleich die Beschlüsse des BVerfG in erster Linie die Gesetzgeber der Länder Nord-rhein-Westfalen und Berlin in die Pflicht nehmen, hat auch der Bundesgesetzgeber eingedenk seiner Verpflichtung zur Gewährung einer verfassungskonformen Besoldung (Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz) die Besoldung des Bundes an den neu justierten Maßstäben auszurichten.

Ein Modell zur Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG vom 4. Mai 2020 war im Ressortkreis jedoch nicht zu finalisieren (vgl. BT-Drs. 19/28677, S. 42). Daher kann die bundesbesoldungsgesetzliche Umsetzung dieser Beschlüsse nicht innerhalb der den betroffenen Ländern vom BVerfG gesetzten Fristen (1. bzw. 31. Juli 2021) erfolgen, sondern muss einer neuen Gesetzesinitiative der Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode vorbehalten bleiben.

Zur Sicherstellung einer einheitlichen Verfahrensweise empfehle ich die nachfolgend dargestellten Verfahrensweisen für den Umgang mit Widersprüchen in Bezug auf die Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation:

I. Widersprüche in Bezug auf die Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern seit dem Jahr 2017

In Fortschreibung meines Rundschreibens vom 1. Februar 2018 (Bezug zu 1.) wird angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG auf die Erhebung der Einrede der Verjährung durch den Bund bei den im Jahr 2017 und zugleich für die Folgejahre bzw. in den Folgejahren erhobenen, derzeit ruhend gestellten Widersprüchen weiterhin verzichtet. Ab dem Jahr 2021 wird zusätzlich auf das Erfordernis der haushaltsjahrnahen Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet. Widersprüche von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern gegen die Höhe der Besoldung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich.

II. Widersprüche in Bezug auf die Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten, basierend auf dem Beschluss des BVerfG vom 4. Mai 2020 zum Az. 2 BvL 4/18

Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 verzichtet der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr. Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich.

Sollten dennoch Widersprüche eingelegt werden, sind diese ruhend zu stellen und der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in der nächsten Legislaturperiode abzuwarten.


Oberste Bundesbehörden

Deutsche Bundesbank

nachrichtlich:

Bundesagentur für Arbeit BA-Service Haus
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

– per E-Mail –

-------------

Ich erkenne hier in keiner Zeile einen Hinweis, dass ich einen Anspruch auf Nachzahlung hätte. Juristisch Bewanderte evtl. zwischen den Zeilen?

Ich gehe auch davon aus, dass der Besoldungsgesetzgeber jetzt so richtig kreativ werden wird und mit einer neuen "Version" Zeit schinden wird, bis es dann eine ordentliche Ohrfeige setzt.

Also bitte lieber Besolder. Schmettere meinen Widerspruch ab und mach den Weg frei für den nächsten Schritt. Ich würde tatsächlich auch den Weg der Klage gehen, bin aber auf die "Brains" hier angewiesen.

Es gibt ja den ein oder anderen hier, der gerne in den Ring steigen möchte. Gibt es denn die Möglichkeit, sich da zu vereinen?

Wäre sicherlich einen neuen Thread wert, um Strategien und Abläufe zu entwickeln. Von der Findung des Rechtsbeistandes, Klärung finanzieller Aspekte, Hinzuziehen Sachverständiger, netzwerken, "Kontakte" spielen lassen.

Ich glaube alleine sind die Chancen gering.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Lichtstifter am 17.04.2024 09:18
Um wieder zum Topic zu kommen.

A8 Erfahrungsstufe seit Kurzem 6, mit drei Kindern und unterhaltspflichtig für diese.

Das Stadium "gefühlt angemessen alimentiert" wäre erreicht, wenn die Rechnerei und der turnusgemäße Blick ins Online-Banking der Vergangenheit angehören würde, einmal im Jahr mit den Kindern die Region für ein paar Tage dem Alltag entfliehend verlassen zu können und keine Sorge vor einer größeren Werkstattrechnung für das mittlerweile 9 Jahre alte Auto zu haben.

Ich leiste mir den Luxus mich permanent und meine Kinder an den Umgangstagen vernünftig zu ernähren und nicht mit dem Müll, der zu 75% in den Supermärkten ausliegt, abzuspeisen und diese auf den wenigen Ausflügen am unbeschwerten Leben teilhaben zu lassen.

Ansonsten ist A8 ein Leben im Mangel. Da braucht mir keiner fehlendes Gespür für finanzielle Dinge vorwerfen.

Ich überspitze mal: "Arm zu sein ist echt teuer."

Wenn der Porschefahrer dann beim 9-Euro-Ticket was von Gratismentalität schwurbelt, selber aber für seine fixen Kosten nur Aufwendungen im Promillebereich von seinem Salär hat, lächle ich nur müde, statt zu weinen.

In meiner Gegend sehe ich die Armut, wie sie grassiert und das ist die tägliche Realität auf den Straßen. Hiervon kann ich mich glücklicherweise abheben. Also im Vergleich zu dieser Personengruppe bin ich reich.

Es ist bei diesen Vergleichen immer eine Sache der Perspektive, von der man darauf blickt.

Nach der gesundheitlich bedingten Umschulung fielen so Dinge wie Polizeizulage und Heilfürsorge weg, dafür habe ich die Wochenenden frei. Trotzdem war die Beförderung von A7 zu A8 steiniger, als es mir der Polizeidienst ermöglicht hätte, wo man sich in den letzten Jahren gegen die A9 überhaupt nicht wehren konnte. Von den Aufstiegsmöglichkeiten ganz zu Schweigen, die im nichttechnischen mittleren Verwaltungsdienst eher überschaubar sind.

Hinzukommen beträchtliche Kosten für die beinahe tägliche Pendelei. Wohnen tue ich sehr günstig in Thüringen, Dienst verrichten für den Bund in Hessen. Wenn ich auf die Thüringer Besoldung in meiner Konstellation schaue.....naja der Vergleich ist des Glückes Tod.

-------------


Nochmal wegen einer möglichen künftigen Klage: Ich bin tatsächlich der Auffassung, dass es ein hohes Dunkelfeld an Kollegen gibt, die da mitmachen würde. Aber alle sagen sich. "Was kann ich alleine schon tun."

Eventuell muss wirklich erstmal ein Grundgerüst von einigen sehr fleißigen und in der Materie steckenden Menschen aufgestellt werden. Die überwiegende Masse ist mental von der Thematik überfordert und viel zu sehr im Alltag steckend, würde sich aber bestimmt bei der Sache beteiligen, wenn es nicht so viel Aufwand bedeuten würde.

Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Warzenharry am 17.04.2024 10:11
@ Lichtstifter

Ich lese diesen Anspruch aus folgendem Absatz.

"Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 verzichtet der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr. Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich."

Was liest du denn daraus
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Bastel am 17.04.2024 11:24
Könnte der Verfasser davon ausgegangen sein, dass im Jahr 2021 noch ein neues Gesetz auf den Weg gebracht wird und deshalb kein Widerspruch notwendig ist? Ich habe das Gefühl, das man das auch durchaus negativ auslegen könnte.

Was sagen den unsere Juristen hier? 8)
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Lichtstifter am 17.04.2024 11:37
@ Warzenharry

Da lese ich erstmal, dass angepasst werden soll.

Das BVerfG hat diesbezüglich ausgeführt:

Zitat
"Die vierköpfige Alleinverdienerfamilie ist demnach eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße, nicht Leitbild der Beamtenbesoldung. Auch hinsichtlich der Strukturierung der Besoldung verfügt der Besoldungsgesetzgeber über einen breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 44, 249 <267>; 81, 363 <376>; 99, 300 <315>). Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte und Richter ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen."

Aus dem Entwurf liest man so Dinge wie "signifikantes nachgelagertes Einsparpotenzial".

Jetzt gibt die Zeit irgendwann eine Antwort darauf, in welchem Ausmaß sich das auf etwaige Nachzahlungen auswirkt.

Vielleicht bin ich zu pessimistisch. Hoffentlich irre ich mich. Ich bin ja eigentlich ganz bei dir, was das Monetäre angeht.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Bastel am 17.04.2024 11:43
Um wieder zum Topic zu kommen.

A8 Erfahrungsstufe seit Kurzem 6, mit drei Kindern und unterhaltspflichtig für diese.

Das Stadium "gefühlt angemessen alimentiert" wäre erreicht, wenn die Rechnerei und der turnusgemäße Blick ins Online-Banking der Vergangenheit angehören würde, einmal im Jahr mit den Kindern die Region für ein paar Tage dem Alltag entfliehend verlassen zu können und keine Sorge vor einer größeren Werkstattrechnung für das mittlerweile 9 Jahre alte Auto zu haben.

Ich leiste mir den Luxus mich permanent und meine Kinder an den Umgangstagen vernünftig zu ernähren und nicht mit dem Müll, der zu 75% in den Supermärkten ausliegt, abzuspeisen und diese auf den wenigen Ausflügen am unbeschwerten Leben teilhaben zu lassen.

Ansonsten ist A8 ein Leben im Mangel. Da braucht mir keiner fehlendes Gespür für finanzielle Dinge vorwerfen.

Ich überspitze mal: "Arm zu sein ist echt teuer."

Wenn der Porschefahrer dann beim 9-Euro-Ticket was von Gratismentalität schwurbelt, selber aber für seine fixen Kosten nur Aufwendungen im Promillebereich von seinem Salär hat, lächle ich nur müde, statt zu weinen.

In meiner Gegend sehe ich die Armut, wie sie grassiert und das ist die tägliche Realität auf den Straßen. Hiervon kann ich mich glücklicherweise abheben. Also im Vergleich zu dieser Personengruppe bin ich reich.

Es ist bei diesen Vergleichen immer eine Sache der Perspektive, von der man darauf blickt.

Nach der gesundheitlich bedingten Umschulung fielen so Dinge wie Polizeizulage und Heilfürsorge weg, dafür habe ich die Wochenenden frei. Trotzdem war die Beförderung von A7 zu A8 steiniger, als es mir der Polizeidienst ermöglicht hätte, wo man sich in den letzten Jahren gegen die A9 überhaupt nicht wehren konnte. Von den Aufstiegsmöglichkeiten ganz zu Schweigen, die im nichttechnischen mittleren Verwaltungsdienst eher überschaubar sind.

Hinzukommen beträchtliche Kosten für die beinahe tägliche Pendelei. Wohnen tue ich sehr günstig in Thüringen, Dienst verrichten für den Bund in Hessen. Wenn ich auf die Thüringer Besoldung in meiner Konstellation schaue.....naja der Vergleich ist des Glückes Tod.

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Nochmal wegen einer möglichen künftigen Klage: Ich bin tatsächlich der Auffassung, dass es ein hohes Dunkelfeld an Kollegen gibt, die da mitmachen würde. Aber alle sagen sich. "Was kann ich alleine schon tun."

Eventuell muss wirklich erstmal ein Grundgerüst von einigen sehr fleißigen und in der Materie steckenden Menschen aufgestellt werden. Die überwiegende Masse ist mental von der Thematik überfordert und viel zu sehr im Alltag steckend, würde sich aber bestimmt bei der Sache beteiligen, wenn es nicht so viel Aufwand bedeuten würde.

Bei drei Kindern ist je nach Region leider Hartz4 die besser Wahl als A8.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Taigawolf am 17.04.2024 11:49
Angesichts der bisherigen Praxis aller Besoldungsgesetzgeber gehe ich davon aus, dass Nachzahlungen überall da umgangen werden, wo dies nur irgendwie möglich ist. Es gibt genug Beispiele von tollen Schreiben, in denen weiß Gott was versprochen wurde und am Ende dann doch nur zwei oder drei Jahre nachgezahlt wurde und davor nur für die, die Widerspruch eingelegt haben. Am Ende haben die, die mit Vertrauen auf die markigen Worte oder Schreiben geschaut haben, zumindest teilweise in die Röhre geschaut. Warum sollte das in diesem Fall anders sein?

Angesichts der bisherigen "Großzügigkeit" der Besoldungsgesetzgeber seinen Beamten gegenüber wäre Vertrauen hier meiner Meinung nach fahrlässig. Manche hier vertrauen auf ein Schreiben und gleichzeitig sehen wir, dass nicht einmal ein Urteil des BVerfG die Besoldungsgesetzgeber bisher dazu bewogen hat, endlich einfach amtsangemessen zu alimentieren. Wer da noch Vertrauen in ein solches Schreiben hat, der kann sich auf den nächsten Rechtsstreit vorbereiten, der 10 Jahre oder länger dauern wird. Bis dahin sind die etwaigen Nachzahlungen durch die Inflation sowieso entwertet. 

Für mich haben solche Aussagen und Schreiben keinen Wert mehr, wenn ich mir die gelebte Praxis der Besoldungsgesetzgeber anschaue. Taten zählen und nicht Worte. Und die sprechen leider eine eindeutige Sprache.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Lichtstifter am 17.04.2024 11:59
Zitat
Am Ende haben die, die mit Vertrauen auf die markigen Worte oder Schreiben geschaut haben, zumindest teilweise in die Röhre geschaut. Warum sollte das in diesem Fall anders sein?

Habe Ende letzten Jahres mit einer Frau am Telefon ein paar Minuten diskutiert, die den Eingang meines Widerspruchs bearbeiten darf.

Auch der übliche Sprech, dass das alles gar nicht notwendig sei und sie gefühlt im Moment gar nichts anderes mehr mache und gar nicht zur eigentlichen Arbeit kommt. Habe mich dann erstmal für den auch von mir verursachten Aufwand entschuldigt und sie es nicht persönlich nehmen solle.

Habe sie dann aufgeklärt, warum ich es dennoch mache, was an der Sache alles dran hängt und auf den Sammelthread hier verwiesen, damit sie weiß, warum sie gerade mit mit so vielen Briefen überschwemmt wird.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: BWBoy am 17.04.2024 12:37
Zitat
Am Ende haben die, die mit Vertrauen auf die markigen Worte oder Schreiben geschaut haben, zumindest teilweise in die Röhre geschaut. Warum sollte das in diesem Fall anders sein?

Habe Ende letzten Jahres mit einer Frau am Telefon ein paar Minuten diskutiert, die den Eingang meines Widerspruchs bearbeiten darf.

Auch der übliche Sprech, dass das alles gar nicht notwendig sei und sie gefühlt im Moment gar nichts anderes mehr mache und gar nicht zur eigentlichen Arbeit kommt. Habe mich dann erstmal für den auch von mir verursachten Aufwand entschuldigt und sie es nicht persönlich nehmen solle.

Habe sie dann aufgeklärt, warum ich es dennoch mache, was an der Sache alles dran hängt und auf den Sammelthread hier verwiesen, damit sie weiß, warum sie gerade mit mit so vielen Briefen überschwemmt wird.

Ungefär so eine Diskussion habe ich mit meinem Sachbearbeiter auch geführt. Der meinte auch, er würde enorm viel mehr widersprüche bekommen als früher. Beim ersten mal hat er auch aufs Rundschreiben verwiesen, worauf ich ihm erklärt habe, dass mir das Rundschreiben egal ist und ich entweder eine bescheidung oder zumindest eine Ruhendstellung meines Widerspruchs möchte.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Warzenharry am 17.04.2024 12:45
Man mag ja Zweifel an der Ehrlichkeit dieses Rundschreibens haben, sollten sich BMI jedoch was einfallen lassen, sich nicht an das Schreiben halten zu müssen, entfaltet es jedoch insoweit eine Wirkung, als das ich dann auch rückwirkend einen Widerspruch einlegen kann.
Ob sich BMI jetzt vieleicht aus der Rückzahlung an Jene rauswinden kann die keinen Widerspruch eingelegt haben, so kann es jedoch nicht verhindern, das jene dann rückwirkend Widerspruch einlegen.

Hat da jemand eine andere Rechtsauffassung, welche nicht aus Erfahrungen und Vermutungen resultiert?

In meinen Augen ist besagtesn Rundschreiben zumindest ein Verwaltungsakt nach § 35 Satz 2 VwVfG
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Lichtstifter am 17.04.2024 12:52
Ich glaube, wir schreiben aneinander vorbei.

Es geht gar nicht so darum, wie viel Bedeutung dieses Rundschreiben jetzt hat.

Es geht eher darum, dass der Bund uns allen fiktiv den 20.000 Euro-Partner andichten könnte (für die Ledigen besonders absurd) und dann geht die Nachzahlung Richtung Null. Dieses "Phantom" heilt ja dann irgendwie auch den erlittenen Kaufkraftverlust durch Kind 3.

Sorry für das mitverantwortliche Abdriften vom eigentlichen Thema.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Warzenharry am 17.04.2024 12:58
Eine rückwirkende Anrechnung von Partnereinkommen wird wohl nicht so einfach möglich sein.  ;)
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: BWBoy am 17.04.2024 13:29
Eine rückwirkende Anrechnung von Partnereinkommen wird wohl nicht so einfach möglich sein.  ;)

Verfassungswidrige Besoldungsgesetze sollten auch nicht so einfach möglich sein. Juckt die auch nicht.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Warzenharry am 17.04.2024 13:40
Der unterschied ist aber der, dass bei dem BBVAngG für den Bund erst noch festgestellt werden muss, was das bei den Beschlüssen des BVerfG zu Berlin und Co. bereit geschehen ist, wo hingegen bei einer rückwirkenden Anrechnung von 20.000€ Partnereinkommen der Bestandsschutz und die Rechtsicherheit verletzt werden.
Es würde faktisch zu einer rückwirkenden Schlechterstellung führen.

Das wäre, sofern nicht durch den/die Beamten Soldaten Richter usw. selbst verschuldet, unzulässig.
EIn Besserstellung hingegen wäre i.O.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: PolareuD am 17.04.2024 13:48
Alles im Leben eines Beamten wird durch Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Das Rundschreiben ist nichts davon, nur ein Blatt Papier, dass eine Handlungsempfehlung ausspricht. Ob das eine rechtlich bindende Wirkung entfaltet, wird letztendlich ein Gericht entscheiden müssen, auch wenn der Bund damit zugesteht, dass die Beschlüsse von 2020 Auswirkungen auf die Bundesbesoldung haben "könnten". Und geklagt werden muss auch erstmal, denn wo kein Kläger, da ist auch kein Richter.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Taigawolf am 17.04.2024 14:31
In meinen Augen ist besagtesn Rundschreiben zumindest ein Verwaltungsakt nach § 35 Satz 2 VwVfG

Dann sollte aber auch bekannt sein, dass bei einem Verwaltungsakt Formfehler zunächst zur Rechtswidrigkeit führen.

Wenn ich jetzt ein spitzfindiger Jurist wäre, der damit beauftragt wird, bei dem Rundschreiben einen Formfehler auszumachen, dann befinden wir uns juristisch sofort wieder auf hoher See. Und eine Heilung dürfte dann eher nicht dem großzügigen Verhalten der Besoldungsgesetzgeber entsprechen, falls diese überhaupt möglich wäre. Alleine somit könnte man so ein Rundschreiben bei Unterstellung böser Absichten -wovon man inzwischen bei einigen begründet ausgehen kann, wenn bewusst die Verfassung gebrochen wird- abkanzeln. Natürlich wusste niemand von diesem Formfehler. Ich kann mir inzwischen alles vorstellen. Sogar, dass sowas schon bewusst eingebaut wird für den Fall der Fälle.

Soweit ist es schon gekommen mit meinem Vertrauen gegenüber den Besoldungsgesetzgebern. Alleine das sollte denen eigentlich zu denken geben. Aber das wissen sie wahrscheinlich und nehmen es billigend in Kauf.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Warzenharry am 17.04.2024 14:50
@PolareuD

Da irrst du dich aber.
Ein Rundschreiben hat sehr wohl einen Rechtscharakter.

"Der Begriff „Verwaltungsvorschrift“ wird nicht einheitlich verwendet.
Verwaltungsvorschriften werden auch bezeichnet als „Dienstanweisung“, „Richtlinie“, „Erlass“, „Rundschreiben“, „Schnellbrief“, „Geschäftsverteilungsplan“, „Organisationsordnung“.
Quelle: https://www.verwaltung-innovativ.de/DE/Gesetzgebung/Projekt_eGesetzgebung/Handbuecher_Arbeitshilfen_Leitfaeden/Hb_vorbereitung_rechts_u_verwaltungsvorschriften/Teil_VI_Verwaltungsvorschriften/Teil_VI_Verwaltungsvorschriften_node.html

@Taigawolf

Nochmal. Selbst wenn es einen Formfehler oder einen sonstigen Grund gibt, der erst später durch Juristen aufgedeckt wird, dann haben ALLE, die aufgrund jenen Rundschreibens KEINEN Widerspruch eingelegt haben, das Recht dies nachzuholen.
Denn dann tritt für die betroffenen Beamten der Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Notwendigkeit eines Widerspruchs ein. Sie gingen nach "Treu und Glauben" aufgrund des Rundschreibens davon aus, dass es nicht nötig ist.
Auch das Gebaren des BVA bestätigt das Ganze. Wenn das BVA das Rundschreiben und die "Empfehlungen" die darin enthalten sind nicht beachten würde, dann würde das BVA die Widersprüche, die dennoch eingehen ja nicht mit Verweis auf jenes Rundschreiben abbügeln.


Ich sage nicht, dass das Rundschreiben zwangsläufig eine Nachzahlung rechtfertigt, dies wäre nur der Fall, wenn das Rundschreben bis zur Entscheidung bestandskraft hat, was stand jetzt immer noch so ist. Das Recht der Widereinsetzung der Widerspruchsfrist kann, bezogen auf das Rundschreiben, jedoch in keinem Fall negiert werden, da es nicht zu beweisen sein wird, dass alle Beamten hätten erkennen können müssen, einen Widerspruch einlegen zu müssen. In Folge dessen hätten auch massig Klagen gegen das BvA, wegen deren "Untätigkeit" erfolgen müssen.


Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: PolareuD am 17.04.2024 15:32
"Der Begriff „Verwaltungsvorschrift“ wird nicht einheitlich verwendet.
Verwaltungsvorschriften werden auch bezeichnet als „Dienstanweisung“, „Richtlinie“, „Erlass“, „Rundschreiben“, „Schnellbrief“, „Geschäftsverteilungsplan“, „Organisationsordnung“.

Der Sachverhalt war mir tatsächlich neu, danke für die Info.

Dem besagten Schreiben ist nur keiner der Begriffe zu entnehmen (s. Anhang). Zu Beginn wird nur auf ein Rundschreiben von 2018 verwiesen.

Nur im Portal "Verwaltungsvorschriften im Internet" ist die Begrifflichkeit zu entnehmen.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm

Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: lotsch am 17.04.2024 15:36
Der Dienstherr kann auf die zeitnahe Geltendmachung verzichten. Der Verzicht muss unmissverständlich und gegenüber dem Beamten, Soldaten oder Richter erfolgen (z. B. in einer Gehaltsmitteilung oder der Veröffentlichung in einem üblicherweise genutzten Veröffentlichungsblatt). Erfährt der Beamte, Soldat oder Richter nur über Informationen einer Gewerkschaft vom Verzicht, so genügt dies für die Wirksamkeit nicht.

Jetzt kann man sich darüber streiten, ob ein Rundschreiben ein üblicherweise genutztes Veröffentlichungsblatt ist.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 17.04.2024 16:43
[....].

Dem besagten Schreiben ist nur keiner der Begriffe zu entnehmen (s. Anhang). Zu Beginn wird nur auf ein Rundschreiben von 2018 verwiesen.

Nur im Portal "Verwaltungsvorschriften im Internet" ist die Begrifflichkeit zu entnehmen.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm

in höchster Instanz zu klären: Bedeutung von "Rd Schr."


Vor'schlag': Richtig den Saathoff chronisch hauen rigide ... Quatsch ...

oder Rundumschlag des Saathoff chronisch heuchlerisch regierenden ... noch mehr Quatsch
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Warzenharry am 18.04.2024 08:13
"Der Begriff „Verwaltungsvorschrift“ wird nicht einheitlich verwendet.
Verwaltungsvorschriften werden auch bezeichnet als „Dienstanweisung“, „Richtlinie“, „Erlass“, „Rundschreiben“, „Schnellbrief“, „Geschäftsverteilungsplan“, „Organisationsordnung“.

Der Sachverhalt war mir tatsächlich neu, danke für die Info.

Dem besagten Schreiben ist nur keiner der Begriffe zu entnehmen (s. Anhang). Zu Beginn wird nur auf ein Rundschreiben von 2018 verwiesen.

Nur im Portal "Verwaltungsvorschriften im Internet" ist die Begrifflichkeit zu entnehmen.

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm

Man kann den Zusammenhang gleich dem ersten Satz entnehmen. Und auch in den folgenden Sätzen ist eindeutig ein Bezug zu diesem Thema herzustellen.
Möglicherweise schafft es ein erfahrener Jurist es so aussehen zu lassen, dass der NICHT_Bezug zum Thema erkennbar ist. Das übersteigt aber sehr warscheinlich die Rechtskenntnis 98% aller Beamten. Somit wäre in einem
normal geführten Gerichtsverfahren nicht zu beweisen, dass JEDER Beamte hätte erkennen müssen, dass das Rundschreiben keinen Bezug zu dem besagten Thema hat.

Hinzu kommt, das dann, sofern es tatsächlich möglich ist dieses Rundschreiben als "unmaßgeblich" einzustufen, mit sehr hoher Warscheinlichkeit die Rechtswirkung eines Rundschreibens zu definieren sein wird. Nur so könnte verhindert werden, dass siche solch ein "Fehler" in der Zukunft wiederholt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschlüssen vom 4. Mai 2020 (2 BvL 6/17 u.a. und 2 BvL 4/18) die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Ermittlung und Berechnung einer amtsangemessenen Alimentation fortgeschrieben.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Bastel am 18.04.2024 08:25
Wie dem auch sei, mit dem fiktiven Partnereinkommen wird erstmal alles platt gemacht. Bis dann die Klagen in Karlsruhe liegen dauert es ein paar Jahre. Und bis Karlsruhe entscheidet dauert es noch einmal ein Jahrzehnt ::)
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: PolareuD am 18.04.2024 08:40
@ Harry

Die 30 min. Arbeit und 5€ Porto sind es mir Wert jährlich Widerspruch einzulegen. Zumindest gehe ich damit auf Nummer sicher zur Wahrung meiner Ansprüche. Wie schon gesagt, ob das Schreiben eine rechtsverbindliche Wirkung erzielt, entscheiden wahrscheinlich die Gerichte.

@ Bastel

Ich erachte die Wahrscheinlichkeit als hoch, dass dem so ist wie du schreibst. Die Hoffnung meinerseits ist, dass mit dem anstehenden Beschluss des BVerfG dem Treiben ein etwas einhegender Riegel vorgeschoben wird. Auch wenn die anstehende Entscheidung die Anrechnung eines "Familieneinkommens" noch nicht dediziert thematisiert.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Durgi am 19.04.2024 10:18
...und am Ende des Monats schauen wir in unseren beheizten Dienstzimmern doch auf die Gehaltsmitteilung und erfreuen uns ob des Zahlungseinganges ohne jedwede Konsequenzen fuer gute/schlechte, motivierte/unmotivierte Dienstleistung fuerchten zu muessen. Im wahrhaftigen Vergleich fuehlen wir uns alle bestens alimentiert :)
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Bastel am 19.04.2024 10:39
...und am Ende des Monats schauen wir in unseren beheizten Dienstzimmern doch auf die Gehaltsmitteilung und erfreuen uns ob des Zahlungseinganges ohne jedwede Konsequenzen fuer gute/schlechte, motivierte/unmotivierte Dienstleistung fuerchten zu muessen. Im wahrhaftigen Vergleich fuehlen wir uns alle bestens alimentiert :)

Wieder ein BMI Troll, sehr schön.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Durgi am 19.04.2024 10:51
...und am Ende des Monats schauen wir in unseren beheizten Dienstzimmern doch auf die Gehaltsmitteilung und erfreuen uns ob des Zahlungseinganges ohne jedwede Konsequenzen fuer gute/schlechte, motivierte/unmotivierte Dienstleistung fuerchten zu muessen. Im wahrhaftigen Vergleich fuehlen wir uns alle bestens alimentiert :)

Wieder ein BMI Troll, sehr schön.

mein BMI ist zwar leicht erhoeht und doch liegst du falsch :) Happy Friday mein Freund.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Taigawolf am 19.04.2024 11:41
...und am Ende des Monats schauen wir in unseren beheizten Dienstzimmern doch auf die Gehaltsmitteilung und erfreuen uns ob des Zahlungseinganges ohne jedwede Konsequenzen fuer gute/schlechte, motivierte/unmotivierte Dienstleistung fuerchten zu muessen. Im wahrhaftigen Vergleich fuehlen wir uns alle bestens alimentiert :)

Wieder ein BMI Troll, sehr schön.

mein BMI ist zwar leicht erhoeht und doch liegst du falsch :) Happy Friday mein Freund.

Na dann viel Spaß in der Realität, wenn man dauernd schlechte Arbeit abliefert und zudem unmotiviert ist. Ist den Dienstherren ja komplett egal...und ein Disziplinarrecht gibt es natürlich auch nicht.
Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: Ozymandias am 19.04.2024 12:26
Im Zivilrecht wären die Zusicherungen des Rundschreibens schon wirksam, es wäre auch rechtsmissbräuchlich, wenn man solche Zusicherungen von sich gibt und die Leute davon abhält ihren Anspruch gerichtlich geltend zu machen.
Ich weiß nicht, wie es im Verwaltungsrecht ist. Jedenfalls muss man selber genau prüfen, ob alles drinsteht, was man verlangt (Grundbesoldung/3 Kinder+/Zuschläge/etc.). Manchmal kann man Ansprüche auch verlieren, weil man nicht rechtzeitig nachgefragt hat, etc.

Da ist fast einfacher seinen Anspruch gleich richtig geltend zu machen. Am Ende muss man sich immer selbst um seinen Kram kümmern und die Fristen einhalten, etc.

Titel: Antw:Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
Beitrag von: bebolus am 19.04.2024 15:08
"Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 verzichtet der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr. Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich"

Ich darf an meinen Dienstherrn, mit zigtausenden Beamten, den Anspruch stellen, schon alleine aus Fürsorgegründen, dass es am Ende egal ist, wie das präsentierte Ergebnis aussieht. Und zwar egal ob ich eine Erhöhung um 1 Euro oder überspitzt 10.000 Euro pro Monat hätte. "Widersprüche (...) sind nicht erforderlich". Ich befürchte, dass ich nicht einverstanden sein werde, wenn schon nicht alleine wegen der Höhe, dann zumindest wegen der Gleichbehandlung.