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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Gemeindema am 11.11.2019 10:17
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
habt ihr schon einmal eine Überlastungsanzeigen geschrieben? Wer kann mir sein Muster zur Verfügung stellen?
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TVöD/TV-V/TV-N treffen dazu keine Regelung.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
habt ihr schon einmal eine Überlastungsanzeigen geschrieben? Wer kann mir sein Muster zur Verfügung stellen?
Ich denke, dein Vorgesetzter kann Dir da behilflich sein.
Meine Überlastungsanzeige aus 2015 habe ich leider nicht mehr.
Dort habe ich aber meine Tätigkeit aufgeführt und dargestellt, wie viel Zeit ich pro Fall benötige und wie viele Fälle bereits liegen geblieben sind.
Hinzu kommt, dass ich die Verantwortung einer vernünftigen Sachbearbeitung nicht weiter übernehme und ablehne.
Mehr fällt mir gerade leider nicht mehr ein...viel Erfolg!
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Ich denke, dein Vorgesetzter kann Dir da behilflich sein.
...der Vorgesetzte, der vielleicht nicht rechtzeitig gegengesteuert hat und im Grunde die Schuld an der Überlastung trägt... 8)
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Ich denke, dein Vorgesetzter kann Dir da behilflich sein.
...der Vorgesetzte, der vielleicht nicht rechtzeitig gegengesteuert hat und im Grunde die Schuld an der Überlastung trägt... 8)
Dann gibt es noch die Möglichkeit zum nächsthöheren Vorgesetzten zu gehen, um sich zu beschweren oder dort anzuzeigen. Ich muss sagen, dass ich gute Vorgesetzte habe, die eine Belastungsanzeige unterstützen und dabei behilflich sind, diese in einer bestimmten Form aufzubauen, dass diese auch ernst genommen wird.
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Wer gute Vorgesetzte hat, bedarf keiner Überlastungsanzeige.
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Leider gibt es nicht nur gute Vorgesetzte und es liegt auch nicht immer an diesen, sondern vielleicht auch an der gesamten Struktur einer Verwaltung.
Vielleicht hilft das hier:
https://www.bund-verlag.de/dam/jcr:1093561e-d52e-477d-88a5-2835f9c2eaa8/ueberlastungen.pdf.