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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: doktor-jeckyll am 20.08.2019 12:42

Titel: Freistellung eines Beschäftigten wegen Wahl kommunaler Wahlbeamter
Beitrag von: doktor-jeckyll am 20.08.2019 12:42
Gibt es eine Grundlage dafür, dass ein TVöD-Beschäftigter z.B. eines Landkreises für die Übernahme des Bürgermeisteramtes einer Gemeinde für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) freigestellt wird?
Titel: Antw:Freistellung eines Beschäftigten wegen Wahl kommunaler Wahlbeamter
Beitrag von: doktor-jeckyll am 20.08.2019 13:31
Es geht also darum, falls die Person nach 6 Jahren nicht wiedergewählt werden würde, beim alten AG eine Stelle in der damaligen EG wieder bekäme.
Titel: Antw:Freistellung eines Beschäftigten wegen Wahl kommunaler Wahlbeamter
Beitrag von: Wastelandwarrior am 20.08.2019 13:39
Welches Bundesland ?
Titel: Antw:Freistellung eines Beschäftigten wegen Wahl kommunaler Wahlbeamter
Beitrag von: doktor-jeckyll am 20.08.2019 14:11
Patrona Bavariae  ;)
Titel: Antw:Freistellung eines Beschäftigten wegen Wahl kommunaler Wahlbeamter
Beitrag von: Wastelandwarrior am 20.08.2019 14:17
Zitat
Art, 122 Abs 4 BayBeamtG

(4) 1Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind Beamte oder Beamtinnen auf Zeit, die aus einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen worden sind und nach Ablauf der Amtszeit das Amt nicht weiterführen, auf ihren Antrag wieder in das frühere Dienstverhältnis zu übernehmen, wenn sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen noch erfüllen. 2Das zu übertragende Amt muss derselben Fachlaufbahn angehören und mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden sein wie das Amt, das sie im Zeitpunkt der Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit innehatten. 3Der Antrag auf Übernahme ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Amtszeit zu stellen.

Es gibt die Tendenz, so etwas für Tarifbeschäftigte ähnlich einzelvertraglich und übertariflich zu regeln, damit die sich überhaupt zur Wahl stellen.
Titel: Antw:Freistellung eines Beschäftigten wegen Wahl kommunaler Wahlbeamter
Beitrag von: Wastelandwarrior am 20.08.2019 14:22
technisch dann einfach als "Beurlaubung" ohne Entgelt.
Titel: Antw:Freistellung eines Beschäftigten wegen Wahl kommunaler Wahlbeamter
Beitrag von: doktor-jeckyll am 20.08.2019 14:34
Vielen Dank! Aber ein konkreter Anspruch darauf lässt sich nirgends herleiten, oder?
Titel: Antw:Freistellung eines Beschäftigten wegen Wahl kommunaler Wahlbeamter
Beitrag von: Spid am 20.08.2019 14:41
BAG, Urteil v. 08.05.2001 - 9 AZR 179/00: Die  Wahl  zum  Oberbürgermeister  ist  für  einen  Angestellten  im  öffentli­chen  Dienst  ein  wichtiger  Grund  im  Sinne  von  § 50  Abs.  2  BAT-O,  Son­derurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge zu  beantragen. Gilt mithin dann auch für Sonderurlaub nach §28 TVÖD.
Titel: Antw:Freistellung eines Beschäftigten wegen Wahl kommunaler Wahlbeamter
Beitrag von: doktor-jeckyll am 20.08.2019 16:39
Vielen Dank.