Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: buerocratix am 05.08.2020 10:03

Titel: [TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: buerocratix am 05.08.2020 10:03
Hallo Community,

gegeben sei folgende Ausschreibung: https://autobahn.recruitee.com/o/teamleitung-mwd-geoinformatik (https://autobahn.recruitee.com/o/teamleitung-mwd-geoinformatik).


Ich hoffe, dass das halbwegs verständlich ist.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 05.08.2020 10:24
Zum Thema Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen.

Die Vorbemerkung zu Nr. 24 Teil III der EntgO lautet:

1Nach diesem Abschnitt sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen der Informationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung.
2Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechni-sche Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IT- und IT-Weitverkehrsnetzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden.
3Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IT-Systems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, De-sign, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in die operative Umge-bung, Produktion, Optimierung und Tuning, Pflege, Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung.
4Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssi-cherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale.
5Da mit den informations-technischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden Merkmale auch für die Beschäftigten in der Produk-tionssteuerung und im IT-Servicemanagement.

6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IT-Systeme an-wenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die In-formationstechnik schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikatio-nen von den IT-Fachleuten zuarbeiten lassen (z. B. Beschäftigte in der Perso-nalwirtschaft und –entwicklung, auch wenn es dabei um die Betreuung von IT-Personal geht oder Beschäftigte in der Beschaffung, auch wenn IT-Systeme beschafft werden).


(fett von mir)
Nach der Stellenausschreibung sehe ich eher die Anwendung von IT-Systemen, bzw. die Schaffung der Grundlagen dafür sowie die Datenverarbeitung.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2020 10:30
Meine Meinung:
1. kommt auf die Menge und Art des zu leitenden Teams an

2.1 Beschäftigte in der Informationstechnik
2.2.1 -
2.2.2 Ja
2.2.3 und wenn man über die E10 Fg2 kommt ist kein Studium nötig und die Stelle fordert ja "nur" bzw. vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen mit langjähriger Berufsausübung.

und sonstige Beschäftigte spielt dann in der EGO dort ja keine Rolle.

(alles unter Vorbehalt dass ich die Richtig EGO vorliegen habe) 8)
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2020 10:36
Nach der Stellenausschreibung sehe ich eher die Anwendung von IT-Systemen, bzw. die Schaffung der Grundlagen dafür sowie die Datenverarbeitung.
100% Informatik: Entwicklung und Betreuung von GIS-Anwendungen und GIS-Werkzeuge

Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Zentrale der Autobahn GmbH bei Aufbau und Weiterentwicklung der GIS-Komponenten und bei der Analyse von Arbeitsprozessen bzgl. der GIS Aspekte

Und folgendes im Kern Informatik: ETL Prozesse, Datenanaylsen, .... alles nicht nur Anwendung eines IT-Systems.

Aufbau und Koordination des Geodatenmanagements innerhalb der Abteilung Vermessung und Geoinformatik
Erarbeitung von Grundlagen für Beschaffung von Geobasis- und Geofachdaten sowie die Bereitstellung straßenbezogener Daten an Dritte und zur OpenData-Nutzung
Konzipierung der Datenerfassung für die Geodateninfrastruktur der Autobahn GmbH und NL-interne Vorgaben für die Erhebung straßenbezogener Daten
Komplexe Verarbeitung und Analyse der Daten sowie Präsentation der Datenbasis in Plänen, Karten und Mapserver Technologien
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: buerocratix am 05.08.2020 11:33
Zum Thema Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen.

Die Vorbemerkung zu Nr. 24 Teil III der EntgO lautet:

[...]

6 Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IT-Systeme an-wenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informationstechnik schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikationen von den IT-Fachleuten zuarbeiten lassen (z. B. Beschäftigte in der Personalwirtschaft und –entwicklung, auch wenn es dabei um die Betreuung von IT-Personal geht oder Beschäftigte in der Beschaffung, auch wenn IT-Systeme beschafft werden).


(fett von mir)
Nach der Stellenausschreibung sehe ich eher die Anwendung von IT-Systemen, bzw. die Schaffung der Grundlagen dafür sowie die Datenverarbeitung.

Du zitierst hier die EntgO des Bundes. Hier (https://www.autobahn.de/downloads/20200123_tarifvertraege.pdf (https://www.autobahn.de/downloads/20200123_tarifvertraege.pdf)) findest du die Tarifverträge der Autobahn GmbH. Im Wesentlichen hat sich an dem Wortlaut aber nicht allzu viel geändert.

In Bezug auf "IT oder IT-Anwender" bin eher bei @WasDennNun: Entwicklung von GIS-Systemen und Geodatenmanagement (was die Festlegung und Erstellung von geeigneten Datenstrukturen z.B. in Datenbanksystemen beinhaltet) würde ich als Erstellung von IT-Systemen und informationstechnischen Spezifikationen betrachten.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 05.08.2020 11:46
Dann müsste man im Detail schauen, welche Arbeitsvorgänge gebildet werden und wie diese (insebsondere nach welchem Teil) bewertet werden.

Da es sich dabei aber um eine Leitungsfunktion handelt ist auch gut denkbar, dass es sich um einen einheitlichen Arbeitsvorgang handelt. Insofern würde ich auch davon ausgehen, dass die von WDN genannten Aufgaben von der Teamleitung überwacht und gesteuert werden, die IT-Entwicklung eher von den Teammitgliedern übernommen wird.

Ohne die Tätigkeitsdarstellung zu kennen würde ich spekulieren, dass man einen Geo-Ingenieur braucht.

ot: Interessant zu lesen, dass für jeden Kilometer Autobahn mehr als ein Mitarbeiter zur Verfügung steht  ;D
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: buerocratix am 05.08.2020 12:05
Meine Meinung:
1. kommt auf die Menge und Art des zu leitenden Teams an

Ist es abwegig davon auszugehen, dass "Anleitung und Führung der Mitarbeiter/-innen eines Teams" und "Ein motiviertes, schnell wachsendes Team" die Führung von mehr als zwei EG 7 meint? Auszuschließen wäre das natürlich nicht, sehr wahrscheinlich aber auch nicht.

Meine Meinung:

[...]

2.2.3 und wenn man über die E10 Fg2 kommt ist kein Studium nötig und die Stelle fordert ja "nur" bzw. vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen mit langjähriger Berufsausübung.

und sonstige Beschäftigte spielt dann in der EGO dort ja keine Rolle.

(alles unter Vorbehalt dass ich die Richtig EGO vorliegen habe) 8)

Bezeichnet nicht die Vorbemerkung 8 unter Anlage 1 Punkt 7. Beschäftigte in der Informationstechnik
Zitat
Nach den Tätigkeitsmerkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene einschlägige Hochschulbildung aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden.
den "Sonstigen Beschäftigten"?
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2020 12:51
Bezeichnet nicht die Vorbemerkung 8 unter Anlage 1 Punkt 7. Beschäftigte in der Informationstechnik
Zitat
Nach den Tätigkeitsmerkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene einschlägige Hochschulbildung aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden.
den "Sonstigen Beschäftigten"?
7Für Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie für sonstige Beschäftigte, denen aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden,
gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des Teils I.

Also jemand der wH Tätigkeiten übertragen bekommt, z.B. Tätigkeiten eines Diplom Informatikers, der wird nach Teil I eingruppiert. Und dann kann man schauen, ob er sonstiger ist (egal ob Studium oder Schulabbrecher)

Und Leitung von "drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11" führt zur EG13 3x E10er zur EG12 ...
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: buerocratix am 05.08.2020 12:54
Dann müsste man im Detail schauen, welche Arbeitsvorgänge gebildet werden und wie diese (insebsondere nach welchem Teil) bewertet werden.

Da es sich dabei aber um eine Leitungsfunktion handelt ist auch gut denkbar, dass es sich um einen einheitlichen Arbeitsvorgang handelt. Insofern würde ich auch davon ausgehen, dass die von WDN genannten Aufgaben von der Teamleitung überwacht und gesteuert werden, die IT-Entwicklung eher von den Teammitgliedern übernommen wird.

Na ja, dass eine detaillierte Bewertung nach Arbeitsvorgängen mit Zeitanteilen hier nicht erfolgen kann, ist mir schon klar und das hatte ich auch zu Beginn eingeräumt.

Ohne die Tätigkeitsdarstellung zu kennen würde ich spekulieren, dass man einen Geo-Ingenieur braucht.

Eine Tätigkeitsbeschreibung (wenn auch keine ausführliche Stellenbeschreibung) liegt doch mit der Ausschreibung vor? Auch ist ein Ingenieur dort nicht zwingend gefordert. Ein Bachelor der Geographie bzw. vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen reichen aus.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 05.08.2020 13:01
Dann braucht man wohl eine genaue Tätigkeitsdarstellung um zum einen über den Teil der EntgO zu bestimmen (Ingenieur? IT? allgem. Verwaltung) und daraus die Entgeltgruppe ableiten zu können.

Einfacher wäre es mal zu recherchieren, wie ähnliche Teamleitungen bei der Autobahn bezahlt werden und dich daran zu orientieren.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: buerocratix am 05.08.2020 13:11
Bezeichnet nicht die Vorbemerkung 8 unter Anlage 1 Punkt 7. Beschäftigte in der Informationstechnik
Zitat
Nach den Tätigkeitsmerkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene einschlägige Hochschulbildung aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden.
den "Sonstigen Beschäftigten"?
7Für Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie für sonstige Beschäftigte, denen aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden,
gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des Teils I.

Also jemand der wH Tätigkeiten übertragen bekommt, z.B. Tätigkeiten eines Diplom Informatikers, der wird nach Teil I eingruppiert. Und dann kann man schauen, ob er sonstiger ist (egal ob Studium oder Schulabbrecher)

Wir reden hier doch auch von Hochschulbildung (in der Ausschreibung ist von Dipl.-Ing. (FH) und Bachelor die Rede) und nicht über wissenschaftliche Hochschulbildung? Verstehe grade nicht, worauf du hinaus willst.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2020 13:38
worauf du hinaus willst.
Du hast das Merkmal "sonstige Beschäftigte" eingebracht.
Das findet aber nur bei den wiss. hochschultätigkeiten Anwendung.

Für diejenigen, die bei Eignung die Tätigkeiten aus diesen Abschnitt übertragen bekommen, existiert dieser Begriff nicht, die sind einfach - bei entsprechender Eignung - entsprechend eingruppiert (Hast du ja selbst ausgeführt).
Egal ob sie Schulabbrecher oder sonstwas sind (eben auch Egal ob und welches Bsc FH.Diplom oder Ausbildung, alle gleichwertig bei Eignung). Nix mit starker Einschränkung sB.

Also einfach Eignung haben (wie auch immer erworben) und Tätigkeiten übertragen bekommen und dann bist du ohne Abschläge in der EG der Tätigkeit.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 05.08.2020 13:48
Verstehe ich da was falsch oder ist der TV-A so anders? EntgO TVöD besagt bei Informatikern für die E 10:

Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Be-schäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-sprechende Tätigkeiten ausüben

Ingenieure dito.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 05.08.2020 13:52
Ja, die Anlage 2 zum TV EGV Autobahn GmbH unterscheidet sich erheblich von der EGO Bund.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2020 13:52
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z.B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.


EDIT:
plus den Zusatz in den Vorbemerkung:
 8Nach den Tätigkeitsmerkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene einschlägige Hochschulbildung aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden.

EDIT2:
Aber durchaus mit:
 6Nicht nach diesen Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert sind Beschäftigte, die lediglich
IKT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informations- und Kommunikationstechnik schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikationen von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 05.08.2020 13:57
na DAS wäre doch mal was für die Wunschliste Tarifverhandlungen TVöD!
Dann wären wir endlich diese blöden "sonstigen" los (die eh keiner nutzt) und der Tarif würde sich endlich mal auch de fakto vom Laufbahnprinzip verabschieden.... naja, zumindest ein bischen.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2020 13:59
Gell  :P

Einfach mal praktisch und mehr Durchlässigkeit für die, die was können.
Leider auch mehr Missbrauch und Günzling Beförderung für die anderen.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: buerocratix am 05.08.2020 14:09
worauf du hinaus willst.
Du hast das Merkmal "sonstige Beschäftigte" eingebracht.
Das findet aber nur bei den wiss. hochschultätigkeiten Anwendung.

Für diejenigen, die bei Eignung die Tätigkeiten aus diesen Abschnitt übertragen bekommen, existiert dieser Begriff nicht, die sind einfach - bei entsprechender Eignung - entsprechend eingruppiert (Hast du ja selbst ausgeführt).
Egal ob sie Schulabbrecher oder sonstwas sind (eben auch Egal ob und welches Bsc FH.Diplom oder Ausbildung, alle gleichwertig bei Eignung). Nix mit starker Einschränkung sB.

Also einfach Eignung haben (wie auch immer erworben) und Tätigkeiten übertragen bekommen und dann bist du ohne Abschläge in der EG der Tätigkeit.

Ok, danke. Jetzt habe ich es kapiert. Hätte mir den TV gründlicher anschauen sollen.

Eine Einschränkung gibt es aber: falls nicht die besonderen, sondern die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale verwendet werden, taucht der "Sonstige Beschäftigte" wieder auf und zwar nicht nur für Tätigkeiten für die man eine wissenschaftliche Hochschulbildung braucht.

Zitat
Entgeltgruppe 9b

  • Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, denen aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden.
  • Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2020 14:13
Richtig.
Das hat mEn den einfachen Grund, dass dort kein Mangel an Bewerber existiert und man im anderen Bereich mehr Flexibilität braucht um Quereinsteigern die Tür zu öffnen.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 05.08.2020 14:38
Es ist eher so, daß Fg. 2 die gebräuchliche (und wesentlich ältere) Form für das gleiche Tätigkeitsmerkmal wie in Fg. 1 darstellt, nur ohne Voraussetzung in der Person.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2020 15:19
Dein Einwand geht fehl und folgt nicht der Diskussion, bezüglich Organisators Anmerkung, ist aber nicht wertlos.  :-*
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 05.08.2020 15:41
Was interessiert mich Organisators Anmerkung? Im Bereich der allg. Tätigkeitsmerkmale und damit für die absolute Masse der TB gibt es einzig und allein im Bereich der Kommunen, die im räumlichen Geltungsbereich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht liegen, überhaupt ein Erfordernis der Eigenschaft des sonstigen Beschäftigten. Im Bereich der IT - und somit für eine Randgruppe der Beschäftigten - wird es witzigerweise ab dem 01.01.2021 so sein, daß die EGO Bund die einzige im öD sein wird, die für die E10 die grundsätzliche Erfordernis eines Hochschulstudiums unter Einschluß der Möglichkeiten des sonstigen Beschäftigten sieht. Dafür ist sie im Bereich <E10 für einen Teil der TB deutlich günstiger, da die Merkmale aufgrund der fehlenden Fg. 2 der E6 leichter erreichbar sind - und für einen anderen Teil nicht, da es in E6 und aufbauenden Fallgruppen wiederum der Voraussetzung in der Person bedarf.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2020 15:44
Ach so du wolltest nur dein historisches Wissen kundtun (nächstes mal bitte in einem eigenem Thread), nun da es nichts mit der Diskussion zu tun hat, ist so dann doch wertlos.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 05.08.2020 15:57
Nein. Mein Beitrag widerlegt Dein aufgrund unzureichender Kenntnisse in der Diskussion geäußertes Erachten.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2020 16:13
Und was dein Exkurs zur Fg. 2 mit Satz 8 der Anmerkung zu tun? Denn darauf bezog es sich. Also nur historisierendes, von dir eben ohne Bezug.
oder mit deinen Worten zu Sprechen: Bla.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 05.08.2020 16:22
Warum sollte ich mich auf Satz 8 welcher Anmerkung auch immer beziehen? Du hast im Hinblick auf die Ausführungen von @buerocratix behauptet:
Richtig.
Das hat mEn den einfachen Grund, dass dort kein Mangel an Bewerber existiert und man im anderen Bereich mehr Flexibilität braucht um Quereinsteigern die Tür zu öffnen.

Und das ist unzutreffend, da die Flexibilität genau die gleiche ist: keine Anforderung in der Person und kein Erfordernis des sonstigen Beschäftigten.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: buerocratix am 06.08.2020 11:56
@Spid, kannst du vielleicht auch noch deine Sicht der Dinge zu meinem Ausgangspost zum Besten geben?
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 06.08.2020 12:13
Maßgeblich für die Beurteilung, ob hier ein ingenieursmäßiger Zuschnitt vorliegt, sind die Kriterien des BAG für Technische Beschäftigte, u.a. festgelegt im Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82. Da nur ein Arbeitsvorgang vorliegt und die Anwendung im Vordergrund steht, ist eine Verortung im BT Ziff. 7 Unfug. Die zuvor genannten Kriterien sehe ich hingegen erfüllt. Allerdings seheich keine besonderen Leistungen im Tarifsinne. Weitere Heraushebungen sind nicht zu prüfen. E10 dürfte zutreffend sein.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: Feidl am 06.08.2020 15:34
Sollte es nur E10 sein (und nur E10 angeboten werden), dann werden sie niemanden finden. E10 ist Minimum, was für jemand mit den genannten Abschlüssen (Geoinformatik, Vermessung, bei Geografie bin ich mir unsicher) in Frage kommt und das ohne Teamleitung.

Vergleichbare Stellen im TVÖD-Bereich sind E11 und das häufig sogar ohne Teamleitung.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 06.08.2020 15:38
Wenn dort jedoch eine strategische Ausrichtung der Abteilung vorhanden ist, dürfte E13 zutreffend sein.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: buerocratix am 06.08.2020 15:41
Maßgeblich für die Beurteilung, ob hier ein ingenieursmäßiger Zuschnitt vorliegt, sind die Kriterien des BAG für Technische Beschäftigte, u.a. festgelegt im Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82. Da nur ein Arbeitsvorgang vorliegt und die Anwendung im Vordergrund steht, ist eine Verortung im BT Ziff. 7 Unfug. Die zuvor genannten Kriterien sehe ich hingegen erfüllt. Allerdings seheich keine besonderen Leistungen im Tarifsinne. Weitere Heraushebungen sind nicht zu prüfen. E10 dürfte zutreffend sein.

Damit ich dich richtig verstehe:
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: buerocratix am 06.08.2020 15:44
Sollte es nur E10 sein (und nur E10 angeboten werden), dann werden sie niemanden finden. E10 ist Minimum, was für jemand mit den genannten Abschlüssen (Geoinformatik, Vermessung, bei Geografie bin ich mir unsicher) in Frage kommt und das ohne Teamleitung.

Vergleichbare Stellen im TVÖD-Bereich sind E11 und das häufig sogar ohne Teamleitung.

Davon gehe ich ebenfalls stark aus. Bedeutet das, dass der TVöD VKA dem TV-A bei solchen und ähnlichen Stellen in Bezug auf die Vergütung überlegen ist?
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 06.08.2020 15:48
Maßgeblich für die Beurteilung, ob hier ein ingenieursmäßiger Zuschnitt vorliegt, sind die Kriterien des BAG für Technische Beschäftigte, u.a. festgelegt im Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82. Da nur ein Arbeitsvorgang vorliegt und die Anwendung im Vordergrund steht, ist eine Verortung im BT Ziff. 7 Unfug. Die zuvor genannten Kriterien sehe ich hingegen erfüllt. Allerdings seheich keine besonderen Leistungen im Tarifsinne. Weitere Heraushebungen sind nicht zu prüfen. E10 dürfte zutreffend sein.

Damit ich dich richtig verstehe:
  • Du siehst einen ingenieursmäßigen Zuschnitt und würdest BT Ziff. 4 anwenden.
  • Der einzige Arbeitsvorgang lautet "Teamleitung". Leitende Tätigkeiten werden aber in BT Ziff. 4 erst ab EG 14 Fg. 3 "belohnt". Tja, Pustekuchen.
  • Die Stellenbezeichnung "Teamleiter" und die Tätigkeit "Anleitung und Führung der Mitarbeiter/-innen eines Teams" münden immer in einem einzigen Arbeitsvorgang "Teamleitung", ganz gleich was sonst noch da steht. Kaffeetrinken + Leitungsaufgaben würde zum gleichen Ergebnis führen.
  • "Besondere Leistungen" in BT Ziff. 4 sind nicht "besondere Leistungen" in BT Ziff. 7. Während Leitungsaufgaben als "Besondere Leistungen" in Ziff. 7 aus der EG 10 in die EG 11+ führen, führt sie in BT Ziff. 4  nicht aus der EG 10 heraus, da sie hier keine "besonderen Leistungen" sind.

Ja.

Ich würde aber - ungeachtet der Eingruppierung - durchaus davon ausgehen, daß der AG das Entgelt einer höheren Entgeltgruppe zahlen wird.
Titel: Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
Beitrag von: buerocratix am 06.08.2020 16:20
Maßgeblich für die Beurteilung, ob hier ein ingenieursmäßiger Zuschnitt vorliegt, sind die Kriterien des BAG für Technische Beschäftigte, u.a. festgelegt im Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82. Da nur ein Arbeitsvorgang vorliegt und die Anwendung im Vordergrund steht, ist eine Verortung im BT Ziff. 7 Unfug. Die zuvor genannten Kriterien sehe ich hingegen erfüllt. Allerdings seheich keine besonderen Leistungen im Tarifsinne. Weitere Heraushebungen sind nicht zu prüfen. E10 dürfte zutreffend sein.

Damit ich dich richtig verstehe:
  • Du siehst einen ingenieursmäßigen Zuschnitt und würdest BT Ziff. 4 anwenden.
  • Der einzige Arbeitsvorgang lautet "Teamleitung". Leitende Tätigkeiten werden aber in BT Ziff. 4 erst ab EG 14 Fg. 3 "belohnt". Tja, Pustekuchen.
  • Die Stellenbezeichnung "Teamleiter" und die Tätigkeit "Anleitung und Führung der Mitarbeiter/-innen eines Teams" münden immer in einem einzigen Arbeitsvorgang "Teamleitung", ganz gleich was sonst noch da steht. Kaffeetrinken + Leitungsaufgaben würde zum gleichen Ergebnis führen.
  • "Besondere Leistungen" in BT Ziff. 4 sind nicht "besondere Leistungen" in BT Ziff. 7. Während Leitungsaufgaben als "Besondere Leistungen" in Ziff. 7 aus der EG 10 in die EG 11+ führen, führt sie in BT Ziff. 4  nicht aus der EG 10 heraus, da sie hier keine "besonderen Leistungen" sind.

Ja.

Ich würde aber - ungeachtet der Eingruppierung - durchaus davon ausgehen, daß der AG das Entgelt einer höheren Entgeltgruppe zahlen wird.

Danke. Das ist – gleich in mehrfacher Hinsicht – ernüchternd.