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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: MamaKatz89 am 19.05.2020 14:55

Titel: Teilzeitverlängerung während Elternzeit notwendig?
Beitrag von: MamaKatz89 am 19.05.2020 14:55
Hallo zusammen!

Folgende Frage hat mich in dieses Forum gebracht und ich hoffe, ihr könnt mir helfen :-)

Ich bin bei der Berliner Justiz und seit der Geburt meines Sohnes am 21.6.19 in Elternzeit und werde es noch bis zum 28.2.21 bleiben.
Bevor mein Sohn kam, war ich teilzeitbeschäftigt (4/5). Man kann ja bei uns immer nur für ein Jahr Teilzeit beantragen, dann muss man verlängern oder fällt in Vollzeit zurück.
Ich hatte diese Teilzeit ab 31.3.19 nochmal verlängern müssen. Meine Verwaltung hatte das dann einfach wieder für ein Jahr registriert (also bis 31.3.20). Obwohl zwar klar war, dass ich in der Elternzeit bin und während der Zeit auch keine Beschäftigung antreten kann (mangels Kitaplatz etc.).
Besprochen war es so, dass ich mich drei Monate vor Ende meiner Elternzeit melde und wir besprechen, wie ich wieder einsteigen will. Klar war, dass ich in Teilzeit zurück komme, nur eben der Anteil noch nicht.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Mein AG hat mir jetzt ein Schreiben geschickt, in dem ich um Mitteilung gebeten werde, ob meine Teilzeitbeschäftigung nach dem 31.3.20 verlängert werden soll.

1. Wozu ist sowas relevant? Ich arbeite so oder so nicht und bekomme ja auch ab Juli kein Elterngeld mehr.
2.  Ist es besser, die Teilzeit nach dem 31.3.20 erstmal als beendet zu erklären oder soll ich die Teilzeit verlängern?
3. Oder wäre es am sinnvollsten, jetzt schon die neue Quote für die Teilzeit nach der Elternzeit anzugeben?

Ich bin gerade etwas überfragt :-D
Vielen Dank schonmal für eure Ideen und Antworten!