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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: techn Beamter Mario am 09.04.2019 12:57

Titel: Bin gesetztlich Versichert, gibt es trotzdem mögliche Beihilfen?
Beitrag von: techn Beamter Mario am 09.04.2019 12:57
Hallo,

leider (oder vielleicht auch besser so) musste ich in der gesetzlichen Versicherung bleiben (wurde extrem spät Beamter, div. Vorerkrankungen) und zahle mittlerweile ziemlich viel Beitrag. Die Frage: Gibt es Bestimmungen / Vorschriften / Beihilfen die ich als GKV Mitglied mit 100 % Beitrag, in Anspruch nehmen könnte?
In Hamburg (Land) gibt es ja schon seit 2018 die sogenannte "pauschale Beihilfe" für Beamte bei der GKV.
Trotz alledem, bereue ich aber auf keinen Fall den Schritt zum Beamten.

Gruß und Danke für die kommenden Antworten.

Mario
Titel: Antw:Bin gesetztlich Versichert, gibt es trotzdem mögliche Beihilfen?
Beitrag von: Yasper am 09.04.2019 13:21
Ich nehme an, du hattest die Wahl zwischen PKV und GKV und hast dich für die GKV entschieden?

Titel: Antw:Bin gesetztlich Versichert, gibt es trotzdem mögliche Beihilfen?
Beitrag von: MGM am 09.04.2019 13:58
Hamburgische Beamte, die in der GKV versichert sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Beihilfe gewährt werden. Das ZPD stellt hierzu ein Merkblatt (auf der Internetseite online) zur Verfügung.
Titel: Antw:Bin gesetztlich Versichert, gibt es trotzdem mögliche Beihilfen?
Beitrag von: techn Beamter Mario am 09.04.2019 14:20
Ich nehme an, du hattest die Wahl zwischen PKV und GKV und hast dich für die GKV entschieden?

ja
Titel: Antw:Bin gesetztlich Versichert, gibt es trotzdem mögliche Beihilfen?
Beitrag von: techn Beamter Mario am 09.04.2019 14:23
Hamburgische Beamte, die in der GKV versichert sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Beihilfe gewährt werden. Das ZPD stellt hierzu ein Merkblatt (auf der Internetseite online) zur Verfügung.



Tja aber leider gilt dies nicht für mich (Bundesbeamter) und in dieser Richtung wird vom Bund wahrscheinlich auch  nix passieren...(;-(((
Titel: Antw:Bin gesetztlich Versichert, gibt es trotzdem mögliche Beihilfen?
Beitrag von: Lars73 am 09.04.2019 14:27
Es kann punktuell ein Anspruch auf Beihilfe bestehen, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung gewährt. Dies kann bei Krankenhausleistungen wie Chefarztbehandlungen und Zweibettzimmer, Sehhilfen, Zahnleistungen wie Implantate oder Leistungen von Heilpraktikern der Fall sein.
Titel: Antw:Bin gesetztlich Versichert, gibt es trotzdem mögliche Beihilfen?
Beitrag von: techn Beamter Mario am 09.04.2019 14:39
Bei mir gab es nix führ die Brille (nur wenn es eine reine Computerbrille wäre) und ca. 10 % für die Zahnkrone...kann man dies irgendwo nachlesen?
Titel: Antw:Bin gesetztlich Versichert, gibt es trotzdem mögliche Beihilfen?
Beitrag von: Lars73 am 09.04.2019 14:55
Beihilfe ist so gar nicht mein Thema. Anspruch auf Sehhilfen bestehen inzwischen auch in der Beihilfe nur noch in Sonderfällen.
Anhaltpunkte zur Beihilfe geben diese Merkblätter. Auch wenn es etwas andere Sachverhalte sind:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/pflichtversicherte_ehegatten.pdf

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/tarifbeschaeftigte_gesetzlich_versichert.pdf

Titel: Antw:Bin gesetztlich Versichert, gibt es trotzdem mögliche Beihilfen?
Beitrag von: MGM am 09.04.2019 14:57
Hamburgische Beamte, die in der GKV versichert sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Beihilfe gewährt werden. Das ZPD stellt hierzu ein Merkblatt (auf der Internetseite online) zur Verfügung.



Tja aber leider gilt dies nicht für mich (Bundesbeamter) und in dieser Richtung wird vom Bund wahrscheinlich auch  nix passieren...(;-(((
Sorry, hatte übersehen, dass die Frage hier im Forum für Bundesbeamte ist. Beim BVA gibts aber auch ein Merkblatt für Bundesbeamte.
Dort steht u.a.: "(...) Bei freiwillig versicherten Mitgliedern von gesetzlichen Krankenkassen oder Ersatzkassen - ohne Beitragszuschuss (Beamtinnen und Beamte) - (z. B. AOK, DAK, Barmer Ersatzkasse) werden die beihilfefähigen Aufwendungen im Rahmen der BBhV als Beihilfe gezahlt, die über die im Einzelfall von der Krankenkasse gewährten Leistungen hinausgehen. (...)"