Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: jodie022 am 05.03.2020 11:25

Titel: Garantiebetrag über mehrere Stufen
Beitrag von: jodie022 am 05.03.2020 11:25
Hallo,
ich werde von E7 4 in E9a 2 höhergruppiert.
Soweit ich verstanden habe erhalte ich dort 180€ Garantiebetrag im Vergleich zu meinem Gehalt in E7 4.
Nun ist auch zwei Jahre später in der E9a 3 die Differenz noch geringer als der Garantiebetrag.
Erhalte ich den dann über 2 Stufen und 5 Jahre hinweg gleichbleibend als Differenz zu E7 4?
Titel: Antw:Garantiebetrag über mehrere Stufen
Beitrag von: Isie am 05.03.2020 12:53
Die Formulierung in § 17 Abs. 4 TV-L besagt, dass man den Garantiebetrag nur während der betreffenden Stufenlaufzeit erhält. Es kann aber sein, dass dein Arbeitgeber den Garantiebetrag in der von dir beschriebenen Situation auch in der nächsten Stufenlaufzeit weiterzahlt. Das müsste sich aus den Durchführungshinweisen ergeben.