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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Insider2 am 11.06.2020 12:28
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Moin allerseits,
mal was für die Mittagspause:
beigefügte Stellenausschreibung lesen, wundern, Kopf schütteln....
https://www.bgetem.de/die-bgetem/karriere/stellenangebote-1/wir-stellen-ein-mitarbeiter-team-scanstelle-im-logistikzentrum-m-w-d-am-standort-koeln
Bevor gemeckert wird: der BG-AT ist ein analoger Tarifvertrag des TVöD-Bund mit gleicher Entgeltordnung!
VG
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"Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem für die Tätigkeit förderlichen Beruf"
Reinigungsfachkraft? IT Systemtechniker/in? VFA? Bürokauf-m/w/d?
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Mich verwundern eher die nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten gem. des Ausschreibungstextes. Sofern es bei diesen bleiben sollte, erschließt sich mir die Eingruppierung gem. TVEntgO nicht. Der Arbeitgeber könnte irren ;D ;D ;D
Die Voraussetzung im Bezug auf die Aus-/Vorbildungen sind irrelevant bei der Eingruppierung
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am Standort Köln
Das sagt doch alles.
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Zum Vergleich: Weiter nördlich wird eine vergleichbare Aufgabe in Stufe 1 auch gerne mal mit ca. einem Viertel brutto weniger entlohnt...
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Die m.E. viel zu hohe Vergütung wird ja eher der bewusst fehlerhaften Rechtsmeinung des AG geschuldet sein. Die wurde vermutlich gepusht, da 1 Jahr befristet...
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Tja...für was man alles eine Ausbildung braucht.......