Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Ratsuchender am 11.10.2019 10:40
-
Folgender Fall:
Person X arbeitet fast 8 Jahre beim Land in E11 bei Dienststelle A. Die Person verlässt Dienststelle A und geht nahtlos zu Dienststelle B des gleichen Landes. Sie nimmt die E11 mit Stufenlaufzeit komplett mit.
Nun erwägt Person X nach drei Jahren den Wechsel zurück zu Dienststelle A mit der Option, eine Tätigkeit mit E13 aufzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt ist sie bereits in E11 Stufe 5.
Wie verhält es sich in dem Fall mit der Stufe? Fängt Person X wieder bei Stufe 1 an, da bisher nie in EG13 tätig, oder welche Chancen hat sie, entsprechend eingeordnet zu werden, da sonst der finanzielle Verlust doch sehr erheblich ausfallen würde.
-
Es handelt sich um den selben AG und damit um den Regelfall einer Höhergruppierung, die Stufenzuordnung ergibt sich aus §17 Abs. 4 TV-L.
-
Sehe ich eigentlich genauso. Ich weiß nur, dass die Dienststellen gern mal etwas anderes versuchen und sehr oft den Bewerber damit runterstufen...
-
Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ist unabhängig vom Handeln des AG. Es ma aber sein, daß der AG über die Stufenzuordnung irrt und deshalb ein falsches Entgelt zahlt. Dem kann man aber leicht mit einer Eingruppierungsfeststellungs- und Lohnklage abhelfen.
-
Ah vielen Dank für die schnelle Antwort. Das heißt im Prinzip auch, dass der AG im Grunde auch nicht dagegen argumentieren kann, wenn diese Tätigkeit im Vorfeld noch nie ausgeübt wurde.
-
Nein. Das ist völlig unbeachtlich.
-
Lieben Dank!!!