Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: SheHulk am 02.08.2022 07:14
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Guten Tag Zusammen,
wie würdet ihr eine Leitung eines Wohnbereichs der Eingliederungshilfe eingruppieren?
Hat 16 feste Mitarbeiter unter sich, 9 Bewohner.
Budgetverantwortung, etc.
Vielen Dank
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Moin SheHulk,
eine Wohnbereichsleitung wird wohl in der EG8 der AVR DD eingruppiert werden.
16 Mitarbeiter entsprechen sicherlich nicht 16,0 VZÄ (Vollzeitäquivalente), das käme mir doch etwas übertrieben vor bei 9 Bewohnern.
Evtl. kann noch 50% der Differenz zu EG9 angerechnet werden. Ich glaube aber das das keiner machen wird.
Stufenlaufzeit hängt von der Erfahrung ab. In der Regel werden nur 6 Jahre anerkannt, sodass man in Stufe 3 anfängt.
Ich hoffe ich konnte dir helfen?
Grüße