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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Admin am 18.12.2022 23:45

Titel: [BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Admin am 18.12.2022 23:45
Ein vorläufiger Rechner zum Entwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile ist nun online.

Auswahl über:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2023b
Familienzuschlag: hier die Anzahl der Kinder auswählen (etwas abweichend zu bisher)
Familienstand: verheiratet / nicht verheiratet / verheiratet mit 50% Minderung wegen Partner
Ortsklasse: die jeweilige Mietenklasse (die Seite dazu ist noch nicht fertig)

Sonderfall:
Nicht Verheiratete der Ortsklasse VII (im wesentlich München und Umland) wählen ihren Ortszuschlag über das Klapp-Menü "Zulagen" unter Ortszuschlag (ganz unten) aus.


Der Gesetzentwurf auf den wir uns beziehen:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/by-neu-fam
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Beamter am 19.12.2022 13:34
Vielen Dank für die Bereitstellung.

Ab wann kann der erweiterte Lohnsteuerrechner mit den Steuerdaten von 2023 benutzt werden?
Das fehlt noch zur Vervollständigung.

Grüße
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Stefan35347 am 19.12.2022 13:43
Kann man Übergangsregeln (Besitzstandswahrung) in den Rechner aufnehmen?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: matzl am 19.12.2022 13:44
Mit Wandel vom Alleinverdienermodell zum Mehrverdienermodell entfällt die Halbierung des Familienzuschlags V, wenn beide Partner Beamte sind, im neuen Rechner als „verheiratet, halber Zuschlag“ bezeichnet.
Es ist übrigens bezeichnend, wenn nicht mal der Admin das neue Unterforum „Beamte Bayern“ nutzt ;-)
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 19.12.2022 13:55
Vielen Dank für die Bereitstellung.

Ab wann kann der erweiterte Lohnsteuerrechner mit den Steuerdaten von 2023 benutzt werden?
Das fehlt noch zur Vervollständigung.

Grüße

...es lässt sich doch schon im Steuerjahr 2023-beta auswählen - oder was ist gemeint?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: smartie am 19.12.2022 15:29
Hallo an alle,
wenn ich die Zahlen richtig eingegeben habe ergibt sich folgendes mögliches Bild:

A11 Stufe 10 1 Kind; St.klasse 3, Kirche, Bayern, Ortsklasse 3
Berechnung Bisher: 4879,73 brutto
Berechnung Neu: 4879,73 brutto

A 11 Stufe 10; kein Kind mehr, fällt raus
Bisher: 4751,79 brutto
Neu: 4672,15 brutto

Damit bekommen die Beamten weniger, deren Kinder aus dem Kindergeldanspruch fallen. Das kann doch nicht sein. Besitzstand ?

Gruß
Smartie
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Admin am 19.12.2022 17:24
Mit Wandel vom Alleinverdienermodell zum Mehrverdienermodell entfällt die Halbierung des Familienzuschlags V, wenn beide Partner Beamte sind, im neuen Rechner als „verheiratet, halber Zuschlag“ bezeichnet.

Der Rechner ist nun entsprechend angepaßt.

Es ist übrigens bezeichnend, wenn nicht mal der Admin das neue Unterforum „Beamte Bayern“ nutzt ;-)

jo mei ;-)
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Beamter am 19.12.2022 22:14
Vielen Dank für die Bereitstellung.

Ab wann kann der erweiterte Lohnsteuerrechner mit den Steuerdaten von 2023 benutzt werden?
Das fehlt noch zur Vervollständigung.

Grüße

...es lässt sich doch schon im Steuerjahr 2023-beta auswählen - oder was ist gemeint?

Also wenn Du den ausführlichen Steuerrechner mit den 2023er Daten benutzen kannst, hast Du magische Kräfte.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 19.12.2022 22:33
Vielen Dank für die Bereitstellung.

Ab wann kann der erweiterte Lohnsteuerrechner mit den Steuerdaten von 2023 benutzt werden?
Das fehlt noch zur Vervollständigung.

Grüße

...es lässt sich doch schon im Steuerjahr 2023-beta auswählen - oder was ist gemeint?

Also wenn Du den ausführlichen Steuerrechner mit den 2023er Daten benutzen kannst, hast Du magische Kräfte.

...ich steh' auf dem Schlauch - und das ist als Feuerwehrmann nie gut.

Jedenfalls hier

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2023b

wie auch in jedem anderen Besoldungsrechner lässt sich "2023-beta" auswählen.

Ob da schon alle steuerlichen Änderungen für 2023 berücksichtigt sind, weiß ich nicht, es sieht aber so aus.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: xap am 19.12.2022 22:41
Ich glaube es ist der ausführliche Rechner gemeint, in dem sich auch ein etwaiger Faktor bei StKl4 eintragen lässt. Dort steht das Steuerjahr 2023 noch nicht zur Verfügung.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 19.12.2022 22:50
...ah - ich hielt das immer für einen Werbelink  ::)
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Beamter am 19.12.2022 23:15
Ich glaube es ist der ausführliche Rechner gemeint, in dem sich auch ein etwaiger Faktor bei StKl4 eintragen lässt. Dort steht das Steuerjahr 2023 noch nicht zur Verfügung.

Exakt. Nein, kein Werbelink. Ganz im Gegenteil ein sehr gutes Tool um die exakte Steuerberechnung anzustellen.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: was_guckst_du am 20.12.2022 08:59
Hallo an alle,
wenn ich die Zahlen richtig eingegeben habe ergibt sich folgendes mögliches Bild:

A11 Stufe 10 1 Kind; St.klasse 3, Kirche, Bayern, Ortsklasse 3
Berechnung Bisher: 4879,73 brutto
Berechnung Neu: 4879,73 brutto

A 11 Stufe 10; kein Kind mehr, fällt raus
Bisher: 4751,79 brutto
Neu: 4672,15 brutto

Damit bekommen die Beamten weniger, deren Kinder aus dem Kindergeldanspruch fallen. Das kann doch nicht sein. Besitzstand ?

Gruß
Smartie

...ja, irgendwer muss das doch bezahlen... 8) 8) 8)
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: AnToK am 03.01.2023 07:41
Ein vorläufiger Rechner zum Entwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile ist nun online.

Auswahl über:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2023b
Familienzuschlag: hier die Anzahl der Kinder auswählen (etwas abweichend zu bisher)
Familienstand: verheiratet / nicht verheiratet / verheiratet mit 50% Minderung wegen Partner
Ortsklasse: die jeweilige Mietenklasse (die Seite dazu ist noch nicht fertig)

Sonderfall:
Nicht Verheiratete der Ortsklasse VII (im wesentlich München und Umland) wählen ihren Ortszuschlag über das Klapp-Menü "Zulagen" unter Ortszuschlag (ganz unten) aus.


Der Gesetzentwurf auf den wir uns beziehen:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/by-neu-fam


Hallo Lieber Administrator, ich habe eine Frage zum neuen Rechner,
bei mir ergibt sich bei drei Kindern eine verringerte Sonderzahlung von 470€. Ist das ein Fehler im Rechner oder die Wirklichkeit? Das der Familienzuschlag nicht mehr komplett in die Sonderzahlung einfließt habe ich nirgendwo gelesen.

LG
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: chippy1979 am 05.01.2023 13:01
Würde mich auch interessieren. Bei mir das gleiche - die Sonderzahlung Familie fällt weg.

Danke
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Admin am 05.01.2023 20:17
Fehler im Rechner. Update erfolgt bis nächste Woche.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: AnToK am 06.01.2023 06:06
Dankeschön
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: chippy1979 am 06.01.2023 18:56
Danke für die Info
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: chippy1979 am 16.01.2023 22:50
Hi, gibts schon ein Update bzgl des Fehlers im BY Rechner? Danke für die Mühen und Info. LG
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: chippy1979 am 31.01.2023 11:26
Fehler im Rechner. Update erfolgt bis nächste Woche.

Hi sry, gibt es schon eine Aussage zur Korrektur in dem BY Besoldungsrechner BETA 2023?
Die Sonderzahlung Familie ist nicht mehr integriert.

Danke für die Info.

LG
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: BYBeamterBY am 31.01.2023 12:47
Fehler im Rechner. Update erfolgt bis nächste Woche.

Würde mich auch interessieren! Ist schon absehbar, bis wann das Update eingespielt sein wird?

Danke!
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: michelsen am 03.02.2023 22:34
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie es sich in Zukunft bei folgender Konstellation mit meinen Bezügen verhält?

Meine Ex-Lebensgefährtin: Ebenfalls Beamtin in Bayern, zieht unser gemeinsames Kind bei sich auf und ist auch Kindergeld- und Familienzuschlagempfängerin nach aktuellem Recht.

Der Beta Rechner sagt mir allerdings, dass ich zukünftig in der Stufe 1 hänge. Bis jetzt habe ich vom Familienzuschlag keinen Cent gesehen, obwohl ich mich so oft es geht um unseren gemeinsamen Sohn kümmere. Kann ich nach neuem Recht mit einer Nachzahlung rechnen oder bleibt für mich alles beim Alten und ich komme in die Stufe L (trotz Kind)?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: BYBeamterBY am 09.02.2023 10:18
Fehler im Rechner. Update erfolgt bis nächste Woche.

Ich wollte mal nachfragen, ob es hier Neuigkeiten gibt?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: chippy1979 am 27.02.2023 23:02
keine neuen infos oder?

Danke
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: BYBeamterBY am 05.03.2023 19:59
Fehler im Rechner. Update erfolgt bis nächste Woche.

Ich glaube, so langsam würden sich alle über ein Update freuen! Danke!
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: algo86 am 05.03.2023 20:02
Vor allem, nachdem das Gesetz mittlerweile beschlossen wurde!
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Segglmeier am 07.03.2023 12:10
Gemach gemach... ganz so einfach ist das nicht wie es auf den ersten Blick erscheint.

Es fehlt noch die Möglichkeit "Ehepartner Beamter", eben damit der Rechner den Zuschlag nicht quotelt nach der Arbeitszeit.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Finanzer am 07.03.2023 12:53
Was Segglmeier schreibt.... beschweren Sie sich bei Ihrer Landesregierung, die diesen Murks zu verantworten hat.

Diese ganzen Extraparameter in den Rechner einzubauen dürfte wahrlich nicht einfach sein.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Bengi28 am 13.03.2023 09:13
A propos Murks der Regierung:

Ich verstehe nicht, warum Verheiratete ohne Kinder in den Stufen 1-6 einen Zuschlag bekommen, Ledige aber nicht. In Stufe 7 ist der Zuschlag schließlich gleich. Ich würde es eher anders herum sehen, da man zusammen günstiger wohnt, als alleine. Welche Mehrkosten sollen Verheiratete gegenüber Ledigen haben?

Wenn es ein Gesetz zur Förderung von Ehen wäre, könnte man es verstehen. Hier geht es aber um die Kosten nach Ort und Familiengröße.

Was unterscheidet den Ledigen in Stufe 6 zur Stufe 7, die eine Ungleichbehandlung zu Verheirateten gerechtfertigt?

Im Entwurf findet sich bei den nicht übernommenen Forderungen ja folgender Absatz:
Zitat
Der Gesetzentwurf erweise sich als Förderung des Ballungsraums München unter Benachteiligung des übrigen Freistaates Bayern. Dies verdeutliche die allein in Ortsklasse VII einzuführende Stufe L. Es fehle der Nachweis, dass die Wohn- und Lebenshaltungskosten hauptsächlich im Ballungsraum München derart stark steigen würden, um eine besondere Berücksichtigung zu rechtfertigen. Angesichts allgemein gestiegener Wohn- und Lebenshaltungskosten sei unverständlich, wieso nicht alle ledigen Besoldungsempfänger in Bayern an Stufe L abgestuft in selber Höhe wie Stufe V und rückwirkend seit 2020 partizipieren könnten. Auch die Stufe V offenbare mit ihrer überstarken Degression in den Ortsklassen VI und niedriger gleichsam eine irritierende Fokussierung auf den Ballungsraum München. Wieso in Ortsklasse VII der Orts- und Familienzuschlag für Ledige betragsmäßig mit dem für kinderlos Verheiratete übereinstimmt, sei unverständlich.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Anwender am 21.03.2023 16:39
Hallo Admin,

wie sieht es nun eigentlich mit der Aktualisierung des Besoldungsrechners für BY aus?
Was mir noch fehlt ist die Eingabemöglichkeit für den Teilzeitanteil des Ehegatten, der ebenfalls Beamter/in ist, um den kindbezogenen Familienzuschlag in voller Höhe zu erhalten, wenn beide in Teilzeit beschäftigt sind, vgl. Art. 36 (5) S. 6 BayBesG.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Segglmeier am 13.04.2023 14:19
Jetzt muss ich doch auch mal vorsichtig nachhaken... wie sieht´s denn aus mit "Ehepartner Beamter" beim BY-Rechner? ;)
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Segglmeier am 08.05.2023 08:24
Guten Morgen!

Ist denn da was geplant? Artikel 36 Absatz 5 Satz 6 des Bayerischen Besoldungsgesetzes.

Zitat
Art. 6 findet auf den Betrag keine Anwendung, wenn einer oder eine der Anspruchsberechtigten im Sinn des Satzes 4 vollbeschäftigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist oder mehrere Anspruchsberechtigte in Teilzeit beschäftigt sind und dabei zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung erreichen.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: hondafahrer26 am 08.05.2023 13:09
Guten Morgen!

Ist denn da was geplant? Artikel 36 Absatz 5 Satz 6 des Bayerischen Besoldungsgesetzes.

Zitat
Art. 6 findet auf den Betrag keine Anwendung, wenn einer oder eine der Anspruchsberechtigten im Sinn des Satzes 4 vollbeschäftigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist oder mehrere Anspruchsberechtigte in Teilzeit beschäftigt sind und dabei zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung erreichen.

So wie ich es verstehe gibt es hier keine auf das neue System angepasste Variante.

Der OFZ Stufe V wird in jedem Fall im jeweiligen Umfang teilzeitgekürzt.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: TomHert am 16.05.2023 20:40
Liebe Kolleg*innen,

ich habe eine Frage, die vermutlich sehr viele betrifft und zu der man Unterschiedliches liest.
Es geht um das Thema einer möglichen Rückzahlung für

Ledige in Ortsklasse VII A12

Auf der einen Seite könnte man eine hohe Rückzahlung erwarten (2020-04/23),
auf der anderen Seite kann man es so lesen, dass die Kappungsgrenze für den "Ballungsraumzuschlag" (Ortszuschlag VII in der Rückberechnung) eben nicht rückwirkend bis 2020, sondern erst mit Wirkung ab 04/23 oder 01/23 weggefallen ist und es dementsprechend nur eine sehr geringe Rückzahlung gibt.

Kann diese Frage jemand eindeutig beantworten?

Viele Grüße aus Ortsklasse VII ;) und vielen Dank!

Tom


Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Segglmeier am 17.05.2023 08:33
Ist denn eigentlich noch damit zu rechnen, dass irgendwann im bay. Besoldungsrechner 2023b ein Haken gesetzt werden kann, wenn beide Partner zusammen mind. 100% haben damit endlich der Zuschlag korrekt und nicht an an der Teilzeit gequotelt berechnet wird?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: edv123 am 17.05.2023 11:58
Liebe Kolleg*innen,

ich habe eine Frage, die vermutlich sehr viele betrifft und zu der man Unterschiedliches liest.
Es geht um das Thema einer möglichen Rückzahlung für

Ledige in Ortsklasse VII A12

Auf der einen Seite könnte man eine hohe Rückzahlung erwarten (2020-04/23),
auf der anderen Seite kann man es so lesen, dass die Kappungsgrenze für den "Ballungsraumzuschlag" (Ortszuschlag VII in der Rückberechnung) eben nicht rückwirkend bis 2020, sondern erst mit Wirkung ab 04/23 oder 01/23 weggefallen ist und es dementsprechend nur eine sehr geringe Rückzahlung gibt.

Kann diese Frage jemand eindeutig beantworten?

Viele Grüße aus Ortsklasse VII ;) und vielen Dank!

Tom

Wo kann man es denn so lesen, dass das erst ab 2023 greift? Ich kenne hierzu keine Stelle und kann es mir auch aktuell nicht vorstellen...
Danke!
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: TomHert am 17.05.2023 12:21

Also der entsprechende Paragraph (94) mit den Grenzbeträgen wurde ja erst zum April 2023 aufgehoben, daher könnte man annehmen, dass er für 2020-2022 noch gilt.

Im Gesetztestext ist immer nur von "Berechtigten" die Rede, du denen man ja, wenn man den Paragraf 94 als Grundlage nimmt, diejenigen über dem Grenzbetrag nicht gehörten.

Art. 109
Übergangsvorschriften zu orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteilen
(1) 1Berechtigte erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. März 2023 einen orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteil in Höhe des Betrags, um den der Orts- und Familienzuschlag bei Anwendung der Art. 35 bis 37 in der am 1. April 2023 geltenden Fassung auf diesen Zeitraum den aufgrund der Art. 35 bis 37 in der jeweils geltenden Fassung tatsächlich gewährten Familienzuschlag übersteigt. 2Für die Jahre 2020 bis 2022 ist bei der Berechnung des Orts- und Familienzuschlags nach den Art. 35 bis 37 in der am 1. April 2023 geltenden Fassung anstelle der Anlage 5 auf die Anlage 11 ab- zustellen. 3Art. 36 Abs. 6 ist bei der Berechnung des Orts- und Familienzuschlags nach den Art. 35 bis 37 in der am 1. April 2023 geltenden Fassung nicht an- zuwenden. 4Eine im Zeitraum des Satzes 1 gewährte Ballungsraumzulage nach Art. 94 in der jeweils gel- tenden Fassung ist auf die nach den Sätzen 1 und 2 zu gewährenden Beträge anzurechnen.

Auf der anderen Seite würden die Tabellen zu den Nachzahlungen auf Seite 3 hier zum Beispiel wenig Sinn ergeben, da ja meiner Information zufolge sowieso lediglich bis zu A10 und teilweise A11 die Ballungsraumzulage gezahlt wurde, oder?

https://www.gew-bayern.de/fileadmin/media/publikationen/by/Aushaenge/202304-Besoldungsbestandteile-umgesetzt.pdf

Kann jemand diese Detailfrage genau beantworten?

Vielen Dank!

Tom


Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: dewe am 17.05.2023 15:08
Kurze Frage:

Ich bin Anwärter (A6 - 2. QE) und verheiratet / 2 Kinder.

Laut Gehaltsabrechnung habe ich einen "OFZ Kind(er)" von 495,17 € bekommen.
Dies spuckt der Rechner auch für einen "normalen" A6er aus. Wähle ich aber AW A6 lässt er die beiden Erhöhungsbeträge (von 2x 24,60 €) weg.

Ist da nur der Rechner falsch oder muss ich mich auf eine Rückzahlung des Erhöhungsbetrags gefasst machen?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: hondafahrer26 am 17.05.2023 16:03
Kurze Frage:

Ich bin Anwärter (A6 - 2. QE) und verheiratet / 2 Kinder.

Laut Gehaltsabrechnung habe ich einen "OFZ Kind(er)" von 495,17 € bekommen.
Dies spuckt der Rechner auch für einen "normalen" A6er aus. Wähle ich aber AW A6 lässt er die beiden Erhöhungsbeträge (von 2x 24,60 €) weg.

Ist da nur der Rechner falsch oder muss ich mich auf eine Rückzahlung des Erhöhungsbetrags gefasst machen?

Ich würde davon ausgehen, dass die bisherige Regelung, wonach im Bezug auf den damaligen Familienzuschlag der Stufe 1 für Anwärter die Besoldungsgruppe des Eingangsamtes maßgebend ist, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eintritt, auch für den OFZ so angewandt wird - auch wenn ich das so explizit wie vorher (Art. 35 Absatz 1 Satz 3 BayBesG a.F.) im Gesetz nicht finde.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Christian am 17.05.2023 18:38
Gibt es schon neuere Infos zum Zeitpunkt der Auszahlung angesehen von dem "zeitnah" auf der Seite des LfF?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: McMuffin am 17.05.2023 18:49
Guten Abend,

ich habe heute meine Bezügemitteilung für Juni über den digitalen Ordner erhalten. Darin enthalten waren auch die Rückrechnungs-Perioden bis einschließlich 09/2021.

Allerdings ist mir nicht ganz klar, wieso die Rückrechnung nicht bis 01/2021 reicht? Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass die Rückzahlung weiter zurück reichen sollte? Oder verwechsle ich da was?

Gruß

Mc_Muffin
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: InVinoVeritas am 18.05.2023 11:39
Bei der Landeshauptstadt München findet die Umsetzung wohl voraussichtlich erst mit der Juli Besoldung statt. Auch der Juni Entgeltnachweis ist noch ohne Umsetzung des hier behandelten Gesetzes.

Etwaige Nachzahlungsansprüche sollen sukzessive im Anschluss an der voraussichtlichen Umsetzung für Juli erfolgen. Keine Neuigkeiten seit 06.03.

Im Freistaat erfolgen wohl schon die Nachzahlungen… eigentlich sollten Sie rückwirkend zum Kalenerjahr 2020 stattfinden
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Meierheim am 18.05.2023 11:42
Guten Abend,

ich habe heute meine Bezügemitteilung für Juni über den digitalen Ordner erhalten. Darin enthalten waren auch die Rückrechnungs-Perioden bis einschließlich 09/2021.

Allerdings ist mir nicht ganz klar, wieso die Rückrechnung nicht bis 01/2021 reicht? Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass die Rückzahlung weiter zurück reichen sollte? Oder verwechsle ich da was?

Gruß

Mc_Muffin

Wenn ich das richtig verstanden habe gibt es eine Rückrechnung bis 01/2020, die Nachzahlungen für dieses Jahr sollen (in Bayern) mit den Bezügen im Juni ausgezahlt werden, aber ich finden keinerlei Informationen wann die verbleibenden zwei Jahre nachberechnet werden.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Alex am 19.05.2023 08:01
Ich habe ebenfalls meine Bezügemitteilung erhalten. Rückrechnung bis 01/2020.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: hondafahrer26 am 19.05.2023 16:34
Guten Abend,

ich habe heute meine Bezügemitteilung für Juni über den digitalen Ordner erhalten. Darin enthalten waren auch die Rückrechnungs-Perioden bis einschließlich 09/2021.

Allerdings ist mir nicht ganz klar, wieso die Rückrechnung nicht bis 01/2021 reicht? Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass die Rückzahlung weiter zurück reichen sollte? Oder verwechsle ich da was?

Gruß

Mc_Muffin

Könnte die Antwort darin begründet liegen, dass Ihr erstes Kind September 2021 geboren ist?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: McMuffin am 20.05.2023 18:43
Hallo Hondafahrer,

soweit ich weiß, haben wir keine Kinder ;-)

Meine Frau und ich wohnen (seit 2019) in München und wir profitieren davon, dass mit der Neuausrichtung beide Beamte den Familienzuschlag bekommen.

Gruß Mc_Muffin
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: larakat am 20.05.2023 21:27
Bei mir ein ähnlicher Fall. Rückrechnung bis 09/21.

Habe keine Kinder, nicht geheiratet und wohne schon ewig in München.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Meierheim am 22.05.2023 08:26
Bei mir kam nun mit der Bezügemitteilung zum Juni eine Nachberechnung bis 12/2021.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: eros am 22.05.2023 08:29
Hallo zusammen,

ich melde mich auch mal zu Wort nachdem ich die Bezügemitteilung erhalten habe.

Bei mir wurde zwar alles bis 01/2020 zurückgerechnet allerdings nur der Erhöhungsbetrag und nicht die Orts-Familienzulage.

Es sollte ja nach meinem Kenntnisstand beides geben oder?

Das ganze scheint mir nicht schlüssig zu sein  ::) ???
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Faser am 22.05.2023 09:22
Liebe Kolleg*innen,

ich habe eine Frage, die vermutlich sehr viele betrifft und zu der man Unterschiedliches liest.
Es geht um das Thema einer möglichen Rückzahlung für

Ledige in Ortsklasse VII A12

Auf der einen Seite könnte man eine hohe Rückzahlung erwarten (2020-04/23),
auf der anderen Seite kann man es so lesen, dass die Kappungsgrenze für den "Ballungsraumzuschlag" (Ortszuschlag VII in der Rückberechnung) eben nicht rückwirkend bis 2020, sondern erst mit Wirkung ab 04/23 oder 01/23 weggefallen ist und es dementsprechend nur eine sehr geringe Rückzahlung gibt.

Kann diese Frage jemand eindeutig beantworten?

Viele Grüße aus Ortsklasse VII ;) und vielen Dank!

Tom

Bei mir (Bayern, bis Dezember 2022 Ortsklasse VII) wurde rückwirkend ab Januar 2020 der neue Ortszuschlag L für Ortsklasse VII rückwirkend gezahlt. Bis Oktober 2020 habe ich noch ein wenig Ballungsraumszulage erhalten. Diese wurde angerechnet. Am November 2020 wurde die neue Stufe L rückwirkend voll gezahlt.
Es gibt also ab 2020 keine Kappungsgrenze mehr.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Segglmeier am 22.05.2023 12:19
Meine Frau hat den vollen Aufpreis zum OFZ 2 Kinder zurück bis 2020 jetzt auf dem Zettel stehen. Bei mir mit verheiratet nur zurück bis 1/23?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Zeena am 22.05.2023 14:39
Hallo zusammen,

ich melde mich auch mal zu Wort nachdem ich die Bezügemitteilung erhalten habe.

Bei mir wurde zwar alles bis 01/2020 zurückgerechnet allerdings nur der Erhöhungsbetrag und nicht die Orts-Familienzulage.

Es sollte ja nach meinem Kenntnisstand beides geben oder?

Das ganze scheint mir nicht schlüssig zu sein  ::) ???

Das ist witzig, ich habe den OFZ bekommen mit Rückrechnung bis 01/2020 allerdings nicht den Erhöhungsbetrag. Hab gleich mal eine E-Mail an das Lff geschrieben.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Muenchner82 am 22.05.2023 14:43
So, hab mir das ganze zugrundeliegende Tabellengedöns jetzt mal ausführlich reingezogen. Das ist ja hinten und vorne unlogisch. Man hat für 2022, 2021 und 2020 fiktive Tabellen veröffentlicht in denen der Zuschlag Stufe V niedriger ist als der tatsächlich gezahlte Familienzuschlag Stufe I. Die in den Tabellen zugrundeliegenden Werte für OK VII entsprechen genau der jeweils gültigen Höhe der Ballungsraumzulage.
Wenn man jetzt davon ausgeht, dass mit einem Gesetz das 2023 erlassen wurde die bereits 2020 festgestellte Verfassungswidrigkeit der Besoldung geheilt werden soll kann da was von der Systematik nicht passen (vor allem auch im Hinblick auf die Inflation seitdem).
Meiner bescheidenen Meinung nach hätte man MINDESTENS für alle Jahre den jeweils gültigen Familienzuschlag Stufe I in der neuen Stufe V bei Ortsklasse I zugrunde legen müssen und dann abgestuft bis in Stufe VII mit dem Familienzuschlag Stufe I zzgl. Ballungsraumzulage.
Widerspruch gegen die Besoldung ansich ist schon Anfang Mai erfolgt und Widerspruch gegen die Nachzahlung wird die nächsten Tage folgen.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: eros am 23.05.2023 09:00
Hallo zusammen,

ich melde mich auch mal zu Wort nachdem ich die Bezügemitteilung erhalten habe.

Bei mir wurde zwar alles bis 01/2020 zurückgerechnet allerdings nur der Erhöhungsbetrag und nicht die Orts-Familienzulage.

Es sollte ja nach meinem Kenntnisstand beides geben oder?

Das ganze scheint mir nicht schlüssig zu sein  ::) ???

Meine Quelle im LfF sagt das meine Berechung stimmt  :-\ :-[ :'(

Traurig traurig was für einen Wert man hier hat.....

Hat jemand eine Musterklage für neuen Besoldung? =)
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: suiris am 23.05.2023 11:42
Frage in die Runde:
Woraus ergibt sich denn die monatliche Nachzahlung von je - meist - 9,31€ (2022,2021) bzw. 9,18€ (2020) und die monatliche Nachzahlung von 24,14€ - statt nur 13,62€ - für Januar bis März 2023, wenn man vorher die Ballungsraumzulage bekommen hat und jetzt die Ortszulage L bekommt?

Ich dachte Ortszulage L wäre gleich hoch wie die alte Ballungsraumzulage. Abgesehen von der Erhöhung der Ortszulage um 10% zum Anfang des Jahres (daher die erwarteten 13,62€).
Ich tippe da auf einen Fehler im Verständnis meinerseits, insbesondere da andere die gleiche Nachzahlung erhalten.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Muenchner82 am 23.05.2023 12:48
Ich zitiere hier einfach mal aus dem entsprechenden FMS:

Zitat
Der monatliche Nachzahlungsbetrag ermittelt sich wie folgt:

Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 5 bzw. Anlage 11 
./. Familienzuschlag alt
weiter nur falls Betrag > 0,00 €
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12)
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt)
= monatlicher Nachzahlungsbetrag

damit sollte jeder in der Lage sein die Beträge auf der Bezügemitteilung nachzuvollziehen.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: eros am 23.05.2023 15:22
Ich zitiere hier einfach mal aus dem entsprechenden FMS:

Zitat
Der monatliche Nachzahlungsbetrag ermittelt sich wie folgt:

Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 5 bzw. Anlage 11 
./. Familienzuschlag alt
weiter nur falls Betrag > 0,00 €
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12)
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt)
= monatlicher Nachzahlungsbetrag

damit sollte jeder in der Lage sein die Beträge auf der Bezügemitteilung nachzuvollziehen.

ich drücke es mal in meinen Worten aus und hoffe auf evtl. Klarstellung falls ich daneben liegen sollte:

Orts und Familienzulage (NEU berechnet, nach Urteil) -(minus)- Orts und Familienschlag (ALT, bereits gezahlt) + Erhöhungsbetrag nach Ortsklasse x Anzahl Kind = Nachzahlung

oder irre ich mich da??
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Muenchner82 am 23.05.2023 16:38
Wenn Du genau so rechnest wie im FMS beschrieben kommst Du auch genau auf die Ergebnisse der Rückrechnung.
Deiner Berechnung kann ich nicht ganz folgen, es fehlt u.a. die Berücksichtigung der JSZ und Abzug der Ballungsraumzulage, sofern bezahlt. Die erwähnten Anlagen (5 aktuell + 11 für 2022, 2021 und 2020) findest Du u.a. unter: https://www.lff.bayern.de/bezuege/besoldung/index.aspx
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: suiris am 23.05.2023 16:53
Ich zitiere hier einfach mal aus dem entsprechenden FMS:

Zitat
Der monatliche Nachzahlungsbetrag ermittelt sich wie folgt:

Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 5 bzw. Anlage 11 
./. Familienzuschlag alt
weiter nur falls Betrag > 0,00 €
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12)
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt)
= monatlicher Nachzahlungsbetrag

damit sollte jeder in der Lage sein die Beträge auf der Bezügemitteilung nachzuvollziehen.

Ok. Mit dem Hinweis hab ich den Grund jetzt gefunden; auf das FMS habe ich gerade keinen Zugang. Für die alte Ballungsraumzulage gab es anders als beim Familienzuschlag nicht die Sonderzahlung von 84,29% / 12 pro Monat nach Art 83 Abs. 2 Nr. 4 BayBesG iVm Art 83 Abs. 1 BayBesG.

Vielen Dank.  :)
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: McMuffin am 23.05.2023 17:34
Ich zitiere hier einfach mal aus dem entsprechenden FMS:

Zitat
Der monatliche Nachzahlungsbetrag ermittelt sich wie folgt:

Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 5 bzw. Anlage 11 
./. Familienzuschlag alt
weiter nur falls Betrag > 0,00 €
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12)
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt)
= monatlicher Nachzahlungsbetrag

damit sollte jeder in der Lage sein die Beträge auf der Bezügemitteilung nachzuvollziehen.

Mag sein, dass ich nicht genau verstehe was du meinst, aber dein Zitat erklärt nicht, wieso ich und andere die Rückzahlung nur bis einschließlich 09/2021 bekommen, oder?

Grüße
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Muenchner82 am 24.05.2023 08:55
Doch das erklärt es. Schau Dir die zugrundeliegenden Tabellen mit den ausgedachten Werten an (Anlage 11). Da ist es schwierig auf eine Nachzahlung für die Jahre 2021 und 2020 zu kommen.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: McMuffin am 24.05.2023 23:12
Doch das erklärt es. Schau Dir die zugrundeliegenden Tabellen mit den ausgedachten Werten an (Anlage 11). Da ist es schwierig auf eine Nachzahlung für die Jahre 2021 und 2020 zu kommen.

Ok scheinbar steh ich auf einer Leitung, welche ich nicht zu sehen vermag…

Meine Frau und ich sind verheiratet, wohnen in München und bekommen A13. Da wird zu viel für die „alte“ Ballungsraumzulage verdient habe, bekamen wir „nur“ Familienzuschlag-Stufe e1 und somit beider jeweils ca. 75 Euro Brutto.

So wie ich das verstanden habe, werden wir nun beide in die neue Stufe V eingeordnet und da wird in München wohnen die Ortsklasse VII. Die von dir erwähnt Anlage 11 weißt hier einen Betrag von ca. 130 Euro für 2020-2022 bzw. ca 150 für 2023 aus. Und weiter verstehe ich es so, dass wir nun beide diesen Familienzuschlag in voller Höhe bekommen (früher wurde der Familienzuschlag ja auf beide Ehepartner aufgeteilt).

Somit müssten wir doch für die Jahre 2020-2022 jeweils eine Nachzahlung von ca. 130-75=55 Euro pro Monat bekommen.

Wo liegt mein Fehler / wo ist die Leitung auf der ich stehe?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Muenchner82 am 25.05.2023 10:00
Hallo, dann müsste die Nachzahlung gem. Rechenschema wie folgt aussehen:

für 2023 Nachzahlung pro Monat = 80,28€
Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 5  = 149,83
./. Familienzuschlag alt = 1/2 von 149,64 = 74,82
weiter nur falls Betrag > 0,00 € - Differenzbetrag =  75,01
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12) = 5,27
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag = 80,28
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt) -
= monatlicher Nachzahlungsbetrag = 80,28€

für 2021 und 2022 (außer Dezember 2022) Nachzahlung pro Monat = 63,91€
Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 11  = 132,50
./. Familienzuschlag alt = 1/2 von 145,56 = 72,78
weiter nur falls Betrag > 0,00 € - Differenzbetrag =  59,72
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12) = 4,19
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag = 63,91
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt) -
= monatlicher Nachzahlungsbetrag = 63,91€

für 2020 (außer Dezember) Nachzahlung pro Monat = 63,03€
Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 11  = 130,67
./. Familienzuschlag alt = 1/2 von 143,54 = 71,77
weiter nur falls Betrag > 0,00 € - Differenzbetrag =  58,90
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12) = 4,13
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag = 63,03
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt) -
= monatlicher Nachzahlungsbetrag = 63,03€
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: McMuffin am 25.05.2023 12:53
Hallo, dann müsste die Nachzahlung gem. Rechenschema wie folgt aussehen:

für 2023 Nachzahlung pro Monat = 80,28€
Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 5  = 149,83
./. Familienzuschlag alt = 1/2 von 149,64 = 74,82
weiter nur falls Betrag > 0,00 € - Differenzbetrag =  75,01
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12) = 5,27
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag = 80,28
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt) -
= monatlicher Nachzahlungsbetrag = 80,28€

für 2021 und 2022 (außer Dezember 2022) Nachzahlung pro Monat = 63,91€
Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 11  = 132,50
./. Familienzuschlag alt = 1/2 von 145,56 = 72,78
weiter nur falls Betrag > 0,00 € - Differenzbetrag =  59,72
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12) = 4,19
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag = 63,91
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt) -
= monatlicher Nachzahlungsbetrag = 63,91€

für 2020 (außer Dezember) Nachzahlung pro Monat = 63,03€
Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 11  = 130,67
./. Familienzuschlag alt = 1/2 von 143,54 = 71,77
weiter nur falls Betrag > 0,00 € - Differenzbetrag =  58,90
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12) = 4,13
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag = 63,03
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt) -
= monatlicher Nachzahlungsbetrag = 63,03€

Wow! Also erstmal danke, dass du dir so viel Mühe machst um mir zu helfen, meine Abrechnung zu verstehen :-)

Und deine Zahlen stimmen vom Prinzip auch. Nur das die Rückzahlungen eben im Sep. 21 aufhören.

Ich kann mir das eigentlich nur so erklären, dass man sich entschieden hat die Rückzahlen auf 2 Monate aufzuteilen…? Und dementsprechend erwarte ich, dass die restliche Rückzahlung dann im nächsten Monat folgt.

Grüße

Mc_Muffin
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Muenchner82 am 26.05.2023 10:00
Gerne, das ist merkwürdig mit dem fehlenden Zeitraum. Du solltest gegen die Nachzahlung aber ohnehin Widerspruch einlegen, weil die Zahlen schlicht nicht logisch sind. Der Freistaat ist ja der Meinung mit dem neuen Gesetz die seit 2020 bestehende Verfassungswidrigkeit der Besoldung geheilt zu haben. Aus dieser eigenen Logik heraus müsste für die Nachzahlung aber die aktuelle Anlage 5 (OFZ Tabelle für 2023) genommen und mit den Erhöhungen der letzten Jahre rückgerechnet werden, man hat sich allerdings aus ausschließlich monetären Gründen die Tabellen für die Jahre 2022, 2021 und 2020 (Anlage 11) einfach frei ausgedacht.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: simon1979 am 30.05.2023 15:29
Hallo an alle. Nach einiger Zeit des stillen Mitlesens, habe ich jetzt eine Frage, bei der ich eure Hilfe benötige.

Ich bin Beamter an einem Landratsamt in Bayern, geschieden, zwei Kinder. Nach meiner Auffassung habe ich Anspruch auf den neuen Orts- und Familienzuschlag aufgrund meiner beiden minderjährigen Kinder.

Dies hat mir mein Personaler auch bestätigt. Jetzt aber mein Problem. Laut Personaler kann der neue Zuschlag frühestens im IV. Quartal ausgezahlt werden, weil es die AKDB nicht schafft, die Änderung ins Fachprogramm einzupflegen.

Ist so etwas zulässig? Schließlich sollte mein Dienstherr doch zur Bezahlung verpflichtet sein, unabhängig davon, ob der Anbieter des Fachprogramms die Gesetzesänderung umsetzen kann oder nicht.

Wie sieht hier die Rechtslage aus. Muss ich wirklich solange warten, bis das Fachprogramm den neuen Zuschlag berechnen kann?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Kleeblatt am 30.05.2023 18:49
Weder die Stadt München, noch die Stadt Nürnberg sind aktuell in der Lage das Gehalt nach geändertem Besoldungsrecht auszuzahlen. Der Systemanbieter zur Berechnung der Besoldung ist aktuell nicht in der Lage ein entsprechendes Rechenprogramm zu liefern.

Weiter oben habe ich bereits gefragt ob hier Verzugszinsen zu Gunsten des Beamten fällig werden. Leider nein.

So wird den betroffenen Beamten nur das Abwarten übrig bleiben.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Unlucky am 05.06.2023 14:42
Hallo Zusammen,

habe nun die Bezügemitteilung mit der Nachzahlung für ab 2020 bekommen. Die Nachzahlung wurde verbucht als "sonst. Bezug für mehrjährige Tätigkeit". Die Nachzahlung wurde nun, ich Lohnsteuerklasse III (sonst ca. 10 %), mit einem Lohnsteuersatz von über 25 % versteuert. Gerade im LFF angerufen, die sagte dass ist normal, weil man ja diese Einmalzahlung nicht auf die letzten Jahre zurückrechnen könnte. Weiterhin kann das ja dann bei der nächsten Jahressteuererklärung angeben? Ich könnte mich, wenn ich es genauer wissen wollte, an den Referatsleiter wenden, der mir das vielleicht genauer erklären könnte.

Hat jemand das gleiche "Problem" bzw. kennt sich in diesem Thema aus? Ich kann auch gern die Bezügemitteilung geschwärzt verlinken bei Bedarf.

Schonmal danke für Eure Antworten.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Faser am 05.06.2023 15:08
Ich denke die Steuerklasse wird schon passen für diese Art von Nachzahlung. Nach deinen Angaben wirst du dann in der Jahressteuererklärung eine Rückzahlung erhalten, wenn dein Steuersatz geringer als die von dir angegebenen "über 25%" ist.
Je nach Höhe der Nachzahlung wird dein Steuersatz höher sein, als in den letzten Jahren, weil ja alles in einem Jahr zufließt. Das dürfte aber nicht so dramatsich viel sein.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Unlucky am 05.06.2023 15:46
Danke Faser, dann wirds wohl so stimmen.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Muenchner82 am 12.06.2023 16:03
So das LfF hat mir am Wochenende ganz analog eine Bestätigung meines Widerspruchs geschickt, da wird erstmal nicht viel passieren, was mir auch ganz Recht ist: "Die Entscheidung über den Widerspruch/Antrag erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt"
Ich hoffe noch auf eine richtige Ruhendstellung der Widerspruchsstelle bis die entsprechenden Urteile ergangen sind.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Grisupoli am 14.06.2023 18:46
Hallo liebe Mitstreiter,

die DPolG hatte mir zunächst Rechtsschutz gewährt.

Ich habe mit mehr als zehn Anwälten gesprochen. Fast alle haben auf Grund fehlender fachlicher Kompetenz eine Übernahme abgelehnt. Die einzigen zwei, welche es übernommen hätten gaben an, dies nicht zu den Standardsätzen zu machen, da der Aufwand in dieser Sache enorm sei.

Beide wären Profis in der Sache gewesen haben aber glaubhaft dargelegt, dass hier mehrere hundert Stunden Aufwand zustande kommen werden. Zudem haben beide mit Kosten für mich selbst ohne Übernahme durch den Rechtsschutz von einem fünfstelligen Betrag veranschlagt. Diesen würde ich auch im Falle, wenn ich Gewinne nicht zurückbekommen. Eine Rückerstattung würde nur für Standardsätze erfolgen.

Aus diesem Grund hatte ich am 13.06.2023 bei der DPolG einen Antrag auf Erweiterung meines Rechtsschutzes gestellt.

Dieser wurde in der heutigen Sitzung des Landesvorstandes der DPolG abgelehnt.

Ich habe soeben meinen meinen Rechtschutzantrag zurückgezogen und meine Mitgliedschaft bei der DPolG gekündigt.

Von einer Gewerkschaft die ihre Mitglieder vertreten soll erwarte ich mehr!

Vom Landesvorsitzenden wurde begründet: Man hätte unter gleichen Voraussetzungen den Kollegen wegen dem Tattoowunsch bis vor das BVerfG begleitet und alles bezahlt. Es gabe eine rechtsschutzverordnungen nach der eine Erweiterung nicht möglich wäre.

Hier wird eine popelige Klage wegen Tattoos mit einer wirklich für alle Beamten relevante Klage in einen Topf geworfen.

Unter diesen Voraussetzungen brauche ich keine Gewerkschaft!
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: chippy1979 am 15.06.2023 10:35
Besteht der Fehler mit der Sonderzahlung Familie in Rechner BY immer noch oder entfällt zukünftig tatsächlich diese Sonderzahlung?= Danke für die Info.

LG
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Malkav am 16.06.2023 08:11
Und es gibt neues aus dem weißblauen Märchenland (genauer aus dem dortigen FM)  ;D

Ein zuständiger Referent (Herr Krää) hat sich in der aktuellen RiA 2023, 100 dazu hinreißen lassen die neue Gesetzeslage zu erläutern.

"Zu beobachten ist dabei, dass der bayerische Gesetzgeber bei der Typisierung des zu berücksichtigenden
weiteren Einkommens im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums eher vorsichtig und für die Beamtinnen
und Beamten vorteilhaft vorgeht."

So einen netten Gesetzgeber haben wir da in München!

Herr Krää betont auch gleich an zwei Stellen ausdrücklich, dass man im Grundsicherungsrecht zusätzlich auf das Vermögen eines Anspruchsberechtigten zurückgreift. Wie viele Stunden wurden wohl mit der Prüfung verbracht wurden, ob man das nicht auch für Beamt:innen realisieren könnte/sollte ("sorry lieber Landesbeamter in Starnberg ... ein Eigenheim bedeutet eine faktische Besoldungskürzung")?

Was würde ich dafür geben in einer Abteilungs- oder Referatsbesprechung beim Brainstorming dabei zu sein  :D
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: SwenTanortsch am 16.06.2023 09:45
Im Märchenland sorgen märchenhafte Schriften wiederkehrend für märchenhafte Zeiten: Habt Dank für den Hinweis, Malkav: Auf diesen Beitrag bin ich echt gespannt!
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Bastel am 16.06.2023 09:54
Schämen die sich eigentlich nicht? Unglaublich...
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: edv123 am 16.06.2023 15:20
Und es gibt neues aus dem weißblauen Märchenland (genauer aus dem dortigen FM)  ;D

Ein zuständiger Referent (Herr Krää) hat sich in der aktuellen RiA 2023, 100 dazu hinreißen lassen die neue Gesetzeslage zu erläutern.

"Zu beobachten ist dabei, dass der bayerische Gesetzgeber bei der Typisierung des zu berücksichtigenden
weiteren Einkommens im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums eher vorsichtig und für die Beamtinnen
und Beamten vorteilhaft vorgeht."

So einen netten Gesetzgeber haben wir da in München!

Herr Krää betont auch gleich an zwei Stellen ausdrücklich, dass man im Grundsicherungsrecht zusätzlich auf das Vermögen eines Anspruchsberechtigten zurückgreift. Wie viele Stunden wurden wohl mit der Prüfung verbracht wurden, ob man das nicht auch für Beamt:innen realisieren könnte/sollte ("sorry lieber Landesbeamter in Starnberg ... ein Eigenheim bedeutet eine faktische Besoldungskürzung")?

Was würde ich dafür geben in einer Abteilungs- oder Referatsbesprechung beim Brainstorming dabei zu sein  :D

„Wes Brot ich Ess, des Lied ich sing“
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: SwenTanortsch am 16.06.2023 18:35
Ich habe noch selten so einen sachlichen Unsinn in einer fachwissenschaftlichen Zeitschrift gelesen wie diesen. Man könnte nun eine Reihe an Beispielen nennen, ich will's bei einem belassen - denn typisch ist die wiederkehrende Gleichsetzung von Grundsicherungsempfängern und Beamten, die nicht den "qualitative Unterschied zwischen der Grundsicherung, die als staatliche Sozialleistung den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden und ihren Familien sicherstellt, und dem Unterhalt, der erwerbstätigen Beamten und Richtern geschuldet ist" (Rn. 47 in der aktuellen Entscheidung), beachtet. Entsprechend wird bspw. auf der S. 104 ausgeführt:

Im "Bereich der Grundsicherung ist bei der Feststellung der Hilfsbedürtigkeit nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, auch das Einkommen und sogar das Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Konsequenz dessen ist, dass das Grundsicherungsniveau auch bei vorhandenem weiteren Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft in den engen Grenzen, die das Grundsicherungsrecht vorsieht, nach oben gedeckelt ist. Das Grundsicherungsniveau steigt also gerade nicht wesentlich bei vorhandenem weiteren Familieneinkommen, während sich der Lebensstandard der Familie einer durch den Dienstherrn alimentierten Beamtin bzw. eines solchen Beamten durch das Vorhandensein von weiterem Familieneinkommen (spürbar) erhöht. Ist dabei das Vorhandensein vom weiterem [sic.] Einkommen in der deutlich überwiegenden Zahl an Fällen tatsächliche gesellschaftliche Realität, so ist es auch sachgerecht, diese Tatsache bei der Bemessung der Besoldung nicht auszublenden."

Höchstwahrscheinlich wird man in Bayern nun in einer weiteren Novellierung solange keine Alimentation mehr gewähren wollen, solange nicht das Vermögen von bayerischen Landesbeamtinnen und Landesbeamten und deren weiteren Familienanghörigen hinreichend aufgezehrt ist. Nicht umsonst hebt der Autor kurze Zeit später hervor: "Auch besteht bei einer von der Lebensrealität abgekoppelten Bestimmung der familienbezogenen Besoldungsbestandteile durchaus die Gefahr, dass die Höhe der Alimentation in der Gesellschaft ihre Akzeptanz verlieren und damit in letzter Konsequenz möglicherweise sogar das Berufsbeamtentum an sich in Frage gestellt werden könnte." (S. 105) Im bayerischen Finanzministerium ist man sich offensichtlich sicher, sobald der Grundsicherungsempfänger dem verbeamteten Grundsicherungsempfänger gegenübertritt, wird sich die gegenseitige Akzeptanz ganz von alleine einstellen. Alles andere dürfte staatsgefährdend sein.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: lotsch am 16.06.2023 20:14
Die Alimentation wird unabhängig von sonstigem Einkommen oder Vermögen gewährt. Dies gilt nicht nur für die Regelalimentation, sondern ebenso für die Alimentation in besonderen Lebenslagen. Deshalb dürfen Beamte oder Versorgungsempfänger weder bei der Beurteilung der Amtsangemessenheit des Lebensunterhalts nach Abzug der Pflegekosten noch bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Eigenvorsorge auf sonstiges Einkommen oder Vermögen verwiesen werden. Daher kann Beihilfe für krankheits- oder pflegebedingte Aufwendungen nicht mit der Begründung verneint werden, der Beamte oder Versorgungsempfänger müsse zunächst sein Vermögen einsetzen.
Urteil vom 24.01.2012 -
BVerwG 2 C 24.10
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Finanzer am 16.06.2023 22:00
@lotsch: Danke fürs raussuchen. Bei den Gestalten in der bayrischen Landesregierung frage ich mich aber inzwischen ob die überhaupt wissen dass das Bundesverfassungsgericht auch für Bayern zuständig ist.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Versuch am 17.06.2023 12:54
Das ist schon krass.
Ihr seid sicher, dass die mit dieser Argumentation nicht durchkommen?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: SwenTanortsch am 17.06.2023 14:55
Der Beitrag lehnt sich in seiner jeweiligen Argumentation wiederkehrend an die Lt-Drs. 18/25363 an (https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000015500/0000015779.pdf) und verdeutlich insgesamt noch einmal - auch wenn der Beitrag die persönliche Meinung des Autors wiedergibt - die Denkart im Bayerischen Finanziminsterium. Da der Beitrag nicht innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens vollzogen worden ist, hat er für jenes zunächst einmal keine Relevanz. Er kann allenfalls herangezogen werden, um nun im Nachhinein den konkreten Gehalt ebenjener Denkart zu betrachten. Darüber hinaus scheint er als rechtwissenschaftlicher Beitrag entstanden zu sein und kann entsprechend von anderen Autoren auf die Güte der Argumentation hin geprüft werden. Es dürfte wohl eher unwahrscheinlich sein, dass die inhaltlich weitgehend instrumentelle und sachlich vielfach eher wirre Darlegung dort überaus viel Zustimmung erfahren wird, denke ich, sofern sie hier überhaupt Beachtung finden wird.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Opa am 17.06.2023 18:23
Konsequent zu Ende gedacht bedeutet diese Denkweise für mich, dass ich ab sofort keine Besoldung mehr und später keine Pension bekommen dürfte. Denn mein Vermögen und das Einkommen meiner Gattin würden für die nächsten 2 Generationen unseren Grundsicherungsbedarf plus 15% decken.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: lotsch am 17.06.2023 19:34
Das BVerfG legt fest, dass die Mindestalimentation einer 4-köpfigen Familie der untersten Besoldungsgruppe 15 % über dem Grundsicherungsbezug liegen muss, und was sagt das Bayer. Finanzministerium, das ist in Bayern so, weil es in Bayern überwiegend Doppelverdienerbeamtenfamilien gibt und bei denen der Partner fiktiv pauschal 20.000 € brutto im Jahr hinzuverdient.

Das sagt der Bayer. Richterverein in seiner Stellungnahme dazu und das müsste auch für eine Klagebegründung ausreichend sein.
Die Annahme, dass praktisch jeder Ehegatte oder Lebenspartner einer Beamtenfamilie mit
zwei Kindern ein durchschnittliches Jahresbruttoeinkommen von mindestens 20.000,00 € erzielt, findet in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Grundlage. Auf die
behaupteten tatsächlichen Verhältnisse kommt es damit nicht weiter an.
Mit Blick auf die Einhaltung des Mindestabstandsgebots der Besoldung von der Grundsicherung bricht der Gesetzentwurf mit der bisherigen Bezugsgröße der Besoldung. Eine
Anpassung der Bezugsgröße an geänderte gesellschaftliche Verhältnisse ist nicht grundsätzlich abzulehnen. Allerdings wird der Gesetzentwurf den Folgen eines solchen Schrittes nicht
gerecht.
Mit der Änderung der verfassungsgerichtlichen Bezugsgröße setzt sich der Gesetzentwurf in
offenen Widerspruch zu dem Prüfprogramm des Bundesverfassungsgerichts, ohne den Widerspruch sachgerecht aufzulösen. Das Leitbild der Besoldung hat nicht nur Bedeutung für
das Mindestabstandsgebot.
Es ist vor allem Teil des Referenzsystems selbst, auf dessen Grundlage der Besoldungsgesetzgeber die Angemessenheit der Besoldung beurteilt. Amtsangemessene Beamten- und
Richterbezüge sind so zu bemessen, dass sie Beamten und Richtern eine Lebenshaltung ermöglichen, die der Bedeutung ihres jeweiligen Amtes entspricht (vgl. BVerfGE 117, 330
<355>). Ändert der Gesetzgeber den Referenzrahmen, muss er anhand des neuen Referenzrahmens die Angemessenheit der Besoldung insgesamt neu bewerten.
Dies unterlässt der Gesetzentwurf vollständig.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass beide Ehegatten durch Arbeit zum Familienunterhalt
beitragen. Damit bedarf es sowohl für die Angemessenheit der Besoldung als auch für das
Mindestabstandsgebot anderer Parameter. Diese benennt der Gesetzentwurf nicht. Damit verstieße der Dienstherr gegen seine verfassungsrechtliche Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation, denn er hat kein Referenzsystem mehr, an dem er die Angemessenheit beurteilen
könnte.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Kleeblatt am 17.06.2023 19:57
Was hat die Schulfinanzierung mit unserer Besoldung zu tun?

Die Finanzierung kommunaler und privater Schulen nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz erfolgt überwiegend in pauschalisierter Form und basiert dabei u. a. auf einem sog. Musterbeamten.

Die Neuausrichtung orts- und familienbezogener Bestandteile der Besoldung ist adäquat in die gesetzliche Schulfinanzierung zu überführen.

Zudem wurden zum 1. Januar 2020 in der Besoldung die jeweiligen Anfangsstufen in den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A und der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 gestrichen.

 Auch dieser Umstand ist in der gesetzlichen Schulfinanzierung adäquat abzubilden

siehe:
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
A)   Problem , letzter Absatz.

Link bei Sven T. Beitrag vom 17.06, 14:55h
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Opa am 17.06.2023 20:25
Amtsangemessene Beamten- und Richterbezüge sind so zu bemessen, dass sie Beamten und Richtern eine Lebenshaltung ermöglichen, die der Bedeutung ihres jeweiligen Amtes entspricht (vgl. BVerfGE 117, 330 <355>).

Die Bezüge sind so zu bemessen und nicht das fiktive Ehegatteneinkommen. Noch mal zum mitschreiben, liebes bayerisches Finanzministerium: Die Bezüge.




DIE BEZÜGE! Herrgottsakranocheins! Die Bezüge.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Mingara am 01.07.2023 08:26
Bei der Landeshauptstadt München findet die Umsetzung wohl voraussichtlich erst mit der Juli Besoldung statt. Auch der Juni Entgeltnachweis ist noch ohne Umsetzung des hier behandelten Gesetzes.

Etwaige Nachzahlungsansprüche sollen sukzessive im Anschluss an der voraussichtlichen Umsetzung für Juli erfolgen. Keine Neuigkeiten seit 06.03.

Im Freistaat erfolgen wohl schon die Nachzahlungen… eigentlich sollten Sie rückwirkend zum Kalenerjahr 2020 stattfinden

Also die Juli-Vergütung hat immer noch keine Änderung offenbart...müsste dann wohl im August kommen?!
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: R Go am 01.07.2023 14:25
Das liegt wahrscheinlich an der genutzten Lohnbuchhaltungssoftware. Die AKDB kann nach meinem Kenntnisstand die Änderung des Orts- und Familienzuschlags frühestens zum 4. Quartal 2023 abbilden. Wie es bei anderen Softwareanbietern der Lohnbuchhaltungsprogramme aussieht, ist mir nicht bekannt.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Kleeblatt am 01.07.2023 15:08
Die AKDB ist aktuell nicht in der Lage eine entsprechende Software zu liefern.
Alle Dienstherren, die mit diesem System abrechnen sind betroffen( München, Nürnberg, ....)
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: InVinoVeritas am 03.07.2023 13:25
Ja, tatsächlich steht seit dem 21.06.2023 auf Wilma (Landeshauptstadt München), dass die Einhaltung des Termins mit den Julibezügen nicht eingehalten werden konnte und nun voraussichtlich mit den Augustbezügen umgesetzt werden soll.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Beamter am 12.07.2023 14:07
Ja, tatsächlich steht seit dem 21.06.2023 auf Wilma (Landeshauptstadt München), dass die Einhaltung des Termins mit den Julibezügen nicht eingehalten werden konnte und nun voraussichtlich mit den Augustbezügen umgesetzt werden soll.

Nach einer sonst ganz seriösen Quelle die bei der LHM sitzt, mit der Augustbesoldung wird der OFZ April bis August ausbezahlt. Geplant ist im September der Zeitraum beginnend mit 01.01.2020 zur Auszahlung zu bringen.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Meierheim am 16.07.2023 11:40
In meiner Bezügemitteilung vom Juni wurde der OFZ bis 12/2021 nachberechnet, für den Zeitraum von 1/2020 bis 11/2021 erfolgte auch im Juli keine Abrechnung. Gibt es da eine aktuelle Zeitplanung?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Kleeblatt am 16.07.2023 15:30
evtl. errechnet sich in dem Zeitraum keine Nachzahlung,
hier die Werte zum selberrechnen:
https://www.lff.bayern.de/bezuege/besoldung/index.aspx#informationen
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Mingara am 20.07.2023 15:13
Die städt. Beamten können über WILMA bereits ihre August-Bezüge einsehen...für mich heute ein sehr befriedigendes Ergebnis.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Segglmeier am 24.08.2023 12:58
 Ob der Besoldungsrechner den OFZ jemals für Teilzeit endlich korrekt rechnen können wird? So ist er jedenfalls praktisch nutzlos...
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: eros am 24.08.2023 14:05
ohhh... in wie fern ist er denn falsch? bringt er mehr oder weniger raus?

Bräuchte den Rechner für meine Elternzeit in Teilzeit
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: untersterDienst am 24.08.2023 14:30
Auch der Familienzuschlag für diejenigen, die ihn bis zur Änderung in der alten Form erhielten ist nicht möglich.
Wo wir gerade dabei sind... die Leistungsstufe fehlt, klar eine Stufe höher eingeben geht auch aber sieht schöner aus.
VG
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Segglmeier am 25.08.2023 07:27
ohhh... in wie fern ist er denn falsch? bringt er mehr oder weniger raus?

Bräuchte den Rechner für meine Elternzeit in Teilzeit
Wenn man mit Teiltzeit rechnet, dann rechnet er auch den OFZ nur anteilig. Hier fehlt mindestens eine Checkbox "Partner auch Beamter, zusammen mind. 100%", weil wenn zusammmen 100% oder mehr, dann gibt es auch den vollen OFZ selbst wenn der Berechtigte nur TZ ist.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Nazair am 31.08.2023 15:14
Am besten finde ich an der neuen Regelung, die Kürzung der Verheiratetenzuschlages durch die Hintertür.

Der verheiratete Beamte ohne Kinder erhält ja einen Bestandsschutz und hat somit keinen finanziellen Nachteil.
Der verheiratete Beamte mit Kindern hat zukünftig das Problem, dass wenn die Kinder groß sind und die Kinderzulage weg fällt, er automatisch in neue Regelung überführt wird und nur noch dien halben Verheiratetenzuschlag erhält. Hier gibt es keinen Bestandsschutz.

Fazit: Der Kinderlose erhält unbefristet den vollen Zuschlag, der Familienvater-Mutter wird bestraft und erhält nur noch das halbe Geld.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: newT am 02.09.2023 10:52
Fazit: Der Kinderlose erhält unbefristet den vollen Zuschlag, der Familienvater-Mutter wird bestraft und erhält nur noch das halbe Geld.
Der Bestandsschutz nimmt aber nicht an den Besoldungserhöhungen teil und somit schmilzt der Betrag solange ab, bis er auch bei Stufe V angekommen ist.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Nazair am 02.09.2023 14:07
Das mag ja sein, aber wieviel Jahre dauert es, bist man von 77 Euro auf die aktuellen 150 Euro kommt? Der Verlust bis dahin ist nicht ohne.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Kleeblatt am 02.09.2023 15:00
wie ich schon mehrmals hier geschrieben habe, das nennt sich KÜRZUNG.
Auch Abschmelzen, also kleiner machen, ist kürzen.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: untersterDienst am 26.09.2023 10:19
Bin ja mal gespannt ob die Abrechnungen, wie angekündigt kommen...
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Kreuzschiene am 21.10.2023 18:43
Mit der Novemberabrechnung erhalte ich nun tatsächlich eine Nachzahlung für mein drittes Kind.
Meinen Widerspruch legte ich damals am 14. Januar 2018 für das Jahr 2017 und folgende ein.
Der Freistaat hat mir nun aber nur vom 01.01.2018 weg eine Nachzahlung iHv 313,97€ pro Monat je drittem und weiterem Kind gewährt.
Wie schätzt die hier vorhandene Schwarmintelligenz die Situation für das Jahr 2017 ein?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Bastel am 21.10.2023 19:47
Mit der Novemberabrechnung erhalte ich nun tatsächlich eine Nachzahlung für mein drittes Kind.
Meinen Widerspruch legte ich damals am 14. Januar 2018 für das Jahr 2017 und folgende ein.
Der Freistaat hat mir nun aber nur vom 01.01.2018 weg eine Nachzahlung iHv 313,97€ pro Monat je drittem und weiterem Kind gewährt.
Wie schätzt die hier vorhandene Schwarmintelligenz die Situation für das Jahr 2017 ein?

Die 18 Tage Verspätung haben dich eine Menge Geld gekostet. Dumm gelaufen.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Kreuzschiene am 22.10.2023 12:31
Mit der Novemberabrechnung erhalte ich nun tatsächlich eine Nachzahlung für mein drittes Kind.
Meinen Widerspruch legte ich damals am 14. Januar 2018 für das Jahr 2017 und folgende ein.
Der Freistaat hat mir nun aber nur vom 01.01.2018 weg eine Nachzahlung iHv 313,97€ pro Monat je drittem und weiterem Kind gewährt.
Wie schätzt die hier vorhandene Schwarmintelligenz die Situation für das Jahr 2017 ein?

Die 18 Tage Verspätung haben dich eine Menge Geld gekostet. Dumm gelaufen.

Nachdem auf meinen Bezügemitteilungen keine Rechtsbehelfsbelehrung zu finden ist, könnte man argumentieren, dass die Widerspruchsfrist ein Jahr beträgt?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Kleeblatt am 22.10.2023 13:07
Nein,
Besoldung ist auch vom Haushaltsrecht abhängig.
Der Widerspruch muss also dem Grunde nach in lfd. Kalenderjahr erhoben werden.
Dies ist auf jeden Fall rechtlich der sicherste Weg.
Es gibt auch Ausnahmen, aber das sind juristische Spitzfindigkeiten.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: simon1979 am 31.10.2023 14:52
Eine allgemeine Frage an Beamte bzgl. des Zuschlags und der Auszahlung.

Bei uns am Landratsamt wurden die Zuschläge auch mit der November Auszahlung noch nicht überwiesen.
Also weder die ab April 2023 noch die Nachzahlung von 2020 bis 2022.

Seitens der Personalverwaltung wird es auf die AKDB geschoben, die es bis heute nicht geschafft haben, das Abrechnungsprogramm anzupassen.

Wie ist die Erfahrung bei anderen Behörden?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: DJ91 am 31.10.2023 14:55
Bei uns im LRA ist auch noch nichts ausgezahlt, habe heute mal eine Anfrage gestellt. Kollegin ist aber natürlich im Urlaub.  ;D
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: R Go am 01.11.2023 07:18
Ich habe mit den Novemberbezügen die Nachzahlungen sowohl ab April 2023 wie auch die vorherigen mit der AKDB-Lohnbuchhaltungssoftware erhalten.

Ich weiß aber von meinem Kollegen in der Lohnbuchhaltung, dass die AKDB die Software zeitlich so knapp zur Verfügung gestellt hat, dass die Bezüge nur mit Glück und Überstunden vom Kollegen schon im November angepasst und nachberechnet werden konnten. Zudem hat die AKDB wieder spannende Hürden eingebaut, die zumindest bei mir Fehler verursacht haben.

Kurzum, für alle die noch warten müssen: die Chancen stehen sehr gut, dass mit den Dezemberbezügen die Nachzahlungen und die Besoldungsanpassung abgebildet sein werden.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: starmanu13 am 08.11.2023 11:45
Ich bekam jetzt ab 04/2023 eine Rückrechnung wegen dem neuen Orts- und Familienzuschlag. Ich bin kommunaler Beamter in einem oberbayerischen Landratsamt.

Warum ab 01.04.2023?

Bekommt man das auch weiter rückwirkend? Was muss ich dazu tun?

Kann das sein? Habe von 04/23 bis 09/23 für 3 Kinder in Ortsklasse 2 einen Betrag von 1099,05 Euro bekommen und ab 10/23 einen Betrag von 1263,66 Euro erhalten. Ich habe 2 Zählkinder (das älteste und das 3. Älteste). Das Älteste hat im August 23 die Ausbildung beendet.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Kreuzschiene am 13.11.2023 09:19
Nein,
Besoldung ist auch vom Haushaltsrecht abhängig.
Der Widerspruch muss also dem Grunde nach in lfd. Kalenderjahr erhoben werden.
Dies ist auf jeden Fall rechtlich der sicherste Weg.
Es gibt auch Ausnahmen, aber das sind juristische Spitzfindigkeiten.

Was wären das denn für Ausnahmen?
Es fühlt sich für mich ein wenig seltsam an, wenn ein Widerspruch, den man am 1.1. für den Dezember des Vorjahres einlegt, schon verfristet wäre.
Mir wurde irgendwann mal eingebläut, wenn es keine Rechtsbehelfsbelehrung im VA gibt, dann wäre die Widerspruchsfrist ein Jahr.
Würde mich freuen, wenn sich da nochmal jemand mit mehr juristischem Background äußern könnte...
Vielen Dank.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Kleeblatt am 13.11.2023 17:45
Die Rechtsprechung hat das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen verfassungswidrig zu niedriger Besoldung entwickelt. Da dadurch ein aktueller Bedarf gedeckt werden soll, können diese Leistungen nur im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht und für dieses gefordert werden (vgl. hierzu BVerwG vom 4. Mai 2017, Az. 2 C 60/16).
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: untersterDienst am 14.11.2023 08:12
Könnte man bitte den Rechner für Bayern dahingehend erweitern, dass der OFZ für die Kolleginnen und Kollegen mit Bestand auch richtig rechnet. Ich muss quasi den "alten" nutzen, da wir schon letztes Jahr verheiratet waren, und der Familienzuschlag Stufe 1 abgerechnet wird. Die Neuen gelten doch nur für Änderungen ab 2023 im Familienstand?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: DJ91 am 20.11.2023 08:30
Hallo Freunde,

mir wurde gerade von meiner Besoldungsstelle (Landkreis) mitgeteilt, dass die Nachzahlung für den Landkreis erst durch den Kreistag beschlossen werden muss. War mir vorher so nicht bekannt.

Ist das tatsächlich richtig?

Grüße
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: R Go am 20.11.2023 18:24
Hallo Freunde,

mir wurde gerade von meiner Besoldungsstelle (Landkreis) mitgeteilt, dass die Nachzahlung für den Landkreis erst durch den Kreistag beschlossen werden muss. War mir vorher so nicht bekannt.

Ist das tatsächlich richtig?

Grüße

Ja, die Entscheidung, ob auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet wird, obliegt dem Kreistag beim Landkreis (entsprechend den Gemeinde/- Stadt/- Marktgemeinderäten bei Gemeinden/Städten/Märkten).

Hierbei geht es um eine freiwillige mögliche Nachzahlung der Differenzen im Familien- und Ortszuschlag vor dem 01. Januar 2023 im Vergleich zum aktuellen Besoldungsgesetz, wenn man nicht schon Widerspruch oder Klage eingereicht hat - in dem Fall hätte man einen Rechtsanspruch auf Nachzahlung. Für die Besoldung nach aktuellem BayBesG ab 01.01.2023 braucht es aber keinen Ratsbeschluss, die ist auch so zu gewähren.

Wobei ich mir mit dem 01.01.23 nicht sicher bin, da irgendwie vor und nach dem 01.04.2023 rumgerechnet wird... was aber unlogisch wäre, denn wenn in den Monaten Januar, Februar und März nicht der aktuelle Orts- und Familienzuschlag gewährt wird, reicht man einfach bis zum Jahresende Widerspruch - und wenn nötig Klage - ein und schon sollte die Nachzahlung auch für die drei Monate stehen.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: derSchorsch am 22.11.2023 06:49
Gerade durch Zufall entdeckt. Der erste bayerische Musterwiderspruch eines Verbandes/Gewerkschaft?

https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023

Was mir nicht gefällt, ist dass sich hier alles nur auf das Jahr 2023 bezieht. Die vergangene Jahre, in denen durch Schreiben des LfF auf die "zeitnahe Geltendmachung" von Ansprüchen verzichtet wurde, sind nicht genannt.
Das halte ich für einen großen Fehler. Oder wie seht ihr das?
Macht es evtl. Sinn, jetzt noch separate Widersprüche für jedes der vergangenen Jahre (mit Schreiben des LfF) einzulegen? Oder ist es juristisch unbedenklich, alles in einem Widerspruch (inkl. 2023) zu fordern, bzw. für alle Jahre in einem einzigen Schreiben zu widersprechen?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: HeldDerKindheit am 23.11.2023 05:27
Hallo Schorsch, das interessiert mich auch.

Auf die Anfrage nach einem Musterwiderspruch an den BPV bekam ich vor einem Monat als Antwort:

…wie Sie dem Newsletter des bpv vom Juli entnommen haben :

ist der Fall bereits entschieden und das kompensierende Gesetz bereits in
Kraft. Insofern haben wir keinen weiteren Musterwiderspruch erstellt.

Mich wundert, warum dich Verbände untätig sind. Mit der Einführung des Bürgergelds und der kommenden Erhöhung und mit der vergangenen Inflationsrate kann doch die Alimentation nicht angemessen sein.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: SchrödingersKatze am 23.11.2023 19:03
Ich habe beim BPV vor knapp einem Monat per Mail danach gefragt, da kam eine Antwort dass sich der zugehörige SB melden wird.
Letzte Woche nochmal nachgehakt, da kam bisher gar keine Antwort.
Da das jetzt nicht das erste mal war, werde ich mich zum nächstmöglichen Zeitpunkt vom BPV verabschieden.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: starmanu13 am 29.11.2023 12:25
Ich bekam jetzt ab 04/2023 eine Rückrechnung wegen dem neuen Orts- und Familienzuschlag. Ich bin kommunaler Beamter in einem oberbayerischen Landratsamt.

Warum ab 01.04.2023?

Bekommt man das auch weiter rückwirkend? Was muss ich dazu tun?

Kann das sein? Habe von 04/23 bis 09/23 für 3 Kinder in Ortsklasse 2 einen Betrag von 1099,05 Euro bekommen und ab 10/23 einen Betrag von 1263,66 Euro erhalten. Ich habe 2 Zählkinder (das älteste und das 3. Älteste). Das Älteste hat im August 23 die Ausbildung beendet.


Unser Landkreis hat jetzt einer rückwirkenden Gewährung ab 01.01.2020 zugestimmt.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: simon1979 am 29.11.2023 13:01
Ich bekam jetzt ab 04/2023 eine Rückrechnung wegen dem neuen Orts- und Familienzuschlag. Ich bin kommunaler Beamter in einem oberbayerischen Landratsamt.

Warum ab 01.04.2023?

Bekommt man das auch weiter rückwirkend? Was muss ich dazu tun?

Kann das sein? Habe von 04/23 bis 09/23 für 3 Kinder in Ortsklasse 2 einen Betrag von 1099,05 Euro bekommen und ab 10/23 einen Betrag von 1263,66 Euro erhalten. Ich habe 2 Zählkinder (das älteste und das 3. Älteste). Das Älteste hat im August 23 die Ausbildung beendet.


Unser Landkreis hat jetzt einer rückwirkenden Gewährung ab 01.01.2020 zugestimmt.

Kreisbeamter im LRA in Bayern

Hab heute auch die Gehaltsabrechnung für Dezember erhalten. Dabei wurde auch der Zeitraum von 01.04.2023 - 30.11.2023 nachbezahlt. Die Nachzahlung für die Zeit von 01/2020 bis 03/2023 wurde extra aufgeschlüsselt und auf dem Verrechnungsblatt für 11/2023 verrechnet.

Somit erhalte ich die Nachzahlung von 2020 bis 2023 im Dezember 2023 - Ich freue mich, aber das Finanzamt freut sich auch, leider!
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: phili am 29.11.2023 16:30
Ich habe beim BPV vor knapp einem Monat per Mail danach gefragt, da kam eine Antwort dass sich der zugehörige SB melden wird.
Letzte Woche nochmal nachgehakt, da kam bisher gar keine Antwort.
Da das jetzt nicht das erste mal war, werde ich mich zum nächstmöglichen Zeitpunkt vom BPV verabschieden.
Ich habe heute auf meine Nachfrage die Info bekommen, dass im Vorstand intensiv diskutiert wird und demnächst eine Rückmeldung erfolgen wird.
Vorerst habe ich im Kollegium den Musterwiderspruch des BDK empfohlen, der im Forum verlinkt wurde.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: phili am 30.11.2023 15:38
Macht es evtl. Sinn, jetzt noch separate Widersprüche für jedes der vergangenen Jahre (mit Schreiben des LfF) einzulegen? Oder ist es juristisch unbedenklich, alles in einem Widerspruch (inkl. 2023) zu fordern, bzw. für alle Jahre in einem einzigen Schreiben zu widersprechen?
Gibt es dazu schon eine begründete Meinung, ob alles in einem Widerspruch möglich ist oder man es besser für jedes Jahr einzeln formuliert?

Nur der Vollständigkeit halber: Bei einem Widerspruch für alle Jahre gemeinsam, trägt man dann als Datum der Bezügemitteilung eines aus dem Jahr 2020 ein, oder aus dem Jahr 2023 nach Inkrafttreten der neuen Regelung?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Murat am 04.12.2023 10:58
Wieviel gibt es denn ?


Ich bekam jetzt ab 04/2023 eine Rückrechnung wegen dem neuen Orts- und Familienzuschlag. Ich bin kommunaler Beamter in einem oberbayerischen Landratsamt.

Warum ab 01.04.2023?

Bekommt man das auch weiter rückwirkend? Was muss ich dazu tun?

Kann das sein? Habe von 04/23 bis 09/23 für 3 Kinder in Ortsklasse 2 einen Betrag von 1099,05 Euro bekommen und ab 10/23 einen Betrag von 1263,66 Euro erhalten. Ich habe 2 Zählkinder (das älteste und das 3. Älteste). Das Älteste hat im August 23 die Ausbildung beendet.


Unser Landkreis hat jetzt einer rückwirkenden Gewährung ab 01.01.2020 zugestimmt.

Kreisbeamter im LRA in Bayern

Hab heute auch die Gehaltsabrechnung für Dezember erhalten. Dabei wurde auch der Zeitraum von 01.04.2023 - 30.11.2023 nachbezahlt. Die Nachzahlung für die Zeit von 01/2020 bis 03/2023 wurde extra aufgeschlüsselt und auf dem Verrechnungsblatt für 11/2023 verrechnet.

Somit erhalte ich die Nachzahlung von 2020 bis 2023 im Dezember 2023 - Ich freue mich, aber das Finanzamt freut sich auch, leider!
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: simon1979 am 04.12.2023 11:34
Wieviel gibt es denn ?


Ich bekam jetzt ab 04/2023 eine Rückrechnung wegen dem neuen Orts- und Familienzuschlag. Ich bin kommunaler Beamter in einem oberbayerischen Landratsamt.

Warum ab 01.04.2023?

Bekommt man das auch weiter rückwirkend? Was muss ich dazu tun?

Kann das sein? Habe von 04/23 bis 09/23 für 3 Kinder in Ortsklasse 2 einen Betrag von 1099,05 Euro bekommen und ab 10/23 einen Betrag von 1263,66 Euro erhalten. Ich habe 2 Zählkinder (das älteste und das 3. Älteste). Das Älteste hat im August 23 die Ausbildung beendet.


Unser Landkreis hat jetzt einer rückwirkenden Gewährung ab 01.01.2020 zugestimmt.

Kreisbeamter im LRA in Bayern

Hab heute auch die Gehaltsabrechnung für Dezember erhalten. Dabei wurde auch der Zeitraum von 01.04.2023 - 30.11.2023 nachbezahlt. Die Nachzahlung für die Zeit von 01/2020 bis 03/2023 wurde extra aufgeschlüsselt und auf dem Verrechnungsblatt für 11/2023 verrechnet.

Somit erhalte ich die Nachzahlung von 2020 bis 2023 im Dezember 2023 - Ich freue mich, aber das Finanzamt freut sich auch, leider!

In etwa soviel, wie ich vorher bei meiner Bank in den roten Zahlen war. Mit dem Einkommen für Dezember hoffe ich, dass ich am Ende des Monats noch mit einem (H) auf meinem Konto ins neue Jahr gehe.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: GaudiumFrenum am 10.12.2023 20:01
Hi,

ich habe aufgrund meiner 3 Kinder ab 2018 gegen die Besoldung Widerspruch eingelegt und mittlerweile auch geänderte Bescheide erhalten. Bis einschließlich 2019 bin ich ganz zufrieden mit der Änderung.

Da ich ab und zu in diesem Forum ein bisschen mitlese, habe ich mitbekommen, dass die Neuregelung ab 2020 vermeintlich nicht verfassungsgemäß ist.

Deshalb wollte ich nachfragen, ob ich gegen die geänderten Bescheide nochmals Widerspruch gegen die Zeiträume 2020-2022 einlegen muss, um keine Nachteile fürchten zu müssen oder läuft mein Widerspruchsverfahren einfach weiter und ich kann mich erstmal entspannt zurücklehnen?

Auf dem Bescheid steht leider nur
"Einwendungen gegen diese Mitteilung können durch Leistungsantrag gegenüber der für die Festsetzung Ihrer Bezüge zuständigen Stelle erhoben werden."
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: derSchorsch am 15.12.2023 19:13
Zitat
Bayern:

ver.di Bayern plant zur Widerspruchseinlegung aufzurufen. Das Thema soll aber noch auf DGB-Ebene abgestimmt werden.

Ziel ist auch eine Erklärung der bayerischen Staatsregierung gegenüber dem DGB Bayern, die Verfahren nicht zu verbeschieden, damit keine Klagen nötig werden und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

https://beamte.verdi.de/themen/besoldung/++co++06863d10-99a1-11ee-8915-c989cbde9bfb (https://beamte.verdi.de/themen/besoldung/++co++06863d10-99a1-11ee-8915-c989cbde9bfb)

Bewegt sich da endlich was? Sind ja früh dran, wenn noch bis Ende des Jahres Widerspruch eingelegt werden muss!!
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: starmanu13 am 17.12.2023 13:49
Sollen das die kommunalen bayerischen Beamtem auch tun? Ich habe 3 Kinder! Geht das auch rückwirkend?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: derSchorsch am 17.12.2023 16:04
Sollen das die kommunalen bayerischen Beamtem auch tun? Ich habe 3 Kinder! Geht das auch rückwirkend?

Jeder Beamte und jede Beamtin sollte es tun!
Der Widerspruch ist kostenlos und daher erst einmal ohne Risiko. Erst wenn er abgelehnt wird, könnte man Klage einreichen. Das ist mir Kosten und daher Risiko verbunden. Im besten Fall werden die Widersprüche jedoch ruhend gestellt, bis es neue Urteile des Bundesverfassungsgerichts gibt. Dann musst du selber nicht klagen, hast dir aber deine Ansprüche gesichert.

Für die Landesbeamten gab es für 2020, 2021 und 2022 Schreiben des Finanzministeriums, dass auf eine zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet wird. Daher werde ich auch für diese Jahre "rückwirkend" widersprechen. Ob das Erfolg haben wird, werde ich sehen.  Aber auch hier ist der Versuch ja ohne Risiko. Übrigens macht es Sinn, separate Widersprüche für jeweils ein Jahr einzulegen. Einfach um einen Formfehler zu vermeiden.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: derSchorsch am 20.12.2023 21:04
Verdi Bayern hat sich heute auch zu Widersprüchen geäußert:

https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++04c9d3ca-9f54-11ee-ba70-90b11c4f1b2d (https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++04c9d3ca-9f54-11ee-ba70-90b11c4f1b2d)

Echt kaum zu fassen, was die da fabriziert haben.

Zitat
Im Netz kursieren unterschiedliche Empfehlungen, vor Jahresende noch einen Widerspruch einzulegen. An sich ist ein Widerspruch nicht das richtige Vorgehen, in der Regel wird kein Bescheid vorliegen, gegen den Widerspruch möglich oder nötig wäre. Die Bezeichnung als Widerspruch schadet aber auch nicht.

Zitat
Wir können nicht abraten, noch dieses Jahr entsprechende Geltendmachungen einzureichen. Sie sind aber mit dem Risiko verbunden, dass darüber entschieden wird und dann Rechtsmittel ergriffen werden müssen, die mit Kosten verbunden sind, um einen ablehnenden Bescheid nicht rechtskräftig werden zu lassen. Zudem gibt es derzeit auch nicht die Zusage des Finanzministeriums wie in den zurückliegenden Jahren, entsprechende Anträge oder Widersprüche nicht zu verbescheiden. Das Risiko, in ein Klageverfahren gezwungen zu werden, bleibt.

Zitat
Inhaltlich sehen wir zudem im kommenden Jahr einen besseren Ansatzpunkt. Das Bürgergeld wird 2024 um etwa 12 % angehoben.

Zitat
Es wäre aber mit bundesweit hunderten oder tausenden von Klagen zu rechnen. Das kann weder im Sinn der Dienstherren sein, noch dürfen die Gerichte mit massenhaften Klagen konfrontiert werden, die letztendlich alle dasselbe Ziel haben, eine verfassungsgemäße Bezahlung zu erreichen.

Was soll dieses Gequatsche von "Risiko in ein Klageverfahren gezwungen zu werden"? Kann doch nach möglicher Ablehnung jeder selber entscheiden, ob er oder sie klagen möchte. Was soll das für ein Risiko sein? Wollen die den Leuten Angst machen?
Und dann soll die Situation im kommenden Jahr viel besser sein. Auch wenn eine Verbandsklage zulässig und erfolgreich sein sollte, sind dann halt ohne Widerspruch die Ansprüche aus den Vorjahren futsch! Super Tipp! Danke!
Ja, und die armen Dienstherren, wenn viele Widersprüche und Klagen kommen. Wie wäre es, einfach verfassungskonform und amtsangemessen zu alimentieren? Dann bräuchte es den ganzen Mist nicht!!

Verdi Bayern, wessen Interessen vertreten ihr eigentlich? Sicher nicht die der Beamtinnen und Beamten!!

Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Beamter am 20.12.2023 21:12
Sollen das die kommunalen bayerischen Beamtem auch tun? Ich habe 3 Kinder! Geht das auch rückwirkend?

Jeder Beamte und jede Beamtin sollte es tun!
Der Widerspruch ist kostenlos und daher erst einmal ohne Risiko. Erst wenn er abgelehnt wird, könnte man Klage einreichen. Das ist mir Kosten und daher Risiko verbunden. Im besten Fall werden die Widersprüche jedoch ruhend gestellt, bis es neue Urteile des Bundesverfassungsgerichts gibt. Dann musst du selber nicht klagen, hast dir aber deine Ansprüche gesichert.

Für die Landesbeamten gab es für 2020, 2021 und 2022 Schreiben des Finanzministeriums, dass auf eine zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet wird. Daher werde ich auch für diese Jahre "rückwirkend" widersprechen. Ob das Erfolg haben wird, werde ich sehen.  Aber auch hier ist der Versuch ja ohne Risiko. Übrigens macht es Sinn, separate Widersprüche für jeweils ein Jahr einzulegen. Einfach um einen Formfehler zu vermeiden.

Peinlich ist, dass Verdi in ihren Infoschreiben nicht klarstellt, dass von dieser Regelung des Finanzministers die Kommunalbeamten nicht betroffen sind/waren. Wer also da auf die Gewerkschaften gehört hat. Tja, doof gelaufen. Gilt aber auch für den BBB und für Personalvertretungen sehr großer Kommunen. Lauter Fachleute.

Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: derSchorsch am 21.12.2023 10:00
DPolG Bayern verbreitet jetzt eine ähnlich pessimistische Stimmung:

https://www.dpolg-bayern.de/artikel/gesetz-zur-neuausrichtung-von-orts-und-familienbezogener-besoldungsbestandteile-370.htm (https://www.dpolg-bayern.de/artikel/gesetz-zur-neuausrichtung-von-orts-und-familienbezogener-besoldungsbestandteile-370.htm)

Tenor: Widersprüche werden eh alle abgelehnt oder verjähren. Klagen sind teuer.

Anstatt für ordentlich Druck mit einer hohen Anzahl von Widersprüchen zu sorgen, setzt man sich mit dem "Bayerischer Beamtenbund weiterhin für ein Umdenken im Finanzministerium" ein. Hat der BBB nicht am neuen Gesetzt für die Neuausrichtung von orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile mitgearbeitet?!
Wollen die uns auf den Arm nehmen?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Anwender am 24.12.2023 12:36
Tipp für Beamtenehen mit Kindern:
Wenn ihr unterschiedliche Teilzeitanteile habt, dann solltet ihr eure Kinder auf den Elternteil mit dem niedrigeren Anteil laufen lassen. Die Stufen 1, 2, 3, usw. werden nämlich nicht gekürzt, während die Stufe V entsprechend dem tatsächlichen Teilzeitanteil berechnet wird.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Surfer am 10.01.2024 07:11
Hallo Zusammen,

gestern mit dem zuständigen LfF (Unterfranken) telefoniert, wie der aktuelle Stand bei den Widersprüchen ist bzw. wann mit einem Bescheid oder Mitteilung zu rechnen sei.

Also, anscheinend gab es einen drastischen Anstieg von Widersprüchen, sodass laut dem Mitarbeiter, das LfF nicht in der Lage wäre jeden Widerspruch einzeln zu bearbeiten. Man wartet hier auf Order vom Finanzministerium in der Sache. Laut LfF tendiert das Finanzministerium alle Widersprüche abzulehnen. Das war aber nur dass, was er gehört bzw. gemunkelt wird.

Erst wenn das Finanzministerium entschieden hat, gibt es die Bescheide. Wäre dann analog zu Bremen.

LG
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: DJ91 am 10.01.2024 08:09
Hab im Januar meine Nachzahlung erhalten, so wie es aussieht aber nur für 2023.

Leider hat mir die Personalstelle bis jetzt keine Auskunft erteilt warum das so ist.
Lt. Personalrat hat unser Kreistag entschieden die Nachzahlungen analog zum Freistaat umzusetzen.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Kleeblatt am 10.01.2024 20:29
Das ist ungünstig, wenn die LFF die Widersprüche zurückweist.
Mein Widerspruch gegen die Besoldung ab 01.01.2020 (!) wurde angenommen, bestätigt und wie beantragt ruhend gestellt, bist eine verfassungsgerichtliche Entscheidung getroffen wird. Ich bin aber Kommunalbeamter.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: matzl am 29.01.2024 07:53
Ganz still und heimlich und unkommentiert von unseren Verbänden ist ein Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften im Gesetzgebungsverfahren.
https://www.finanzministerium.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/Gesetzentwurf_Dienstrecht.pdf
Dabei geht es unter anderem um die dynamische Anpassung der 20.000€ Einkommensgrenze des Partners  für die Beihilfe.
Klingt erstmal gut, hat aber in zweiter Konsequenz Auswirkungen auf die Berechnung der Amtsangemessenen Alimentation, da hier ja dieser Betrag als zu erwartendes Partnereinkommen herangezogen wird.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: derSchorsch am 30.01.2024 05:50
Aus der Schnellinfo des DGB zum Spitzengespräch vom 23.01.2024 mit Finanzminister Füracker:

Zitat
Amtsangemessene Alimentation
Thema war auch die Frage der amtsangemessenen und verfassungskonformen Alimentation nach der
Erhöhung des Bürgergeldes Anfang 2024.
Minister Füracker führte aus, dass die Alimentation für 2023 und auch 2024, unter der Berücksichtigung
von Änderungen beim Bürger- und auch Wohngeld, nach Prüfung seines Hauses verfassungskonform
sind. Damit entfällt das Einlegen von Widersprüchen und Klagen, was eine Entlastung für alle Beteiligten
darstellt. Somit gibt es aus Sicht des Finanzministeriums in dieser Frage Sicherheit. Falls sich daran doch
etwas ändern sollte, besteht die Möglichkeit bis 31.12.2024 Widerspruch gegen die Besoldung 2024
einzulegen.

Hier ruft das Finanzministerium also schon mal dazu auf, für 2024 Widerspruch einzulegen.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: HMeder am 30.01.2024 07:53
Aus der Schnellinfo des DGB zum Spitzengespräch vom 23.01.2024 mit Finanzminister Füracker:

Amtsangemessene Alimentation
Thema war auch die Frage der amtsangemessenen und verfassungskonformen Alimentation nach der
Erhöhung des Bürgergeldes Anfang 2024.
Minister Füracker führte aus, dass die Alimentation für 2023 und auch 2024, unter der Berücksichtigung
von Änderungen beim Bürger- und auch Wohngeld, nach Prüfung seines Hauses verfassungskonform
sind. Damit entfällt das Einlegen von Widersprüchen und Klagen, was eine Entlastung für alle Beteiligten
darstellt. Somit gibt es aus Sicht des Finanzministeriums in dieser Frage Sicherheit. Falls sich daran doch
etwas ändern sollte, besteht die Möglichkeit bis 31.12.2024 Widerspruch gegen die Besoldung 2024
einzulegen.

Ich finde es interessant, dass das bayerische Finanzministerium die Verfassungskonformität der Alimentation feststellt....bisher dachte ich immer, das sei Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Ich Dummerle.....
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Hans1W am 30.01.2024 08:43
Kann man die Unterlagen zur Prüfung der Verfassungskonformität der Besoldung nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz anfordern -> Frag den Staat
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: lotsch am 30.01.2024 09:25
Kann man die Unterlagen zur Prüfung der Verfassungskonformität der Besoldung nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz anfordern -> Frag den Staat

Die brauchst du eigentlich nicht anfordern. Die haben 20.000,00 € Partnereinkommen mit eingerechnet. Damit sind sie dann auf die Verfassungskonformität gekommen.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: derSchorsch am 30.01.2024 11:52
Kann man die Unterlagen zur Prüfung der Verfassungskonformität der Besoldung nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz anfordern -> Frag den Staat

Bayern hat kein Informationsfreiheitsgesetz! Siehe hierzu:

https://transparenzranking.de/laender/bayern/ (https://transparenzranking.de/laender/bayern/)

Es gibt noch ein Bayerisches Umweltinformationsgesetz. Hilft bei Fragen der Alimentation aber vermutlich nicht.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Allgäuer am 30.01.2024 13:01
Weil die ganze Besoldung in Bayern doch stark vom Partnereinkommen abhängig ist und wie lotsch bereits schrieb, mit diesem Partnereinkommen würde die Besoldung in Bayern ja passen, frage ich mich:

Welche BL, neben Bayern, gehen bei der Besoldung von einem Partnereinkommen aus und ist evtl. ein Verfahren beim BVerG des jeweiligen BL anhängig? Für Bayern ist derzeit, soweit ich weiß, kein Verfahren anhängig.

Ich könnte mir vorstellen, dass es sich weitere Jahrzehnte hinauszieht, bis es dann für das Partnereinkommen einen Rechtspruch gibt. Zudem müsste erstmal jemand klagen...
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Landsknecht am 31.01.2024 10:41
Glaube auch SH und Bremen waren ähnlich kreativ mit dem Partnereinkommen. Laut Infos meines Personalamtes bereitet der Bayer. Richterverein Klagen gegen die letzte Besoldungsänderung vor (Neuausrichtung, etc.). Auf meine Widersprüche 2020-2023 habe ich wohl auch deswegen noch keinen Bescheid erhalten. Meine Klage ist jedoch schon mal vorbereitet, bleibt mir dann ja nichts anderes übrig.

Damalige Stellungnahme des BRV zu dem Gesetzentwurf war ja verheerend:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=117224.240
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Malkav am 31.01.2024 11:02
Glaube auch SH und Bremen waren ähnlich kreativ mit dem Partnereinkommen.

Das Partnerienkommen berücksichtigen aktuell SH, HB, HH, MV, Nds (bei einer entsprechenden Verordnung gem. § 36a NBesG), RLP und BY.

Aus SH liegt eine entsprechende direkte Verfassungsbeschwerde über den dortigen dbb gem. § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG beim BVerfG. Wenn Karlsruhe also wirklich möchte, könnte es diesem Spuk ganz schnell ein Ende bereiten. Weitere Sachermittlungen der Fachgerichte scheinen mir für die Beurteilung der Rechtsfrage "Darf der Besoldungsgesetzgeber weiteres Einkommen des Beamten oder des Partners auf die Besoldung anrechnen?" mMn nicht. Da ist der Daumen entweder zu heben oder zu senken.

Bei einer Zulässigkeit können wir wohl fest davon ausgehen, dass alle anderen Besoldugnsgesetzgeber dem Vorbild folgen werden. Die einkommensunabhängige Eingangsbesoldung in der niedrigsten Gruppe kann dann de facto auf Null Euro festgelegt werden, wenn ein ausreichend großer einkommensabhängiger "Zuschlag" gewährt wird. Mehr "Bedarf" bestünde seitens des Beamten ja nicht, wenn anderes Einkommen zur Verfügung stünde.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: SwenTanortsch am 31.01.2024 13:37
Zugleich ist offensichtlich, dass die Einführung des Doppelverdienermodells in der sozialen Wirklichkeit der Bundesrepublik Deuschland in dem Moment praktisch zwangsläufig in eine mittelbare Geschlechterdiskrimnierung müdet, wenn es mit Besoldungsergänzungszuschüssen verbunden wird und also vor allem der Senkung von Personalkosten dient. Denn solche Zuschüsse, die letztlich wie eine Herdprämie wirken, müssen in der nötigen Form und Höhe die heute weiterhin deutlich verringerte und geringere ökonomische, finanzielle und partizipative Unabhängigkeit von Frauen verstärken, womit sowohl der Schutz gegen mittelbare Diskriminierung als auch das Verbot verletzt wird, tradierte Rollenzuweisungen zu Lasten von Frauen durch mittelbare rechtliche Einwirkungen zu verfestigen. Insofern sollten sie sich zwangsläufig als verfassungswidrig erweisen.

Der Besoldungsgesetzgeber kann zwar ein Doppelverdienermodell einführen und dann unter Beachtung der Höhe der amtsangemessenen Alimentation Umschichtungen in den Besoldungskomponenten einführen, wie das bspw. Brandenburg zum 01.01.2015 vollzogen hat, das den Verheiratetenzuschlag ganz abgeschafft und dafür die Grundgehälter mittels der so frei werdenden finanziellen Mittel erhöht hat, um dabei zugleich sicherzustellen, dass die Umschichtung weder zu allgemeinen Einkommensverlusten noch insgesamt zu Einsparung von Personalkosten geführt hat. Er kann allerdings nicht ein Doppelverdienermodell mit dem einzigen Zweck einführen, die ihn treffende Personalkostenlast auf den Ehe- oder Lebenspartner des Beamten abzuwälzen oder gesellschaftlich de facto für nicht wenige Frauen wieder in die Zeit vor dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts aus dem Jahr 1977 zurückzukehren, nämlich mittelbar über die genannten Zuschläge dafür zu sorgen, dass sie, die insbesondere nach der Geburt von Kindern signifikant häufiger als die Väter einer Beschäftigung in Teilzeit nachgehen, diese Tätigkeiten zur Erfüllung der Anspruchsberechtigung aufgeben, sodass damit die heute in allen Rechtskreisen bereits deutlich häufiger eingeschränkte finanzielle Unabhängigkeit von Müttern gegenüber den Vätern noch weiter eingeschränkt wird.

Letztlich ist allen Besoldungsgesetzgebern klar, dass solcherart Regelungen nicht Art. 3 Abs. 2 Satz 2 hinreichend beachten, der da lautet: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin". Da die Doppelverdienermodellen in allen von Malkav genannten Rechtskreisen nicht nur nicht dazu angetan sind, die Benachteiligungen von Frauen zu verringern, sondern vielmehr die bestehenden Benachteiligungen mittelbar verstärken, sind Familienergänzungzuschläge in der bislang umgesetzten Form und Höhe verfassungsrechtlich nicht gestattet. Bayern geht dabei noch einmal mit seiner aus der Luft gegriffenen 20.000 €-Regelung einen extraordinären Sonderweg, weshalb die Stellungnahme des BRV so verheerend ausgefallen ist, wie sie ausgefallen ist.

Wenn man nun das eigene gezielt verfassungswidrige Regelungsgebahren in zentralen Teilen vom Gesetzes- auf den Verordnungsweg übertragen will, um so über die Umgehung der den Besoldungsgesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren treffenden proezduralen Anforderungen auch noch den strikten Gesetzsvorbehalt im Besoldungsrecht - einen weiteren hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums - auszuhebeln, dann hat all das schon lange nichts mehr mit dem Alimentationsprinzip zu tun, sondern hat sich vollständig von unserer Verfassung abgekoppelt.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Allgäuer am 31.01.2024 14:26
Danke für Eure Antworten!

Das das Ganze keinen Sinn ergibt, sollte allen klar sein. Die Herdprämie trifft es sehr gut!

Diese 20.000 € sollen ja dem Beihilferecht entspringen. Der Ehepartner hat einen Beihilfeanspruch, wenn er weniger als 20.000 € im Jahr verdient. Bayern hat sich die Zahlen angesehen, wie viele Ehepartner nun wirklich die Beihilfe in Anspruch nehmen. Es kam eine Zahl vom 4,6% raus (nagelt mich nicht fest). Dies hat der Freistaat wiederum gedeutet, dass eben der Großteil der Ehepartner ein Einkommen >20.000€ erzielen. Et voila... Fertig war das Partnereinkommen.

Das in Bremen auch ein Partnereinkommen angenommen wird klingt für mich erstmal etwas "beruhigend". Das nächste BVerG Urteil soll doch bzgl. der A-Besoldung in Bremen fallen, oder? Hierbei müsste dann das Partnereinkommen ebenso geprüft werden?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Malkav am 31.01.2024 14:46
Das nächste BVerG Urteil soll doch bzgl. der A-Besoldung in Bremen fallen, oder? Hierbei müsste dann das Partnereinkommen ebenso geprüft werden?

Leider ist dem nicht so, da die Entscheidung einen Zeitraum betrifft, in welcher noch kein Besoldungsgesetzgeber solche kreativen Lösungen ersonnen hatte. Das wird noch ein bisschen dauern, bis Karlsruhe hierzu etwas ausdrückliches sagt ... wobei aus den Zusammenspiel aller bisherigen Entscheidungen nach meiem Dafürhalten klar ist, dass das so nicht geht:

Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: SwenTanortsch am 31.01.2024 18:13
Leider ist es genauso, Karlsruhe wird über die vom Land Bremen im Jahr 2013 und 2014 entscheiden - andererseits wird es mit den beiden weiteren Rechtskreisen Niedersachsen (2005 bis 2012 und 2014 bis 2016) und Schleswig-Holstein (2007) am Ende über drei Besoldungsgesetzgeber entscheiden, die nach der aktuellen Rechtsprechung allesamt ein neues Familienmodell ihrer Besoldung zugrunde gelegt und sich dabei sachwidrig auf Ausführungen aus jener aktuellen Entscheidung berufen haben:

"Die vierköpfige Alleinverdienerfamilie ist demnach eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße, nicht Leitbild der Beamtenbesoldung. Auch hinsichtlich der Strukturierung der Besoldung verfügt der Besoldungsgesetzgeber über einen breiten Gestaltungsspielraum [...]. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte und Richter ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen." (Rn. 47, Hervorhebung i.O.)

Dieser Allgemeinplatz wäre für die Begründung der letzten Entscheidung nicht nötig gewesen (was ihn als solchen ausweist). Denn ein Doppelverdienermodell ist ja in der sozialen Wirklichkeit der Bundesrepublik ein durchaus weit verbreitetes Familienmodell. Insofern war jedem Besoldungsgesetzgeber auch ohne diesem Allgemeinplatz klar, dass er jederzeit ein Doppelverdienermodell der von ihm gewährten Besoldung zugrunde legen konnte und kann, sofern er das sachgerecht begründen kann.

Da zwischenzeitlich die vorhin bereits aufgezählten Länder nun zu einem Doppelverdienermodell übergegangen sind und dabei regelmäßig genau auf diese Randnummer rekurriert haben (die als solche sachlich wie gesagt nicht nötig gewesen wäre und im Gefolge nun von den genannten Besoldungsgesetzgeber sachwidrig zu einem nicht begründeten Systemwechsel genutzt worden sind), müsste man es als fraglich ansehen, wenn nun nicht eine sachliche Präzisierung in den angekündigten Entscheidungen erfolgte, die entweder explizit (also in Fortführung der gerade zitierten Randnummer) oder implizit (bspw. in Ausführungen zur Funktion und Bedeutung des Grundgehalts für das Alimentationsprinzip - ggf. dürfen wir sachlich eine Präzisierung der Bedeutung des Grundgehalts im Konzert der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums erwarten) die Rechte und Pflichten des Dienstherrn hinsichtlich des Indivdualrechts des Beamten auf eine amtsangemessene Alimentation konkretisierten. Nicht umsonst hat der Zweite Senat in seiner Entscheidung über das Beamtenstreikverbot in der Randnummer 124 seine ihn seit jeher diesbezüglich leitenden Direktiven präzise ausgeführt (man beachte insbesondere den Hinweis an den Besoldungsgesetzgeber, dass er sich in seiner Gesetzgebung "bestimmten eng begrenzten verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen" gegenübersieht):

"Mit der unmittelbaren objektiven Gewährleistung des angemessenen Lebensunterhalts begründet Art. 33 Abs. 5 GG zugleich aber auch ein grundrechtsähnliches Individualrecht des einzelnen Beamten gegenüber dem Staat [...]. Diese subjektiv-rechtliche Ausprägung des Art. 33 Abs. 5 GG folgt aus der Eigenart des beamtenrechtlichen Rechtsverhältnisses: Der Beamte steht dem Staat als seinem Dienstherrn gegenüber, der in seiner Stellung als Gesetzgeber zugleich für die Regelung des Rechtsverhältnisses sowie die Verteilung der gegenseitigen Rechte und Pflichten allein zuständig und verantwortlich ist. Der einzelne Beamte hat keine eigenen Möglichkeiten, auf die nähere Ausgestaltung seines Rechtsverhältnisses einzuwirken. Er ist vielmehr auf die Regelung angewiesen, die sein Dienstherr als Gesetzgeber getroffen hat. Wenn daher das Grundgesetz in Art. 33 Abs. 5 GG unmittelbar die Gewähr dafür bieten will, dass die beamtenrechtliche Gesetzgebung bestimmten eng begrenzten verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen entspricht, dann liegt die Annahme nahe, dass den hauptsächlich und unmittelbar Betroffenen ein entsprechendes Individualrecht eingeräumt werden soll, damit sie insoweit in Übereinstimmung mit den rechts- und sozialstaatlichen Grundprinzipien ihre verfassungsmäßige Stellung auch rechtlich wahren können".

Das hervorgehobene grundrechtsähliche Individualrecht auf eine amtsangemessene Alimentation lässt sich nur schützen und also wahren, wenn mittlerweile sachwidrig eingeführte Familienmodelle in ihrer Sachwidrigkeit erkennbar werden. Trifft Karlsruhe also in den angekündigten Entscheidungen keine hinreichende Vorsorge, werden wir spätestens im nächsten Jahr in 17 Rechtskreisen ausnahmslos sachwidrige Doppelverdienermodelle vorfinden, die die angekündigten Entscheidungen in den Schatten stellen müssten.

Der Zweite Senat wird also kein Doppelverdienermodell konkret angreifen können; aber er wird Vorsorge treffen müssen, dass die sachwidrige Einführung als solche nachweisbar sein wird, damit sie in der übernächsten Entscheidung falls nötig durch eine Vollstreckungsanordnung umgehend vernichtet werden können. Jeder Besoldungsgesetzgeber, der heute noch auf den Gedanken käme, den sachwidrigen Vorbildern der genannten Besoldungsgesetzgebern folgen zu wollen, wird sich zukünftig (also gen Ende dieses Jahres oder im Verlauf des nächsten) den selben Problemen gegenübersehen wie diese, also begründet zeigen müssen, dass er nicht in der Lage ist, sein konkretes verfassungswidriges Familienmodell aufrechtzuerhalten. Der Autoritätsverlust, den die genannten Länder damit erleiden werden, wird für sie kein Zuckerschlecken werden. In Anbetracht der vielen Niederlagen, die nun regelmäßig auf die Besoldungsgesetzgebr zukommen werden, sollte man intelligent genug sein, sich nun auf den letzten Drücker nicht noch mehr Probleme einzuhandeln als die vielen, die bereits als Folge des sachlich geschaffenen Chaos vor einem liegen. Die Aufräumarbeiten des angerichteten besoldungsrechglichen Scherbenhaufens wird für die meisten Besoldungsgesetzgeber schmerzhaft werden, da die verstümmelte Rechtslage wiederkehrend keine sachlichen Anknüpfungspunkte mehr bieten wird, so bspw. in den zerstörten sachlichen Ämterwertigkeiten im Gefolge von willkürlichen Streichungen unterer Besoldungsgruppen und niedriger Erfahrungsstufen.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: lotsch am 31.01.2024 19:36
Die Alimentation wird unabhängig von sonstigem Einkommen oder Vermögen gewährt.
Urteil vom 24.01.2012 - BVerwG 2 C 24.10

Eine Bestätigung des BVerwG-Urteils durch das BVerfG würde schon ausreichen. Wobei m.E. bereits das Urteil des BVerwG als "oberstes Gericht" zu beachten ist. So habe ich das mal gelernt.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Sleyana am 31.01.2024 21:12
Ich wusste gar nicht das Bayern auch dieses Partnermodell hat. Die Begründung finde ich sehr abenteuerlich: Die Gesellschaft wandelt sich zu einem Mehreinkommen-Haushalt. Gibt ja Kita Plätze, Home Office und co. Kein Kommentar dazu... Aber sportlich das man automatisch davon ausgeht das jeder Partner arbeiten kann und das die Kinder auch garantiert einen Kita Platz haben und das die Eltern auch garantiert auch 2 Jobs haben und man ja nicht auf die Idee kommt auch mal für sein Kind da zu sein...

Ach irgendwie lustig. Gilt dies auch für Politiker Diäten? So zufällig?
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: derSchorsch am 01.02.2024 03:01
Eben noch das Partnereinkommen bei der Besoldung zu Gunsten des Dienstherren angesetzt, heute schon laut darüber nachdenken, wie man die Inanspruchnahme von Teilzeit einschränken kann. Genau mein Humor!

https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-lehrermangel-teilzeit-markus-soeder-schule-1.6335659?reduced=true (https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-lehrermangel-teilzeit-markus-soeder-schule-1.6335659?reduced=true)
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Dokumentenfahrer am 01.02.2024 09:46
Ich wusste gar nicht das Bayern auch dieses Partnermodell hat. Die Begründung finde ich sehr abenteuerlich: Die Gesellschaft wandelt sich zu einem Mehreinkommen-Haushalt. Gibt ja Kita Plätze, Home Office und co. Kein Kommentar dazu... Aber sportlich das man automatisch davon ausgeht das jeder Partner arbeiten kann und das die Kinder auch garantiert einen Kita Platz haben und das die Eltern auch garantiert auch 2 Jobs haben und man ja nicht auf die Idee kommt auch mal für sein Kind da zu sein...

Ach irgendwie lustig. Gilt dies auch für Politiker Diäten? So zufällig?

Vorallem die Begründung zwischen dem was das BVerG 2020 mit seiner Entscheidung wollte und wie dieses Partnereinkommen (quasi nicht) begründet wurde, ist abenteuerlich.

Stimme deiner Einschätzung absolut zu!
Daher ist ja auch eine Musterklage in Vorbereitung.
Mal sehen was das BVerG im Spätsommer entscheiden wird.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Bastel am 01.02.2024 09:56
Warum Spätsommer? War nicht mal 2023 angedacht? :D
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Dokumentenfahrer am 01.02.2024 10:29
Warum Spätsommer? War nicht mal 2023 angedacht? :D

Es wurde als Möglichkeit genannt.
Schau mal bei den Bundesbeamten und Soldaten
Da gibts n angehefteten Thread zum Thema "amtsangemessene Alimentation".
Alle wichtigen Infos findest du dort, oder im 669 Seiten langen Thread.
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: derSchorsch am 04.02.2024 11:01
http://dshufelix.selfhost.eu:8080/2024/01/31/gdp-muenchen-flurfunk-januar/ (http://dshufelix.selfhost.eu:8080/2024/01/31/gdp-muenchen-flurfunk-januar/)

Hier wird aus Kreisen Verdi GdP berichtet, dass die eingereichten Widersprüche der Landesbeamten in Bayern abgelehnt werden sollen. Genaue Quelle unbekannt.

Zitat
06. Anfechten der Besoldung:

Wir wurden bereits oft gefragt, warum wir die Anfechtung der aktuellen Besoldung nicht befürworten.

Die Alimentation wird unter der Berücksichtigung von Änderungen beim Bürger- und Wohngeld als verfassungskonform angesehen. Die Verfahren werden nicht ruhend gestellt, so wie es damals vor 2020 war. Somit werden Ablehnungsbescheide kommen. Sollte so ein Ablehnungsbescheid kommen, müsste innerhalb eines Monats eine begründete Klage einreicht werden. Hier kommt es nun zum Problem. Das Prozesskostenrisiko (Anwalt und Gerichtskosten) muss der Kläger vorerst selbst tragen, bei einem ungewissem Ausgang. Es kann nicht im Interesse des Dienstherrn sein, von einer Klagewelle überzogen zu werden. Vielmehr muss man den Gewerkschaften die Möglichkeit der Verbandsklage ermöglichen. Der DGB hat hierzu bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben. Bei einer Verbandsklage wird es den Gewerkschaften ermöglicht für ihre Mitglieder ein Verfahren anzustrengen.

Einen Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen – ohne wirklich triftigen Grund – halten wir aktuell schon allein wegen der oben genannten Risiken für einen Aktionismus, der aktuell nicht zum Ziel führen wird. Vielmehr sollten wir noch abwarten wie sich die Bürgergelderhöhung auswirken wird.

Besser schon mal auf die Klagen vorbereiten!
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Allgäuer am 05.02.2024 07:49
Besser schon mal auf die Klagen vorbereiten!

Ich bin kein gelernter Verwaltungsbeamter, also seht mir meine vielleicht naive Frage nach:

Wäre es, wenn es so kommen sollte, nicht sinnvoll, wenn sich hier bay. Landesbeamte zusammenschließen mit einer Klage? Das Partnereinkommen trifft doch jeden Beamten in Bayern gleich, egal ob verheiratet oder die Anzahl der Kinder/pflegebedürftigen Personen die im Haushalt leben.

Wenn dies nicht möglich ist, würde ich mich über eine Unterstützung beim Aufbau einer Klage sehr freuen und natürlich auf erkenntlich zeigen. Im Forum habe ich gelesen, dass in erster Instanz oft kein Rechtsbeistand benötigt wird?!
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: PolareuD am 06.02.2024 20:19
Besser schon mal auf die Klagen vorbereiten!

Ich bin kein gelernter Verwaltungsbeamter, also seht mir meine vielleicht naive Frage nach:

Wäre es, wenn es so kommen sollte, nicht sinnvoll, wenn sich hier bay. Landesbeamte zusammenschließen mit einer Klage? Das Partnereinkommen trifft doch jeden Beamten in Bayern gleich, egal ob verheiratet oder die Anzahl der Kinder/pflegebedürftigen Personen die im Haushalt leben.

Wenn dies nicht möglich ist, würde ich mich über eine Unterstützung beim Aufbau einer Klage sehr freuen und natürlich auf erkenntlich zeigen. Im Forum habe ich gelesen, dass in erster Instanz oft kein Rechtsbeistand benötigt wird?!


Infos zur Erhebung einer Klage:

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/klage-erheben-rechte-sichern/#

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2017/12/Klagebegründung.pdf

https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/widerspruch-und-klage/widerspruch-und-klage/news/besoldung-musterklage
Titel: Antw:[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Allgäuer am 07.02.2024 09:21
Danke für die Links.

Der DRB LV Berlin ist hier einen guten Weg gegangen. Für mich bleibt die Hoffnung, dass z.B. der BRV ein ähnliches Muster zur Verfügung stellt. Ohne so eine Vorlage wäre ich zugegebenermaßen überfordert und könnte nur hoffen, dass meine Rechtschutzversicherung die Deckung übernehmen würde.

Danke auch für Deine Links für Fachanwälte im Sammelthread "Amtsangemessene Alimentation" im Forum für Beamte des Bundes. Eine Kanzlei ist quasi bei mir um die Ecke...  8)