Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Alastar am 02.05.2023 07:39

Titel: Trennungsgeld und UKV
Beitrag von: Alastar am 02.05.2023 07:39
Hallo,

ich brauch nochmal euren Rat.

Ich bin als Landesbeamter zum Bund mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet.

Ich habe jetzt die Zusage für die Kostenübernahme von Trennungsgeld inkl. UKV erhalten. Die UKV tritt ab der Versetzung in Kraft. 

An dem bisherigen Dienstort haben meine Partnerin und ich ein Haus. An dem neuen Dienstort haben wir bereits eine Wohnung angemietet.

Wir pendeln aktuell jedes Wochenende zum Haus, wobei wir mit der Versetzung komplett umziehen werden.

Ich bin mir jetzt mit der Beantragung auf Trennungsgeld unsicher, ob der Anspruch hierzu auch gewährt wird oder es da Probleme geben könnte oder wie man da am Besten vorgeht.

Kennt sich da jemand mit aus?

MfG

Titel: Antw:Trennungsgeld und UKV
Beitrag von: Matze1986 am 02.05.2023 07:46
Ich kenne die Regelungen Ihres Dienstherren nicht.

daher folgende Äußerungen zur Sache:
Für die Zeit der Abordnung wäre Ihr jetziger Dienstherr für die Zahlung eines evtl. zustehenden Trennungsgeldes zuständig.
Die Umzugskosten und evtl. weite zustehende Zahlungen mit Wirksamwerden der Versetzung übernimmt der Bund.
Titel: Antw:Trennungsgeld und UKV
Beitrag von: Alastar am 02.05.2023 07:52
Soweit ich weiß, übernimmt die aufnehmende Behörde die Zahlung des Trennungsgeldes. Von der abgebenden Behörde erhalte ich weiterhin für die Dauer der Abordnung meine Bezüge.
Titel: Antw:Trennungsgeld und UKV
Beitrag von: Matze1986 am 02.05.2023 13:20
Ja, da liegen Sie richtig, in den Bundesdienst abgeordnete Beamte bekommen auch TG. War mir entfallen.

Welche spezifische Fragen/n haben Sie genau?
Titel: Antw:Trennungsgeld und UKV
Beitrag von: Asperatus am 02.05.2023 20:22
Mein erster Gedanke ist: Ist die Wohnungsnahme am neuen Dienstort mit dem neuen Dienstherrn als Vorwegabzug abgesprochen worden? Falls nein, entfällt der UKV-Anspruch, da bereits eine Wohnung am neuen Dienstort besteht.