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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Kerstin14 am 24.05.2023 15:02

Titel: Einstufung / Anrechnung von Berufserfahrung bei Einstellung
Beitrag von: Kerstin14 am 24.05.2023 15:02
Hallo liebes Forum,

ich möchte eine neue Stelle anfangen und soll dort in E14 eingestuft werden. Zuvor habe ich bei einem Bundesunternehmen gearbeitet jedoch nicht nach dem TVöD.

Seit meinem Master bringe ich leider 'nur' 2 Jahre und 11 Monate Berufserfahrung zum Zeitpunkt des Wechsels mit und somit fehlt mir rein rechnerisch ein Monat zur Stufe 3. (einen Monat später anfangen funktioniert leider nicht)

Wisst ihr, ob es möglich ist, auch Berufserfahrung vor dem Master anzurechnen? Bzw. gäbe es die Möglichkeit, dass die Höherstufung in Stufe 3 früher erfolgt und nicht erst nach 2 Jahren in Stufe 2?

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen und bin über jeden Tipp dankbar!

Vielen Dank und schöne Grüße
Titel: Antw:Einstufung / Anrechnung von Berufserfahrung bei Einstellung
Beitrag von: Organisator am 24.05.2023 15:13
Förderliche Zeiten können, so sie denn vorliegen, vollständig angerechnet werden. Dies ist vor Vertragsabschluss zu verhandeln.