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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: wednesday97 am 17.06.2021 17:24

Titel: Vollzeit dauerhaft auf Teilzeit?
Beitrag von: wednesday97 am 17.06.2021 17:24
Hallo,

Habe eine vollzeit Planstelle E5
Und habe mich auf eine unbefristete Halbtagsstelle E7 beworben beim gleichen Arbeitgeber.

Meine Frage:


1) Hab ich das recht meine volle Stelle dauerhaft auf Teilzeit für die andere Stelle zu reduzieren ?

2) Stimmt dass, das ich halbe 5 und halbe 7 KEINE volle E6 bekommen darf da man bemessen wird von der tieferen Stelle sodas man trotzdem vollzeit E5 bleibt .?


Eure Meinung bitte :)
Titel: Antw:Vollzeit dauerhaft auf Teilzeit?
Beitrag von: Spid am 17.06.2021 17:28
Einem Teilzeitbegehren muß der AG entsprechen, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Aus der geschilderten Konstellation könnte sich sowohl eine E5, eine E6 oder eine E7 ergeben.
Titel: Antw:Vollzeit dauerhaft auf Teilzeit?
Beitrag von: wednesday97 am 17.06.2021 19:43
Zu mir hat man gemeint, dass der cheff die Reduzierung auf unbestimmte Zeit zustimmen müsste...

Und wenn ich E5 halbe dann habe und die andere Stelle E7 halbe annehmen würde , volle E5 bekommen müsste/würde...

Das find ich irgendwie komisch....
Titel: Antw:Vollzeit dauerhaft auf Teilzeit?
Beitrag von: Spid am 17.06.2021 19:47
Was soll daran komisch sein? Die meisten anderen Menschen sind nunmal von minderer Güte.
Titel: Antw:Vollzeit dauerhaft auf Teilzeit?
Beitrag von: Isie am 23.06.2021 07:50
Zu mir hat man gemeint, dass der cheff die Reduzierung auf unbestimmte Zeit zustimmen müsste...

Und wenn ich E5 halbe dann habe und die andere Stelle E7 halbe annehmen würde , volle E5 bekommen müsste/würde...

Das find ich irgendwie komisch....
Es kommt darauf an, ob es sich um ein Arbeitsverhältnis oder um zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse handelt. Wenn es ein Arbeitsverhältnis ist, sind die Arbeitsvorgänge zu betrachten und du bist in die Entgeltgruppe eingruppiert, der die Arbeitsvorgänge entsprechen. Wenn das verschiedene Wertigkeit en sind, ist der tariflich bestimmte Zeitanteil maßgebend.
Wenn es zwei Arbeitsverhältnisse sind, wird jedes Arbeitsverhältnis die Bewertung vorgenommen, so dass du durchaus in zwei Entgeltgruppen eingruppiert sein kannst.
LG Isie