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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 01.06.2021 06:06

Titel: Schlechtwetter
Beitrag von: Marianne am 01.06.2021 06:06
Gibt es Regelungen wonnach bei schlechtem Wetter (unabhängig einer Vergütung), AN nicht ihre volle Arbeitszeit leisten müssen?
Titel: Antw:Schlechtwetter
Beitrag von: Spid am 01.06.2021 06:18
Nein.
Titel: Antw:Schlechtwetter
Beitrag von: superbraz am 01.06.2021 06:52
Wer definiert denn schlechtes Wetter?
Mir ist es früh´s auch oft zu warm, zu kalt, zu nass, zu trocken, zu windig, zu hell oder zu dunkel.
Titel: Antw:Schlechtwetter
Beitrag von: Pham Nuwen am 02.06.2021 10:25
Der Arbeitnehmer trägt das Wegerisko.

Allenfalls bei extremsten Wetterlagen ist es möglich nach Ankündigung(!) abmahnfrei fernzubleiben.
Titel: Antw:Schlechtwetter
Beitrag von: citar0 am 14.06.2021 19:07
Wir können bei Regenwetter (es genügt wenn es um 7 Uhr regnet) "schlechtwetterfrei" machen. Das heißt 8,5h bzw 5h freibekommen, aber dafür nur 6 bzw 4h Überstunden einsetzen. Gilt aber nur für Forst und Bauhof.