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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Pelzo am 17.04.2019 19:13
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Hallo,
ich arbeite für Stadt X und wohne in Stadt Y (ca. 15km entfernt). Von der Lokalredaktion in Y habe ich eine Anfrage, ob ich dort nicht als freier Mitarbeiter im Lokalteil über Politik und Ratsbeschlüsse in Y berichten will.
Seht ihr Versagensgründe für so eine Nebentätigkeit bzw. habt ihr mal Nebentätigkeit in der Presse gehabt? Ich bin Tarifbeschäftigter (TvÖD).
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Soweit ich ich weiß ist eine Nebentätigkeit lediglich dem AG anzuzeigen. Verweigern kann er diese in der Regel nicht.
Aber da gibt es sicherlich Foristen deren Aussage etwas sattelfester sein dürfte. :D
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Der TVÖD trifft hierzu keine Regelung.
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§ 3 (3) TVöD regelt Nebentätigkeiten.
Ob berechtigte Interessen des Arbeitsgebers von der Nebentätigkeit berührt sind hängt ggf. auch von der Tätigkeit ab. Grundsätzlich sollte dies aber bei Berichterstattung über die Stadt Y nicht berührt sein.
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Der TVÖD trifft hierzu keine Regelung.
...man sollte Spid-Zitate nicht vorschnell nutzen... ;D
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Der TVÖD trifft hierzu keine Regelung.
...man sollte Spid-Zitate nicht vorschnell nutzen... ;D
Dann bitte auch die Eingangsfrage genau lesen, denn der TVöD gibt keine speziellen Versagensgründe für diesen Fall vor und danach war ja gefragt
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...noch schlimmer...kein Nachahmer sondern eine geklonte Doublette... ::) ;D