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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: simpsons91 am 28.11.2019 14:57

Titel: Vorraussetzungen noch nicht erfüllt
Beitrag von: simpsons91 am 28.11.2019 14:57
Hallo Leute,

arbeite im ÖD einer großen Kommune. Nebenbei mache ich noch ein BWL Bachelorstudium.

Für eine E10 Stelle benötigt man Verwaltungsfachwirt, oder eben ein entsprechend abgeschlossenes Studium. Wenn ich mich nun auf eine E10 Stelle bewerben würde, würde ich dann auch die Eingruppierung bekommen, obwohl ich noch nicht die Vorraussetzungen erfülle? Wenn nein, welche Eingruppierung würde mir zustehen?

Vielen Dank im Vorraus

Titel: Antw:Vorraussetzungen noch nicht erfüllt
Beitrag von: Spid am 28.11.2019 15:00
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?
Titel: Antw:Vorraussetzungen noch nicht erfüllt
Beitrag von: simpsons91 am 28.11.2019 15:01
ja!
Titel: Antw:Vorraussetzungen noch nicht erfüllt
Beitrag von: Spid am 28.11.2019 15:14
Und welcher?
Titel: Antw:Vorraussetzungen noch nicht erfüllt
Beitrag von: totoughtotame am 01.12.2019 10:10
Hallo Leute,

arbeite im ÖD einer großen Kommune. Nebenbei mache ich noch ein BWL Bachelorstudium.

Für eine E10 Stelle benötigt man Verwaltungsfachwirt, oder eben ein entsprechend abgeschlossenes Studium. Wenn ich mich nun auf eine E10 Stelle bewerben würde, würde ich dann auch die Eingruppierung bekommen, obwohl ich noch nicht die Vorraussetzungen erfülle? Wenn nein, welche Eingruppierung würde mir zustehen?

Vielen Dank im Vorraus

Wenn sie dich auf eine E10 Stelle  nehmen, schließt du einen entsprechenden Arbeitsvertrag mit der Eingruppierung E10, anders als bei Beamten, kannst du auch nur auf Grund dieser tariflichen Grundlage bezahlt werden. Ich mache mir eher wegen der Auswahl als solcher Sorgen. Wenn die Einstellungsvoraussetzung der Studienabschluss X ist und du diesen (noch) nicht hast, erfüllst du eigentlich nicht die Formalquali und könntest nicht berücksichtigt werden, erst recht nicht, wenn andere Bewerber aber diese Voraussetzungen erfüllen.
Titel: Antw:Vorraussetzungen noch nicht erfüllt
Beitrag von: Spid am 01.12.2019 10:45
Da der TE sich nicht zum geltenden Tarifvertrag eingelassen hat und wir aufgrund der Wahl des Unterforums nur vermuten können, daß es weder TVÖD noch TV-L/TV-H oder TV-V sind, ist eine Einschätzung tariflicher Auswirkungen wohl eher nicht faktbasiert.