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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: NaDIne am 30.06.2020 13:44

Titel: stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: NaDIne am 30.06.2020 13:44
Hallo,

eine Frage: Wir haben einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt (von 5 auf 6).
Dieser ist nun in der Kommission am 22.06.2020 rückwirkend zum 01.04.2020 genehmigt worden.
Seit 01.06.2020 bin ich in meiner Erfahrungsstufe aufgestiegen.

Frage ist nun. Nehme ich meine Erfahrungsstufe nun mit in die Höhergruppierung oder wird mir diese wieder genommen wegen der rückwirkenden Gruppierung zum 01.04.2020????

Danke für die Rückmeldungen.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 30.06.2020 13:48
Die Sachverhaltsschilderung ist inkonsistent. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich und auch Kommissionen treffen über die Eingruppierung ebensowenig eine Entscheidung wie der AG.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Pepper2012 am 30.06.2020 13:50
Glückwunsch zur Höhergruppierung, aber wer sind "wir"?  ;)
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: NaDIne am 30.06.2020 13:55
Wir: sind die Kollegen/Kolleginnen aus dem Schulbüro.

Die Stellen wurden generell nun von 5 auf 6 bewertet....für alle Schulbüros im Kreisgebiet.
Das war wohl schon lange angedacht aber seit Jahren hat sich da nichts getan. Wir hatten das zu Jahresanfang nun wieder angestoßen...zur Erklärung.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Pepper2012 am 30.06.2020 13:58
Seid ihr alle höhergruppiert worden? Hat sich eure Tätigkeit nicht nur vorübergehend geändert? Falls ja, tariflich wirksam angeordnet?
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 30.06.2020 14:47
Wenn ihr tatsächlich zum 1.4. höhergruppiert worden seit, weil sich eure auszuübenden Tätigkeiten geändert haben, dann bist du (glaube ich) auch nicht in der Stufe aufgestiegen, weil dann mWn die Stufenlaufzeit in der höheren EG ab 1.4. wieder von vorne anfängt.
(glaube aber das dem nicht so ist, dass ihr alle azum 1.4. neue Tätigkeiten übertragen bekommen habt, sondern hier wieder Schmuh gemacht wird)
Wenn ihr tatsächlich schon länger in der höheren EG seit, weil sich eure auszuübenden Tätigkeiten nicht zum 1.4. geändert hat, aber die auszuübenden Tätigkeiten schon immer zur höheren EG geführt haben, ihr nur nicht entsprechend bezahlt wurdet, dann läuft die Stufenlaufzeit ab dem Zeitpunkt der "Einstellung" (bzw. seit dem man irrtümlich in der EG5 ist) und deine Stufenlaufzeit ist unberührt.
Wenn letzteres stimmt, dann solltet ihr das fehlende Entgelt der letzten 6 Monate nachfordern.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: NaDIne am 30.06.2020 15:02
Letzteres ist eher der Fall. Neue Aufgaben
hat niemand bekommen.
OK, das mit den 6 Monaten ist nochmal
ein guter Tipp. Danke schön.
Zu meiner Erfagrungsstufe lasse ich
mich dann wohl überraschen😊
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Kaiser80 am 30.06.2020 15:06

(glaube aber das dem nicht so ist, dass ihr alle azum 1.4. neue Tätigkeiten übertragen bekommen habt, sondern hier wieder Schmuh gemacht wird)


Bitte, wie kommst du denn da drauf?

Es wird am Ende wie fast immer bei den kleinen Kommunen sein: Kuhhandel!
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 30.06.2020 15:17
Es bedarf seitens der TB keines Kuhhandels. Sofern die TB bei unverändert auszuübender Tätigkeit in E6 eingruppiert sind, waren sie auch zuvor in E6 eingruppiert.Was es bedarf, ist eine Klage, die daraus folgenden Ansprüche durchzusetzen.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Kaiser80 am 30.06.2020 15:24
Es bedarf seitens der TB keines Kuhhandels. Sofern die TB bei unverändert auszuübender Tätigkeit in E6 eingruppiert sind, waren sie auch zuvor in E6 eingruppiert.Was es bedarf, ist eine Klage, die daraus folgenden Ansprüche durchzusetzen.
Weiss ich alles. Bildet die leider leider leider weit verbreitete Praxis bei vornehmlich kommunalen AG aber nicht ab!
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 30.06.2020 15:32
Ohne es jetzt detailliert ausgewertet zu haben, ist der Bund sehr selten von Eingruppierungsfeststellungsklagen betroffen - vor Jahren mal bei den TrSpL und da auch nur wegen des Starrsinns einer bestimmten Person. Die Masse der Eingruppierungsfeststellungsklagen kommt aus kleinen und mittleren Kommunen, dann weit abgeschlagen die Länder, insbesondere die süddeutschen.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Kaiser80 am 30.06.2020 15:37
Ich glaub dir das, meine Erfahrung und die einiger PR Kollegen anderer Kommunen spiegelt es aber nicht wieder. Ist halt mein beschränkter Erfahrungshorizont.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 30.06.2020 20:23
Es bedarf seitens der TB keines Kuhhandels. Sofern die TB bei unverändert auszuübender Tätigkeit in E6 eingruppiert sind, waren sie auch zuvor in E6 eingruppiert.Was es bedarf, ist eine Klage, die daraus folgenden Ansprüche durchzusetzen.
Weiss ich alles. Bildet die leider leider leider weit verbreitete Praxis bei vornehmlich kommunalen AG aber nicht ab!
Weil es eben Kühe sind die da durchs Dorf getrieben werden.
oder unwillig zu wissen wie sie eingruppiert sind.
oder ohne Mumm das in ihnen zustehende Gehalt einzuklagen.
oder sehr Klug, weil sie das zuviel erhaltene Geld gerne annehmen.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: öfföff am 01.07.2020 14:07
Ich kenne ehrlich gesagt aus den letzten 2 Jahrzehnten fast nur Höhergruppierungen bei denen sich die Tätigkeit nicht geändert hat. Grund für die "Beförderung" war fast immer schlichtweg die Anhebung des Gehaltes der Mitarbeiter auf Grund guter Arbeit.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.07.2020 14:09
Dann war es keine Höhergruppierung. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: öfföff am 01.07.2020 14:15
Das mag sein.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 01.07.2020 15:14
Dann war es keine Höhergruppierung. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

Wird aber in der Praxis tarifwidrig so gelebt.

Ein TB wird eingestellt und übernimmt seine auszuübenden Tätigkeiten. Im Laufe der Zeit ändern sich die ausgeübten Tätigkeiten, er macht seine Arbeit gut und !zack!, werden die ausgeübten Tätigkeiten zu ausgeübten Tätigkeiten und der TB wird befördert höhergruppiert.

Da stellt sich die Frage, ob das aktuell starre Tarifwerk nicht in Richtung Realität angepasst werden sollte...
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.07.2020 15:19
Die ausgeübten Tätigkeiten werden zu ausgeübten Tätigkeiten?

Davon ab, warum sollte man das Organisationsversagen einzelner AG zum Anlaß nehmen, etwas zu ändern? Offenkundige Kontrollverluste, Verselbständigung nachgeordneter Organisationseinheiten und Führungsschwäche bis hin zur -losigkeit sollten eher dazu führen, daß man derlei Dreckslöcher ausmistet als daß man sie als Handlungsmaßstab nimmt.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 01.07.2020 15:55
Die ausgeübten Tätigkeiten werden zu ausgeübten Tätigkeiten?

Die ausgeübten Tätigkeiten werden zu auszuübenden Tätigkeiten. Schreibfehler meinerseits.

Davon ab, warum sollte man das Organisationsversagen einzelner AG zum Anlaß nehmen, etwas zu ändern? Offenkundige Kontrollverluste, Verselbständigung nachgeordneter Organisationseinheiten und Führungsschwäche bis hin zur -losigkeit sollten eher dazu führen, daß man derlei Dreckslöcher ausmistet als daß man sie als Handlungsmaßstab nimmt.

Ich möchte auch nicht Dreckslöcher als Maßstab nehmen. Aber die Lebensrealität ist doch die, dass häufig  der Mitarbeiter besser wird in seinem Job, höherwertige Tätigkeiten sukzessive übernimmt bis ein Level erreicht ist, welches eine höhergruppierte Tätigkeit rechtfertigt.

Das aktuelle System ist für eine solche Entwicklung zu starr und eher für Tätigkeiten geeignet, bei denen man tagein tagaus das gleiche macht. Durchaus häufig zu finden in Verwaltungen, aber in bestimmten Bereichen lebensfern. Ein stetiges Aufwachsen im Job kann - wenn überhaupt - nur sehr kompliziert abgebildet werden.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.07.2020 16:01
Die ausgeübten Tätigkeiten werden zu ausgeübten Tätigkeiten?

Die ausgeübten Tätigkeiten werden zu auszuübenden Tätigkeiten. Schreibfehler meinerseits.

Dann ändert sich doch die auszuübende Tätigkeit.

Zitat
Davon ab, warum sollte man das Organisationsversagen einzelner AG zum Anlaß nehmen, etwas zu ändern? Offenkundige Kontrollverluste, Verselbständigung nachgeordneter Organisationseinheiten und Führungsschwäche bis hin zur -losigkeit sollten eher dazu führen, daß man derlei Dreckslöcher ausmistet als daß man sie als Handlungsmaßstab nimmt.

Ich möchte auch nicht Dreckslöcher als Maßstab nehmen. Aber die Lebensrealität ist doch die, dass häufig  der Mitarbeiter besser wird in seinem Job, höherwertige Tätigkeiten sukzessive übernimmt bis ein Level erreicht ist, welches eine höhergruppierte Tätigkeit rechtfertigt.

Das aktuelle System ist für eine solche Entwicklung zu starr und eher für Tätigkeiten geeignet, bei denen man tagein tagaus das gleiche macht. Durchaus häufig zu finden in Verwaltungen, aber in bestimmten Bereichen lebensfern. Ein stetiges Aufwachsen im Job kann - wenn überhaupt - nur sehr kompliziert abgebildet werden.

Nein, das ist unzutreffend. Mit einem AN, der sich für höherwertige Aufgaben empfiehlt, vereinbart man eine höherwertige Tätigkeit - sofern man Bedürfnis an der Erledigung einer solchen hat. Das funktioniert ausgezeichnet. Es setzt nur eine hinreichende Qualität der am Prozeß Beteiligten voraus. Ist eine solche nicht gegeben, handelt es sich um das angesprochene Drecksloch.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 01.07.2020 16:08
Dann ändert sich doch die auszuübende Tätigkeit.

Ja genau. Allerdings so, dass die Tätigkeiten, die ohnehin schon erledigt wurden nunmehr offiziell übertragen wurden. Das meinte ich mit dem stetigen Aufwachsen.


Nein, das ist unzutreffend. Mit einem AN, der sich für höherwertige Aufgaben empfiehlt, vereinbart man eine höherwertige Tätigkeit - sofern man Bedürfnis an der Erledigung einer solchen hat. Das funktioniert ausgezeichnet. Es setzt nur eine hinreichende Qualität der am Prozeß Beteiligten voraus. Ist eine solche nicht gegeben, handelt es sich um das angesprochene Drecksloch.

Und wie empfielt sich der AN? Indem er seine auszuübenden Tätigkeiten gut erledigt und schon höherwertige (nicht offiziell übertragenene) Tätigkeiten ausführt. Es kriegt also vom Chef stückchenweise mehr Aufgaben / Verantwortung.

Wer seinen Job gerne macht übernimmt gerne zusätzliche höherwertige Tätigkeiten bis eine gewisse Schwelle erreicht ist, die eine Höhergruppierung rechtfertigt. Im aktuellen System tarifwidrig, zumindest kompliziert.


P.S. bei soetwas denke ich an Organisationsversagen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114203.0/topicseen.html
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.07.2020 16:17
Dann ändert sich doch die auszuübende Tätigkeit.

Ja genau. Allerdings so, dass die Tätigkeiten, die ohnehin schon erledigt wurden nunmehr offiziell übertragen wurden. Das meinte ich mit dem stetigen Aufwachsen.

Der AN verhält sich vertragsbrüchig, wenn er von seiner auszuübenden Tätigkeit abweicht. Wer als AG Vertragsbruch duldet, versagt. Wer zuläßt, daß subalternes Führungspersonal in übergriffiger Art und Weise ins Arbeitsverhältnis von unterstelltem Personal eingreift, versagt ebenso.

Zitat
Nein, das ist unzutreffend. Mit einem AN, der sich für höherwertige Aufgaben empfiehlt, vereinbart man eine höherwertige Tätigkeit - sofern man Bedürfnis an der Erledigung einer solchen hat. Das funktioniert ausgezeichnet. Es setzt nur eine hinreichende Qualität der am Prozeß Beteiligten voraus. Ist eine solche nicht gegeben, handelt es sich um das angesprochene Drecksloch.

Und wie empfielt sich der AN? Indem er seine auszuübenden Tätigkeiten gut erledigt und schon höherwertige (nicht offiziell übertragenene) Tätigkeiten ausführt. Es kriegt also vom Chef stückchenweise mehr Aufgaben / Verantwortung.

Wer seinen Job gerne macht übernimmt gerne zusätzliche höherwertige Tätigkeiten bis eine gewisse Schwelle erreicht ist, die eine Höhergruppierung rechtfertigt. Im aktuellen System tarifwidrig, zumindest kompliziert.


P.S. bei soetwas denke ich an Organisationsversagen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114203.0/topicseen.html

Man empfiehlt sich, indem man seinen Job besonders gut macht. Das Übernehmen von Tätigkeiten ohne Veranlassung ist bereits ein untrügliches Zeichen für Kontrollverlust.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 01.07.2020 16:47
Der AN verhält sich vertragsbrüchig, wenn er von seiner auszuübenden Tätigkeit abweicht. Wer als AG Vertragsbruch duldet, versagt. Wer zuläßt, daß subalternes Führungspersonal in übergriffiger Art und Weise ins Arbeitsverhältnis von unterstelltem Personal eingreift, versagt ebenso.

Genau das meine ich. Wenn die Realität von den (tarif-) vertraglichen Normen abweicht sollte auch überlegt werden, ob diese Normen noch zeitgemäß sind.

Das Übernehmen von Tätigkeiten ohne Veranlassung ist bereits ein untrügliches Zeichen für Kontrollverlust.

Die Veranlassung kann ja nicht nur eine formell übertragene Tätigkeit sein, sondern auch eine zusätzliche thematisch angrenzende Aufgabe, die sich der AN selber sucht.

Es geht auch nicht darum, völlig wesensfremde Aufgaben an sich zu ziehen, sondern sein Arbeitsportfolio zweckmäßig in Absprache mit der Führungskraft nach eigenem Interesse und eigenen Fähigkeiten zu erweitern.

Gute Aufgabenerledigung wird nicht mit Klärung der Zuständigeit ("wem wurden diese Aufgaben übertragen") sichergestellt, sondern dass der die Aufgabe übernimmt, der es auch kann.

z.B. agile Organisationsformen in Projektteams

Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.07.2020 16:55
Der AN verhält sich vertragsbrüchig, wenn er von seiner auszuübenden Tätigkeit abweicht. Wer als AG Vertragsbruch duldet, versagt. Wer zuläßt, daß subalternes Führungspersonal in übergriffiger Art und Weise ins Arbeitsverhältnis von unterstelltem Personal eingreift, versagt ebenso.

Genau das meine ich. Wenn die Realität von den (tarif-) vertraglichen Normen abweicht sollte auch überlegt werden, ob diese Normen noch zeitgemäß sind.

Die Realität weicht aber nicht durch das Versagen einiger AG bei der Wahrnehmung ihrer AG-Pflichten von der Norm ab, zudem ist nicht Versagen Ausdruck des Zeitgeistes, sondern nur dessen Akzeptanz. Wenn die ganzen Späthippies und deren Aufzucht, dem die die „Wenigstens hast Du es versucht“-Mentalität eingeimpft haben, aus dem Arbeitsleben verschwunden sind, gibt sich das wieder.

Zitat
Das Übernehmen von Tätigkeiten ohne Veranlassung ist bereits ein untrügliches Zeichen für Kontrollverlust.

Die Veranlassung kann ja nicht nur eine formell übertragene Tätigkeit sein, sondern auch eine zusätzliche thematisch angrenzende Aufgabe, die sich der AN selber sucht.

Es geht auch nicht darum, völlig wesensfremde Aufgaben an sich zu ziehen, sondern sein Arbeitsportfolio zweckmäßig in Absprache mit der Führungskraft nach eigenem Interesse und eigenen Fähigkeiten zu erweitern.

Gute Aufgabenerledigung wird nicht mit Klärung der Zuständigeit ("wem wurden diese Aufgaben übertragen") sichergestellt, sondern dass der die Aufgabe übernimmt, der es auch kann.

z.B. agile Organisationsformen in Projektteams

Du schilderst doch Kontrollverlust. Der AG verteilt die Aufgaben, das ergibt sich aus der GewO. Das ist sowohl Pflicht als auch Recht des AG. Der AG ganz allein beurteilt, wer aus seiner Sicht etwas „kann“.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 01.07.2020 17:09
Okay, andersherum. Dann frage ich mal:

1. Einem AN fällt auf, das eine an sein Tätigkeitsfeld angrenzende Aufgabe aktuell nicht bearbeitet wird, dies aber zweckmäßig wäre. Wie kann er die Aufgabe übernehmen, ohne dass jedesmal eine neue TD erstellt würde?

2. Ein Team von 6 Mitarbeitern übernimmt die Aufgabe "Strategische Fortentwicklung der Behörde". Das Team entscheidet selbst über die interne Aufgabenwahrnehmung. Wie kann das rechtmäßig umgesetzt werden?
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.07.2020 17:17
Okay, andersherum. Dann frage ich mal:

1. Einem AN fällt auf, das eine an sein Tätigkeitsfeld angrenzende Aufgabe aktuell nicht bearbeitet wird, dies aber zweckmäßig wäre. Wie kann er die Aufgabe übernehmen, ohne dass jedesmal eine neue TD erstellt würde?

2. Ein Team von 6 Mitarbeitern übernimmt die Aufgabe "Strategische Fortentwicklung der Behörde". Das Team entscheidet selbst über die interne Aufgabenwahrnehmung. Wie kann das rechtmäßig umgesetzt werden?

1. Es ist weder tariflich noch gesetzlich vorgeschrieben, eine TD zu erstellen. Sofern es darum geht, daß der AN die Tätigkeit ohne Tätigwerden des AG übernimmt, warum sollte das überhaupt gehen oder gewollt sein? Dem AG obliegt die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses, soweit es sein Direktionsrecht zuläßt. Liegt die Änderung außerhalb des Direktionsrechts, müssen sich die Arbeitsvertragsparteien einigen.

2. Wenn man derlei Hippiezeugs möchte, muß man als AG die Befugnis, Arbeitsverträge zu schließen, auf diese Ebene delegieren.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 01.07.2020 19:15
Aber die Lebensrealität ist doch die, dass häufig  der Mitarbeiter besser wird in seinem Job, höherwertige Tätigkeiten sukzessive übernimmt bis ein Level erreicht ist, welches eine höhergruppierte Tätigkeit rechtfertigt.

Das aktuelle System ist für eine solche Entwicklung zu starr und eher für Tätigkeiten geeignet, bei denen man tagein tagaus das gleiche macht. Durchaus häufig zu finden in Verwaltungen, aber in bestimmten Bereichen lebensfern. Ein stetiges Aufwachsen im Job kann - wenn überhaupt - nur sehr kompliziert abgebildet werden.
Änderungsvorschläge?
Und wie empfielt sich der AN? Indem er seine auszuübenden Tätigkeiten gut erledigt und schon höherwertige (nicht offiziell übertragenene) Tätigkeiten ausführt. Es kriegt also vom Chef stückchenweise mehr Aufgaben / Verantwortung.

Wer seinen Job gerne macht übernimmt gerne zusätzliche höherwertige Tätigkeiten bis eine gewisse Schwelle erreicht ist, die eine Höhergruppierung rechtfertigt. Im aktuellen System tarifwidrig, zumindest kompliziert.
Nein nicht tarifwidrig, wenn das timing eingehalten wird:
Was schief läuft, ist, dass der Vorgesetzte höherwertige Aufgaben verteilt, ohne im Blick zu haben, wann er sie nicht mehr verteilen darf, bevor der AG dem zustimmt, bzw. wann es zu einer HG führt.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 01.07.2020 19:26
2. Ein Team von 6 Mitarbeitern übernimmt die Aufgabe "Strategische Fortentwicklung der Behörde". Das Team entscheidet selbst über die interne Aufgabenwahrnehmung. Wie kann das rechtmäßig umgesetzt werden?
2. Wenn man derlei Hippiezeugs möchte, muß man als AG die Befugnis, Arbeitsverträge zu schließen, auf diese Ebene delegieren.
Ist kein Hippi Zeug fühlt sich nur für dich so an.
Aber dafür kannst du nichts.

Ist auch tariflich vollkommen unbeachtlich, da alle die gleichen AVs haben und wie sie intern die Kuchen verteilen ist ja wumpe.
Das ist effektiver, als alle drei Schritte den Vorgesetzten fragen, ob er mal den AG fragen kann, ob man was machen darf.
Und bei jedem neuartigem Problem muss erstmal der Vorgesetzte den AG fragen, ob er diese Anweisung noch seinem Direktionsrecht unterliegt.

Man kann sich natürlich auch zwecks Kontrollwunsch kleinteilig damit beschäftigen in dynamischen Arbeitsumgebungen ständig sich mit den AVs zu beschäftigen um zu ermitteln, ob es eingruppierungsrelevant ist.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.07.2020 19:31
Auch in dynamischen Umgebungen müßte man derlei nur tun, wenn man die Natur von Arbeitsvorgängen verkennt. Arbeitsvorgänge sind abstrakt. Wenn alle die gleichen Arbeitsvorgänge haben, ist es eben nicht egal, wie die Arbeit intern verteilt wird.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: nichts_tun am 01.07.2020 19:41
Kurzer Einwurf:

Ohne es jetzt detailliert ausgewertet zu haben, ist der Bund sehr selten von Eingruppierungsfeststellungsklagen betroffen - vor Jahren mal bei den TrSpL und da auch nur wegen des Starrsinns einer bestimmten Person. Die Masse der Eingruppierungsfeststellungsklagen kommt aus kleinen und mittleren Kommunen, dann weit abgeschlagen die Länder, insbesondere die süddeutschen.

Was bedeutet die Abkürzung "TrSpL"?
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.07.2020 19:44
Truppensportlehrer, die nunmehrigen Sportlehrer Truppe
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: nichts_tun am 01.07.2020 19:53
Hat der Bund soviele Sportlehrer?
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.07.2020 19:57
Ob er sie derzeit noch hat, weiß ich nicht. Zur Zeit der Entscheidungen gab es an den Offiziers-, Unteroffiziers- und Truppenschulen Sportlehrergruppen, zudem Sportlehrer auf der Ebene Division und Brigade bzw. deren Äquivalente. Grob überschlagen müssen das 100-150 gewesen sein.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: nichts_tun am 01.07.2020 20:36
Achso, solche Sportlehrer, um Mannschaften und Offiziere "auf Trab zu halten". Ich hatte gedacht, dass das (fast) alles verbeamtete Lehrer bzw. entsprechend ausgebildete Soldaten seien. Wieder etwas dazu gelernt.

Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Bpbb87 am 02.07.2020 07:30
Ich war bisher im TVL 1,5 Jahre beschäftigt und in der Stufe 2 im Personalmanagement. Nun bin ich im TVL im Sozialamt und mir wurde mit Einstellung die Stufe 2 verweigert.

Kann ich auf die Stufe 2 bestehen?
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 02.07.2020 07:34
Bestehen kannst Du auf alles.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Bpbb87 am 02.07.2020 08:13
Ist es tarifrechtlich gerechtfertigt?
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 02.07.2020 08:21
Klar.
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Bpbb87 am 02.07.2020 19:16
@spid, leider bin ich von den Argumenten her schlecht aufgestellt. Hättest du eine Grundlage ?
Titel: Antw:stufengleiche Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 02.07.2020 19:24
Wahlweise §16 Abs. 2 Satz 3 oder §16 Abs. 2a TVÖD.