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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: JamesTee am 06.05.2019 05:02
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Hallo liebe Forenmitglider.
Ich war als Vater für zwei Monate in Elternzeit.
Nun wurde mir im ersten Monat das volle Gehalt ausgezahlt.
Die Elternzeit begann jedoch zum 14. des Monats.
Ich rechne eigentlich mit einer Aufforderung der teilweisen Rückzahlung für die zweite Hälfte des Monats.
Bisher habe ich jedoch noch nichts erhalten.
Für den zweiten Monat wurde mir korrekt kein Lohn gezahlt.
Wie sind eure Erfahrungen... Muss ich etwas zurück Zahlen?
Besten Dank!
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Hallo,
also ich habe damals eine Aufforderung zur Rückzahlung erhalten. Mich hatte die Bezügestelle allerdings vorher telefonisch darüber informiert.
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Guten Morgen!
Also ich würde mal meinen Bearbeiter in der Bezügestelle anrufen und dem das mitteilen.
Ich würde schon fast behaupten, dass es unsere Pflicht ist diesen Umstand mitzuteilen.
Dennoch brauchst du dich nicht sorgen... Das Geld möchte dein Arbeitgeber wiederhaben. Wenn du darauf vorbereitet warst, kein Lohn zu erhalten, kümmere dich lieber selber um die Rückzahlung, da sie es sonst "zu einem ungünstigen Zeitpunkt" fordern. ;)
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Okay, danke für die Info.
Nächte Woche bin ich wieder auf der Arbeit. Dann kann ich die Arbeitszeit gleich sinnvoll nutzen und da mal anrufen.