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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: FutterTöpfchen am 08.09.2020 11:37
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Hat sich erledigt.
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Wie meinen?
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Fristlos kündigen geht nur mit Grund.
Da deine Vertragsdauer < 12 Monate ist, wird durch den Tarifvertrag eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
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Fristlos kündigen geht nur mit Grund.
... oder ohne Grund, sofern/solange der AG sich nicht juristisch zur Wehr setzt. 8)
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Warum sollte sich der AG gegen seine eigene Kündigung juristisch zur Wehr setzen?
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Weil der AN grund- und fristlos gekündigt hat. Das es die eigene Kündigung ist hast du angeführt. Vorher war davon keine Rede.
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Selbstverständlich war es das - und zwar im Startbeitrag dieses Threads.
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Wo heraus hast du das erkannt? "Frage zu Kündigunsfrist" oder "Hat sich erledigt"
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Nein, aus der ellenlangen stümperhaften Litanei und der damit verbundenen Frage des TE.
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Die war aber doch schon gelöscht als du geantwortet hast. Somit ist meine Theorie bewiesen? ;)
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Du hast keine Theorie aufgestellt. Ich habe in Kenntnis des geschilderten Sachverhalts geantwortet. Wer in Unkenntnis antwortet, stümpert lediglich herum.
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Also ja.
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Was an "Du hast keine Theorie aufgestellt" hast Du nicht verstanden?