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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Maddin am 11.12.2020 19:59
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Hallo Forengemeinde!
Ich bin Bundesbeamter (A11) und möchte zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) in einem Bundesland wechseln.
Dort wurde mir eine Stelle im hD (bewertet nach A13h/14) angeboten.
Nachteil ist folgender:
Die KöR übernimmt mich Statusgerecht, d.h. ich werde vermutlich auf die Stelle als A11er gesetzt, dann folgt nach einem halben Jahr die Beförderung nach A12 und dann alle zwei Jahre eine weitere Beförderung bis die A14 erreicht wird.
Da das Land wesentlich „schlechter“ zahlt wie der Bund stellt sich mir nun die Frage, ob ich bei einem Wechsel dann A11 nach der Landesbesoldung erhalte oder eine Art Besitzstandswahrung genieße und den selben Betrag erhalte, wie vorher.
Mit freundlichen Grüßen
Maddin
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Wenn du zu einer KöR wechselst, für die landesrechtliche Besoldungsregelungen gelten, wirst du auch Besoldung nach diesen Regelungen erhalten.
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Welches Beamtengesetz gilt für den aufnehmden Dienstherren?
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Warum gibt es keine Direkteinstellung auf A13 im höheren Dienst unter Ableistung des Vorbereitungsdienstes zur Erlangung der Laufbahnbefähigung in deinem jetzigen Amt A11? Das macht doch wesentlich mehr Sinn oder täusche ich mich?
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Welches Beamtengesetz gilt für den aufnehmden Dienstherren?
Das Hessische Beamtenrecht findet Anwendung!
Warum gibt es keine Direkteinstellung auf A13 im höheren Dienst unter Ableistung des Vorbereitungsdienstes zur Erlangung der Laufbahnbefähigung in deinem jetzigen Amt A11? Das macht doch wesentlich mehr Sinn oder täusche ich mich?
Gute Frage... keine Ahnung? Bin da beamtenrechtlich nicht so bewandert!
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Welches Beamtengesetz gilt für den aufnehmden Dienstherren?
Das Hessische Beamtenrecht findet Anwendung!
Dann kann (nicht muss) der aufnehmende Dienstherr, wenn an deiner Versetzung ein besonderes, dienstliches Interesse besteht, eine Ausgleichszulage zahlen; vgl. 15 III HBesG
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Mal ganz nebenbei, hat dir die KöR etwas gesagt, wie die sich den Aufstieg in den hD vorstellen? Bis A13 gD durchbefördern wie von dir beschrieben ist, wenn Planstelle vorhanden, kein Problem. A13 hD und A14 dann aber schon (bzw nicht ganz so einfach wie dargestellt)
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Das läuft über das Landespersonalamt. Es erfolgt der Laufbahnwechsel gemäß § 38 HLV.
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wie soll das funktionieren, wenn du noch nicht im Endamt bist?
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Naja er soll ja bis A13gD durchbefördert werden, dann zwei Jahre in A13gD verweilen, anschließend Antrag bei dem Direktor des LPA.
Nach erfolgreichem Antrag noch ein Jahr A13hD dann der Oberrat.
Gehen tut das schon, die passenden Beurteilungen vorausgesetzt.
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na wenn das so der Plan ist, viel Glück :)