Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Tim am 13.02.2020 09:29
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Bundesbeamter und in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung beheimatet. Während der Öffnungsklausel bin ich aus finanziellen Gründen in der gesetzlichen geblieben, da meine Frau während dessen auf die Kinder (Anzahl 2) aufgepasst hat und wir noch ein größeres Sümmchen abbezahlen mussten.
Drei Jahre später wurde bei mir Schlafapnoe diagnostiziert, sodass mir der Übergang in die PKV ausgeschlossen blieb.
Meine Frau geht wieder Vollzeit arbeiten und ich zahle jeden Monat an Batzen Krankenversicherungsbeitrag.
Kennt ihr solche Erfahrungswerte?
Kennt ihr eine PKV, die mit dieser Diagnose „Schlafapnoe“ niemanden ausschließt?
Gibt es aus staatlicher Seite Stellen, die solche „Problemfälle“ finanziell unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Tim.
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Gibt es aus staatlicher Seite Stellen, die solche „Problemfälle“ finanziell unterstützen?
Ich sehe keinen "Problemfall". Der Dienstherr Bund gewährt Beamten Beihilfe. Sie haben sich damals aus freien Stücken für die freiwillige GKV mit allen Konsequenzen entschieden. Ist mir schleierhaft, welche staatlichen Stellen Sie sich für eine finanzielle Unterstützung vorstellen.
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"Meine Frau geht wieder Vollzeit arbeiten und ich zahle jeden Monat an Batzen Krankenversicherungsbeitrag.
Kennt ihr solche Erfahrungswerte?"
An Tim::
Ja, jeder TB Angestellter kennt diese Konstellation. Jedes Einkommen wird sozialversicherungspflichtig ( auch Rentenversicherungsbeiträge und Arbeitslosenversicherung auf jedes soz.pfl. Einkommen ) belastet.
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Nur mit dem Unterschied, dass Beamte den AG und den AN Anteile bezahlen, bei gleichem Einkommen also das doppelt soviel wie ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsnehmer.
Für Tim ist der Zug wohl abgefahren. Ich würde mir an seiner Stelle trotzdem Angebote geben lassen.
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Frage: Sollte der Vater in der PKV aufgenommen werden, müssen dann die Kinder nicht auch in die PKV und fallen aus der "Gratis-GKV" heraus.
Am Besten bei einem kompetenten RA für Sozialversicherungsrecht nachfragen!
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Die PKV hat mit Sozialrecht nichts zu tun. Bei 2 Kindern steigt der Beihilfeanspruch auch auf 70%.
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Wie siehts denn mit dem Basistarif aus. Ist jetzt von den Leistungen nicht besser als die GKV aber man müsste sich nur zu 50% versichern und m.W. dürfen bei diesem keine Risikozuschläge von der PKV verlangt werden.
Würde m.E. ca. 350 € KV zzgl. PV kosten.
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Wie siehts denn mit dem Basistarif aus. Ist jetzt von den Leistungen nicht besser als die GKV aber man müsste sich nur zu 50% versichern und m.W. dürfen bei diesem keine Risikozuschläge von der PKV verlangt werden.
Würde m.E. ca. 350 € KV zzgl. PV kosten.
Leider komme ich nicht in den Basistarif, weil auch hier die Öffnungsklausel zählt.
So langsam glaube ich das "clarion" Recht hat!
Der Zug ist für mich abgefahren.
Ich habe Zig-Angebot eingeholt und bei allen gab es nur ein Ausschlusskriterium!
Da meine Frau jetzt arbeiten geht, zahle ich weiterhin fast 700€ Krankenversicherungsbeitrag.
In normalen Umständen würde ich mich privatversichern und meine Frau würde die Kinder auf sich in die Familienversicherung aufnehmen. Somit hätte ich im Monat mind. 300-350€ gespart. Die Kenner unter uns, wissen was ich damit meine!
Vielen Dank für eure Beiträge!
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ich dachte das es Ausschlüsse aus der PKV nicht mehr gibt, sondern das die jeden rein lassen müssen nur halt mit einem Zuschlag von 30%?
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ich dachte das es Ausschlüsse aus der PKV nicht mehr gibt, sondern das die jeden rein lassen müssen nur halt mit einem Zuschlag von 30%?
Da hast du falsch gedacht.
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Panda, die Öffnungsaktion gilt nur für eine gewisse Frist nach der Verbeamtung.
Tim hattest Du Dich damals nicht informiert?
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Mit einer Anwartschaftversicherung hätte man sich den Zugang zur PKV wahren können. Entweder als kleine, wo nur der Gesundheitszustand eingefroren wird, oder als große, wo dies auch für das Eintrittsalter gilt.
Spielt in diesem Falle keine Rolle mehr, aber zur Info für die weiteren Mitleser, die das evtl. in ihre Überlegungen einbeziehen sollten.
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Wie siehts denn mit dem Basistarif aus. Ist jetzt von den Leistungen nicht besser als die GKV aber man müsste sich nur zu 50% versichern und m.W. dürfen bei diesem keine Risikozuschläge von der PKV verlangt werden.
Würde m.E. ca. 350 € KV zzgl. PV kosten.
Leider komme ich nicht in den Basistarif, weil auch hier die Öffnungsklausel zählt.
So langsam glaube ich das "clarion" Recht hat!
Der Zug ist für mich abgefahren.
Ich habe Zig-Angebot eingeholt und bei allen gab es nur ein Ausschlusskriterium!
Da meine Frau jetzt arbeiten geht, zahle ich weiterhin fast 700€ Krankenversicherungsbeitrag.
In normalen Umständen würde ich mich privatversichern und meine Frau würde die Kinder auf sich in die Familienversicherung aufnehmen. Somit hätte ich im Monat mind. 300-350€ gespart. Die Kenner unter uns, wissen was ich damit meine!
Vielen Dank für eure Beiträge!
Meiner Information nach werden die leiblichen Kinder- sofern ein Elternteil ( hier Vater) PKV versichert ist- dann auch privat versicherungspflichtig und können nicht gratis bei der pflichtversicherten Mutter im Sinne der "Familienversicherung" versichert werden!
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BATKFMaui, man wenn Du keine Ahnung hast, lass das Posten doch einfach. Es ganz klare Regeln, unter welchen Bedingungen die Kids in der GKV bleiben dürfen! Auch wenn ein Elternteil privat versichert ist, dürfen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mit dem anderen Elternteil in der GKV familienversichert werden. Außerdem ist es bei einen Beihilfeanspruch von 70% nicht sehr teuer, die Kids zu versichern!!!!!
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@Tim:
Freu dich, es gibt genug Leute in der PKV die gerne in die GKV zurück würden, auch zum vermeintlich hohen Tarif. Gründe gibt es genug, mag ich jetzt nicht durchkauen, gab es glaube ich sogar schon im neuen Forum einen Thread zu.
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@Tim:
Freu dich, es gibt genug Leute in der PKV die gerne in die GKV zurück würden, auch zum vermeintlich hohen Tarif. Gründe gibt es genug, mag ich jetzt nicht durchkauen, gab es glaube ich sogar schon im neuen Forum einen Thread zu.
Aber eher nicht Beamte die das doppelt in der GKV zahlen als die Angestellten
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So isses
Noch mal für alle!!! Sowieso man auf Lebenszeit verbeamtet ist, ist die Kombination Beihilfe und PKV für 99% der Beamten die bessere Variante.
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So isses
Noch mal für alle!!! Sowieso man auf Lebenszeit verbeamtet ist, ist die Kombination Beihilfe und PKV für 99% der Beamten die bessere Variante.
Bei Vollzeitbeamte und ab A9 gehe ich da aus dem Bauch heraus mit.
Bei Teilzeit....
oder wenn sie nicht mehr den AG Anteil selber zahlen müssen, dann ....
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Hallo,
ja die Einschränkung muss ich machen. Das Hamburger Modell, d.h. AG-Anteil zur GKV statt Beihilfe, würde die GKV viel attraktiver machen. Leider haben diese Wahlmöglichkeit nur einige Neubeamte.
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Es gibt auch genug Konstellationen, in denen sich der "volle" Betrag aus Sicht der Betroffenen lohnt bzw. akzeptierenswert erscheint. Man kann aus diversen Gründen auch dem PKV-System grundsätzlich ablehnend gegenüber stehen.
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BATKFMaui, man wenn Du keine Ahnung hast, lass das Posten doch einfach. Es ganz klare Regeln, unter welchen Bedingungen die Kids in der GKV bleiben dürfen! Auch wenn ein Elternteil privat versichert ist, dürfen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mit dem anderen Elternteil in der GKV familienversichert werden. Außerdem ist es bei einen Beihilfeanspruch von 70% nicht sehr teuer, die Kids zu versichern!!!!!
...und solange die Elternteile nicht verheiratet sind, gibt es sogar überhaupt kein Szenario, in dem die Kinder in die PKV "müssen", wenn die Mutter derjenige Elternteil ist, der in der GKV ist.
Bei verheirateten Elternteilen müssen gemeinsame Kinder dann in die PKV (oder frewillig GKV), wenn das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils niedriger als das des privat versicherten ist und letzterer ein (Brutto-)Einkommen über der jeweils gültigen Jahresentgeltgrenze erzielt (Stand 2020: €62.550,-) (SGB V §10 Abs. 3)
Nur als Ergänzung...
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und letzterer ein (Brutto-)Einkommen über der jeweils gültigen Jahresentgeltgrenze erzielt (Stand 2020: €62.550,-) (SGB V §10 Abs. 3)
Wo man ja idR erst im hD hinkommt.
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BATKFMaui, man wenn Du keine Ahnung hast, lass das Posten doch einfach. Es ganz klare Regeln, unter welchen Bedingungen die Kids in der GKV bleiben dürfen! Auch wenn ein Elternteil privat versichert ist, dürfen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mit dem anderen Elternteil in der GKV familienversichert werden. Außerdem ist es bei einen Beihilfeanspruch von 70% nicht sehr teuer, die Kids zu versichern!!!!!
Vielen Dank für Ihr Angebot, mir "Ahnung" zu verschaffen!
Können Sie uns die bedingungen nennen, unter welchen Kinder und Ehegatten in der GKV verbleiben können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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..wer lesen kann ist im Vorteil... ;D
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BATKFMaui, man wenn Du keine Ahnung hast, lass das Posten doch einfach. Es ganz klare Regeln, unter welchen Bedingungen die Kids in der GKV bleiben dürfen! Auch wenn ein Elternteil privat versichert ist, dürfen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mit dem anderen Elternteil in der GKV familienversichert werden. Außerdem ist es bei einen Beihilfeanspruch von 70% nicht sehr teuer, die Kids zu versichern!!!!!
Vielen Dank für Ihr Angebot, mir "Ahnung" zu verschaffen!
Können Sie uns die bedingungen nennen, unter welchen Kinder und Ehegatten in der GKV verbleiben können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
BATKFMaui, man wenn Du keine Ahnung hast, lass das Posten doch einfach. Es ganz klare Regeln, unter welchen Bedingungen die Kids in der GKV bleiben dürfen! Auch wenn ein Elternteil privat versichert ist, dürfen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mit dem anderen Elternteil in der GKV familienversichert werden. Außerdem ist es bei einen Beihilfeanspruch von 70% nicht sehr teuer, die Kids zu versichern!!!!!
...und solange die Elternteile nicht verheiratet sind, gibt es sogar überhaupt kein Szenario, in dem die Kinder in die PKV "müssen", wenn die Mutter derjenige Elternteil ist, der in der GKV ist.
Bei verheirateten Elternteilen müssen gemeinsame Kinder dann in die PKV (oder frewillig GKV), wenn das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils niedriger als das des privat versicherten ist und letzterer ein (Brutto-)Einkommen über der jeweils gültigen Jahresentgeltgrenze erzielt (Stand 2020: €62.550,-) (SGB V §10 Abs. 3)
Nur als Ergänzung...
:-* :-*
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Kleine Anmerkung zu
... und letzterer ein (Brutto-)Einkommen über der jeweils gültigen Jahresentgeltgrenze erzielt … (SGB V § 10 Abs. 3)
insbesondere zu "(Brutto-)Einkommen". Die gesetzliche Regelung (§ 10 Abs. 3 SGB V) verwendet stattdessen den Begriff "Gesamteinkommen" und was man darunter versteht sagt uns § 16 SGB IV: Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
Bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte sind die Werbungskosten zu berücksichtigen. Die Bruttobezüge sind deshalb mindestens um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.000 €) zu vermindern. Und was man auch nicht unbedingt aus der Regelung herauslesen kann: Der Familienzuschlag bleibt bei dieser Berechnung außer Ansatz (Urteil des BSG vom 29.7.2003 – B 12 KR 16/02 R).
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Der Familienzuschlag bleibt bei dieser Berechnung außer Ansatz (Urteil des BSG vom 29.7.2003 – B 12 KR 16/02 R).
Vielen Dank für die Präzisierung, Frau Schwäbel! :)
Den Teil mit dem Familienzuschlag hatte ich auf einer einschlägigen Webseite auch gesehen, habe ihn aber außen vor gelassen, da ich keine Rechtsgrundlage hierfür finden konnte - dank Ihnen bin ich nun auch in dieser Hinsicht schlauer ;)
@wasdennnun: Fast, aber nicht ganz: A 13 Stufe 6 reicht theoretisch - sogar abzgl. des € 1.000,- AN-Pauschbetrags ;)
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So isses
Noch mal für alle!!! Sowieso man auf Lebenszeit verbeamtet ist, ist die Kombination Beihilfe und PKV für 99% der Beamten die bessere Variante.
Wieso erst bei auf Lebenszeit verbeamtete? ???
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So isses
Noch mal für alle!!! Sowieso man auf Lebenszeit verbeamtet ist, ist die Kombination Beihilfe und PKV für 99% der Beamten die bessere Variante.
Wieso erst bei auf Lebenszeit verbeamtete? ???
weil man eine Lebenszeit nach Kinder hat, auch als Beamter
und weil wenn man nur Anwärter ist und nicht übernommen wird, das ja anders aussieht
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und weil wenn man nur Anwärter ist und nicht übernommen wird, das ja anders aussieht
Ich würde mich auch als Anwärter immer privat versichern. Wenn man nicht übernommen wird, ist man eh wieder pflichtversichert.
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Hallo,
längst nicht alle Anwärterausbildungen resultieren in eine Festeinstellung. In die GKV kommt man auch nur dann zurück, wenn man eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Wenn man aber nach der Anwärterzeit nicht sofort einen Job findet oder einen so gut bezahlten Job findet, das man über der Grenze liegt, dann kommt man auch nicht in die GKV zurück. Die günstigen Anwärtertarife werden maximal ein Jahr nach Ende der Anwärterzeit fortgeführt.
Ich war daher im Referendariat freiwillig (haha) gesetzlich versichert und bin erst in die Private gegangen, als ich auf Probe verbeamtet wurde.
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Ich war daher im Referendariat freiwillig (haha) gesetzlich versichert und bin erst in die Private gegangen, als ich auf Probe verbeamtet wurde.
Und wieso rätst du es nun erst bei Verbeamtung auf Lebenszeit?
Ich hab sofort privat gemacht als Anwärter, und würde es auch jedem raten. In der heutigen Zeit ist es sehr unwahrscheinlich, nicht übernommen und danach nicht bald anderswo Anstellung zu finde.
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Auch die GKV bieten Anwartschaftsversicherungen an. Wer Sorge hat, als Beamter auf Widerruf nicht übernommen zu werden, sollte überlegen, die Kombi GKV-Anwartschaft und PKV (für Anwärter in der Regel sehr günstig) zu wählen. Damit fährt er finanziell vermutlich besser als sich freiwillig gesetzlich zu versichern.
Im Übrigen würde es reichen, für eine kurze Zeit, notfalls einen Tag, einen 450-Euro-Job auszuüben. Schon ist man wieder gesetzlich versichert.
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Hallo eine Anwartschaft in der GKV ist in der Fallkonstellation “ Beamter auf Widerruf “ nicht möglich. Das hat mir seinerzeit zumindest meine GKV mitgeteilt.
Es gibt Bereiche,in denen Anwärter über Bedarf ausgebildet werden. Wir waren beispielsweise 9 Referendare, von denen heute sechs Jahre später nur zwei verbeamtet sind. Ich selbst bin auch nicht bei der ausbildende Behörde verbeamtet sondern bei einer anderen Behörde. Dass es eventuell keine Stellen geben wird, war vor dem Referendariat bekannt. Daher war mir persönlich das Risiko in der PKV zu gehen zu groß.
Unsere Referendariat ist auch in der Privatwirtschaft und im Gutachterbereich gefragt, insofern war es auch für die anderen sieben zumindest mittelfristig ein Gewinn. Wir (auch ich nicht) hatten bloß nicht eine direkte Anschlussbeschäftigung, und mussten ein paar Wochen oder Monate vom Ersparten, Arbeitslosengeld (wenn man darauf überhaupt einen Anspruch hatte) bzw. auf Kosten sonstiger Verwandte leben.
Ich bin bei der Verbeamtung auf Probe in die PKV gegangen. Auch dann hat man keine 100%ige Sicherheit auf Weiterbeschäftigung. Mir war sie aber groß genug. Ich wollte mit meinem Post vom 15.02. auch ausdrücken, dass es abgesehen von Prinzipientreue keine Argumente gibt, in der GKV als Beamter zu verweilen. Man darf natürlich nicht die Öffnungsaktion verpassen, wenn man nicht ganz gesund ist.
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Wie siehts denn mit dem Basistarif aus. Ist jetzt von den Leistungen nicht besser als die GKV aber man müsste sich nur zu 50% versichern und m.W. dürfen bei diesem keine Risikozuschläge von der PKV verlangt werden.
Würde m.E. ca. 350 € KV zzgl. PV kosten.
Ist meist schlechter als GKV da GKV inzwischen "freiwillig" Zusatzleistungen übernehmen (Zahnreinigung)
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Ich wollte mit meinem Post vom 15.02. auch ausdrücken, dass es abgesehen von Prinzipientreue keine Argumente gibt, in der GKV als Beamter zu verweilen. Man darf natürlich nicht die Öffnungsaktion verpassen, wenn man nicht ganz gesund ist.
Die Öffnungsaktion der PKV ist im Ergebnis nichts wert. Es ist eine reine Selbstverpflichtung. Gemerkt hat das ein Kollege, als er verbeamtet worden ist. Mit chronischer Vorerkrankung gab es bei PKVen, die bei dieser Öffnungsaktion (angeblich) mitmachen, nicht einmal Angebote. Schlussendlich ist er bei der Debeka gelandet, die sich an die Selbstverpflichtung gehalten hat.
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Richtig ist, dass nicht alle PKV mitmachen. Aber deshalb nichts wert?
Aktuell (Stand:Februar 2020) nehmen an der Öffnungsaktion folgende Unternehmen teil, darunter auch viele große:
- Allianz
- Barmenia
- Bayerische Beamtenkrankenkasse
- DBV
- Debeka
- DKV
- Hallesche
- HUK-COBURG
- INTER
- Landeskrankenhilfe
- LIGA
- Münchener Verein
- ottonova
- SIGNAL IDUNA
- Süddeutsche
- Union
- Versicherer im Raum der Kirchen
Siehe auch: https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige.pdb.pdf?dl=1
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Der Kollege ist bei der Debeka m. E. gut aufgehoben und die Öffnungaktion auch nicht verpasst. Ich habe mich vorher schlau gemacht wo ich hin will, und bin bei der Debeka gelandet.
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Nicht nur dass der Beihilfeanspruch fur einen selbst auf 70% steigt, für die Kinder hat man ja sogar einen Anspruch i.H.v. 80%. Das waren bei mir ca 30€ pro Kind.
Bei Beamten werden die Vorteile von PKV und GKV ja fast vereint...Was ich nicht verstehe: selbst mit einer nicht-Arbeitenden Ehefrau (Beihilfe 50%) wäre man doch nicht über die 700€ gekommen?
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Doch, wenn man der Nähe der Beitragsbemessungsgrenze ist, dann sind es für einen allein schon Ca. 700 Euro. Vergesst nicht, dann man als Beamter in der GKV 14,x % vom Brutto zahlt!!!
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Ich meine mit der PKV kommt man doch auch mit 700€ (Etwa der GKV Beitrag) hin, selbst wenn man Frau, Kinder und sich selbst versichern muss (50,80 Bzw. 70% Beihilfe)