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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Shoniya am 25.02.2021 12:15

Titel: Kündigungsfrist
Beitrag von: Shoniya am 25.02.2021 12:15
Hallo.
Begonnen habe ich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber im Juli 2015. Mein erster befristeter Vertrag lief bis zum Beginn meiner ersten Elternzeit. Nach meiner Elternzeit wurde ich unbefristet im März 2017 wieder angestellt.
Im Falle einer Kündigung, wäre meine Dienstzugehörigkeit ab 2015 oder 2017 zu rechnen? Bei 2015 wäre die Kündigungsfrist meiner Meinung nach wesentlich länger?!

Danke für eure Hilfe.
Lieben Gruß
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Spid am 25.02.2021 12:22
2015
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Mask am 25.02.2021 19:53
Beschäftigungszeit ist grundsätzlich die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Deine Kündigungsfrist wäre daher drei Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Shoniya am 26.02.2021 08:51
Ich danke euch für die Antworten 👍