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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: nirvana am 25.06.2019 21:22

Titel: Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: nirvana am 25.06.2019 21:22
Hallo,

ich habe ein Vorstellungsgespräch in einem Jobcenter. Es geht um die Stelle eines Fachassistenten im Bereich Leistungsgewährung SGB II.

In der Anzeige stand nichts Außergewöhnliches an Anforderungen. Außer, dass man entweder Grundkenntnisse im SGB II haben sollte oder die Bereitschaft hsben muss, sich diese anzueignen. Sonst mehr oder weniger das übliche.

Aber welche Fragen könnten kommen oder kommen auf jeden Fall, besonders wenn man fachfremd ist? Anhand meines Lebenslaufs ist klar, dass ich (noch) keine Kenntnisse im SGB II habe. Klar, könnte ich es lesen. Aber davon kann ichs auch nicht.

Könnten Fragen kommen bzgl.:

- wie viele AlG II-Empfänger hat D, wie viele unser Kreis/unsere Stadt
- was ist AlG II
- was gehört dazu
- in welchen Bereichen besteht am meisten/am wenigsten Personalbedarf
...

?

Könnten irgendwelche "Psychofragen" kommen, wie z. B. was würden Sie tun

- wenn Sie einen AlG II-Bezieher vor sich sitzen haben und plötzlich kommt ihr Vorgesetzter herein und möchte, dass Sie sofort auf der Stelle ... erledigen
- wenn eine AlG II-Bezieher Ihnen gegenüber laut wird und Sie auch angreifen könnte
- Sie einem AlG II-Bezieher mitteilen müssen, dass der Strom abgestellt werden muss, und die ganze Großfamilie sitzt Ihnen gegenüber bzw. auf dem Flur
- wenn eine Kollegin den stillen Alarm auslöst und Sie der einzige sind, der noch im Hause sind
...
?

Welche Fragen darf, sollte oder muss ich stellen? Sowas, wie z. B.:

- Wann ist das frühestmögliche Eintrittsdatum?
- Wie lange dauert erfahrungsgemäß mind. die Einarbeitung?
- Ab wann frühestens werde ich erfahrungsgemäß alleine arbeiten dürfen, sollen, müssen?
- Wie groß ist das Team?
- Wie ist die Hierarchie?
...
?

Was sollte oder muss ich evtl. noch alles beachten?

Danke Euch.

LG
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Sjuda am 26.06.2019 08:34
(...)
Könnten Fragen kommen bzgl.:

- wie viele AlG II-Empfänger hat D, wie viele unser Kreis/unsere Stadt
- was ist AlG II
- was gehört dazu
- in welchen Bereichen besteht am meisten/am wenigsten Personalbedarf
...

?

Könnten irgendwelche "Psychofragen" kommen, wie z. B. was würden Sie tun

- wenn Sie einen AlG II-Bezieher vor sich sitzen haben und plötzlich kommt ihr Vorgesetzter herein und möchte, dass Sie sofort auf der Stelle ... erledigen
- wenn eine AlG II-Bezieher Ihnen gegenüber laut wird und Sie auch angreifen könnte
- Sie einem AlG II-Bezieher mitteilen müssen, dass der Strom abgestellt werden muss, und die ganze Großfamilie sitzt Ihnen gegenüber bzw. auf dem Flur  ---> Das Gehört nicht zu den Aufgaben des JC.
- wenn eine Kollegin den stillen Alarm auslöst und Sie der einzige sind, der noch im Hause sind
...
?

Welche Fragen darf, sollte oder muss ich stellen? Sowas, wie z. B.:

- Wann ist das frühestmögliche Eintrittsdatum?
- Wie lange dauert erfahrungsgemäß mind. die Einarbeitung?
- Ab wann frühestens werde ich erfahrungsgemäß alleine arbeiten dürfen, sollen, müssen?
- Wie groß ist das Team?
- Wie ist die Hierarchie?
...
(...)


Ja.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Unknown am 26.06.2019 08:42
Ich kann dich beruhigen, in den überwiegenden Fällen, haben selbst die Mitarbeiter von Verwaltung- oder Sozialrecht keine Ahnung. Ich glaube ca. 40 Prozent der Klagen  gegen VAs sind erfolgreich. Mir ist bisher noch keine komplett rechtmässige EGV unter die Augen gekommen. Würde sich jeder Leistungsempfänger wehren, würde meiner Meinung nach das gesamte System zusammenbrechen, aber leider tun es nur sehr sehr wenige.
Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen, überlege es dir gut, ob du ins Jobcenter gehen willst. Das einzige was zählt sind Zahlen von oben und die eigentliche Aufgabe, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen wird sekundär. Es werden sinnlose Maßnahmen verteilt, weil der Leistungsempfänger dann aus der Statistik fällt usw. Die Sinnlosigkeiten könnte man ewig fortsetzen.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Coco4K am 26.06.2019 08:45
Ich kann dich beruhigen, in den überwiegenden Fällen, haben selbst die Mitarbeiter von Verwaltung- oder Sozialrecht keine Ahnung. Ich glaube ca. 40 Prozent der Klagen  gegen VAs sind erfolgreich. Mir ist bisher noch keine komplett rechtmässige EGV unter die Augen gekommen. Würde sich jeder Leistungsempfänger wehren, würde meiner Meinung nach das gesamte System zusammenbrechen, aber leider tun es nur sehr sehr wenige.
Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen, überlege es dir gut, ob du ins Jobcenter gehen willst. Das einzige was zählt sind Zahlen von oben und die eigentliche Aufgabe, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen wird sekundär. Es werden sinnlose Maßnahmen verteilt, weil der Leistungsempfänger dann aus der Statistik fällt usw. Die Sinnlosigkeiten könnte man ewig fortsetzen.

In dieser naiven Pauschalität einfach nur falsch.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Sjuda am 26.06.2019 08:57
Ich kann dich beruhigen, in den überwiegenden Fällen, haben selbst die Mitarbeiter von Verwaltung- oder Sozialrecht keine Ahnung. Ich glaube ca. 40 Prozent der Klagen  gegen VAs sind erfolgreich. Mir ist bisher noch keine komplett rechtmässige EGV unter die Augen gekommen. Würde sich jeder Leistungsempfänger wehren, würde meiner Meinung nach das gesamte System zusammenbrechen, aber leider tun es nur sehr sehr wenige.
Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen, überlege es dir gut, ob du ins Jobcenter gehen willst. Das einzige was zählt sind Zahlen von oben und die eigentliche Aufgabe, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen wird sekundär. Es werden sinnlose Maßnahmen verteilt, weil der Leistungsempfänger dann aus der Statistik fällt usw. Die Sinnlosigkeiten könnte man ewig fortsetzen.

Die Mitarbeiter in den JC haben überwiegend eine rechtliche Ausbildung oder ein Studium. Was dich zu der Behauptung führt, die Mehrzahl aller Mitarbeiter hätte keine Ahnung, würde mich interessieren.
Noch keine rechtmäßige EGV gesehen? Da ist natürlich der Schluss zwangsläufig, dass alle EGV rechtswidrig sind.
Menschen in Arbeit bringen ist sekundär? Sinnlose Maßnahmen? Man sollte nicht unerwähnt lassen, dass sich der Kundenbestand verfestigt. Der Anteil an Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehern ist hoch. Die Menschen ohne Arbeit, die noch vom ALG II abhängig sind, haben oft multiple Vermittlungshemmnisse, die eine Einmündung in den ersten Arbeitsmarkt erschweren oder fast unmöglich machen. In diesen Fällen ist die Priorität nicht die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, sondern Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt, z.B. durch bestimmte Maßnahmen.

Insgesamt ein substanzloser Frustpost, von dem man sich nicht beeinflussen lassen sollte.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Unknown am 26.06.2019 09:14
Die Mitarbeiter in den JC haben überwiegend eine rechtliche Ausbildung oder ein Studium. Was dich zu der Behauptung führt, die Mehrzahl aller Mitarbeiter hätte keine Ahnung, würde mich interessieren.
Schauen wir doch einfach mal bei Tacheles vorbei und fragen nach ein paar Beispielen. Es ist doch kein Geheimnis, dass es nur um Zahlen geht und alle Arbeitsverträge befristet sind. Eine Maßnahme dient doch primär nur dazu, dass der Leistungsempfänger aus der Statistik verschwindet und danach wird geguckt, ob sie evtl. sinnvoll ist. War das, was Inge Hannemann erzählt hat, alles gelogen?
Warum werden oftmals in einer EGV nur die rechtlichen Pflichten der Behörde erwähnt und selten so konkretisiert, wie es das Sozialrecht fordert? Aber de Leistungsempfängern werden viele Pflichten aufgedrückt.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Coco4K am 26.06.2019 10:02
Die Mitarbeiter in den JC haben überwiegend eine rechtliche Ausbildung oder ein Studium. Was dich zu der Behauptung führt, die Mehrzahl aller Mitarbeiter hätte keine Ahnung, würde mich interessieren.
Schauen wir doch einfach mal bei Tacheles vorbei und fragen nach ein paar Beispielen. Es ist doch kein Geheimnis, dass es nur um Zahlen geht und alle Arbeitsverträge befristet sind. Eine Maßnahme dient doch primär nur dazu, dass der Leistungsempfänger aus der Statistik verschwindet und danach wird geguckt, ob sie evtl. sinnvoll ist. War das, was Inge Hannemann erzählt hat, alles gelogen?
Warum werden oftmals in einer EGV nur die rechtlichen Pflichten der Behörde erwähnt und selten so konkretisiert, wie es das Sozialrecht fordert? Aber de Leistungsempfängern werden viele Pflichten aufgedrückt.

Erstens wiederholst Du deine stumpfsinnigen Aussagen, zweitens hast Du deine trolligen Behauptungen noch immer nicht objektiv belegt. Wenn Dir das nicht möglich sein sollte, dann verschwinde doch einfach aus diesem Thread und lass' Dich bei Tacheles aus... ;)
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Kat am 26.06.2019 10:54

Die Mitarbeiter in den JC haben überwiegend eine rechtliche Ausbildung oder ein Studium. Was dich zu der Behauptung führt, die Mehrzahl aller Mitarbeiter hätte keine Ahnung, würde mich interessieren.


Das stimmt leider nicht, zumindest nicht bei den Angestellten der BA. Die BA stellt jeden ein, der nicht bei 3 auf dem Baum ist. Da sind dann auch schonmal Geologen, Friseure und in der DDR studierte Ingenieure dabei, die von Recht mal so gar keine Ahnung haben.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: was_guckst_du am 26.06.2019 12:19
...aber die wissen zumindest, wie sich die Antragsteller fühlen... ;)
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Unknown am 26.06.2019 12:41
Wenn ich mir die Statistik so anschaue:
Zitat
Widersprüche von Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2018 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu waren 40 Prozent der Klagen von Hartz-IV-Beziehern (teilweise) erfolgreich, darunter 8,5 Prozent mittels eines Gerichtsurteils oder eines Beschlusses.
Quelle: http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-hohe-erfolgsquoten-bei-widerspruechen-und-klagen-2 (http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-hohe-erfolgsquoten-bei-widerspruechen-und-klagen-2)
In dieser Statistik sind noch nicht mal die Klagen und Widersprüche der Optionskommunen enthalten.

Ich finde es sehr viel, dass 4 von 10 Klagen (teilweise) erfolgreich sind. Keine zivile Firma könnte es sich leisten soviele Klagen zu verlieren. Mir stellt sich jetzt die Frage: Warum ist das so?

Wenn die Mitarbeiter
[...] überwiegend eine rechtliche Ausbildung oder ein Studium
absolviert haben, warum wird in vier von zehn Fällen für den Leistungsempfänger entschieden? Da muss doch die Behörde im Umkehrschluss vier falsche Bescheide versendet haben. Aus meiner Sicht ist so eine hohe Fehlerquote ein absolut Armutszeugnis.

Erstens wiederholst Du deine stumpfsinnigen Aussagen, zweitens hast Du deine trolligen Behauptungen noch immer nicht objektiv belegt. Wenn Dir das nicht möglich sein sollte, dann verschwinde doch einfach aus diesem Thread und lass' Dich bei Tacheles aus... ;)
Vielleicht reicht das ja als Beweis meiner trolligen Behauptungen.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Spid am 26.06.2019 12:45
Jedem halbwegs verständigen Menschen sollte klar sein, daß sich aus den Ausführungen keinerlei Rückschlüsse auf die Fehlerquote ziehen lassen.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: was_guckst_du am 26.06.2019 12:47
...das muss aber nicht unbedingt eine JobCenter spezifische Quote sein...kann durchaus sein, dass auch in anderen Bereichen der Verwaltung, wo "besser ausgebildete" Spezialisten die VA´s erlassen, die Quote nur deswegen besser ist, weil hier ein Teil derjenigen, die vor Gericht wahrscheinlich obsiegen würden, aufgrund des Kostenrisikos erst gar nicht klagen...

...das Klientel im Jobcenter ist klagewilliger, weil das Sozialgerichtsverfahren kostenlos ist...
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Coco4K am 26.06.2019 12:50
Wenn ich mir die Statistik so anschaue:
Zitat
Widersprüche von Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2018 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu waren 40 Prozent der Klagen von Hartz-IV-Beziehern (teilweise) erfolgreich, darunter 8,5 Prozent mittels eines Gerichtsurteils oder eines Beschlusses.
Quelle: http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-hohe-erfolgsquoten-bei-widerspruechen-und-klagen-2 (http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-hohe-erfolgsquoten-bei-widerspruechen-und-klagen-2)
In dieser Statistik sind noch nicht mal die Klagen und Widersprüche der Optionskommunen enthalten.

Ich finde es sehr viel, dass 4 von 10 Klagen (teilweise) erfolgreich sind. Keine zivile Firma könnte es sich leisten soviele Klagen zu verlieren. Mir stellt sich jetzt die Frage: Warum ist das so?

Wenn die Mitarbeiter
[...] überwiegend eine rechtliche Ausbildung oder ein Studium
absolviert haben, warum wird in vier von zehn Fällen für den Leistungsempfänger entschieden? Da muss doch die Behörde im Umkehrschluss vier falsche Bescheide versendet haben. Aus meiner Sicht ist so eine hohe Fehlerquote ein absolut Armutszeugnis.

Erstens wiederholst Du deine stumpfsinnigen Aussagen, zweitens hast Du deine trolligen Behauptungen noch immer nicht objektiv belegt. Wenn Dir das nicht möglich sein sollte, dann verschwinde doch einfach aus diesem Thread und lass' Dich bei Tacheles aus... ;)
Vielleicht reicht das ja als Beweis meiner trolligen Behauptungen.

:D :D :D
Kommst hier mit "O-Ton Arbeitsmarkt...die alternative Berichterstattung an" und wirfst irgendwelche suspekten Statistiken um Dich... Weiterhin belegen vier aus zehn erfolgreichen Klagen nicht den Bildungsstand der Jobcenter-Mitarbeitenden. Bist Du ein Troll oder hast Du tatsächlich mal Erfahrungen in einem Jobcenter gesammelt? Wenn "hinter dem Schreibtisch", dann ahnt mir böses, würde im Umkehrschluss aber für Deine Behauptung sprechen, dass dort "keine Ahnung [...]" vorhanden ist :D

Edit: Bin aus dem Thema jetzt raus!
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Sjuda am 26.06.2019 12:53
Wenn ich mir die Statistik so anschaue:
Zitat
Widersprüche von Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2018 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu waren 40 Prozent der Klagen von Hartz-IV-Beziehern (teilweise) erfolgreich, darunter 8,5 Prozent mittels eines Gerichtsurteils oder eines Beschlusses.
Quelle: http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-hohe-erfolgsquoten-bei-widerspruechen-und-klagen-2 (http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-hohe-erfolgsquoten-bei-widerspruechen-und-klagen-2)
In dieser Statistik sind noch nicht mal die Klagen und Widersprüche der Optionskommunen enthalten.

Ich finde es sehr viel, dass 4 von 10 Klagen (teilweise) erfolgreich sind. Keine zivile Firma könnte es sich leisten soviele Klagen zu verlieren. Mir stellt sich jetzt die Frage: Warum ist das so?

Wenn die Mitarbeiter
[...] überwiegend eine rechtliche Ausbildung oder ein Studium
absolviert haben, warum wird in vier von zehn Fällen für den Leistungsempfänger entschieden? Da muss doch die Behörde im Umkehrschluss vier falsche Bescheide versendet haben. Aus meiner Sicht ist so eine hohe Fehlerquote ein absolut Armutszeugnis.

Erstens wiederholst Du deine stumpfsinnigen Aussagen, zweitens hast Du deine trolligen Behauptungen noch immer nicht objektiv belegt. Wenn Dir das nicht möglich sein sollte, dann verschwinde doch einfach aus diesem Thread und lass' Dich bei Tacheles aus... ;)
Vielleicht reicht das ja als Beweis meiner trolligen Behauptungen.


Nein, es zeigt lediglich, dass du dich nicht auskennst.

Wenn man die Statistiken zum Erfolg von Rechtsbehelfen heranzieht, dann muss man genauer differenzieren.
Gibt es Häufungen bei den Sachgebieten (also Klage- oder WS-Gegenstand, z.B. KdU, Anrechnung von Einkommen etc.)? KdU beispielsweise ist ein sehr komplexes Themengebiet, bei dem die Bearbeiter im JC es oft gar nicht richtig machen können. Was sind eigentlich die Stattgabegründe? Fehlerhafte Rechtsanwendung ist den Bearbeitern zuzurechnen, ein neuer Sachvortrag und/oder nachgereichte Unterlagen hingegen nicht.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Infa am 26.06.2019 12:55
Mit den Fragen bist du schon ganz gut aufgestellt. Ich würde mir noch die Struktur der Behörde ganz genau angucken und lernen wie diese aufgeteilt ist. Wichtig sind mMn die Standorte und die jeweiligen Teams.


Was Widersprüche und Klagen angeht kann ich nur sagen, dass die Richter vor den Sozialgerichten auch mehr in die Richtung des Hilfebedürftigen entscheiden. Unsere Klagequote liegt im Schnitt bei über 70% volle Zurückweisung.


Grüße aus der Rechtsstelle SGB II
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Unknown am 26.06.2019 12:56
...das Klientel im Jobcenter ist klagewilliger, weil das Sozialgerichtsverfahren kostenlos ist...
Aber gerade dann, sollte man sich doch als Behörde so unangreifbar machen wie möglich und versuchen rechtmäßige Bescheide auszustellen, die einer richterlichen Überprüfung standhalten.

Weiterhin belegen vier aus zehn erfolgreichen Klagen nicht den Bildungsstand der Jobcenter-Mitarbeitenden. Bist Du ein Troll oder hast Du tatsächlich mal Erfahrungen in einem Jobcenter gesammelt? Wenn "hinter dem Schreibtisch", dann ahnt mir böses, würde im Umkehrschluss aber für Deine Behauptung sprechen, dass dort "keine Ahnung [...]" vorhanden ist :D
Ich habe reichhaltige Erfahrungen mit JC gemacht.

Edit: Bin aus dem Thema jetzt raus!
Dasselbe Muster als wenn direkt ein VA für eine EGV erlassen wird, weil keine Verhandlung geduldet wird.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Coco4K am 26.06.2019 13:04
Weiterhin belegen vier aus zehn erfolgreichen Klagen nicht den Bildungsstand der Jobcenter-Mitarbeitenden. Bist Du ein Troll oder hast Du tatsächlich mal Erfahrungen in einem Jobcenter gesammelt? Wenn "hinter dem Schreibtisch", dann ahnt mir böses, würde im Umkehrschluss aber für Deine Behauptung sprechen, dass dort "keine Ahnung [...]" vorhanden ist :D
Ich habe reichhaltige Erfahrungen mit JC gemacht.

Das glaube ich Dir sofort... :D

Jetzt aber... ;)
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Sjuda am 26.06.2019 13:08
Aber gerade dann, sollte man sich doch als Behörde so unangreifbar machen wie möglich und versuchen rechtmäßige Bescheide auszustellen, die einer richterlichen Überprüfung standhalten.

Wer sagt denn, dass das nicht Anspruch der Mitarbeiter ist? Kannst du belegen, dass man es nicht versucht? Und selbst wenn dir Fälle bekannt wären: ließe das pauschale Rückschlüsse auf alle JC-MA zu?

Zitat
Dasselbe Muster als wenn direkt ein VA für eine EGV erlassen wird, weil keine Verhandlung geduldet wird.

Das wird wahrscheinlich tatsächlich vereinzelt vorkommen. Kannst du belegen, dass es sich hierbei um ein systematisches Problem handelt?
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Organisator am 26.06.2019 13:21
Mit den Fragen bist du schon ganz gut aufgestellt. Ich würde mir noch die Struktur der Behörde ganz genau angucken und lernen wie diese aufgeteilt ist. Wichtig sind mMn die Standorte und die jeweiligen Teams.

Solche und so ähnliche Fragen habe ich auch schon im Vorstellungsgespräch gehabt. Mein Tipp - Lauf, solange du noch kannst.

Ganz ehrlich - wer im Vorstellungsgespräch das Organigramm abfragt, hat auch sonst komische Vorstellungen von dem potentiellen neuen Mitarbeiter  :o
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Unknown am 26.06.2019 14:15
Wer sagt denn, dass das nicht Anspruch der Mitarbeiter ist? Kannst du belegen, dass man es nicht versucht? Und selbst wenn dir Fälle bekannt wären: ließe das pauschale Rückschlüsse auf alle JC-MA zu?
Ich kann nur über die SB berichten mit denen ich zu tun hatte. Über die Jahre waren es sehr viele. Es gab natürlich Unterschiede, die wenigstens hatten Ahnung von Verwaltungs- und Sozialrecht und kannten noch nicht mal die wesentlichen Merkmale eines VAs.

Das wird wahrscheinlich tatsächlich vereinzelt vorkommen. Kannst du belegen, dass es sich hierbei um ein systematisches Problem handelt?
Ich habe es als Beistand viele Male bei dutzenden SBs in mehreren JC erlebt. Meistens war der einzige Weg, Recht zu bekommen, nur das Sozialgericht. Vielfach wollte man mich als Beistand aus dem Büro schmeißen, damit der SB mit dem Leistungsempfänger alleine reden kann. Da half oftmals nur der Gang zum Teamleiter oder zum Geschäftsführer. Da frage ich mich wiederum. Kennt der SB den Paragraph für einen Beistand nicht oder hat er was zu verbergen?
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Sjuda am 26.06.2019 14:35
Ich kann nur über die SB berichten mit denen ich zu tun hatte. Über die Jahre waren es sehr viele. Es gab natürlich Unterschiede, die wenigstens hatten Ahnung von Verwaltungs- und Sozialrecht und kannten noch nicht mal die wesentlichen Merkmale eines VAs.

Ich kenne keinen MA, der irgendeinem Dahergelaufenen, der meint, alles besser zu wissen, wie ein kleines Schulkind beim Gedichtaufsagen die Merkmale eines VA runterbeten würde.

Was genau qualifiziert dich eigentlich fachlich als Beistand? Hast du einen Abschluss (Ausbildung/Studium) auf dem Gebiet Verwaltung oder Recht?
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Unknown am 26.06.2019 14:44
Ich kenne keinen MA, der irgendeinem Dahergelaufenen, der meint, alles besser zu wissen, wie ein kleines Schulkind beim Gedichtaufsagen die Merkmale eines VA runterbeten würde.
Tja bis zu 40% wissen es wohl besser...

Was genau qualifiziert dich eigentlich fachlich als Beistand? Hast du einen Abschluss (Ausbildung/Studium) auf dem Gebiet Verwaltung oder Recht?

Zitat
§ 13 SGB X Bevollmächtigte und Beistände
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Das qualifiziert einem zu einem Beistand. Dabei spielt die Ausbildung eines Beistands überhaupt keine Rolle. Der Absatz fünf wird selbstverständlich eingehalten, so dass keine Rechtsdienstleistungen erbracht werden.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: was_guckst_du am 26.06.2019 14:54
...also "Händchenhalten" bis "Aufplustern" :D
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Sjuda am 26.06.2019 14:59

Was genau qualifiziert dich eigentlich fachlich als Beistand? Hast du einen Abschluss (Ausbildung/Studium) auf dem Gebiet Verwaltung oder Recht?

Zitat
§ 13 SGB X Bevollmächtigte und Beistände
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Das qualifiziert einem zu einem Beistand. Dabei spielt die Ausbildung eines Beistands überhaupt keine Rolle. Der Absatz fünf wird selbstverständlich eingehalten, so dass keine Rechtsdienstleistungen erbracht werden.

Ich wollte nicht die Rechtsgrundlage ergoogelt haben, die Regelungen zum Beistand enthält (übrigens auch die Voraussetzungen zur Zurückweisung). Ich habe ganz konkret nach deiner fachlichen Qualifikation gefragt.
Wenn du Leuten beistehst oder es in der Vergangenheit getan hast, solltest du dich auskennen.
Ein Indiz für Breite und Tiefe der Kenntnisse ist i.d.R. ein entsprechender Berufsabschluss.

Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Laemat am 27.06.2019 07:24
er ist wahrscheinlich nur unangenehm und laut :)

Manchmal reicht das aber um seinen Klienten zu unterstützen....
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Fragmon am 27.06.2019 08:56
Ganz ehrlich - wer im Vorstellungsgespräch das Organigramm abfragt, hat auch sonst komische Vorstellungen von dem potentiellen neuen Mitarbeiter  :o

Ich finde das durchaus legitim. Das gehört für mich zur Motivation. Wenn es jemand nicht schafft, sich das Organigramm wenigstens einmal kurz anzuschauen, der zeigt schon, wie sehr ihm diese Stelle am Herzen liegt. Sobald ich in einem Gespräch den Begriff Unternehmen höre, frage ich dann schon nach. Ich gehe davon aus, dass jeder Unternehmer das gleiche bezüglich seines Unternehmens fragt. Dadurch der öffentliche Dienst wenig betriebswirtschaftliche Kennzahlen hat, muss man andere fragen wählen.
Ich erwarte natürlich nicht, dass komplette Organigramm, aber wenigstens einen groben Überblick über die Aufgaben und den Chef der Behörde. Das ist ja nun die Person, die einem den Av anbieten wird (je nach Delegation abweichend).
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Laemat am 27.06.2019 09:50
ich hab es selber sogar schon anders herum gemacht, da ich kein Organigramm finden konnte habe ich gefragt wie mein zukünftiger Sachbereich aufgebaut ist.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Kat am 27.06.2019 10:35

Ich habe es als Beistand viele Male bei dutzenden SBs in mehreren JC erlebt. Meistens war der einzige Weg, Recht zu bekommen, nur das Sozialgericht. Vielfach wollte man mich als Beistand aus dem Büro schmeißen, damit der SB mit dem Leistungsempfänger alleine reden kann. Da half oftmals nur der Gang zum Teamleiter oder zum Geschäftsführer. Da frage ich mich wiederum. Kennt der SB den Paragraph für einen Beistand nicht oder hat er was zu verbergen?
[/quote]

Komisch, aus meiner zeit beim Jobcenter habe ich ganz andere Erfahrung gemacht. Die Begleitung (ob das immer ein Beistand war keine Ahnung, habe ich nicht gefragt) war immer weniger emotionsgeladen und man konnte oft ruhiger und sachlicher mit der Begleitung sprechen als mit einem aufgebrachten aggressiven Kunden.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Organisator am 27.06.2019 11:24
Ich finde das durchaus legitim. Das gehört für mich zur Motivation. Wenn es jemand nicht schafft, sich das Organigramm wenigstens einmal kurz anzuschauen, der zeigt schon, wie sehr ihm diese Stelle am Herzen liegt. Sobald ich in einem Gespräch den Begriff Unternehmen höre, frage ich dann schon nach. Ich gehe davon aus, dass jeder Unternehmer das gleiche bezüglich seines Unternehmens fragt. Dadurch der öffentliche Dienst wenig betriebswirtschaftliche Kennzahlen hat, muss man andere fragen wählen.
Ich erwarte natürlich nicht, dass komplette Organigramm, aber wenigstens einen groben Überblick über die Aufgaben und den Chef der Behörde. Das ist ja nun die Person, die einem den Av anbieten wird (je nach Delegation abweichend).

Legitim finde ich das auch, z.B. bei Berufseinsteigern. In meinem konkreten Fall suchte man erfahrene Mitarbeiter. Statt über das konkrete Arbeitsfeld zu sprechen (was sind so meine Vorstellungen, wie würde ich bestimmte Aufgaben anpacken) wurde tatsächlich allgemeines Wissen abgefragt. Abgefragt!
Sicher sollte man den Laden etwas kennen und insbesondere auch, was so die wichtigsten Aufgaben und Ziele sind, aber das Abfragen von Wissen sagt nichts über die fachliche Qualifikation aus.

Von daher würde ich mich, wie vom TE genannt, eher auf Fachfragen vorbereiten. Wenns tatsächlich auf Wissensabfrage hinausläuft, wäre es eh nicht der richtige AG für mich.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Fragmon am 27.06.2019 12:15
Ich finde das durchaus legitim. Das gehört für mich zur Motivation. Wenn es jemand nicht schafft, sich das Organigramm wenigstens einmal kurz anzuschauen, der zeigt schon, wie sehr ihm diese Stelle am Herzen liegt. Sobald ich in einem Gespräch den Begriff Unternehmen höre, frage ich dann schon nach. Ich gehe davon aus, dass jeder Unternehmer das gleiche bezüglich seines Unternehmens fragt. Dadurch der öffentliche Dienst wenig betriebswirtschaftliche Kennzahlen hat, muss man andere fragen wählen.
Ich erwarte natürlich nicht, dass komplette Organigramm, aber wenigstens einen groben Überblick über die Aufgaben und den Chef der Behörde. Das ist ja nun die Person, die einem den Av anbieten wird (je nach Delegation abweichend).

Legitim finde ich das auch, z.B. bei Berufseinsteigern. In meinem konkreten Fall suchte man erfahrene Mitarbeiter. Statt über das konkrete Arbeitsfeld zu sprechen (was sind so meine Vorstellungen, wie würde ich bestimmte Aufgaben anpacken) wurde tatsächlich allgemeines Wissen abgefragt. Abgefragt!
Sicher sollte man den Laden etwas kennen und insbesondere auch, was so die wichtigsten Aufgaben und Ziele sind, aber das Abfragen von Wissen sagt nichts über die fachliche Qualifikation aus.

Von daher würde ich mich, wie vom TE genannt, eher auf Fachfragen vorbereiten. Wenns tatsächlich auf Wissensabfrage hinausläuft, wäre es eh nicht der richtige AG für mich.

Reflektierende Fragen sind relativ schwierig, da man diese sehr gut üben kann und eventuell was vollkommen anderes geantwortet wird, als die Person im realen reagiert. Besser sind da Rollenspiele bzw. Diskussionen. Aus der Erfahrung liegen da Welten zwischen Selbstreflektion und der Interaktion in Echtzeit. Wissensfragen sind daher nicht schlecht, da man daraus sehr gut erkennen kann, wie der Bewerber mit Lücken umgeht. Kann er sich das Wissen mit Hilfestellung erschließen bzw. Abstrahieren.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Unknown am 28.06.2019 08:45
Ich habe ganz konkret nach deiner fachlichen Qualifikation gefragt.
Wenn du Leuten beistehst oder es in der Vergangenheit getan hast, solltest du dich auskennen.
Ja ich kenne mich aus und leider meistens besser als die SBs. Leider gibt es unzählige Beispiele, indem von den SBs das Recht mit Füßen getreten wurde und nur das Sozialgericht demjenigen verhalt sein Recht zu bekommen.

Ein Indiz für Breite und Tiefe der Kenntnisse ist i.d.R. ein entsprechender Berufsabschluss.
Warum ist die Qualifikation für dich so wichtig? Die hat einem SB doch gar nicht zu interessieren oder hast du eine Rechtsgrundlage, dass der Beistand seine Qualifikation nachweisen muss?
Ich bin in diesem Bereich ausgebildet.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: was_guckst_du am 28.06.2019 09:02
Warum ist die Qualifikation für dich so wichtig? Die hat einem SB doch gar nicht zu interessieren oder hast du eine Rechtsgrundlage, dass der Beistand seine Qualifikation nachweisen muss?
Ich bin in diesem Bereich ausgebildet.

...und warum machst du so ein Geheimnis aus dem Bereich, in dem du ausgebildet bist und der dich nach deiner Einschätzung besser qualifiziert als die meisten SB´s im JobCenter??...  ::)
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Spid am 28.06.2019 09:10
Du interagierst hier aber nicht mit SBs, zumindest nicht in ihrer Eigenschaft als SB, sondern mit Forenteilnehmern, die einschätzen möchten, ob sie sich inhaltlich mit dem Schreihals auseinandersetzen möchten oder nicht - sofern sie diese Entscheidung aufgrund der Qualität der bisherigen Einlassungen nicht bereits abschließend getroffen haben.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: was_guckst_du am 28.06.2019 09:59
...wahrscheinlich ist er der stellvertretende Schriftführer aus dem "Verein zur Unterstützung von Hartz 4 Empfängern bei Behördengängen" in Kleinsindelfingen und ist dort weit über die Ortsgrenze hinaus für sein mitunter auffälliges Verhalten bekannt... ;D ;D ;D
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Unknown am 28.06.2019 10:00
...wahrscheinlich ist er der stellvertretende Schriftführer aus dem "Verein zur Unterstützung von Hartz 4 Empfängern bei Behördengängen" in Kleinsindelfingen und ist dort weit über die Ortsgrenze für sein mitunter auffälliges Verhalten bekannt... ;D ;D ;D
Wer weiß, wer weiß...
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Finanzer am 28.06.2019 10:40
Ob mich das KSK auch nimmt? Ich bin in dem Bereich ausgebildet, ich spiele Counterstrike :-)
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Dude23 am 28.06.2019 10:44
Ich bin in diesem Bereich ausgebildet.

Vermutlich YT-Universität.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: was_guckst_du am 28.06.2019 10:50
...ich bin mir ziemlich sicher, dass er (altersbedingt) mit YT nichts anfangen kann...

...also hier die Übersetzung: Selbststudium mit Hilfe von YouTube Videos...
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: FGL am 28.06.2019 13:39
Ich finde es sehr viel, dass 4 von 10 Klagen (teilweise) erfolgreich sind. Keine zivile Firma könnte es sich leisten soviele Klagen zu verlieren. Mir stellt sich jetzt die Frage: Warum ist das so?
Finde ich nicht sonderlich viel. Zum einen unterscheidet die Statistik nicht, in welchem Grad eine Klage erfolgreich ist. Ein Vergleich, auf den das Gericht ja zu jeder Zeit hinwirken soll, zählt genauso als Erfolg wie eine 100%ige Stattgabe.

Zum andere muss man sich die Materie angucken, um die es geht. In den meisten anderen Bereichen des öffentlichen Rechts ist viel mit Ermessen zu arbeiten. Selbst in der Sozialhilfe (SGB XII) ist die Ausgestaltet der Leistungen viel mit Ermessensausübung verbunden. Der verwaltungsseitige Vorteil von Ermessen ist, dass es gerichtlich nur auf Ermessensfehler überprüft werden kann. Im SGB II reden wir aber fast vollständig von unbestimmten Rechtsbegriffen, die der vollständigen gerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegen. Ich nehme mal als Beispiel Sanktionen. Von der mir bekannten Rechtsprechung zum Thema Sanktionen befasst sich der größte Teil damit, ob die Rechtsfolgenbelehrung individuell und konkret genug ist. Etwas, was unterschiedlich beurteilt werden kann, je nach dem an welche Kammer man gerät. Das SG Berlin hat schon einmal eine Sanktion aufgehoben, weil ich der Rechtsfolgenbelehrung zu wenige Absätze enthalten waren.

Noch ein Thema: Kosten der Unterkunft. Ein Thema, das in eigentlich jedem Fall aktuell ist. Der Höhe begrenzt das Gesetz die zu übernehmenden Aufwendungen wie folgt: Angemessen. Fragt man zehn Leute danach, was "angemessen" ist, bekommt man zehn verschiedene Antworten. Nicht nur das, RiBSG Knickrehm hat es auch noch geschafft, diesen unbestimmten Rechtsbegriff mit einem halben Dutzend weiteren unbestimmten Rechtsbegriffen zu definieren. Kein Wunder, dass m.W.n. bislang nur die Mietobergrenzen der Städte München und Essen vor dem BSG Bestand hatten. Zumal das BSG selbst es sich einfach macht und bei "Erkenntnisausfall" die Werte der Wohngeldtabelle + 10% Sicherheitsaufschlag anwendet. Als Sozialamtsleiter würde ich ebenfalls die Wohntabelle + 10% nutzen und dem BSG mit seiner Ansicht zur Pflicht der Kommunen, ein "schlüssiges Konzept" aufzustellen, im Übrigen sagen es könne mich mal kreuzweise.

Zu guter Letzt kommt für mich als Praktiker auch ein letzter Punkt hinzu: Die Rechnungsprüfung. Als Budgetverantwortlicher möchte ich mir nicht nachsagen lassen, ich würde meine Mittel verschleudern. § 31 SGB I ist da insoweit eindeutig: Geleistet werden darf nur, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Ist das strittig, dann lehne ich im Zweifel ab. Leiste ich einfach, dann kann mir dann in einer Rechnungsprüfung auf die Füße fallen. Verurteilt mich das SG zur Leistung, dann kann mir seitens der Aufsicht nicht entgegengehalten werden, ich würde ohne Rechtsgrundlage Gelder auszahlen.

Also angesichts der Unkonkretheit der Gesetze, deren Ausführung des Jobcentern anvertraut ist, finde ich 40% (Teil-)Erfolgsquote nicht viel.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Spid am 28.06.2019 13:51
Die Zahl der erhobenen Klagen ist ohnehin nicht die richtige Bezugsgröße, um die Bearbeitungsqualität durch die Jobcenter zu messen. Vielmehr sind die (teilweise) erfolgreichen Klagen ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Bescheide zu setzen.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: inter omnes am 29.06.2019 12:46
Die Zahl der erhobenen Klagen ist ohnehin nicht die richtige Bezugsgröße, um die Bearbeitungsqualität durch die Jobcenter zu messen. Vielmehr sind die (teilweise) erfolgreichen Klagen ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Bescheide zu setzen.

Dieses Ergebnis wäre dann aber auch noch um die Dunkelziffer der rechtswidrigen Bescheide, gegen die kein Rechtsbehelf eingelegt wird zu bereinigen, was eine seriöse Aussage über die tatsächliche Bearbeitungsqualität faktisch unmöglich macht.
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: was_guckst_du am 29.06.2019 17:06
...ach, was soll's....Fragen wir doch einfach mal unseren "Beistand"....der ist doch in diesem Bereich bestimmt auch ausgebildet... ;D
Titel: Antw:Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?
Beitrag von: Laemat am 01.07.2019 11:12
was sind denn SBs? Sachbearbeiters?