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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: adamb am 06.04.2021 08:24

Titel: Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: adamb am 06.04.2021 08:24
Hallo,

weiß jemand, wieso man 2 Jahre warten muß, bis man den Test für den gtD wiederholen kann.
Frage für jemanden anderen.

In meinen Augen macht das doch keinen Sinn, das man 2 Jahre warten muß.
Wieso kann man sich bei der nächsten Bewerbungsrunde neu bewerben?

Problem war beim zweiten Test. Da wurden nur Fragen bzgl. Beamterecht gefragt.
Weil gerade Abiturprüfungen stattfinden konnte man sich nicht wirklich darauf
vorbereiten. Es wurde sich nur auf technische Fragen vorbereitet die bei der Bw vorkommen.
Als ich die Tests hatte kamen fast nur technische Fragen vor.

Versteh das echt nicht.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: clarion am 06.04.2021 09:59
Wieso sollte, wenn jemand im AC durchgefallen ist, jetzt ein paar Wochen später plötzlich geeigent sein?

Es ist vielleicht schmerzhaft, für nicht geeignet befunden worden zu sein, aber Du wirst bestimmt glücklicher, wenn Du Dich jetzt umorientierst und einen anderen Beruf (oder Berufung) findest.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: Asperatus am 06.04.2021 17:09
Mir ist keine Vorschrift bekannt, die die Bewerbung bei einer nächsten Ausschreibung für die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst verbietet. Grundsätzlich müsste die Einstellungsbehörde die Bewerbungsunterlagen vernichten, wenn es nicht zu einer Einstellung gekommen ist. Daher dürfte auch nicht mehr nachgehalten werden können, ob man sich schon einmal erfolglos beworben hat.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: 2strong am 06.04.2021 17:20
Eine "Sperre" von sechs bzw. zwölf Monaten ist mir aus mehreren Häusern bekannt. Inwiefern sich das mit den von Asperatus zu Recht erwähnten Aufbewahrungsfristen verträgt, ist mir nicht bekannt.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: clarion am 06.04.2021 18:52
Hallo,

wenn man nicht gerade 100erte von Bewerbern hat, dann bleiben Datenschutz hin und her auch die erfolglosen Aspiranten im Gedächtnis.

Ich habe schon eine Stellenaussschreibung gelesen, in der sinngemäß drin stand. Wer sich in den letzten zwei Jahren bereits erfolglos beworben hat, dessen Bewerbung wird nicht berücksichtigt. Dieser Pasus war auf eine ganz bestimmte Person gemünzt, die sich schon etliche Male nach Vorstellungsgesprächen nicht berücksichtigt wurde und die bei jeder Bewerbung wegen Schwerbehinderung wieder neu eingeladen werden musste, da sie auf dem Papier nicht offensichtlich ungeeignet war.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: HansG am 06.04.2021 21:43
Oder einfach den Bachelor in der zivilen Welt machen und sich dann nochmals bewerben. Dann sind die zwei Jahre rum und man hat auch noch andere Optionen auf dem Tisch.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: xap am 07.04.2021 07:24
Eine "Sperre" von sechs bzw. zwölf Monaten ist mir aus mehreren Häusern bekannt. Inwiefern sich das mit den von Asperatus zu Recht erwähnten Aufbewahrungsfristen verträgt, ist mir nicht bekannt.

Mich würde viel eher interessieren, wie eine solche Sperre ggf. dem Recht zuwiderläuft sich frei auf öffentliche Ämter zu bewerben (Art. 33 GG). Mit so einer Sperre würde man einen Bewerber in meinen Augen unzulässig von einem Bewerberkreis ausschließen. Ganz unabhängig davon, ob eine Person bei einer vergangenen Bewerbung (ggf. andere Stelle) nicht zum Zug kam.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: Organisator am 07.04.2021 08:26

Mich würde viel eher interessieren, wie eine solche Sperre ggf. dem Recht zuwiderläuft sich frei auf öffentliche Ämter zu bewerben (Art. 33 GG). Mit so einer Sperre würde man einen Bewerber in meinen Augen unzulässig von einem Bewerberkreis ausschließen.

Mit einer dauerhaftne Sperre bestimmt, aber warum sollte eine zeitlich befristete Sperre rechtswidrig sein? Schließlich dauert es ja etwas, sich eine Eignung anzueignen ;)
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: ExSoldat am 07.04.2021 08:29
Es ist wohl eindeutig ein Unterschied, ob der Bewerber "nicht zum Zug kam" oder aber für den gtD ungeeignet ist.

In erstem Fall dürfte - sofern die Eignung grundsätzlich vorliegt - sehr wohl eine zeitnahe weitere Bewerbung in der nächsten Bewerbungsrunde möglich sein. In letzterem Fall liegt aber eine Nichteignung für den gtD allgemein vor, die sich in der Regel nicht innerhalb kurzer Zeit verändert.

Ich vermute auch stark, dass es sich keinesfalls um einen Ausschluss vom Verfahren handelt. Vermutlich gibt es vielmehr - ähnlich wie auch bei der Bewerbung als Offizier bei der Bundeswehr - eine "Gültigkeitsdauer" für die Testergebnisse. Und wer ein gültiges Testergebnis "nicht geeignet" hat, für den ist im Bewerbungsverfahren eben schon bei der Eignung (Art. 33 Abs. 2 GG) Schluss.

Da wurden nur Fragen bzgl. Beamterecht gefragt.
Weil gerade Abiturprüfungen stattfinden konnte man sich nicht wirklich darauf
vorbereiten. Es wurde sich nur auf technische Fragen vorbereitet die bei der Bw vorkommen.

Es war also möglich, sich auf den technischen Teil vorzubereiten, aber auf den beamtenrechtlichen nicht? Das passt ja mal gar nicht zusammen, ist also nur ne ganz schlechte Ausrede.

Als ich die Tests hatte kamen fast nur technische Fragen vor.

Auf Lücke gelernt? Kann man machen, kann in die Hose gehen.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: xap am 07.04.2021 08:50

Mich würde viel eher interessieren, wie eine solche Sperre ggf. dem Recht zuwiderläuft sich frei auf öffentliche Ämter zu bewerben (Art. 33 GG). Mit so einer Sperre würde man einen Bewerber in meinen Augen unzulässig von einem Bewerberkreis ausschließen.

Mit einer dauerhaftne Sperre bestimmt, aber warum sollte eine zeitlich befristete Sperre rechtswidrig sein? Schließlich dauert es ja etwas, sich eine Eignung anzueignen ;)

... das ist eure Sicht der Dinge. Ich habe einer Landespolizei 2 Verfahren in kurzer Abfolge durchlaufen. Das erste nicht erfolgreich, das 2. wenige Monate (Sondereinstellungsrunde) später aber sehr wohl. Das AC war computergestützt, die Tests waren von der Form, nicht jedoch inhaltlich, identisch. Es half einfach zu wissen, was einen erwartet und welches Format das AC hat. Meine "Eignung" konnte also 2 Monate später plötzlich festgestellt werden.

Es ist liegt sehr viel Mutmaßung in der Feststellung, dass man 1 oder 2 Jahre bräuchte, um sich erfolgreich auf ein weiteres AC vorzubereiten.

Meine Frage zielte im Übrigen eher auf den Umstand ab, dass man für den gD evtl. tatsächlich (wiederholt) nicht geeignet sein könnte. Wieso das aber eine Bewerbung im mD mittels einer temporären Sperre  ausschließen sollte, erschließt sich mir nicht.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: xap am 07.04.2021 09:00
Wieso sollte, wenn jemand im AC durchgefallen ist, jetzt ein paar Wochen später plötzlich geeigent sein?

Auch hier nochmal. Gegenfrage: Wieso sollte er ein paar Wochen später nicht geeignet sein? Die oben stehende Frage ist derart überflüssig. Wenn es tatsächlich um Wissenslücken ging, die zum Ausschluss geführt haben, ist es durchaus möglich, wenn nicht sogar sehr wahrscheinlich, dass diese innerhalb weniger Wochen geschlossen werden können.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: xap am 07.04.2021 09:20
Oder einfach den Bachelor in der zivilen Welt machen und sich dann nochmals bewerben. Dann sind die zwei Jahre rum und man hat auch noch andere Optionen auf dem Tisch.

Das ist im Übrigen noch der dienlichste Hinweis. Mit einem entsprechenden Studium + Berufserfahrung (Stichwort Laufbahnbefähigung) öffnet sich auf Bundesebene so manche Tür für den Direkteinstieg.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: ExSoldat am 07.04.2021 09:39
Das erste nicht erfolgreich, das 2. wenige Monate (Sondereinstellungsrunde) später aber sehr wohl. Das AC war computergestützt, die Tests waren von der Form, nicht jedoch inhaltlich, identisch. Es half einfach zu wissen, was einen erwartet und welches Format das AC hat. Meine "Eignung" konnte also 2 Monate später plötzlich festgestellt werden.

Meinst du, dass es nicht exakt die selben Fragen waren oder andere Themengebiete? Auch hier wieder Erfahrungen aus der Bundeswehr:

Bei der Bundeswehr kann man nicht nur "nicht geeignet" sondern auch "derzeit nicht geeignet" sein, dies ist der Fall bei Defiziten, die in kurzer Zeit aufgearbeitet werden können. Dann kann der Test nach 6 Monaten wiederholt werden. Da jedoch bei solchen Tests nicht nur Wissen, sondern auch "charakterliche Eignung" getestet wird und insbesondere charakterliche Defizite i.d.R. nicht in kurzer Zeit "zu beheben" sind (Ich gehe mal davon aus, dass wir uns einig sind, dass ein Mensch nicht innerhalb kürzester Zeit seine Charakterzüge ändern kann, sondern dies bis zur Festigung eine Entwicklung erfordert.), ist - bei der Bundeswehr - eine Gültigkeit von 2 Jahren die Regel. (Ja auch hier mag es Menschen geben, die aufgrund ihrer Tagesform oder anderer unglücklicher Umstände falsch eingeschätzt werden, aber Einzelfälle können nicht die Grundlage für die Regeln für alle sein.)

Meine Frage zielte im Übrigen eher auf den Umstand ab, dass man für den gD evtl. tatsächlich (wiederholt) nicht geeignet sein könnte. Wieso das aber eine Bewerbung im mD mittels einer temporären Sperre  ausschließen sollte, erschließt sich mir nicht.

Ich verstehe nicht ganz, was das mit dem mD zu tun hat, den sehe ich vor deinem Post hier nirgends erwähnt. Da kommt es wohl auf darauf an, wie die Tests ausgelegt sind. Auch hier wieder Erfahrungen aus der Bundeswehr: Wer sich als Offizier bewirbt, kann bei fehlender Eignung zum Offizier eine Eignung zum Feldwebel oder Unteroffizier erlangen, da die Tests dies entsprechend mit abdecken. Es kann aber auch sein, dass überhaupt keine Eignung erlangt wird. Auch dies wäre dann ein gültiges Ergebnis für 2 Jahre für alle drei Laufbahnen und würde eine weitere Bewerbung als Feldwebel oder Unteroffizier aufgrund festgestellter Nichteignung schnell beenden.

Wenn das beim hier angesprochenen Verfahren ähnlich ist und neben der Nichteignung für den gtD auch die Nichteignung für den mD festgestellt wurde, dann dürfte auch hier ein gültiges Testergebnis das Bewerbungsverfahren schnell beenden, auch wenn formal kein "Bewerbungsverbot" vorliegt. Ob das Verfahren so aufgebaut ist weiß ich aber nicht. Wenn nicht, dann dürfte einer Bewerbung und Testung für den mD auch nichts im Wege stehen.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: Organisator am 07.04.2021 09:54

Mich würde viel eher interessieren, wie eine solche Sperre ggf. dem Recht zuwiderläuft sich frei auf öffentliche Ämter zu bewerben (Art. 33 GG). Mit so einer Sperre würde man einen Bewerber in meinen Augen unzulässig von einem Bewerberkreis ausschließen.

Mit einer dauerhaftne Sperre bestimmt, aber warum sollte eine zeitlich befristete Sperre rechtswidrig sein? Schließlich dauert es ja etwas, sich eine Eignung anzueignen ;)

... das ist eure Sicht der Dinge. Ich habe einer Landespolizei 2 Verfahren in kurzer Abfolge durchlaufen. Das erste nicht erfolgreich, das 2. wenige Monate (Sondereinstellungsrunde) später aber sehr wohl. Das AC war computergestützt, die Tests waren von der Form, nicht jedoch inhaltlich, identisch. Es half einfach zu wissen, was einen erwartet und welches Format das AC hat. Meine "Eignung" konnte also 2 Monate später plötzlich festgestellt werden.

Es ist liegt sehr viel Mutmaßung in der Feststellung, dass man 1 oder 2 Jahre bräuchte, um sich erfolgreich auf ein weiteres AC vorzubereiten.

Meine Frage zielte im Übrigen eher auf den Umstand ab, dass man für den gD evtl. tatsächlich (wiederholt) nicht geeignet sein könnte. Wieso das aber eine Bewerbung im mD mittels einer temporären Sperre  ausschließen sollte, erschließt sich mir nicht.

Die Eingangsfrage bezog sich auschließlich auf den gehobenen Dienst. Was hat auf einmal eine Bewerbung im mD damit zu tun?

Weiterhin hat auch niemand behauptet, dass man 1-2 Jahre Vorbereitungszeit für ein dann erfolgreiches AC braucht. Es war vielmehr deine Frage, ob das Vorgehen hinsichtlich der Sperre mit Art 33 GG vereinbar sei. Auch wenn du das Vorgehen des Dienstherrn nicht verstehst vermag ich hier keinen Rechtsverstoß sehen.

Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: Asperatus am 07.04.2021 11:24
Ich vermute auch stark, dass es sich keinesfalls um einen Ausschluss vom Verfahren handelt. Vermutlich gibt es vielmehr - ähnlich wie auch bei der Bewerbung als Offizier bei der Bundeswehr - eine "Gültigkeitsdauer" für die Testergebnisse. Und wer ein gültiges Testergebnis "nicht geeignet" hat, für den ist im Bewerbungsverfahren eben schon bei der Eignung (Art. 33 Abs. 2 GG) Schluss.

Die Festlegung der Gültigkeitsdauer scheint für mich ein rechtskonformer Weg zu sein. Für eine "Sperre" sehe ich keine Rechtsgrundlage. Meines Erachtens hat die Verwaltung hier kein Ermessen. Es müsste mindestens eine Rechtsverordnung, besser ein Gesetz geben, welche das entsprechend beinhalten. Die Dauer der Gültigkeit einer Einstellungsprüfung in einer Rechtsverordnung festzulegen, wäre der Rechtssicherheit sicher förderlich.

Eine Sperre in einer Ausschreibung festzulegen, halte ich für rechtlich bedenklich, weil es ein Grundrecht einschränkt und nicht die konkreten Anforderungen an den Bewerber näher beschreibt.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: Organisator am 07.04.2021 11:33
Eine Sperre in einer Ausschreibung festzulegen, halte ich für rechtlich bedenklich, weil es ein Grundrecht einschränkt und nicht die konkreten Anforderungen an den Bewerber näher beschreibt.

Ist es tatsächlich eine Einschränkung? Jeder Deutsche hat nach Eignung (...) Zugang zum öffentlichen Amt. Die Nichteignung wurde nachgewiesen. Insofern kann es doch im pflichtgemäßen Ermessen bei der Auswahlentscheidung stehen, die kürzlich nachgewiesene Nichteignung entsprechend zu berücksichtigen.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: ExSoldat am 07.04.2021 11:59
Ist es tatsächlich eine Einschränkung? Jeder Deutsche hat nach Eignung (...) Zugang zum öffentlichen Amt. Die Nichteignung wurde nachgewiesen. Insofern kann es doch im pflichtgemäßen Ermessen bei der Auswahlentscheidung stehen, die kürzlich nachgewiesene Nichteignung entsprechend zu berücksichtigen.

Deshalb ja der "Umweg" über die Gültigkeitsdauer der Testergebnisse (die meiner Kenntnis nach tatsächlich nur in internen Verwaltungsvorschriften festgelegt ist), dadurch ist auch jemand, dessen Nichteignung kürzlich festgestellt wurde nicht gehindert sich zu bewerben, das Bewerbungsverfahren ist nur sehr kurz. Es liegt somit keine Einschränkung des Grundrechts vor, sondern es wird viel mehr eine Auswahlentscheidung gem. der im Grundgesetz angeführten Grundsätze getroffen.

Wobei ich zustimme, dass es vermutlich besser wäre, diese Gültigkeit in einem Gesetz oder einer Rechtsverordnung festzulegen. Ggf. gibt es dazu aber auch schon entsprechende Rechtsprechung, ich konnte aber auf die Schnelle keine finden die wirklich auf das Thema passt.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: xap am 07.04.2021 12:30
Meine Anmerkung zur ersatzweisen Bewerbung für den mD war tatsächlich hypothetischer Natur. Hier müsste der Ausschreibungstext (und die genannten Einschränkungen) bekannt sein.

Ich sehe derlei (temporäre) Einschränkungen nach wie vor kritisch, wenn das Ausscheiden aus einem Verfahren tatsächlich auf Wissenslücken begründet ist und mehrjährige Bewerbungssperren (bzw. Berücksichtigung) nach sich zieht. Denn Wissenslücken können grundsätzlich auch zeitnah abgestellt werden und stellen keine grundsätzliche Nicht-Eignung eines Bewerbers dar. Anders verhält es sich natürlich bei Kriterien wie Vorstrafen (Leumund) oder gesundheitlichen Einschränkungen (insofern relevant).
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: ExSoldat am 07.04.2021 12:48
Ich sehe derlei (temporäre) Einschränkungen nach wie vor kritisch, wenn das Ausscheiden aus einem Verfahren tatsächlich auf Wissenslücken begründet ist und mehrjährige Bewerbungssperren (bzw. Berücksichtigung) nach sich zieht. Denn Wissenslücken können grundsätzlich auch zeitnah abgestellt werden und stellen keine grundsätzliche Nicht-Eignung eines Bewerbers dar. Anders verhält es sich natürlich bei Kriterien wie Vorstrafen (Leumund) oder gesundheitlichen Einschränkungen (insofern relevant).

Reine Wissenslücken führen meiner Erfahrung nach selten zur Nichteignung sondern eher zu einem Platz weit hinten in der Reihung der geeigneten Bewerber. Allerdings kann fehlendes Wissen auch auf eine fehlende charakterliche Eignung hindeuten. Beispielsweise dann, wenn sich jemand für ein Dienstverhältnis als Beamter bewirbt und die Wissenslücken aufzeigen, dass sich derjenige nicht im geringsten mit den Eigenheiten, Rechten und Pflichten des Beamtentums auseinandergesetzt hat oder absolut unzutreffende Vorstellungen davon hat. Dann wiederum wäre es mit einem Abbau der Wissenslücken allein grade nicht getan.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: xap am 07.04.2021 14:23
Diese Feststellung ist, gelinde gesagt, absoluter Blödsinn.

Gerade im technischen Dienst werden ganz bewusst Quereinsteiger im Bundesdienst verbeamtet. Ihnen gemein ist, dass sie häufig aus der Wirtschaft kommen, entsprechend relevante Berufserfahrung mitbringen und demzufolge wenig Berührungspunkte mit dem Berufsbeamtenrum hatten. Ihnen nun pauschal die charakterliche Eignung abzusprechen ist an Engstirnigkeit kaum zu überbieten. Liegt evtl. am ehemaligen Soldatenverhältnis. Wer weiß das schon.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: ExSoldat am 07.04.2021 14:35
Diese Feststellung ist, gelinde gesagt, absoluter Blödsinn.

Gerade im technischen Dienst werden ganz bewusst Quereinsteiger im Bundesdienst verbeamtet. Ihnen gemein ist, dass sie häufig aus der Wirtschaft kommen, entsprechend relevante Berufserfahrung mitbringen und demzufolge wenig Berührungspunkte mit dem Berufsbeamtenrum hatten. Ihnen nun pauschal die charakterliche Eignung abzusprechen ist an Engstirnigkeit kaum zu überbieten. Liegt evtl. am ehemaligen Soldatenverhältnis. Wer weiß das schon.

Das ist halt deine persönliche Meinung. Besonders schön finde ich die Kritik an einer angeblichen pauschalen Unterstellung gefolgt von der pauschalen Unterstellung der Engstirnigkeit aufgrund des ehemaligen Soldatenverhältnisses. Aber gut, zur Sache:

Ich habe keinesfalls pauschal charakterliche Eignung abgesprochen, sondern die Meinung geäußert, dass Wissenslücken auf eine solche hindeuten können. Charakterliche Nichteignung heißt auch nicht, dass verstehen viele falsch und fühlen sich dann - wie möglicherweise auch hier - persönlich angegriffen, dass man ein "schlechter Mensch" ist. Es kann schlicht und ergreifend bedeuten, dass die Grundzüge der Persönlichkeit nicht zu den Rechten und Pflichten passen, die mit dem Beamtendasein einhergehen.

Das ganz bewusst Quereinsteiger verbeamtet werden steht dem nicht entgegen. Auch - oder besser besonders - von Quereinsteigern sollte man erwarten, dass diese sich vor einem Wechsel aus der Privatwirtschaft mit den zum Teil massiven Unterschieden zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem Beamtendasein auseinandersetzen und zumindest die Grundvorstellungen dessen, was sie erwartet, korrekt sind. Dafür benötigt man weder Berührungspunkte mit dem Berufsbeamtentum, noch ist das eine besondere Erwartung. Als Arbeitgeber erwarte ich schließlich auch, dass sich ein potentieller Arbeitnehmer mit den Grundzügen der Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis auskennt. Den Arbeitnehmer werde ich aber wesentlich einfacher wieder los als den Beamten, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Grundverständnis nicht vorhanden ist...

Wenn du jetzt von der persönlichen Ebene wieder runterkommst, können wir das auch gerne weiter diskutieren.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: xap am 08.04.2021 16:07
Ich bin total bei dir, dass man von Quereinsteigern erwarten kann sich mit den Eigenheiten des Berufsbeamtentums auseinanderzusetzen. Bei Fehlen von Wissen jedoch auf charakterliche Defizite (auch nur ausnahmsweise) zu schließen halte ich dennoch für Kaffeesatzleserei. In meinem Dunstkreis wird eine Vielzahl Quereinsteiger im gD verbeamtet. Die wenigsten kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen. Und trotzdem wurden sie offensichtlich (auch charakterlich) als geeignet befunden. Ob sie deswegen bessere oder schlechtere Beamte sind, vermag ich nicht zu beurteilen.

Der TE hat übrigens darauf hingewiesen, dass er aufgrund seiner Abiturprüfungen nicht ausreichend zum zusätzlichen Lernen gekommen ist. Darüber hinaus hat er sein Abitur im Jahr 2021 unter erschwerten Bedingungen abgeschlossen. Ihm (oder anderen) nun entsprechende, nicht wissensbezogene, Defizite zu unterstellen spricht für mich leider für einen begrenzen Horizont.

Das alles hilft ihm nun auch nicht weiter. Daher auch von meiner Seite der Rat ein Vollzeitstudium aufzunehmen (wobei es auch hier derzeit erschwerte Bedingungen gibt). Nachteile erwachsen einem dadurch nicht unbedingt. Ganz im Gegenteil. Evtl. stellt man auch fest, dass die Privatwirtschaft doch eine berufliche Alternative sein kann. Und wenn nicht, kann man sich immer noch mindestens für den gD bewerben.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: ExSoldat am 08.04.2021 16:34
Ich bin mir immer noch nicht sicher, ob du das für diesen Fall zutreffende "richtige" Verständnis von der juristischen Definition charakterlicher Eignung hast. Das BVerwG definiert:

Zitat
Die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers ist ein Unterfall der persönlichen Eignung des Beamten. Hierfür ist die prognostische Einschätzung entscheidend, inwieweit der Bewerber der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird.

Wenn also ein Bewerber durch seine Wissenslücken - oder auch durch über reine "Das weiß ich nicht"-Wissenslücken hinausgehende Antworten - z.B. erkennen lässt, dass er sich einer aus seiner Sicht "falschen" aber rechtmäßigen Weisung nicht unterordnen muss oder wird, dann macht ihn das - zumindest aus meiner Sicht - nicht zu einem schlechten Menschen. Es lässt aber definitiv ohne jegliche Kaffesatzleserei erkennen, dass er der Dienstauffassung die von ihm zu fordern ist nicht gerecht werden kann oder will. Eine reines "Das wusste ich nicht" würde sich in diesem Fall wohl einfach korrigieren lassen, ein "Das will ich nicht" eher nicht.

Die Aussagen zu Abiturprüfungen und entsprechenden Bedingungen sind für mich weder konsistent noch relevant. Denn es bestand ja offenbar genug Zeit um sich ausreichend auf die technischen Fragen vorzubereiten, was zusammen mit dem "Als ich die Tests hatte kamen fast nur technische Fragen vor. " klingt, als hätte man auf Lücke gelernt. Hab ich im Studium auch gemacht. Kann funktionieren, kann in die Hose gehen, ist aber Eigenverschulden. Die erschwerten Abiturbedingungen galten zudem ja nicht nur für den Betroffenen alleine, sondern für alle (ja, sicher sind auch hier manche mehr und manche weniger betroffen), so dass sich daraus zunächst kein besonderer Nachteil für Einzelne ergibt.

Im Übrigen wüsste ich nicht, wo ich jemandem wissensbezogene Defizite unterstellt hätte. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es in manchen Fällen mit dem Abbau wissensbezogener Defizite nicht getan ist, da diese und insbesondere die Art und Weise wie mit diesen umgegangen wird, ggf. auf mehr als nur reines Nichtwissen hindeuten können.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: clarion am 09.04.2021 00:44
Naja das Auf Lücke Lernen  zeigt  vielleicht auch, dass der Nicht-Bald-Kollege die Prioritäten nicht richtig setzt. Man sollte doch  meinen, dass man sich anstrengt, wenn man DEN Traumberuf anstrebt.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: xap am 09.04.2021 07:20
Und wieder eine Unterstellung mehr.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: Eukalyptus am 09.04.2021 08:10
Und wieder eine Unterstellung mehr.

Ich nenne es Einschätzung. Das machen Menschen täglich, ja minütlich.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: ExSoldat am 09.04.2021 08:21
Und wieder eine Unterstellung mehr.

Ich wüsste gerne mal, was dein Problem mit (scheinbar immer in böser Absicht erfolgenden?) "Unterstellungen" ist. So wie ich das überblicke haben die Meisten hier im Thread - so wie ich auch - lediglich die Dinge, die der TE im Sachverhalt vorgetragen hat aufgrund ihrer eigenen Lebenserfahrungen eingeschätzt.

Klar könnte man sich auch darauf beschränken, Fragen ohne jeglichen zusätzliche Infos und Einschätzungen zu beantworten, aber für das zu grunde liegende Verständnis des Fragenden ist es sicherlich hilfreich, wenn er weiß, auf welchen Überlegungen die Antwortenden ihre Antworten aufbauen. Ob die entsprechende Einschätzung zutrifft oder nicht kann dann nur der TE beurteilen, der sich ja hier aber schon lange nicht mehr blicken lässt...
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: WasDennNun am 09.04.2021 08:58
Und wieder eine Unterstellung mehr.
Es macht einfach keinen Sinn jemanden, der einen Test (warum auch immer) nicht bestanden hat 5 Min später wieder zum Test erscheinen zu lassen.
Ob 6 Monate, 2 Jahre oder 1 Monat ein angemessen Pause zwischen zwei Tests ist, ist sicherlich diskussionswürdig.
Aber wenn man einen Affen auf die Tastatur klöppeln lässt, dann besteht auch der jeden MC Test, er braucht halt nur genügend versuche. Es ist also eine Ressourcen Verschwendung wenn in beliebiger Frequenz wiederholt werden darf.

Und wenn eine Institution der Meinung ist, dass es x Monate braucht um die Defizite die sich im Test ergeben haben zu korrigieren, dann sollte tatsächlich es eher abhängig von der Art des Defizits sein, was da für X angenommen wird.

Wenn es eine Rechenschwäche, Beamtenrechts Wissen oder ähnliches ist, dann sind 2 Jahre sicherlich fehl.

Wenn es um charakterliche, psychologische, körperliche Dinge geht eher angemessen.
 
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: hermans am 10.04.2021 15:56
weiß jemand, wieso man 2 Jahre warten muß, bis man den Test für den gtD wiederholen kann.
Was für ein Test soll das sein? "gehobener technischer Dienst"? Wo braucht man dafür nen Test? Selbst in den hD wird man als Bewerber direkt verbeamtet, ohne Test, nur mit Studium und Berufserfahrung.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: ExSoldat am 10.04.2021 16:34
weiß jemand, wieso man 2 Jahre warten muß, bis man den Test für den gtD wiederholen kann.
Was für ein Test soll das sein? "gehobener technischer Dienst"? Wo braucht man dafür nen Test? Selbst in den hD wird man als Bewerber direkt verbeamtet, ohne Test, nur mit Studium und Berufserfahrung.

Ja, aber wenn man grade erst Abitur gemacht hat, dann fehlt es wohl an Studium und Berufserfahrung, so dass man den Weg über den Vorbereitungsdienst gehen muss. Und dafür gibt es im Bewerbungsverfahren bestimmte Tests...
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: HansG am 10.04.2021 17:27
weiß jemand, wieso man 2 Jahre warten muß, bis man den Test für den gtD wiederholen kann.
Was für ein Test soll das sein? "gehobener technischer Dienst"? Wo braucht man dafür nen Test? Selbst in den hD wird man als Bewerber direkt verbeamtet, ohne Test, nur mit Studium und Berufserfahrung.
Der htD macht auch das AC, da werden aber eher weiche Kriterien geprüft. Die BA muss aber auch dem Bearbeiter gefallen, wenn er sie nicht anerkennt hast du die wahl eine E13 stelle anzustreten oder wo anders dein Glück zu versuchen. Alternative über das Ref.
Im gtD gibt es wirklich einen Test am PC im AC. Wer ihn nicht besteht brauch gar nicht weiter mchen. Da will man wohl auch die Ausbildungsbefähigung prüfen. ich vermute das wird ein CATS Test sein wie die BW ihn gerne macht. Aber dazu mal selber schlau machen.
BAAINBw und evtl auch andere Organisationen mit Mangelversorgung an MINT Bewerbern bieten auch einen Direkteinstieg ohne Vorbereitungsdienst, norfalls 2,5 Jahre E13 und damit deine Befähigung. Im allgemeinen Verwaltungsdienst mag das anders sein.
Ich behaupte das AC für den htD ist einfacher als für den gtD weil bei dem einem mehr die Persönlichkeit abgefragt wird weil es mehr um Führen, Teamfähigkeit etc geht und keinen CATS, Rechnen oder ähnliches. Aber das mag auch von der Persönlichkeit abhängen.
Titel: Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
Beitrag von: ExSoldat am 10.04.2021 18:58
Gut wäre es vielleicht, zwischen den verschiedenen Wegen zu unterscheiden, auf denen man verbeamtet werden kann. Diese durcheinander zu werfen dürfte eher zu Verwirrung als zur Klärung führen. Der erste Weg führt über den Erwerb der Laufbahnbefähigung durch das Absolvieren des Vorbereitungsdiensts, der zweite Weg über die Anerkennung der Laufbahnbefähigung aufgrund anderweitig erworbener Vorbildung bzw. Berufs- und Lebenserfahrung (§ 7 BLV).

Für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung ist sowohl für den gD als auch für den hD jeweils ein entsprechendes Studium und Berufserfahrung erforderlich (§§ 20 und 21 BLV).

Geht man jedoch den Weg über den Vorbereitungsdienst, so findet im gD im Rahmen des Vorbereitungsdienstes ein Studium statt (§ 13 BLV), während dies beim hD gerade nicht der Fall ist (§ 14 BLV), da im hD das abgeschlossene Studium gem. § 17 BBG schon Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn ist. Daher muss man in einem entsprechenden Auswahlverfahren für den hD auch nicht nachweisen, dass man geeignet ist, ein entsprechendes Studium zu bestehen, denn das hat man dann schon erledigt.

Dementsprechend unterscheiden sich natürlich auch insgesamt die Auswahlverfahren für die verschiedenen Einstellungswege und Laufbahnen. Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind die Grundlagen für die Auswahlverfahren in § 10a BLV festgelegt.

BAAINBw und evtl auch andere Organisationen mit Mangelversorgung an MINT Bewerbern bieten auch einen Direkteinstieg ohne Vorbereitungsdienst, norfalls 2,5 Jahre E13 und damit deine Befähigung. Im allgemeinen Verwaltungsdienst mag das anders sein.

Das ist der Weg über die "Anerkennung der Laufbahnbefähigung". Der entsprechende Bewerber verfügt über das passende Studium um die Tätigkeit auszuüben, allerdings fehlt die Berufserfahrung für die Verbeamtung. Statt den Bewerber jetzt in den Vorbereitungsdienst zu stecken, stellt man ihn lieber als Tarifbeschäftigten ein, so dass die Arbeit sofort erledigt wird. Dabei erwirbt er die erforderliche Berufserfahrung für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung und kann dann ohne Vorbereitungsdienst verbeamtet werden.