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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: NGS am 02.09.2020 07:34

Titel: [Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: NGS am 02.09.2020 07:34
(BY). Hallo Ich informiere mich parallel über eine Ausbildung zum Beamten zweiter und dritter Qualifikationsebene, weil ich mich neu orientieren möchte (habe bereits ein Studium hinter mir). Ich hätte folgende Fragen:
1) die Besoldungsgruppe für den mitt. Dienst ist A 6 bis A 9. Fängt man immer von A6 an oder kann man bereits von einer höheren Stufe anfangen?
2) Nettogehalt bei Lohnsteuer Klasse I. Beispiel A6 Brutto 2500.55 €netto bleiben: 2121.55 € (laut Gehaltsrechner des öffentlichen Dienstes. Ist 2121.55 € eine realistische Schätzung oder kommen noch weitere Abzüge bei Beamten (was/wie viel ungefähr?)
3) Sind Aufstiegsmöglichkeiten vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst realistisch oder eher Ausnahmen? Wie ist das Verfahren?
Freue mich auf euer Feedback
NGS
Titel: Antw:Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Landsknecht am 02.09.2020 08:39
1) du fängst immer in A6, bzw. A9 an, sog. Laufbahnprinzip, zumindest in der allgemeinen Verwaltung
2) du wirst höchstwahrscheinlich erst den Vorbereitungsdienst für den mittleren (2 Jahre) oder gehobenen Dienst (3 Jahre) absolvieren müssen, welches Studium hast du hinter dir? Bruttogehalt 1309,93 €, bzw. 1363,85 €, davon geht noch die private Krankenkasse ab.., ca. 250,-- € je nach Alter, Vorerkrankung
3)das hängt stark von der Behörde ab, bei der du beschäftigt bist, modulare Qualifizierung ist eine Möglichkeit, dafür musst du jedoch eine entsprechende Beurteilung bekommen und in A8 sein und kannst maximal bis A10 kommen. Ansonsten noch der "normale Aufstieg" mit 3 Jahren Studium für den gehob. Dienst, jedoch nicht mit Anwärterbezügen, sondern deiner jeweiligen Besoldung, dann A9-A13 möglich.

Vergiss den mittleren Dienst, wenn du dir schätzungsweise 8-10 Jahre (meine Einschätzung) bis zu einem möglichen Aufstieg ersparen willst.

Titel: Antw:Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: NGS am 03.09.2020 07:37
1) du fängst immer in A6, bzw. A9 an, sog. Laufbahnprinzip, zumindest in der allgemeinen Verwaltung
2) du wirst höchstwahrscheinlich erst den Vorbereitungsdienst für den mittleren (2 Jahre) oder gehobenen Dienst (3 Jahre) absolvieren müssen, welches Studium hast du hinter dir? Bruttogehalt 1309,93 €, bzw. 1363,85 €, davon geht noch die private Krankenkasse ab.., ca. 250,-- € je nach Alter, Vorerkrankung
3)das hängt stark von der Behörde ab, bei der du beschäftigt bist, modulare Qualifizierung ist eine Möglichkeit, dafür musst du jedoch eine entsprechende Beurteilung bekommen und in A8 sein und kannst maximal bis A10 kommen. Ansonsten noch der "normale Aufstieg" mit 3 Jahren Studium für den gehob. Dienst, jedoch nicht mit Anwärterbezügen, sondern deiner jeweiligen Besoldung, dann A9-A13 möglich.

Vergiss den mittleren Dienst, wenn du dir schätzungsweise 8-10 Jahre (meine Einschätzung) bis zu einem möglichen Aufstieg ersparen willst.

1) du fängst immer in A6, bzw. A9 an, sog. Laufbahnprinzip, zumindest in der allgemeinen Verwaltung
2) du wirst höchstwahrscheinlich erst den Vorbereitungsdienst für den mittleren (2 Jahre) oder gehobenen Dienst (3 Jahre) absolvieren müssen, welches Studium hast du hinter dir? Bruttogehalt 1309,93 €, bzw. 1363,85 €, davon geht noch die private Krankenkasse ab.., ca. 250,-- € je nach Alter, Vorerkrankung
3)das hängt stark von der Behörde ab, bei der du beschäftigt bist, modulare Qualifizierung ist eine Möglichkeit, dafür musst du jedoch eine entsprechende Beurteilung bekommen und in A8 sein und kannst maximal bis A10 kommen. Ansonsten noch der "normale Aufstieg" mit 3 Jahren Studium für den gehob. Dienst, jedoch nicht mit Anwärterbezügen, sondern deiner jeweiligen Besoldung, dann A9-A13 möglich.

Vergiss den mittleren Dienst, wenn du dir schätzungsweise 8-10 Jahre (meine Einschätzung) bis zu einem möglichen Aufstieg ersparen willst.

Hallo Landsknecht. Herzlichen Dank für deine Antwort. Einige Fragen noch:
Titel: Antw:Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Muenchner82 am 03.09.2020 08:05
...und kannst maximal bis A10 kommen...

Sorry aber das ist falsch. Seit dem neuen Dienstrecht und der modularen Qualifizierung kann man nach Abschluss der modularen Qualifizierung bis A13 ganz normal durchbefördert werden.
Titel: Antw:Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: EiTee am 03.09.2020 08:18

  • fängt man direkt nach der Ausbildung mit A6 an oder gibt es eine Art Probezeit wo man weniger verdient (und wie lange)? Weiß man vom vorne rein ob man von A6 oder A9 anfange?
wie von Landsknecht bereits genannt, im mittleren Dienst (nach der Ausbildung) fängst du mit A6 an.
Im gehobenen Dienst (nach dem Studium) fängst du mit A9 an.
Es gibt keine Zeit in denen du weniger verdienst.

Weißt du ob es in der Regel die meisten Ausbilder (die am gleichen Jahr angefangen haben) übernommen werden oder nur ein kleiner Teil/leistungsabhängig?
Du meinst sicher die Auszubildenden? Man kann dies pauschal nicht beantworten, wenn man seine Ausbildung aber erfolgreich absolviert und sich auch im praktischen Einsatz als fähig erweist, wird man i.d.R. übernommen. Aber wie gesagt, pauschal kann das nicht beantwortet werden.

Thema Aufstieg vom 2 in die 3 Qualifikation. Muss man beim 3-jährigen Studium das Auswahlverfahren (mit Schulabgänger)
Auch hier, normalerweise läuft das über ein Auswahlverfahren, bei welchem es auch nicht unüblich ist, dass Schulabgänger an diesem teilnehmen. Das ist aber keineswegs ein Nachteil.

erneut durchgehen oder kann man das frei übernehmen und die Kosten dafür tragen? Denkst du dass es als berufsbegleitendes Studium gehen würde?
Wenn du privat, nebenberuflich, studierst, musst du selber für die Kosten und allem was dazugehört aufkommen.

Im Zuge des Aufstiegverfahrens, bleibst du normalerweise in deinem aktuellen Amt, bedeutet du bekommst deine vollen Bezüge für die 3 Jahren in denen du studierst. Studiengebühren o.ä.  fallen nicht an. Oftmals geht dies einher, mit einer Verpflichtung dem öffentlichen Dienst für X (3-5) Jahre, nach dem Studium, treu zu bleiben.

[/quote]
Titel: Antw:Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Landsknecht am 03.09.2020 12:16
...und kannst maximal bis A10 kommen...

Sorry aber das ist falsch. Seit dem neuen Dienstrecht und der modularen Qualifizierung kann man nach Abschluss der modularen Qualifizierung bis A13 ganz normal durchbefördert werden.

Du hast Recht, da hab ich wohl das Bundesland verwechselt!
Titel: Antw:Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: 2strong am 03.09.2020 14:27
Sorry aber das ist falsch. Seit dem neuen Dienstrecht und der modularen Qualifizierung kann man nach Abschluss der modularen Qualifizierung bis A13 ganz normal durchbefördert werden.

Na ja, Aufstiegsverfahren gab es auch früher schon und zur MQ wird weder jeder zugelassen, noch anschließend "bis A13 ganz normal durchbefördert. Das wird Dir sicherlich alles bewusst sein, aber bei jemandem, der mit den Verfahren nicht vertraut ist, sollte man das nicht unterstellen. Denn der Eindruck, dass es praktisch keine oder nur noch geringe Barrieren zwischen den Qualifikationsebenen gebe und ein jeweiliges Endamt überall leicht erreicht werden könne, ist sicherlich unzutreffend.
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Muenchner82 am 03.09.2020 15:21
2strong Du hast völlig recht. Das kann so verstanden werden. Allerdings habe ich zum gleichen Thema im allgemein Forum schon geschrieben dass der "Umweg" über die 2. QE wesentlich länger dauert.
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: 2strong am 03.09.2020 17:29
Ja, hab ich gesehen. Der Hinweis ist war gut. Denn auch wenn alles glatt läuft, hat das schon was von Ochsentour.
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: NGS am 04.09.2020 07:56
Vielen Dank für die Infos und Tipps.
Darf ich fragen wieso zirka 10 Jahre? wie setzt sich das zusammen?
Wenn ich das richtig verstehe, hängt es auch viel vom Kontext ab, wie ist es aber wenn man als Beamte zu einer anderen Behörde (mit mehr Berufsperspektiven voraussichtlich) wechselt? Bewirbt man sich freiwillig normal oder wie läuft es?
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Landsknecht am 04.09.2020 09:04
Es gibt nicht die eine durchstrukturierte Beamtenlaufbahn, das hängt von vielen Faktoren ab. Welche Dienstherr? Kommune, Land, Bund, Regierung, Finanzamt... Gibt es gebündelte Dienstposten, oder ist das Wegbewerben auf höherwertige Stellen die Regel? Wie fallen deine Beurteilungen aus?

Ich nehme mal mich als Beispiel für eine typische Laufbahn im mittleren Dienst meiner Kommune in Bayern, Beginn damals noch in A5, heute nach 30 Jahren in A9 und Aussicht auf A9Z. Und damit bin ich noch einer bei unserer Stadt der es relativ schnell und mit Glück dahin geschafft hat, der Großteil des mD wird mit A8 in Pension gehen, weil die Zahl der A9 Stellen bei uns im mD verschwindend gering ist.
Und zur modularen Quali wird auch nicht jeder zugelassen bei uns, Beurteilungsvermerk muss passen und dann steht noch die Teilnahme an einem AC an.

Deshalb mein Rat, den ganzen Unwägbarkeiten aus dem Weg gehen und gleich in den gehob. Dienst und bei A9 starten und relativ zügig nach A10 befördert werden, was bei uns der Regelfall ist. Danach wird's wieder langwieriger.
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: NGS am 04.09.2020 10:37
Danke nochmals Landsknecht. Kann ich dir eine Privatnachricht schicken?
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Landsknecht am 04.09.2020 12:35
ja, kannst du.
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Muenchner82 am 04.09.2020 17:22
Vielen Dank für die Infos und Tipps.
Darf ich fragen wieso zirka 10 Jahre? wie setzt sich das zusammen?
Wenn ich das richtig verstehe, hängt es auch viel vom Kontext ab, wie ist es aber wenn man als Beamte zu einer anderen Behörde (mit mehr Berufsperspektiven voraussichtlich) wechselt? Bewirbt man sich freiwillig normal oder wie läuft es?

Die Mindestwartezeit für Beförderungen in Bayern in der 2.QE beträgt 2 Jahre, die Probezeit ebenfalls 2 Jahre.
Geh davon aus, dass nur die Ministerien in der Mindestwartezeit befördern, bei allen anderen dauert es teilweise wesentlich länger! Wenn Du es von Ernennung auf Probe in A6 bis A10 innerhalb von 10 Jahren schaffst sag bescheid, Du bist dann wohl der erste ;-)!
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: NGS am 05.09.2020 09:50
Hallo, vielen Dank euch allen. Nehmen wir ein Beispiel. Ich habe meine Ausbildung bei der Behörde X absolviert und fange von A6 an. Ich bin an der Stelle mit Entgelt / Besoldung TVöD-VKA E 9a / A8  interessiert und bewerbe mich um diese Stelle
Kann ich nicht wechseln und auf A8 aufsteigen? Oder muss man A7/A8 bereits haben um die Stelle zu bekommen?
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Kleeblatt am 05.09.2020 13:40
Es gibt keine Sprungbeförderung bei Beamten. Alle Ämter sind mit entsprechenden Zeiten zu durchlaufen.
Natürlich kannst du dich aus A6 auf eine A8 Stelle bewerben.  Bekommst du dies- Glückwunsch. Es sind nur noch die Wartezeiten bis zur jeweiligen Beförderung zurückzulegen.
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Bruce Springsteen am 07.09.2020 17:41
Wenn du jetzt schon nach dem Gehalt fragst, solltest die Berufswahl noch mal überdenken oder gleich im g.D anfangen als Quereinsteiger.

10 Jahre sind sicherlich "normal", es geht aber auch in der Hälfte der Zeit, siehe mein Beispiel. Aber für mich sind auch die Entlohnung nicht wichtig, sondern andere Dinge.  8)

Ich rate grundsätzlich davon ab, auch "Erwartungen" an hohen Stellen zu haben. Eine hohe Stelle inpliziert grundsätzlich keinen Anspruch, wenn du Beamter werden willst. Als Angestellter ist das was anderes.

Hast du bspw. eine A13-Stelle inne und fängst mit A 9 an, musste nicht automatisch nach Jahren auf A 13 kommen.

Selbst dein erwähntes Studium macht Halt vor Artikel 33 (2) GG. Dem musste dich beugen..
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: chriz86 am 08.09.2020 12:13
Wenn man in Teilen Eure Beiträge ließt, kann dies sehr demotivierend für den Fragesteller sein. ;)

Aus eigener Betroffenheit weiß ich sehr gut, dass es durchaus möglich ist, von A6 bis A13 (und weiter) durchzumarschieren und Karriere zu machen. Ich habe es geschafft, in dem ich vier Jahre nach Beendigung der Ausbildung ein Studium begonnen habe. Für die Zeit des Bachelors und Masters habe ich mich beurlauben lassen. Danach dann auf eine A11 Stelle beworben und genommen worden. Nach knapp drei Jahren dann auf eine A13 beworben und genommen. Nachteil: Da es keine Sprungbeförderung gibt, musst du es durchaus aushalten, zwar höherwertige Aufgaben zu machen, die Besoldung wird jedoch jedes Jahr um eine Stufe angehoben..... So kann es halt auch gehen. Ich war somit nicht länger als ein Jahr in einer A Besoldung Stufe.. Außer direkt nach Beendigung der Ausbildung..

Grüße
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Landsknecht am 08.09.2020 13:21
Ich war somit nicht länger als ein Jahr in einer A Besoldung Stufe.. Außer direkt nach Beendigung der Ausbildung..

Das musst du mir näher erläutern???? Und klar geht das auch schneller, aber "Normalzustand" ist ein anderer ;)
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Bruce Springsteen am 08.09.2020 19:56
Naja.. er war bspw. nur ein Jahr in A 7 oder A8.. das finde ich nicht unnormal, da es bei mir ebenso war.

Ich finde es lustig von Chriz, dass er meint, wir schreiben teilweise zu demotivierend, er aber selbst impliziert, dass er seinen mittleren Dienst für umme gemacht zu haben. :D Tolle Ironie...
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: chriz86 am 08.09.2020 21:48
Ja genau, in zB A7, A8 etc jeweils ein Jahr.

Ganz im Gegenteil war der mittlere Dienst for Umme. Man darf nicht vergessen wie jung viele sind, wenn sie mit der Ausbildung beginnen und auch darf man die soziale Herkunft nicht unterschätzen. In vielen Familien ist das Thema Studium einfach nicht präsent, also wird dieser Weg erst gar nicht mitgedacht oder gar möglich gemacht.
Ich war 17, als die Ausbildung began. Mit knapp 16 bereits auf die Ausbildung beworben. Insofern ist es verständlich, dass man dann Wege später sucht und geht, die einen beruflich weiterbringen werden, sofern man es dann so will. Der Weg hat durchaus auch einige Vorteile, auch wenn nicht immer ganz einfach. Mit der richtigen Motivation ist es aber halb so wild, denke ich.
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Elur am 08.09.2020 22:17
@Chriz86

Dafür muss deine Dienststelle aber mit einem guten Stellenhaushalt gesegnet sein. Ich hatte mich mit Ende 30 im mittleren Dienst verbeamten lassen und brauchte von A6 nach A7 ca 2,5, von A7 nach A8 nochmal 2,5 Jahre. Währenddessen habe ich den Aufstieg gemacht und bin 5 Monate danach in den gehobenen Dienst gewechselt. Das ist inzwischen auch wieder 2,5 Jahre her und auf meiner alten Dienststelle hätte ich wahrscheinlich noch ein paar Jahre auf die A10 gewartet. Vor knapp 1 Jahr bin ich jedoch versetzt worden und diese Behörde befördert vom jeweiligen Eingangsamt immer nach 1 Jahr, unabhängig von der Bewertung. Nun steht also demnächst die A 10 an. Danach gibt es wieder Wartezeiten von mind. 3 Jahren. A12 ist mein Ziel. Mal sehen, ob ich das in den verbleibenden 19 Jahren bis zur Pension noch schaffe.
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Muenchner82 am 09.09.2020 14:09
chriz86 in welchem Bundesland sind denn Beförderung im Abstand von nur 1 Jahr überhaupt zulässig? In Bayern beträgt die Mindestwartezeit in der 2.QE 2 und in der 3.QE 3 Jahre.
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Organisator am 09.09.2020 14:29
zum Beispiel beim Bund :)
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Muenchner82 am 09.09.2020 15:28
Du kannst schon wechseln, aber wärst erstmal weiterhin in A6. Es sind alle Ämter zu durchlaufen, Sprungbeförderungen gibt es im Beamtenrecht nicht. A6 -> A7 -> A8 usw, davon gint es Stellenunabhängig keine Ausnahme!
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Organisator am 09.09.2020 15:52
Sprungbeförderungen gibt es im Beamtenrecht nicht.

Nanu? Ich dachte, der Bundespersonalausschuss kann Ausnahmen zulassen?
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Muenchner82 am 10.09.2020 07:53
Richtig, ich hätte meine Aussage mit "grundsätzlich" einschränken müssen. Aber wie oft kommt das denn in der Realität vor?
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Feidl am 10.09.2020 08:58
Da es keine Sprungbeförderung gibt, musst du es durchaus aushalten, zwar höherwertige Aufgaben zu machen, die Besoldung wird jedoch jedes Jahr um eine Stufe angehoben..... So kann es halt auch gehen. Ich war somit nicht länger als ein Jahr in einer A Besoldung Stufe.. Außer direkt nach Beendigung der Ausbildung..
Das ist aber nicht der Regelfall. Auch wenn man einen höheren Dienstposten hat, heißt das nicht, dass man nach einem Jahr (oder der sonstigen Mindestwartezeit zur nächsten Beförderung) befördert wird.
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: NGS am 14.09.2020 08:10
Hallo zusammen, danke, dass ihr eure Meinungen/Erfahrungen geteilt haben.
1) Kommunale Verwaltung: besser bei einer großen Stadt ( :)vielfältigere Aufgaben,  :(mehr Konkurrenz) oder bei einer kleinen Stadt ( :(kleineres Tätigkeitsfeld,  :) familiäre Stimmung) anzufangen
2) Kann man nach der Ausbildung (2QE oder 3QE), bzw nach den ersten 2/3 obligatorischen Jahrem im Eingangsamt die Behörde/Stadt wechseln? Ratsam?
3) Ist die Beförderung immer von einer Besoldungsgruppe auf die Nächste? Kommt man auf eine höhere Stufe nur nach gewissen Jahren/gewisser Erfahrung oder kann es schneller gehen?
4) Ist eine modulare Qualifizierung immer nur nach Absprache mit der Behörde/dem Vorgesetzten möglich oder kann man sich als Beamte auch privat anmelden (und die Kosten dafür tragen)?
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Muenchner82 am 14.09.2020 16:50
zu 1. da ist Geschmacksache. mehr Möglichkeiten hat man in der Regel bei größeren Behörden.

zu 2. das kann man machen, BayBG 139 ist ggf. zu beachten.

zu 3. Wie oft noch. Es ist JEDES Amt zu durchlaufen! In den Stufen steigt man mit den Jahren automatisch auf. Art. 66 BayBesG ermöglicht die Gewährung einer sog. Leistungsstufe. hier mal die Frage an alle, hat das irgendjemand schon bei einer Dienststelle in Anwendung gesehen?

zu 4. Es geht nur mit Aufstiegsvermerk in der Beurteilung und die kommt vom Vorgesetzten!
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: gerzeb am 06.10.2020 08:42
Es kommt halt immer darauf an, bei welcher Behörde du bist. Ein kurzes Beispiel wie es optimal laufen kann anhand von meiner Person:

09/2013 Ausbildung im mD
06/2015 Ausbildungsende
06/2016 Verbeamtung auf Lebenszeit (2 Jahre Dienstzeit als Angestellter im öffentlichen Dienst wurden angerechnet)
06/2017 Beförderung nach A 7
06/2018 Beförderung nach A 8
09/2018 Beginn vom Aufstieg mD in den gD bei Fortzahlung der bisherigen Bezüge
(voraussichtlich) 08/2021 Ende des Aufstieges, Bezahlung nach A 9
08/2022 Beförderung nach A 10 (entsprechende Stellenbesetzungsvereinbarung wurde bereits unterschrieben)

Es kann also auch -je nach Behörde- alles sehr schnell gehen.
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Muenchner82 am 06.10.2020 13:00
Es kommt halt immer darauf an, bei welcher Behörde du bist. Ein kurzes Beispiel wie es optimal laufen kann anhand von meiner Person:

09/2013 Ausbildung im mD
06/2015 Ausbildungsende
06/2016 Verbeamtung auf Lebenszeit (2 Jahre Dienstzeit als Angestellter im öffentlichen Dienst wurden angerechnet)
06/2017 Beförderung nach A 7
06/2018 Beförderung nach A 8
09/2018 Beginn vom Aufstieg mD in den gD bei Fortzahlung der bisherigen Bezüge
(voraussichtlich) 08/2021 Ende des Aufstieges, Bezahlung nach A 9
08/2022 Beförderung nach A 10 (entsprechende Stellenbesetzungsvereinbarung wurde bereits unterschrieben)

Es kann also auch -je nach Behörde- alles sehr schnell gehen.

Diese Historie ist nur unter Missachtung des Art. 17 BayLlBG möglich (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG-17), davon darf also nicht ausgegangen werden (Grundsatz: Kene Gleichheit im Unrecht)

Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: gerzeb am 06.10.2020 13:06
Es kommt halt immer darauf an, bei welcher Behörde du bist. Ein kurzes Beispiel wie es optimal laufen kann anhand von meiner Person:

09/2013 Ausbildung im mD
06/2015 Ausbildungsende
06/2016 Verbeamtung auf Lebenszeit (2 Jahre Dienstzeit als Angestellter im öffentlichen Dienst wurden angerechnet)
06/2017 Beförderung nach A 7
06/2018 Beförderung nach A 8
09/2018 Beginn vom Aufstieg mD in den gD bei Fortzahlung der bisherigen Bezüge
(voraussichtlich) 08/2021 Ende des Aufstieges, Bezahlung nach A 9
08/2022 Beförderung nach A 10 (entsprechende Stellenbesetzungsvereinbarung wurde bereits unterschrieben)

Es kann also auch -je nach Behörde- alles sehr schnell gehen.

Diese Historie ist nur unter Missachtung des Art. 17 BayLlBG möglich (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG-17), davon darf also nicht ausgegangen werden (Grundsatz: Kene Gleichheit im Unrecht)

Natürlich, die wichtigste Angabe vergessen... Bundesland NRW
Titel: Antw:[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Muenchner82 am 06.10.2020 13:08
Natürlich, die wichtigste Angabe vergessen... Bundesland NRW

Und das hilft dem TE, der nach der Situation in Bayern fragt jetzt genau wie weiter?