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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: IngoA am 25.08.2021 13:51
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Hallo Forum-Mitglieder,
bin neu hier. Falls ich etwas falsche von mir gebe, könnt Ihr mich gerne Verbessern/korrigieren.
mich würde es sehr interessieren ob die Einladungsuhrzeit auch etwas mit der Rangliste zu tun hat !!!
Grüße aus dem Westen
;D ;D
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mich würde es sehr interessieren ob die Einladungsuhrzeit auch etwas mit der Rangliste zu tun hat !!!
Das kommt auf die internen Abläufe des Arbeitgebers an.
Also: ja, nein oder vielleicht.
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@ Organisator --> danke für die super Schnelle Antwort.
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Besser gesagt habe ich am Montag um 09:00 Uhr ein Vorstellungsgespräch in Form von strukturierten Interview.
Ich bin in der PW tätig und ein wenig nervös. :-\
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Bei uns hätte die Uhrzeit absolut keine Bedeutung.
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Bei zigtausenden AG im ÖD und ebensovielen Unternehmenskulturen es unmöglich dazu eine Aussage zu treffen.
Die Reihenfolge der Gespräche kann so viele Gründe haben:
Z.B
Eingangsdatum der Bewerbung
Mann/Frau
Behindert/nicht behindert
Vermutete persönliche Eignung
Kurze Anfahrt/lange Anfahrt
Alphabetisch
Zufall
Mach dir wegen so einem Punkt keinen Kopf sondern überzeuge im Gespräch. Blöd wäre in der Tat kurz vor Mittag :-D
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Das kann viele Gründe haben. In dem Gespräch sind ja vermutlich Abteilungsleiter, Personalrat, Personalabteilung etc beteiligt.
Da muss halt dann eine Uhrzeit gefunden werden. Und wie schon von den anderen geschrieben. Es kann an so vielen Faktoren abhängig sein, Bewerbungseingang etc.
Ich hatte meins vor kurzem um 11:30 Uhr und wurde genommen. Daher mach dich nicht verrückt
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Hallo liebe Gemeinde,
Ich hatte heute morgen um 09:00 Uhr mein Interview / Gespräch gehabt. Mal schauen, es haben sich wohl sehr viele Beworben. Antwort dauert ca. 4 Wochen.
Es lief sehr monoton und wie hier auch einige geschrieben haben, werden Fragebögen bzw. Kataloge abgefragt/abgearbeitet.
Ich würde mir wünschen, das die Leute die hier zum Vorstellungsgespräch/Interview ihre Fragen stellen, auch mal ihre Meinung bzw. Verlauf kurz zusammenfassen würden.
Grüße aus dem Westen
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Es lief sehr monoton und wie hier auch einige geschrieben haben, werden Fragebögen bzw. Kataloge abgefragt/abgearbeitet.
Das hat vermutlich den Grund, die Antworten der einzelnen Bewerber:innen besser vergleichen zu können, um ein Ranking dieser zu erstellen.
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Es lief sehr monoton und wie hier auch einige geschrieben haben, werden Fragebögen bzw. Kataloge abgefragt/abgearbeitet.
Das hat vermutlich den Grund, die Antworten der einzelnen Bewerber:innen besser vergleichen zu können, um ein Ranking dieser zu erstellen.
Wer Schema-F abfragt erhält Schema-F Mitarbeiter.
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Ich habe dieses Vorgehen nicht bewertet, sondern lediglich eine mögliche Erklärung geliefert.
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Hallo Zusammen,
habe heute leider eine telefonische Absage erhalten, Brief soll die Tage auch rausgehen.
Meine Frage wäre, kann ich den AG nach Absagegrund bzw. woran es gescheitert hat nachfragen ?
Wenn ja, würde ich auch eine ehrliche Antwort bekommen ?
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Fragen kann man natürlich immer. Bei uns würdest du nicht den genauen Absagegrund erfahren ("jemand anders erschien besser geeignet" ist halt sehr generisch), aber wir haben in der Vergangenheit unterlegenen Bewerbern durchaus mitgeteilt, wo wir im Bewerbungsprozess Verbesserungspotenzial ausgemacht haben.
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Sofern es sich um einen öffentlichen AG handelt, hat er die wesentlichen Erwägungen gegenüber unterlegenen Bewerbern auf deren Verlangen offenzulegen - und zwar derart, daß seine Darlegungen hinreichend sind, daß der unterlegene Bewerber aufgrund dieser eine Entscheidung über das erheben einer Konkurrentenklage treffen kann, zudem so zeitnah, daß das Erheben einer ebensolchen noch möglich ist.
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Ich würde gerne wissen woran es gehakt hat.
In der Stellenausschreibung angeforderte Kenntnisse habe ich alle und sogar noch mehr.
Manchmal kommt mir alles Banane vor, ehrlich.
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Und genau das erfährst Du doch, wenn der AG die Auswahlerwägungen offenlegt.
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Hallo Spid,
wie kann ich den sowas formulieren ? Könntest du mir bitte behilflich sein ?
P.S. ja es handelt sich um einen öffentlichen AG.
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Ich beantrage Akteneinsicht in die die tragenden Auswahlerwägungen enthaltenden Akten zur Auswahlentscheidung. Begründung:
Art. 33 Abs. 2 GG begründet für jeden Bewerber auf öffentliche Ämter ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Auswahlkriterien im Sinne der bestmöglichen Besetzung der Stellen des öffentlichen Dienstes. Das gilt auch für Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können (vgl. BAG vom 12.10.2010 – 9 AZR 554/09). Zur notwendigen ordnungsgemäßen Unterrichtung gehört auch für Arbeitnehmer, dass der unterlegene Bewerber innerhalb einer für seine Rechtsschutzentscheidung ausreichenden Zeitspanne vor der Einstellung des Mitbewerbers (sog. Wartefrist) durch eine Mitteilung des öffentlichen Arbeitgebers vom Ausgang des Auswahlverfahrens und dem Kern der maßgebenden Gründe Kenntnis erlangt. Das Dokumentations- und Transparenzgebot gebietet auch im arbeitsrechtlichen Bewerbungsverfahren den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes, die Leistungsbewertung und die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, da der unterlegene Bewerber nur so effektiven (Eil-)Rechtsschutz erlangen kann (vgl. BAG vom 18.09.2007 – 9 AZR 672/06). Die tragenden Auswahlerwägungen können nicht erstmals im gerichtlichen Verfahren schriftlich niedergelegt werden. Einem Bewerber ist nicht zuzumuten, die Auswahlentscheidung „ins Blaue hinein“ im gerichtlichen (Eil)-Verfahren angreifen zu müssen (vgl. BVerfG vom 09.07.2007 – 2 BvR 210/07 und BAG vom 17.08.2010 – 9 AZR 347/09).
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Danke, sobald ich eine schriftliche Absage hab, werde ich den AG anschreiben.
Ich werde darüber berichten.