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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Geschädigter am 26.08.2021 19:57
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Hallo,
heute haben wir mal spaßighalber auf Arbeit alle Entgeltgruppen für die neuen Stellenausschreibungen verglichen.
Kann es sein, dass man als "Realschüler" (oder heißt es mittlere Reife?!?) maximal bis E8 eingestellt wird und alles darüber unmöglich ist? Also Realschule + Berufsausbildung, kein Diplom, Bachelor usw.
Danke!
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Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.
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Nein, im Tarifbereich kann man auch in höheren E-Gruppen kommen, selbst wenn man nicht studiert hat. Da kenne ich sogar Beispiele im Laden hier. Da gibts durchaus auch E10 Leute, die Mittlere Reife plus Ausbildung haben, sich aber über die Jahre "hochgearbeitet" haben und teils Leitungsfunktion haben.
Nur erwarten halt die Arbeitgeber bei 95% der Stellenausschreibungen, dass bei E5-E9a mindestens ne abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, weil sie meinen das braucht man für die Tätigkeiten in den Gruppen,
E9b-E12 dann mind. Bachelor/FH und dann E13 und höher einen Uni-Abschluss. E9b ist so der Klassiker für Dipl-Verwaltungswirt FH
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Die letzten Einstellungen die ich begleitet habe, waren EG12er mit "nur" einer Ausbildung.
Wenn dein AG aber meint anderes zu fordern, dann steht ihm das frei.
Früher hat mein AG auch solche Dummheiten gemacht.
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Nein, im Tarifbereich kann man auch in höheren E-Gruppen kommen, selbst wenn man nicht studiert hat. Da kenne ich sogar Beispiele im Laden hier. Da gibts durchaus auch E10 Leute, die Mittlere Reife plus Ausbildung haben, sich aber über die Jahre "hochgearbeitet" haben und teils Leitungsfunktion haben.
Nur erwarten halt die Arbeitgeber bei 95% der Stellenausschreibungen, dass bei E5-E9a mindestens ne abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, weil sie meinen das braucht man für die Tätigkeiten in den Gruppen,
E9b-E12 dann mind. Bachelor/FH und dann E13 und höher einen Uni-Abschluss. E9b ist so der Klassiker für Dipl-Verwaltungswirt FH
Ergänzung: Der Hochschultyp ist irrelevant. Die Hochschulen sind gleichgestellt. BA-Absolventen von der Uni und Hochschule sind gleichgestellt! Ebenso Master Absolventen einer Uni oder Hochschule! Der akademische Grad ist ausschlaggebend.
Liebe Grüße
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Inwiefern wäre der AG bei seinem Anforderungsprofil an eine derartige Setzung gebunden?
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Inwiefern wäre der AG bei seinem Anforderungsprofil an eine derartige Setzung gebunden?
Na irgendeine Regelung muss es doch geben?
Die Länder haben doch angeblich immer kaum Geld, wieso können sie dann Leute "frei" eingruppieren (und somit theoretisch sinnlos Geld rauswerfen)?
Mich würde eben nur mal pauschal interessieren, wo für einen Realschüler mit kfm. Ausbildung die Fahnenstange erreicht ist.
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Mit kaufmännischer Ausbildung dürfte bei den meisten Behörden bei allerspätestens E6 Schluss sein, mit Verwaltungsausbildung i.d.R. bei 9a
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Inwiefern wäre der AG bei seinem Anforderungsprofil an eine derartige Setzung gebunden?
Na irgendeine Regelung muss es doch geben?
Die Länder haben doch angeblich immer kaum Geld, wieso können sie dann Leute "frei" eingruppieren (und somit theoretisch sinnlos Geld rauswerfen)?
Mich würde eben nur mal pauschal interessieren, wo für einen Realschüler mit kfm. Ausbildung die Fahnenstange erreicht ist.
Da es nicht um Eingruppierung geht, ist Deine Vorbringung belanglos.
Hinsichtlich der Eingruppierung ist selbst für einen grenzdebilen Schulabbrecher grundsätzlich erst bei E14 Schluß, ausnahmsweise als sonsitger Beschäftigter bei E15.
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Mit kaufmännischer Ausbildung dürfte bei den meisten Behörden bei allerspätestens E6 Schluss sein, mit Verwaltungsausbildung i.d.R. bei 9a
Der Beispielmann hat Realschulabschluss, ist Mitte 40, Bürokaufmann-Ausbildung und wurde in E8 eingestuft. Da waren die Tätigkeiten aber noch rein "Office-Natur". Mittlerweile ist er aber eher in der IT...
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Die Eingruppierung ergibt sich aus den wirksam und nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten. AG gruppieren nicht ein. Sie bilden sich lediglich eine Rechtsmeinung über die Wertigkeit der übertragenen Tätigkeiten und zahlen entsprechendes Entgelt. Dies ist aber keine Eingruppierung die der AG durchgeführt hat. Eingruppierung ist.
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Mit kaufmännischer Ausbildung dürfte bei den meisten Behörden bei allerspätestens E6 Schluss sein, mit Verwaltungsausbildung i.d.R. bei 9a
Der Beispielmann hat Realschulabschluss, ist Mitte 40, Bürokaufmann-Ausbildung und wurde in E8 eingestuft. Da waren die Tätigkeiten aber noch rein "Office-Natur". Mittlerweile ist er aber eher in der IT...
Aufgrund des fehlenden Überangebots an echten ITlern sind für Quereinsteiger in der IT auch schnell Posten mit einer Eingruppierung in der EG10 und mehr erreichbar.
Wir haben einen EG12er Angestellten, der aufgrund seiner ViTa und Fähigkeiten auch ohne Studium/fachbezogener Ausbildung entsprechenden Tätigkeiten überragen bekommen hat und sehr gute Arbeit leistet.
Alles tarifkonform und keinerlei sinnloses Geld rauswerfen.
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Ich selbst habe auch "nur" mittlere Reife.
Was ich schon in Vorstellungsgesprächen und von diversen Chefs gehört habe, dass man mit mittlere Reife nur bis 9B kommt.
Aber bei meinem zukünftigen Arbeitgeber bekomme ich Stufe 10.
Also alles ist möglich
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Ich kenne einen Realschüler + Ausbildung und einen Hauptschüler + Ausbildung + Meister; beide in E12
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Ich selbst habe auch "nur" mittlere Reife.
Was ich schon in Vorstellungsgesprächen und von diversen Chefs gehört habe, dass man mit mittlere Reife nur bis 9B kommt.
Aber bei meinem zukünftigen Arbeitgeber bekomme ich Stufe 10.
Also alles ist möglich
Aber nur in deiner Phantasie. Eine Stufe 10 gibt es nicht.
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Aber nur in deiner Phantasie. Eine Stufe 10 gibt es nicht.
Meine natürlich E10
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Bei Dataport gibt es derzeit mehrere Stellen die nach Dataport-Tarif 12 bezahlt werden (ca. 1,8% über TV-L)
Es ist nur eine Ausbildung notwendig, meistens ist ein Fachinformatiker gefordert.
Beispiel:
https://karriere.dataport.de/IT-Administrator-Applikationsmanagement-wmd-de-j3516.html (https://karriere.dataport.de/IT-Administrator-Applikationsmanagement-wmd-de-j3516.html)
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Mal zwei "blöde" Fragen:
1) Was brächte mir diese Höhergruppierung in 9a oder 9b überhaupt? Von E8S4 60% TZ kommend...
E8S4 ab Dezember: 1386,- netto
"...daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht. Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2."
E9bS2 wären 1369,- netto, ist also weniger als E8S4. Demzufolge Stufe 3 oder?
Prima! Dann habe ich E9bS3 = 1418,- netto.
Also knapp 32€ netto mehr.... WOW! Und die nächsten 3 Jahre nix mehr, außer popelige Tarifeerhöhungen...
2) Mein Leiter meinte irgendwie, ich solle aufpassen nicht in 9a zu landen, weil ich da "nicht mehr rauskomme" oder sowas in der Art?! Er meint sicher diese 3 Jahre oder?
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1) Nein
2) Und?
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1) Nein
2) Und?
Beiträg zwischenzeitlich nochmal detailiert geändert...
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Weder das dümmliche und unzutreffende Zitat noch Nettoentgelte entfalten im Sachverhalt tarifliche Relevanz noch führte eine Höhergruppierung aus E8/4 in E9b in Stufe 2. Was irgendwer meint, kann nicht beurteilt werden.
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Weder das dümmliche und unzutreffende Zitat noch Nettoentgelte entfalten im Sachverhalt tarifliche Relevanz noch führte eine Höhergruppierung aus E8/4 in E9b in Stufe 2. Was irgendwer meint, kann nicht beurteilt werden.
Ja sorry, aber das Zitat ist von DIESER SEITE HIER ;)
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
Ich will ja vorher schon wissen, auf was ich mich da einlasse...
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Irgendwelche Websites sind unbeachtlich. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen.
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Irgendwelche Websites sind unbeachtlich. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen.
Das habe ich schon oft von Dir gelesen, aber wieso postest Du dann sowas auf "irgwelchen Websites" wie diesen?! ;)
Wo konkret stehen denn dann die Regelungen? Welcher Seite soll ich denn dann trauen, wenn nicht dieser?!
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Die maßgeblichen tariflichen Regelungen finden sich naheliegenderweise im Tarifvertrag, hinsichtlich der gegenständlichen Frage in §17 Abs. 4
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Die maßgeblichen tariflichen Regelungen finden sich naheliegenderweise im Tarifvertrag, hinsichtlich der gegenständlichen Frage in §17 Abs. 4
Na das gibt doch die Matrix sinngemäß auch wieder? Wieso sollte also "diese" Seite falsch sein?!
Ich versuche ja nur das potentielle Grundgehalt auszurechnen...
Berichtigt mich bitte, falls ich falsch liege:
- E8 S4 bei 60% TZ = 1995.86 € brutto
- angestrebt wird E9b
- E9b S2 60% = 1966.39 € brutto -> weniger also bisher, Stufe kommt also nicht in Frage
- E9b S3 60% = 2054.79 € brutto -> etwas mehr, kommt also in Frage
- Differenz neu vs. alt = +58.93 € brutto
- Garantiebetrag 180 € VZ -> bei 60% Teilzeit = 108€
- neues Gehalt: 2054.79 € + 108€ = 2162.79 € brutto
- Stufe 3 beginnt ab NULL zu laufen
Netto komme ich da auf 1477.88 € (keine Ahnung ob die 108€ einfach bei "Zulage" mit reinkommt):
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2021&g=E_9b&s=3&zv=VBL&z=60&zulage=108&stj=2021&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5%25
Diese Höhergruppierung bringt mir also 92.25 € netto "mehr".
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Ich habe mir die Seite nicht angesehen. Wozu auch? Ich hatte das Zitat kritisiert und das hattest Du ja hier wiedergegeben. Maßgeblich ist eben nicht das Gehalt, sondern das Tabellenentgelt.
Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, nicht zusätzlich dazu.
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Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, nicht zusätzlich dazu.
Hä? Was wird denn dann als Basis genommen?
E8 S4 bei 60% TZ = 1995.86 € brutto + 108 € ????????????????
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Ja.
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Ja.
2103.86 € brutto, WOW! Wären satte 60€ netto mehr >:(
Frag mich nur, warum ich dann noch mit der alten Gruppe/Stufe rechnen muss... obwohl ich doch tatsächlich nun "höher" wäre.
Wie auch immer: ich Narr hatte mir einfach E9b mit Stufe 4 geträumt nächstes Jahr mit 1550 € netto... :(
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Weil - wie ausgeführt - der Garantiebetrag anstelle des Höhergruppierungsgewinns zusteht.
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2103.86 € brutto, WOW! Wären satte 60€ netto mehr >:(
Wie wäre es mit einer Vollzeitstelle?
Was können die Tarifparteien für deine 60% Stelle?
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Wie wäre es mit einer Vollzeitstelle?
Was können die Tarifparteien für deine 60% Stelle?
Keine freien Mittel vorhanden! :-P Außerdem will ich nicht VZ.
Es muss aber trotzdem mind. 1500€ netto für 60% möglich sein, ansonsten macht's eben keinen Sinn (und ich bin weg).
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Wie wäre es mit einer Vollzeitstelle?
Was können die Tarifparteien für deine 60% Stelle?
Keine freien Mittel vorhanden! :-P Außerdem will ich nicht VZ.
Es muss aber trotzdem mind. 1500€ netto für 60% möglich sein, ansonsten macht's eben keinen Sinn (und ich bin weg).
Tschüss.
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Tschüss.
Bist du wohl auf AG-Seite oder wie?! ;)
"Mehr arbeiten" ... weil Bezahlung durchschnittlich ist und Tariferhöhungen ein Witz. Aha.
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@Spid:
Was steht denn dann auf meiner Abrechnung? E9b? E8? ...?
Wenn E8 als Basis genommen wird, muss ich ja irgendwann auch mal "tatsächlich" in E9B ankommen...
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Was auf der Abrechnung steht, kann nicht beurteilt werden. Sofern dort die Entgeltgruppe angegeben ist, wäre E9b zutreffend. Abzurechnen wäre das Entgelt der E8/4 plus Garantiebetrag.
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Weitere Frage:
E8S4 = 3326.44 € brutto
Auf 9a:
S2: 3277.32 € -> kommt nicht in Frage weil geringer
S3: 3326.44 € -> exakt gleicher Betrag wie bei E8S4 -> was nun?!?
"Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht."
Ok entspricht "mindestens" dem alten Gehalt, aber eben auch nicht mehr.
Wird S3 dann genommen? Macht das Sinn für den Staat?
Weil in S4 müsste er "nur" 3424.65 € zahlen, bei S3 3326.44 € + 180 € = 3506.44
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Kann es sein, dass die Entgelttabelle so "schön" gestaffelt ist, dass man von E8S4 aus nicht wirklich großartig mehr verdienen kann, wenn man in E9 A/B wechselt?! :( Es bleibt maximal immer bei den 180€ mehr.
Lediglich bei Sprung in E10 S2 (Minimum) hätte man dann 337.79 mehr.
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Ob etwas Sinn macht, ist für die Geltung der tariflichen Regelungen unbeachtlich. Derselbe Betrag erfüllt das Kriterium „mindestens“. Da der Garantiebetrag auf den Höhergruppierungsgewinn bei stufengleicher Höhergruppierung gedeckelt ist, geht Deine Annahme E9a/3 und E9a/4 fehl.
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Tschüss.
Bist du wohl auf AG-Seite oder wie?! ;)
"Mehr arbeiten" ... weil Bezahlung durchschnittlich ist und Tariferhöhungen ein Witz. Aha.
Nö.
Man kennt aber vor Einstellung sein Gehalt. ::)
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Bei mir kam es schon 1-2 Mal vor, dass ich Vorstellungsgespräch VOR dem Bewerbungsschluss hatte (jeweils Ö.D.).
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...vielleicht kennt man EG 10 erst ab Abitur und bis mittlere Reife nennt man sie einfach Stufe? 8)
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Kann es sein, dass die Entgelttabelle so "schön" gestaffelt ist, dass man von E8S4 aus nicht wirklich großartig mehr verdienen kann, wenn man in E9 A/B wechselt?! :( Es bleibt maximal immer bei den 180€ mehr.
Natürlich, denn die Tarifparteien haben sie ja verabredet.
Eine HG bietet dir ja trotzdem die Möglichkeit wesentlich mehr zu verdienen als nur 180€ mehr.
Und wer es mit sich machen lässt (oder lassen muss) der muss halt die Stufen durchlaufen, bis er eben das mehr an Entgelt erhält.
Aber das sollte man auch ohne Diplom vorher wissen.