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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Börnie am 11.12.2022 22:50
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Guten Abend,
Folgender SV:
Beschäftigte (zu dem Zeitpunkt Erzieherin S8a, TVÖD/VKA) hat Aufhebungsvertrag mit Wirkung vom 31.08.2022 unterschrieben.
Aufhebungsvertrag enthält folgende Regelungen:
"Die noch zustende Vergütung wird bis zum Ausscheiden gezahlt.
Sonstige Ansprüche aus dem AV und seiner Beendigung bestehen nicht.
Eine Formulierung "Alle Gegenseitigen Ansprüche sind abgegolten" oä fehlt.
M.m. nach hat Sie noch Anspruch auf Nachzahlung der SuE Zulage für Juli und August?
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Guten Abend,
Folgender SV:
Beschäftigte (zu dem Zeitpunkt Erzieherin S8a, TVÖD/VKA) hat Aufhebungsvertrag mit Wirkung vom 31.08.2022 unterschrieben.
Aufhebungsvertrag enthält folgende Regelungen:
"Die noch zustende Vergütung wird bis zum Ausscheiden gezahlt.
Sonstige Ansprüche aus dem AV und seiner Beendigung bestehen nicht.
Eine Formulierung "Alle Gegenseitigen Ansprüche sind abgegolten" oä fehlt.
M.m. nach hat Sie noch Anspruch auf Nachzahlung der SuE Zulage für Juli und August?
Da sie im Juli und August noch beschäftigt war, würde ich das auch so sehen.