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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: klärung am 29.05.2020 14:47
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Hallo,
ich habe am 15.05.2020 meine Stelle interne gewechselt und verdiene seitdem 15.05.2020 E13 Stufe 3. Zuvor hatte ich, also auch anteilig für diesen Monat, noch S11b - Stufe 4.
Kann mir jemand sagen, wie ich das Gehalt für diesen Monat ausrechnen kann.
Der Nettobetrag den ich bekommen habe, ist irgendwie seltsam.
Wäre super lieb.
Danke und Grüße
K.
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E13/3 für den gesamten Monat, siehe §17 Abs. 4 Satz 6 TV-L.
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Das überrascht mich.
Weil mein Netto Gehalt fast identisch mit S11b / 4 ist und eigentlich sollte es einen deutlichen Unterschied zu E13/3 geben.
Irgendwie alles etwas seltsam.
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Handelt es sich um ein neues Arbeitsverhältnis oder um eine Höhergruppierung?
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Es handelt sich um eine neue Tätigkeit.
Ich habe vom Bezirksamt zur Behörde gewechselt.
Danke
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Vielleicht ist das Entgelt noch nicht angepasst. Warte den nächsten Monat ab.
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Also wären aber tatsächlich die E13 / 3 als Entgelt richtig?
Die Summe die dieses mal überwiesen wurde, habe ich noch nie erhalten und unterscheidet sich bloß mit 50 Euro von meinem alten Gehalt.
Danke für die Antworten
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Wenn es eine Höhergruppierung innerhalb desselben Arbeitsverhältnisses war, steht dir für den ganzen Monat Entgelt nach E 13 zu.
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Es handelt sich um eine Höhergruppierung und mithin gilt die von mir genannte Norm. Einzig bei einer Befristung, die am 14.05.20 geendet hätte und einer Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses hätte es anders ausgestaltet werden können. Da der AG aber nicht mit Ablauf des 14.05.20 das bisherige Arbeitsverhältnis abgerechnet und ggfs. Urlaub abgegolten hat, wäre eine selbst eine solche Ausgestaltung nunmehr verunmöglicht, da der AG sich nicht widersprüchlich verhalten darf.
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Die Stufenzuordnung passt aber nicht zu einer Höhergruppierung, sondern spricht für ein neues Arbeitsverhältnis mit ausgehandelter Stufe 3.
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Erstens ergibt sich E13/3 bei Höhergruppierung aus S11b/4, so daß der Einwand diesbezüglich bereits Unfug ist, und zweitens ist es aus den bereits ausgeführten Gründen völlig unbeachtlich, ob etwas für ein neues Arbeitsverhältnis spräche.
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Woraus ergibt sich das? Ich komme nur auf Stufe 2.
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Und wie erkennst du aus dem geschilderten Sachverhalt, dass es kein neues Arbeitsverhältnis ist?
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Es ist keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschildert worden und der AG hat nicht zum Ablauf des 14.05.20 abgerechnet.
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Die Stufenzuordnung ergibt nach § 17 Abs. 4 Satz 1 die Stufe 2.
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Nein.
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Es ist ein Tabellenwechsel. Dabei richtet sich die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ausschließlich nach der von mir genannten Vorschrift.
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Nein.
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Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich kann leider nicht mehr so ganz folgen. Meine Personalsachbearbeiterin hatte mir bereits per E-Mail E13/3 bestätigt. Also nehme ich an, dass diese auch richtig sei.
Es gab einen Änderungsvertrag, lediglich mit dem Inhalt der Änderung des Entgeltes.
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E13/3 ist ja auch das korrekte Ergebnis der Höhergruppierung.
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Nein.
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Doch - und daran ändert der rechtswidrige Durchführungshinweis der TdL, aus Vereinfachungsgründen auf die Anwendung des 2. HS der von Dir bemühten Norm zu verzichten, nichts, da es sich dabei nunmal um zwingend anzuwendendes Tarifrecht handelt, wie der AG ja zutreffend erkannt hat.
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Die Formulierung "aus Vereinfachungsgründen" finde ich in diesem Zusammenhang etwas merkwürdig, denn es ist zwar einfach, aber hat gravierende Auswirkungen. Die TdL-Durchführungshinweise sind für den Arbeitgeber aber verbindlich. Die TVP hätten eine Regelung vereinbaren sollen.
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Haben sie. Und die Durchführungshinweise berühren das Verhältnis zwischen AG und AN in keinster Weise. Für merkwürdige Begründungen rechtswidriger Durchführungshinweise bin ich nicht verantwortlich.
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Ok.
Nochmals vielen Dank.
Ich hoffe es bleibt bei E13/3 und werde mal meine personalsachbearbeiterin kontaktieren.
Dann weiß ich es.
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Da dem AG keine Entscheidung dabei zukommt, wüßte ich nicht, was irgendwelches Personal des AG dazu erhellendes beisteuern sollte.
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Die Rechtsmeinung des Arbeitgebers äußern.
@klärung: Warte lieber die Gehaltsmitteilung ab, aber frage nicht nach, ob es bei Stufe 3 bleibt. Dein Arbeitgeber könnte dann auf die Idee kommen, dir nur Stufe 2 zu zahlen.
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Hat sie doch bereits:
Meine Personalsachbearbeiterin hatte mir bereits per E-Mail E13/3 bestätigt.
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Ich hoffe es bleibt bei E13/3 und werde mal meine personalsachbearbeiterin kontaktieren.
Dann weiß ich es.
Das könnte eine Frage zu viel sein.
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Achso, nein.
Ich wollte nicht wegen E13/3 nachfragen, sondern wie sich das Gehalt für diesen Monat zusammensetzt.
Da ich es nirgends zusammenbekomme.
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Das kann dir die Bezügestelle sagen. Hast du die Gehaltsmitteilung schon? Welches Bruttoentgelt steht da?
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Nein, leider liegt mir diese noch nicht vor.
Dann wüsste ich ja, was ich Brutte kriegen würde und wie dies zuzuordnen wäre.
Also könnte es aber auch sein, dass ich anteilig die alte Entgeltgruppe und die neue bekommen habe? Oder geht das gar nicht?
Ansonsten wäre es wahrscheinlich wirklich E13/2, obgleich mir Stufe 3 per E-Mail bestätigt wurde.
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Dir steht E13/3 für den gesamten Monat zu.
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Stufe 2 würde netto ca. 100 € mehr als 11b St. 4 ausmachen, jedenfalls bei Steuerklasse 1.
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Danke.
Das mit E13/3 lese ich auch gerade in Paragraf 17 Absatz 4 Satz 1. Da ich ja mehrere Entgeltgruppen höhergruppiert werde und somit alle einzelnd durchgehen werde.
Dann komme ich auf E13/3.
Vielleicht gab es wirklich einen Fehler. Mal abwarten. Bin nur total irrtiert.
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Jap. Würde es.
Ich habe aber Netto, ich habe eben mal verglichen, genau so viel wie mit S11b / 4 bekommen.
Da kann ja was nicht stimmen.
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Dann ist die Höhergruppierung noch nicht berücksichtigt.
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So wird es wohl sein.
Dachte sowas geht schnell. Sorry.
Hatte letzten Monat viele Nachzahlungsbeträge, deshalb war es unklar.
Netto würde ich mit S11b/4 dasselbe bekommen, wie ich diesen Monat erhalten habe. Also kann es sein, dass ich noch nicht umgestellt wurde!
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Es gibt Länder, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem AN nicht oder nur unzureichend nachkommen können, wenn die Information über eine Änderung nicht vor dem 10. des jeweiligen Monats der entsprechenden Stelle vorliegt.
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Ich habe heute meine Lohnabrechnung bekommen. Allerdings noch vom Bezirksamt. Die haben also tatsächlich das komplette alte Gehalt überwiesen.
Das ist also nicht richtig?
Danke und Grüße
K.
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Nein.
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Bei einer ab 15.05. wirksamen Höhergruppierung ist es fast unmöglich, diese bereits bei der regulären Gehaltszahlung zu berücksichtigen, außer wenn die Bezügestelle bereits vor Wirksamwerden der Höhergruppierung von der Personalstelle zur entsprechenden Entgeltzahlung aufgefordert wurde.
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Wenn der AG sich dieses Umstands bei Vertragsänderung bewußt ist, begeht er einen Betrug.
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Dankeschön.
Dann bin ich nun informiert und ab nächsten Monat wird es wohl anders sein und es gibt eine Rückzahlung.
Danke
K.
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Warum sollte es zu einer Rückzahlung kommen? Du hast doch zu wenig Entgelt erhalten.
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So meinte ich das.😂
Sorry. Nachzahlung.
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Guten Morgen,
Ich müsste diesen Post nochmal aktivieren.
Leider habe ich heute wieder das alte Gehalt erhalten. Ich arbeite seit anderthalb Monatwn für eine höhere Stelle und habe dementsprechend auch andere Arbeiten.
Muss ich dies hinnehmen? Wann kann und darf ich mit dem neuen Gehalt rechnen?
Danke und Grüße
Kl.
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Nein. Du kannst Lohnklage einreichen, das Entgelt stand Dir schon zum Zahlungstermin des Maientgelts zu und hätte längst im Wege einer Lohnklage erstritten werden können.
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Vielen Dank.
Das ist ja schon sehr drastisch, oder?
Besteht für den AG die Möglichkeit mir den Betrag noch diesen Monat nachzuzahlen oder muss ich bis zur nächsten Abrechnung warten?
Grüße
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Es ist auch recht drastisch nicht das zustehende Gehalt zu bezahlen...
Was meinst Möglichkeit? Ob seine Abläufe das erlauben kann hier von außen niemand sagen. Grundsätzlich ist er verpflichtet umgehend seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen.
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Ist deine Höhergruppierung überhaupt schon in der Bezügestelle angekommen? Sehr dubios das ganze.
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Die Entgeltzahlung ist die Hauptpflicht des AG aus dem Arbeitsverhältnis. Nicht das zustehende Entgelt zu zahlen ist das Pendant dazu, wenn Du nicht zur Arbeit gehen würdest.
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Ich weiß nicht, ob meine Höhergruppierung bereits angekommen ist.
Ich habe letzten Monat eine Mailvon der Personalstelle bekommwn, dass im Juni die Nachzahlung und das höhergruppierte Gehalt kommen wird.
Ich erreiche meine Personalerin leider nicht. Wie ärgerlich. Habe mich so gefreut.
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Hallo,
Es wurde dahingehend geklärt, dass ich nun eine Abschlagszahlung bekomme. Ist das steuerlich normal anzusehen? Oder sind die Abgaben mehr?
Danke an euch Alle
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Ja. Nein.