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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: StuEv am 18.01.2021 14:28
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Hallo zusammen,
habe Anfang Dezember eine Stufenlaufzeitverkürzung beantragt.
Zu dieser Zeit war ich in EG 12 Stufe 3.
Im Januar habe ich eine neue Stelle als Sachgebietsleiter bekommen in EG 13 Stufe 3.
Ich wollte somit rückwirkend bewirken das man mich in EG 12 Stufe 4 höher gruppiert damit ich dann zu jetzigem Zeitpunkt in EG 13 Stufe 4 bin.
Mein Antrag wurde damals vom Fachamt bestätigt und unterschrieben.
Das Hauptamt hat diesen Antrag mitr folgenden Begründungen abgelehnt:
-"Eine Stufenvorweggewährung gehört nicht zu den zwischen dem Personalrat und der Verwaltung vereinbarten Bausteinen der Personalentwicklung"
"ich könne mich aber an die Organisationsabteilung wenden sofern ich eine Überprüfung der Stellenbewertung wünsche"
Die restlichen Worte waren das ich die Stelle als Sachgebietsleiter als Wertschätzung der Verwaltung anerkennen könne ::)
Habe ich jetzt noch irgend eine chance was zu tun?
Ich finde die Begründung total wirr und verstehe das nicht weil es doch durchaus zu den Bausteinen der Personalentwiclung gehört wenn es im Tarif steht?
Bin sehr enttäuscht :'(
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Der AG muß keine Kann-Bestimmungen umsetzen.
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Ich finde die Begründung total wirr und verstehe das nicht weil es doch durchaus zu den Bausteinen der Personalentwiclung gehört wenn es im Tarif steht?
Ja, sie sind ein kann angewendet Baustein.
Und dein Laden hat Entschieden: Wollen wir nicht anwenden.
Das ist vielleicht enttäuschend, aber dafür hat man ja die Wahl, dann eben einen weniger enttäuschenden AG zu finden.
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Das ist vielleicht enttäuschend, aber dafür hat man ja die Wahl, dann eben einen weniger enttäuschenden AG zu finden.
Wurde ein solcher Arbeitgeber, der diese Möglichkeit nutzt, eigentlich schon mal irgendwo gesichtet?
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ja habe mich davor bei anderen Städten informiert und da ist es gang und gäbe!
Ich war der erste bei meiner Verwaltung der überhaupt so einen Antrag gestellt hat.
Da bekommt die Verwaltung natürlich Angst, dass noch mehr solcher Anträge eingehen und dann wird es von vorneherein abgelehnt.
Sieht man ja an der dürftigen Begründung.
Grüße
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An der Begründung ist nichts auszusetzen - zumal es einer ebensolchen ohnehin nicht bedarf, noch wäre ein solcher „Antrag“, wie er geschildert worden ist, tariflich vorgesehen.
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An der Begründung ist nichts auszusetzen - zumal es einer ebensolchen ohnehin nicht bedarf, noch wäre ein solcher „Antrag“, wie er geschildert worden ist, tariflich vorgesehen.
Dann verstehe ich nicht was der § im Tarifvertrag zu suchen hat, wenn sich das jede Kommune aussuchen darf ob diesem beachtung geschenkt wird oder nicht.
Als AN hat man hier null chance weil dann genau mit obiger Antwort begründet wird und den Antragsteller frustriert und unverstanden lässt.
Besser wäre es m.E. das Seitens des AG erörtert und begründet werden muss, wieso ein solcher Antrag genehmigt/nich genehmigt wird.
Dann hat der Antragsteller zumindest eine Antwort um das Thema abzuhaken.
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Es gibt ja nicht mal einen solchen Antrag - oder wo siehst Du eine solche Antragsmöglichkeit im TVÖD?
Die entsprechende Norm ist eine Kann-Bestimmung, die der AG anwenden kann, um einzelne AN zu bevorteilen, ohne den tariflichen Rahmen zu verlassen.
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An der Begründung ist nichts auszusetzen - zumal es einer ebensolchen ohnehin nicht bedarf, noch wäre ein solcher „Antrag“, wie er geschildert worden ist, tariflich vorgesehen.
Dann verstehe ich nicht was der § im Tarifvertrag zu suchen hat, wenn sich das jede Kommune aussuchen darf ob diesem beachtung geschenkt wird oder nicht.
Damit sie tarifkonform einzelne Mitarbeiter besser stellen können, wenn sie wollen.
Als AN hat man hier null chance weil dann genau mit obiger Antwort begründet wird und den Antragsteller frustriert und unverstanden lässt.
Falsch! Als Arbeitnehmer hast du alle Chancen der Welt dir einen AG zu suchen, der anders handelt.
Besser wäre es m.E. das Seitens des AG erörtert und begründet werden muss, wieso ein solcher Antrag genehmigt/nich genehmigt wird.
Dann hat der Antragsteller zumindest eine Antwort um das Thema abzuhaken.
Wurde es doch:
Dein AG hat einvernehmlich mit den PR beschlossen dieses tarifliche Konstrukt nicht einzusetzen.
Klarer, fairer und deutlicher geht es doch nicht.
Davon ab, wie hast du eigentlich nachgewiesen, dass du eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung erbracht hast?
Die ist nämlich ja Voraussetzung für die Anwendung der Stufenlaufzeitverkürzung.
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Im Kern ist die Anwendung einer Stufenlaufzeitverkürzung nur eine Verkürzung der Zeit, in der dem Arbeitnehmer das voll Gehalt vorenthalten wird ;)
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An der Begründung ist nichts auszusetzen - zumal es einer ebensolchen ohnehin nicht bedarf, noch wäre ein solcher „Antrag“, wie er geschildert worden ist, tariflich vorgesehen.
Dann verstehe ich nicht was der § im Tarifvertrag zu suchen hat, wenn sich das jede Kommune aussuchen darf ob diesem beachtung geschenkt wird oder nicht.
Damit sie tarifkonform einzelne Mitarbeiter besser stellen können, wenn sie wollen.
Als AN hat man hier null chance weil dann genau mit obiger Antwort begründet wird und den Antragsteller frustriert und unverstanden lässt.
Falsch! Als Arbeitnehmer hast du alle Chancen der Welt dir einen AG zu suchen, der anders handelt.
Besser wäre es m.E. das Seitens des AG erörtert und begründet werden muss, wieso ein solcher Antrag genehmigt/nich genehmigt wird.
Dann hat der Antragsteller zumindest eine Antwort um das Thema abzuhaken.
Wurde es doch:
Dein AG hat einvernehmlich mit den PR beschlossen dieses tarifliche Konstrukt nicht einzusetzen.
Klarer, fairer und deutlicher geht es doch nicht.
Davon ab, wie hast du eigentlich nachgewiesen, dass du eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung erbracht hast?
Die ist nämlich ja Voraussetzung für die Anwendung der Stufenlaufzeitverkürzung.
Ich habe meine Aufgaben mit meiner Stellenbeschreibung verglichen und darauf hingewiesen was ich in den letzten Jahren an zusätzlicher Verantwortung und Sonderaufgaben hatte.
Mein Amtsleiter u. Abteilungsleiter haben darauffhin eine Stellungnahme geschrieben in der das ganze bestätigt wurde.
Viele Grüße
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Du hast also dargelegt, daß Du Dich mit anderen zur Unbotmäßigkeit verabredet hast und wolltest dafür auch noch belohnt werden? Hier gäbe es für alle Beteiligten eine Abmahnung.
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Du hast also dargelegt, daß Du Dich mit anderen zur Unbotmäßigkeit verabredet hast und wolltest dafür auch noch belohnt werden? Hier gäbe es für alle Beteiligten eine Abmahnung.
Du klingst ziemlich frustriert mit deinen Antworten. Ist alles okay?
Dann lege doch mal dar wie man eine Stufenlaufzeitverkürzung im üblichen Sinne begründet.
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Ich bin emotional völlig uninvolviert. Unterlasse es, Deinen Magel an emotionaler Kontrolle auf mich zu projizieren. Wer von der vom AG festgelegten auszuübenden Tätigkeit abweicht, handelt vertragswidrig und mithin in abmahnwürdiger Art und Weise. Übergriffige Vorgesetzte, mit denen sich zu derlei Unbotmäßigkeit verabredet wird, können ebenfalls abgemahnt werden - und werden es hier auch stets.
Man ermittelt die durchschnittliche Leistung und die individuelle Leistung und legt die deutliche Überdurchschnittlichkeit letzterer dar.
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Ich bin emotional völlig uninvolviert. Unterlasse es, Deinen Magel an emotionaler Kontrolle auf mich zu projizieren. Wer von der vom AG festgelegten auszuübenden Tätigkeit abweicht, handelt vertragswidrig und mithin in abmahnwürdiger Art und Weise. Übergriffige Vorgesetzte, mit denen sich zu derlei Unbotmäßigkeit verabredet wird, können ebenfalls abgemahnt werden - und werden es hier auch stets.
Man ermittelt die durchschnittliche Leistung und die individuelle Leistung und legt die deutliche Überdurchschnittlichkeit letzterer dar.
das klingt sehr schwammig. Wie wird die Leistung explizit ermittelt und dargelegt? Ein Beispiel wäre gut damit ich und viele andere es endlich kapieren.
Und warum soll es respektlos sein solch einen Antrag zu stellen wenn es doch im Tarifvertrag als Möglichkeit angeboten wird einen solchen zu stellen?
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Über systematische Leistungsbeurteilungen.
Neben dem Umstand, daß ich mich zu Respekt nicht eingelassen habe, gibt es einen solchen Antrag tariflich nicht - oder wo stünde da was von "Antrag"? Ich hatte mich auch nicht auf den Antrag bezogen, sondern sehr deutlich auf die Unbotmäßigkeit - hier die vorsätzliche Abweichung von der vom AG festgelegten auszuübenden Tätigkeit - abgehoben, die abmahnwürdig ist auch wenn man sich mit subalternem Führungsperonal dazu verabredet hat.
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das klingt sehr schwammig. Wie wird die Leistung explizit ermittelt und dargelegt? Ein Beispiel wäre gut damit ich und viele andere es endlich kapieren.
In Fälle pro Minute z.B.
o.ä.
Und warum soll es respektlos sein solch einen Antrag zu stellen wenn es doch im Tarifvertrag als Möglichkeit angeboten wird einen solchen zu stellen?
Es gibt keinen solchen Antrag.
Der AG kann sich tarifkonform dafür entscheiden jemanden der überdurchschnittliche Leistung macht entsprechend eine Stufenlaufzeitverkürzung zu geben.
Genauso wie es bei die Minderleistenden machen kann, die Stufenlaufzeit zu verlängern.
Da viel AG und PR sagen: Wer A sagt muss auch B sagen. verzichten die meisten auf beide Möglichkeiten
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das klingt sehr schwammig. Wie wird die Leistung explizit ermittelt und dargelegt? Ein Beispiel wäre gut damit ich und viele andere es endlich kapieren.
In Fälle pro Minute z.B.
o.ä.
Und warum soll es respektlos sein solch einen Antrag zu stellen wenn es doch im Tarifvertrag als Möglichkeit angeboten wird einen solchen zu stellen?
Es gibt keinen solchen Antrag.
Der AG kann sich tarifkonform dafür entscheiden jemanden der überdurchschnittliche Leistung macht entsprechend eine Stufenlaufzeitverkürzung zu geben.
Genauso wie es bei die Minderleistenden machen kann, die Stufenlaufzeit zu verlängern.
Da viel AG und PR sagen: Wer A sagt muss auch B sagen. verzichten die meisten auf beide Möglichkeiten
also kommt es auf die Quantität an und nicht auf die zusätzlichen Aufgabenfelder und das Engagement?
Zumindest habe ich nun endlich mal eine erklärung mit deinem zweiten Absatz die ich verstanden habe, danke.
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Über systematische Leistungsbeurteilungen.
Neben dem Umstand, daß ich mich zu Respekt nicht eingelassen habe, gibt es einen solchen Antrag tariflich nicht - oder wo stünde da was von "Antrag"? Ich hatte mich auch nicht auf den Antrag bezogen, sondern sehr deutlich auf die Unbotmäßigkeit - hier die vorsätzliche Abweichung von der vom AG festgelegten auszuübenden Tätigkeit - abgehoben, die abmahnwürdig ist auch wenn man sich mit subalternem Führungsperonal dazu verabredet hat.
Meinst du subaltern bildungssprachlich oder im Beamtenjargon?
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Keine Ahnung, was Beamte für einen Jargon pflegen. Subalternes Führungspersonal ist solches Führungspersonal, das anderem Führungspersonal untergeordnet - eben subaltern - ist.
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Keine Ahnung, was Beamte für einen Jargon pflegen. Subalternes Führungspersonal ist solches Führungspersonal, das anderem Führungspersonal untergeordnet - eben subaltern - ist.
dann bin ich beruhigt
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Vielleicht noch eine abschließende Anmerkung zum grandiosen Instrument der Stufenlaufzeitverkürzung:
Egal wie überdurchschnittlich deine Leistungen wären, es bestünde dennoch kein Anspruch auf eine Stufenlaufzeitverkürzung nach dem TVöD. Klingt komisch, ist aber so. Peace out.
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Es ist doch großartig, dass eine solche Möglichkeit innerhalb des Tarifvertrags geschaffen wurde. Wenn der Arbeitgeber sich gegen die Anwendung entscheidet muss er halt mit den Konsequenzen daraus leben.
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Es ist doch großartig, dass eine solche Möglichkeit innerhalb des Tarifvertrags geschaffen wurde. Wenn der Arbeitgeber sich gegen die Anwendung entscheidet muss er halt mit den Konsequenzen daraus leben.
Die Konsequenz ist unter Umständen aber nicht der Verzicht auf eine deutlich überdurchschnittliche Leistung, sondern auf überhaupt eine Leistung.
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Geht man nicht einfach zu einem AG, der zur Anwendung solcher Instrumente bereit ist?
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Ist das nicht toll wie motivierend sich der Arbeitgeber gezeigt hat?
Höhergruppierung von E12/3 nach E13/3 kurz vor erreichen der Stufe 4. Perfekt!!!!
Die Höhergruppierung von E12/3 nach E13/3 macht sage und schreibe 515,65 €/Jahr aus. Das sind ganze 42,97 €/Monat.
Es ist vorbildlich zu Gunsten seines Arbeitgebers auf Geld zu verzichten (Stufe 4) und für 42,97 €/Monat mehr Verantwortung und Stress zu übernehmen.
Solche AN sieht jeder AG sehr gerne.
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Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf mithin des Einverständnisses des AN. Wer schlecht verhandelt, kommt zu schlechten Ergebnissen. Davon ab hebt sich nur in wenigen Teilen der EGO die E13 aus der E12 durch eine gesteigerte Verantwortung heraus.
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Warum sollte man der Übertragung von Tätigkeiten die in eine höhere EG führen zur Unzeit zustimmen?
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Geht man nicht einfach zu einem AG, der zur Anwendung solcher Instrumente bereit ist?
Das meine ich ja. AN geht und der AG bekommt gar keine Leistung mehr.
Allerdings halte ich die Erwartung mann bekäme auch mit Anwendung solcher Instrumente innerhalb des Tarifvertrags AN mit überdurchschnittlicher Leistungsfähigkeit für recht sportlich.
In einigen Bereichen wäre die Anwendung solcher Instrumente nötig um überhaupt noch eine Leistung zu bekommen.
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Warum sollte man der Übertragung von Tätigkeiten die in eine höhere EG führen zur Unzeit zustimmen?
Weil man seinen AG so toll findet und auf Gehalt verzichtet.
Balkonklatschen reicht.............................ist ja auch nicht mehr gewollt, weder von Verdi noch vom AG
Wer sich immer noch auf Verdi und Tarifverträge verlässt und nicht selbst sein Gehirn einschaltet, dem kann man nicht mehr helfen. Oder man hat eine systemrelevante Funktion als Postwagenschubbser. Dem wird von Verdi geholfen.
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Derjenige der die neuen Tätigkeiten überträgt weis meist doch gar nicht in welcher Stufe sich der AN befindet und erst recht nicht wann der nächste Stufenanstieg ansteht. Meist hilft da dann Reden.
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Derjenige der die neuen Tätigkeiten überträgt weis meist doch gar nicht in welcher Stufe sich der AN befindet und erst recht nicht wann der nächste Stufenanstieg ansteht. Meist hilft da dann Reden.
Das ist richtig aber den Zeitpunkt zur Annahme der Stelle kann man sich nun mal nicht raussuchen sonst bleibt das Sachgebiet ohne Führungspersonal.
Oder würdest du sagen das es sinnvoller gewesen wäre die Stelle anzunehmen in EG 12 Stufe 3 und beim Stufenanstieg in 4 dann in Eg 13 hochgruppiert zu werden?
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Sinnvoll wäre z.B. Führung auf Probe bis zum Stufenaufstieg (wenn dann innerhalb von 2 Jahren erreicht).
Das man eine Annahme einer E13 verzögert um Stufenlaufzeitverluste zu vermeiden ist auch nicht völlig ungewöhnlich. Habe ich auch selber durchgesetzt, weil ich meine Höhergruppierung nicht selber bezahlen wollte...
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Es wäre sinnvoller gewesen, im Vorfeld darauf hinzuweisen und eine Regelung zu finden.
Üblich ist z.B. in E12/3 zu bleiben + eine Zulage (Differenzbetrag) und erst nach erreichen der Stufe 4 höher zu gruppieren.
Im Status quo ist lediglich das eigene Ego befriedigt und der AG freut sich, dass du auf Geld verzichtest. Du hast dir die Höhergruppierung eingekauft :-)
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Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung, mithin bestimmen beide Arbeitsvertragsparteien einvernehmlich, wann diese Änderung stattfinden soll.
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Warum sollte man der Übertragung von Tätigkeiten die in eine höhere EG führen zur Unzeit zustimmen?
Weil man seinen AG so toll findet und auf Gehalt verzichtet.
Balkonklatschen reicht.............................ist ja auch nicht mehr gewollt, weder von Verdi noch vom AG
Wer sich immer noch auf Verdi und Tarifverträge verlässt und nicht selbst sein Gehirn einschaltet, dem kann man nicht mehr helfen. Oder man hat eine systemrelevante Funktion als Postwagenschubbser. Dem wird von Verdi geholfen.
Richtig, wer sich als Schaaf in einer Herde versteht und alle sollen gleich laut blöööken und gleich viel Heu kriegen, der ist da doch gut aufgehoben.
Wer sich jedoch als Teilnehmer am Arbeitsmarkt begreift, der nimmt halt auch Tteil an der Verhandlung über die Bedingungen das Arbeitsvertrages.
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also kommt es auf die Quantität an und nicht auf die zusätzlichen Aufgabenfelder und das Engagement?
Zumindest habe ich nun endlich mal eine erklärung mit deinem zweiten Absatz die ich verstanden habe, danke.
Jaein:
Natürlich ist Quantität ein mögliches Kriterium für die Leistungsmessung.
Die Qualität kann es auch sein.
Es kommt auf keinen Fall auf Engagement an, dass braucht man vielleicht um eine überdurchschnittliche Leistung zu erzielen. Man kann aber auch mit viel Engagement null Leistung erbringen.
Und zusätzliche Aufgabenfelder führen zu einer höheren Entgeltgruppe oder zu eine Änderung der Zeitanteile.
Aber nicht automatisch zu einer höheren Leistung.
Und weil eben fast alle sich scheuen ein objektive Leistungsbewertung über alle Mitarbeiter zu machen (weil so was würden dann ja die PR oftmals fordern) nutzt man halt diese Instrument im "guten" wie im "bösen" nicht.
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Es wäre sinnvoller gewesen, im Vorfeld darauf hinzuweisen und eine Regelung zu finden.
Üblich ist z.B. in E12/3 zu bleiben + eine Zulage (Differenzbetrag) und erst nach erreichen der Stufe 4 höher zu gruppieren.
Wenn es eine Zulage nach §14 ist bringt das leider absolut gar nichts, weil die dauerhafte Übertragung dann zum Zeitpunkt der Zulagengewährung zurück gerechnet wird.
@StuEv
Ich habe den EG 12->13 Spaß so ähnlich mitgemacht, da ich aufgrund eines guten Verhältnisses zu meinen Vorgesetzten leider zu viel Vertrauen hatte.
Ich kann Ihnen nur raten die Führungsposition nicht anzunehmen, wenn es noch möglich ist. Wann so etwas überhaupt bindend zählt ist hier im Forum ja häufig beschrieben.
Alternativ kündigen, so wie ich es dann gemacht habe. Es befreit sehr sich der miesen Behandlung zu entziehen und ein Loch zu hinterlassen.