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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Sputnik1978 am 17.06.2021 14:17
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach der Bundestagswahl könnte es eine Mehrheit dafür geben, die Beamten in die Rentenversicherung einzubeziehen. Hat jemand eine Idee, wie das bei Beamten, die bereits über zehn Jahre im Dienst sind, praktisch funktionieren würde? Immerhin wurden ja schon Pensionsansprüche erworben.
Viele Grüße
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Da hoffe ich doch mal stark auf Bestandsschutz und eine sehr lange Übergangsphase.
Und im Idealfall darauf, dass sowas niemals kommen wird.
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Ich glaube schon, dass sich da was tun wird. Mit Ausnahme der Union wollen an das Thema alle Parteien ran. Auch beim Thema Krankenversicherung dürften Änderungen möglich sein.
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Schon jetzt sind die unteren Besoldungsgruppen systematisch unteralimentiert.
Daher kann das Netto gar nicht sinken. Sprich der Gesetzgeber schieße sich massiv ins eigene Bein, weil die Personalkosten sofort massiv ansteigen würden, wenn er Bestandsbeamte in die RV integrieren würde, da der Bund die RV Beiträge komplett obendrauf geben müsste, da das Netto nicht noch weiter sinken darf.
Während es weit verbreitet ist, mit so einem Thema Wahlkampf zu machen, halte ich es extrem unwahrscheinlich, dass eine Regierung sich seinen eigenen Haushalt kaputt machen will, wenn man das Problem ohne Änderung so einfach noch 20-30 Jahre in die Zukunft schieben kann.
Allenfalls ist es möglich Neubeamte in die Rentenversicherung zu integrieren, dann aber nur mit massiv steigender Bruttobesoldung aus oben genannten Gründen.
Trotzdem gilt auch weiterhin das Alimentationsprinzip für Beamte, das muss meiner Meinung nach der Dienstherr auch dann gewährleisten.
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Ich hoffe, Sie behalten Recht und die neue Regierung bleibt rational.
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Das dürfte aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht gehen. Es dürfte hergebrachter Grundsatz sein, dass sich die Pension eines Beamten aus dem Endamt ergibt. Die Rentenversicherung legt hingegen ein Lebensleistungsprinzip an. Die Systeme passen deshalb nicht zusammen.
Zudem habe ich vor kurzem in der Presse von Gutachten zur Analyse der Pensionslasten gelesen, die besagen sollen, dass die Pensionslasten beim Bund wieder abnehmen und das bei den Ländern bald der Höhepunkt der Pensionslasten erreicht sein soll. Würde man die Beamten in das bald überlastete Rentensystem überführen, würden die dortigen Ausgaben und die Ausgaben für den Haushalt steigen. Es wäre also eine Lose-Lose-Situation.
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Das dürfte aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht gehen.
Der verfassungsmäßige Grundsatz ist die standesgemäße Alimenatation.
Und wenn die Rente zu solch einer führt, dann ist es natürlich verfassungskonform.
Es wäre also eine Lose-Lose-Situation.
Da latt gesagt, der Pensionär heute weniger Geld kostet, dafür Lebenslang auf der Payroll steht und der Renter jetzt teuerer ist dafür mit 67 "nix" mehr kostet. ist es alleinig eine Frage wie hoch ist die Verzinsung, des Geldes was man heute für den Rentner aufnehmen muss und ob dieses mehr oder weniger ist, als das Geld, was hinterher dem pensionär auszahlt.
Derzeit sind die "Angestellten" günstiger, da man ja auch noch Geld für diese Lasten bekommt.
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Daher kann das Netto gar nicht sinken. Sprich der Gesetzgeber schieße sich massiv ins eigene Bein, weil die Personalkosten sofort massiv ansteigen würden, wenn er Bestandsbeamte in die RV integrieren würde, da der Bund die RV Beiträge komplett obendrauf geben müsste, da das Netto nicht noch weiter sinken darf.
Das ist etwas zu kurz gedacht. Zwar sind die meisten Landesbeamte, der Bund würde sich dadurch jedoch den Bundeszuschuss zur RV sparen, dieser macht mittlerweile ca. 1/3 des Haushaltes aus.
Man spart sich also quasi 1:1 den Bundeszuschuss und verschiebt gleichzeitig die Lasten weit in die Zukunft.
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Ich glaube nicht, dass die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in der jetzigen Form, die im Grunde genommen noch aus dem Kaiserreich stammen, nicht soweit modernisierbar sind, dass man da nicht auch eine Mitgliedschaft von Neubeamten in gesetzliche RV und KV vorsehen könnte.
Ein Umbau des Sysrems würde aber ein bis zwei Generationen dauern und wäre in der Übergangszeit doppelt so teuer, da zeitgleich für Beamte a.D. Pensionen bezahlt werden und Rentenversicherungsbeitrge für jüngere Beamte. Und da Politiker sind nicht gewillt, Entscheidungen zu treffen, die Proteste hervorrufen während andere Politiker Nutznießer der Entscheidungen sein werden, wird auch diese Entscheidung im Sande verlaufen.
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Das dürfte aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht gehen.
Der verfassungsmäßige Grundsatz ist die standesgemäße Alimenatation.
Und wenn die Rente zu solch einer führt, dann ist es natürlich verfassungskonform.
Zu den Grundsätzen gehört auch, dass die Versorgung aus dem Endamt erfolgt, jedoch mit der Einschränkung, dass man das Endamt eine gewisse Zeit innegehabt hat, siehe BVerfG (Hervorhebung durch mich):
Art. 33 Abs. 5 GG bindet den Gesetzgeber in der inhaltlichen Gestaltung des Beamtenrechts (vgl. BVerfGE 8, 1 [11 ff.]; 9, 268 [286]). Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne dieser Vorschrift gehört auch die Verpflichtung des Dienstherrn, dem Beamten angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren; das gilt auch für die Versorgung des Beamten (BVerfGE 3,58 [160]; 3, 288 [342 f.]; 4, 115 [135]; 8, 1 [16, 20]). Diesen Grundsatz muß der Gesetzgeber nicht nur berücksichtigen, sondern beachten (BVerfGE 8, 1 [16 f.]).
In der Frage, welcher Lebensunterhalt "angemessen" ist, räumt zwar Art. 33 Abs. 5 GG dem Gesetzgeber einen weiten Beurteilungsspielraum ein (BVerfGE 8, 1 [19, 22 f.]). Das entbindet den Gesetzgeber aber nicht davon, bei der Regelung der Versorgungsbezüge den Grundsätzen Rechnung zu tragen, die seit jeher für die Bemessung dieser Bezüge maßgebend waren; insofern wird der Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers hinsichtlich der Angemessenheit der Versorgungsbezüge eingeengt. Einer dieser Grundsätze ist, daß die Versorgungsbezüge des Beamten auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge seines letzten Amtes zu berechnen sind (Versorgung aus dem letzten Amt oder amtgemäße Versorgung). Mit diesem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG ist § 110 BBG nicht zu vereinbaren.
Es wäre also eine Lose-Lose-Situation.
Da [p]latt gesagt, der Pensionär heute weniger Geld kostet, dafür Lebenslang auf der Payroll steht und der Renter jetzt teuerer ist dafür mit 67 "nix" mehr kostet. ist es alleinig eine Frage wie hoch ist die Verzinsung, des Geldes was man heute für den Rentner aufnehmen muss und ob dieses mehr oder weniger ist, als das Geld, was hinterher dem pensionär auszahlt.
Derzeit sind die "Angestellten" günstiger, da man ja auch noch Geld für diese Lasten bekommt.
Auch das ändert nichts daran, dass der Dienstherr sich seiner Verpflichtung gegenüber seiner Beamten nicht entledigen darf. Er muss die Alimentation und Versorgung hauptsächlich selbst leisten. Wenn Beamte in der Rentenversicherung wären, würde nicht mehr der Dienstherr die Versorgung leisten, sodass er sich seiner Verpflichtung entzogen hätte. Das ist nicht mit den hergebrachten Grundsätzen zu vereinbaren, vgl. - mit Hervorhebung durch mich -
Unbeschadet der somit grundsätzlich zulässigen Kürzung der Versorgungsbezüge im Wege der Rentenanrechnung ist verfassungsrechtlich zwingend gefordert, daß der Beamte weiterhin innerhalb des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses rechtlich und wirtschaftlich abgesichert ist und daß die personale Bindung des Beamten zum Dienstherrn für die Unterhaltsgewährung ungeschmälert bestehen bleibt. Die Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn ist unabdingbar und kraft ihrer besonderen rechtlichen Struktur nicht teilbar. Auf dem Boden der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums können weder das Gehalt des aktiven Beamten noch das Ruhegehalt oder die Hinterbliebenenversorgung (ganz oder teilweise) in Leistungen anderer Qualität wie z.B. Leistungslohn, Fürsorgehilfen oder Sozialversicherungsleistungen übergeleitet werden. Die Besoldung und Versorgung des Beamten darf - auch hinsichtlich einzelner ihrer Bestandteile - nicht dem Gewährleistungsbereich des Art. 33 Abs. 5 GG entzogen werden. Sie muß vom Dienstherrn selbst gewährt werden, der sich hinsichtlich keiner der bedeutsamen Alimentationsleistungen durch einen Dritten entlasten darf. Unzulässig wäre insbesondere die völlige Entziehung eines rechtswirksam entstandenen Versorgungsanspruchs (vgl. BVerfGE 44, 249 [269f.]; 70, 69 [81] und auch BVerfGE 16, 94 [118]).
Ich glaube nicht, dass die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in der jetzigen Form, die im Grunde genommen noch aus dem Kaiserreich stammen, nicht soweit modernisierbar sind, dass man da nicht auch eine Mitgliedschaft von Neubeamten in gesetzliche RV und KV vorsehen könnte.
Ich habe mich nur zur Rente, nicht zur Krankenversicherung geäußert. Zur Krankenversicherung/Beihilfe hat das BVerfG stets betont, dass die Beihilfe keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums darstellt. Das sieht aber bei der Ruhestandsversorgung anders aus, s. u.a. die obigen Entscheidungen.
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wäre in der Übergangszeit doppelt so teuer, da zeitgleich für Beamte a.D. Pensionen bezahlt werden und Rentenversicherungsbeitrge für jüngere Beamte.
Das trifft so nicht zu. Für Bundesbeamte wird aktuell ein Betrag von +/- 30 % der monatlichen Besoldung der Pensionsrücklage zugeführt. Stattdessen nur 10% AG-Anteil für die RV + 7% Betriebsrente ist da günstiger
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wäre in der Übergangszeit doppelt so teuer, da zeitgleich für Beamte a.D. Pensionen bezahlt werden und Rentenversicherungsbeitrge für jüngere Beamte.
Das trifft so nicht zu. Für Bundesbeamte wird aktuell ein Betrag von +/- 30 % der monatlichen Besoldung der Pensionsrücklage zugeführt. Stattdessen nur 10% AG-Anteil für die RV + 7% Betriebsrente ist da günstiger
Das ist deutlich zu einfach gedacht. Aufgrund der systematischen Unteralimentierung in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen kann das Netto ja nicht noch weiter sinken, was passieren würde wenn der Beamte seinen AN-Anteil zur RV selbst bezahlen müsste.
Folglich muss der AG den AN-Anteil auch noch in etwa auf das Brutto oben drauf packen.
Aufgrund der Steuerprogression ist nun bei diesem deutlich gestiegenem Bruttogehalt ein höherer Steuersatz fällig, sodass das Netto doch nach unten fallen würde. Das müsste der Besoldungsgesetzgeber dann wieder ausgleichen, sodass es passieren kann, dass er für RV und Betriebsrente die Bruttobesoldung um mehr als 30% steigern muss und es somit für ihn teurer ist als die Pensionsrücklage.
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Das ist deutlich zu einfach gedacht.
Das ist deutlich zu kompliziert gedacht:
Die RV Beiträge können ja steuerfrei direkt vom Staat eingezahlt werden, er ist ja durchaus in der Lage die Gesetze entsprechend zu formen.
Nichts desto trotz:
Ich denke, wenn ein Umbau Richtung RV statt Pension gemacht wird, dann wohl eher in der Form: Nur noch wenige Beamte, der Rest TB.
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Das ist deutlich zu einfach gedacht.
Das ist deutlich zu kompliziert gedacht:
Die RV Beiträge können ja steuerfrei direkt vom Staat eingezahlt werden, er ist ja durchaus in der Lage die Gesetze entsprechend zu formen.
Nichts desto trotz:
Ich denke, wenn ein Umbau Richtung RV statt Pension gemacht wird, dann wohl eher in der Form: Nur noch wenige Beamte, der Rest TB.
Zustimmung. Und der letzte Absatz durchaus schon zu beobachten.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach der Bundestagswahl könnte es eine Mehrheit dafür geben, die Beamten in die Rentenversicherung einzubeziehen. Hat jemand eine Idee, wie das bei Beamten, die bereits über zehn Jahre im Dienst sind, praktisch funktionieren würde? Immerhin wurden ja schon Pensionsansprüche erworben.
Viele Grüße
M.E. sind dies ( erneut) Wahlkampfbrüller, um Wähler anzulocken ( nach dem Neid Prinzip) Dann wird nicht viel geschehen , da die meisten MdB selbst Beamte sind; die Versicherungslobby einige Besuche abhalten werden wird. Viel Gebrüll.
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Hallo,
Ich sehe immer noch nicht, warum eine gesetzliche RV nicht mit den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar wäre. Die Beziehung zum letzten Amt lässt sich auch in der Rente darstellen. Es sagt je keiner, dass diese Beziehung wie momentan linear sein muss. Mit Übergangsfristen für Bestandsbeamte geht alles. Sind die Österreicher nicht den Weg gegangen?
Und wenn das käme wird innerhalb der RV auch keine steuerfreien Sonderwünsche gebraten. Wir schaffen einerseits die Bratwurst Pension ab und führern andererseits steuerfreie AN Zuschläge zur RV ein die normalen AN nicht zustehen. Wie will man das dem Wahlvolk verkaufen?
Wenn man wollte, würde das gehen, aber es will ja keiner.
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Hallo,
Ich sehe immer noch nicht, warum eine gesetzliche RV nicht mit den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar wäre. Die Beziehung zum letzten Amt lässt sich auch in der Rente darstellen. Es sagt je keiner, dass diese Beziehung wie momentan linear sein muss. Mit Übergangsfristen für Bestandsbeamte geht alles. Sind die Österreicher nicht den Weg gegangen?
Und wenn das käme wird innerhalb der RV auch keine steuerfreien Sonderwünsche gebraten. Wir schaffen einerseits die Bratwurst Pension ab und führern andererseits steuerfreie AN Zuschläge zur RV ein die normalen AN nicht zustehen. Wie will man das dem Wahlvolk verkaufen?
Wenn man wollte, würde das gehen, aber es will ja keiner.
Lies noch mal die Zitate vom BVerfG: Der Dienstherr muss den größten Teil der Pension selbst tragen. Das würde er nicht, wenn die Pension aus der Rentenkasse käme. Und wie soll es möglich sein, das Rentenpunktesystem so anzupassen, dass Beamte aus dem letzten Amt und nicht durch alle vorherigen alimentiert werden?
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Die Sozialsysteme sind einfach nicht passend. Erwerbsminderung ist nicht annäherend mit der Dienstunfähigkeit vergleichbar. In der GKV besteht kein Anspruch auf Krankengeld, usw.
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GKV ist möglich, sonst wäre auch die freiwillige GKV nicht möglich. Krankengeld ist kein Problem. Da zahlen freiwillig versicherte Beamte weniger Beitrag, da sie keinen Anspruch darauf haben.
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Ich sehe nicht, dass es eine breite Mehrheit für dieses Vorhaben geben würde. CDU, FDP und AfD werden sich definitiv nicht dafür aussprechen. RRG wird im Bund nicht mehrheitsfähig sein. Im Übrigen löst man damit keine Probleme, sondern verlagert diese nur.
Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums würden einer Einbeziehung in die Rentenversicherung sicherlich nicht entgegenstehen, wenn a) die vom Beamten zu tragenden Beitragsanteile durch eine entsprechende Besoldungserhöhung ausgeglichen werden würde, sprich: Netto bleibt alles beim Alten und b) eine Zusatzversorgung eingeführt wird, die ein Versorgungsniveau entsprechend dem Alimentations- und Fürsorgeprinzip garantieren würde. Zur Wahrheit gehört doch auch, dass Tarifbeschäftigte eine Zusatzrente durch die VBL erhalten.
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*Schallplatte ein* Die Pension muss der Dienstherr selbst leisten, er darf sich dieser Verpflichtung nicht durch eine Verlagerung auf eine Kasse oder Versicherung entziehen. Die RV ist damit nicht vereinbar. *Schallplatte aus*
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Es gibt noch einen anderen Grund warum das nicht kommt. Der Dienstherr hätte keine Möglichkeit mehr über die Dienstunfähigkeit zu entscheiden. D.h. man könnte Jahre krank sein ohne eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten ( was sehr oft passiert) und der Dienstherr muss weiter die Bezüge zahlen.
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Das ist zu kompliziert gedacht.
Folgendes System:
1. Versorgungszusage
2. Einführung einer Versicherungspflicht bei Netto-Lohnausgleich, um dem Fürsorgeprinzip gerecht zu werden.
3. Anrechnung der Rente auf die Pension.
Unter dem Strich bleibt netto dasselbe.
So praktizieren das die Außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die Beamtenähnlich Verträge mit Angestellten machen und so handhabte das mindestens eine Kirche: Da haben die Kirchenbeamten gegen nettolohnausgleich freiwillig in die Rentenversicherung eingezahlt.
Die Vermischung der System ist auch weiter unproblematisch, weil zu erst die Besmtenversorgung greift, dann die Rentenversicherung.
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Das ist zu kompliziert gedacht.
Folgendes System:
1. Versorgungszusage
2. Einführung einer Versicherungspflicht bei Netto-Lohnausgleich, um dem Fürsorgeprinzip gerecht zu werden.
3. Anrechnung der Rente auf die Pension.
Unter dem Strich bleibt netto dasselbe.
So praktizieren das die Außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die Beamtenähnlich Verträge mit Angestellten machen und so handhabte das mindestens eine Kirche: Da haben die Kirchenbeamten gegen nettolohnausgleich freiwillig in die Rentenversicherung eingezahlt.
Die Vermischung der System ist auch weiter unproblematisch, weil zu erst die Besmtenversorgung greift, dann die Rentenversicherung.
Ja das wäre möglich und das einfache Spiel, Linke Tasche Rechte Tasche. Ändert aber nix für den Dienstherren, nichts für Beamte und nichts für die Rentenversicherung ( Die Mehreinnahmen werden vom Bundeszuschuss in Abzug gebracht). Das einzige was sich ändert ist ein gigantischer Verwaltungsaufwand bei der Rentenversicherung und beim Dienstherren. Den dürfen dann die Steuerzahler mitbezahlen. Freud mich für alle die RRG wählen. Dann erkennen sie wenigstens, dass Ihre Linken Fantastereien Geld kosten.
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Die Rentenkasse hat keinen besonders höheren Verwaltungsaufwand. Der einzige Mehraufwand wäre bei der Anrechnung der Pensionen auf die Rente. Hier könnte man mit einer Schnittstelle und einem Datenabgleich massiv Aufwand verhindern.
Ich bin übrigens pechraben-schwarz. Das Modell hat gewisse Vorteile, weil dann die leidige Debatte um die RV-Pflicht der Beamten enden würde. Die Pension hätte dann den Charakter einer Betriebsrente.
Ganz stenggenommen wären die Beamten Gewinner, weil die RV einen Zuschuss zur PKV auszahlt ;)
Das etwas zur Finanzierung der Rentenversicherung gemacht werden muss, sollte jedem geistig klaren Menschen in unserem Land bewusst sein.
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Das etwas zur Finanzierung der Rentenversicherung gemacht werden muss, sollte jedem geistig klaren Menschen in unserem Land bewusst sein.
Nur wird dieser Hütchenspielertrick das grundlegende Problem nicht lösen.
Ohne eine zumindest teilweise kapitalgedeckte Rente sehe ich schwarz.
Und ich bin der Meinung solange wir als EU Nettozahler ein weit höheres Renteneintrittsalter als viele EU Nettoempfänger haben, ist eine Erhöhung des Renteneintrittsalters absolut nicht angebracht.
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Die Rentenkasse hat keinen besonders höheren Verwaltungsaufwand. Der einzige Mehraufwand wäre bei der Anrechnung der Pensionen auf die Rente. Hier könnte man mit einer Schnittstelle und einem Datenabgleich massiv Aufwand verhindern.
Ich bin übrigens pechraben-schwarz. Das Modell hat gewisse Vorteile, weil dann die leidige Debatte um die RV-Pflicht der Beamten enden würde. Die Pension hätte dann den Charakter einer Betriebsrente.
Ganz stenggenommen wären die Beamten Gewinner, weil die RV einen Zuschuss zur PKV auszahlt ;)
Das etwas zur Finanzierung der Rentenversicherung gemacht werden muss, sollte jedem geistig klaren Menschen in unserem Land bewusst sein.
Also ich komme ja vom Fach (Rentenversicherung) und weiss, dass die Festsetzung einer Rente mit enormen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Es ist ja nicht nur damit getan die Beiträge zu kassieren. Es müssen Versicherungskonten erstellt und gepflegt werden, es muss die Rente festgesetzt werden und die Daten anschließend gepflegt werden. Jedes Jahr muss der Zuschuss überprüft werden etc... Aber aus meiner Sicht nur zu, die Rentenkasse freut sich über die Stellen und die leidige Diskussion hört auf. Würde es aber viel spannender finden, wenn der Staat die Hand ans Alimentationsprinzip legt und Beamte bei der nächsten Großdemo streiken dürften...
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Also ich komme ja vom Fach (Rentenversicherung) und weiss, dass die Festsetzung einer Rente mit enormen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Es ist ja nicht nur damit getan die Beiträge zu kassieren. Es müssen Versicherungskonten erstellt und gepflegt werden, es muss die Rente festgesetzt werden und die Daten anschließend gepflegt werden. Jedes Jahr muss der Zuschuss überprüft werden etc... Aber aus meiner Sicht nur zu, die Rentenkasse freut sich über die Stellen und die leidige Diskussion hört auf.
Ja, leider wird dafür noch viel Personal nötig, obwohl min 90% der Tätigkeiten automatisiert durchgeführt werden könnte, wenn wir einen besseren Digitaltisierungsgrad und Vernetzung der Behörden untereinander hätte.
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Die SPD Minister und Spitze sind sich der vielen Probleme bewusst, die durch Einbeziehung von Beamten in die RV entstehen würden und erwähnen es deswegen nicht, sondern labern nur von Selbstständigen, die einzahlen sollen. Im SPD Programm stehen zwar auch Beamte, aber das werden die locker leicht links liegen lassen.
Selbst unter GRR wäre deswegen eher nicht damit zu rechnen, dass Beamte einzahlen.
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Würde es aber viel spannender finden, wenn der Staat die Hand ans Alimentationsprinzip legt und Beamte bei der nächsten Großdemo streiken dürften...
Dann wären es keine Beamten mehr.
Meiner Meinung nach ist das alles Stimmenfang für die Bundestagswahl und wird nicht kommen.
Falls es wirklich umgesetzt wird, wird es mit sehr langen Übergangsfristen passieren und nicht für die bereits jetzt verbeamteten Kollegen gelten, sondern nur für neu eingestellte.
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https://www.gmx.net/magazine/politik/beamte-rentenkasse-zahlen-sinnvolle-forderung-falscher-35958170
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Da sich nunmehr ja ein Regierungswechsel abzeichnet, scheint das Thema aktuell zu werden. Auch das Thema Bürgerversicherung wird dann relevant. Bin mal gespannt. Es bleibt spannend.
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https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-08/ente-riester-betriebsrente-parteien-vergleich-bundestagswahl-2021
Positionen der einzelnen Parteien zur Rentenversicherung.
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Bürgerversicherung und Rentenversicherung werden dann spannend, wenn es RRG geben sollte.
Bei Ampel bleibt es beim Alten (mein Tipp).
Sowohl Bürgerversicherung als auch Ausweitung der RV-Pflicht sind mit einem so großen Rattenschwanz an verbundenen Folgeproblemen verbunden, dass daran jede Regierung scheitern wird.
Bspw. Bürgerversicherung: Was ist mit den Arzthonoraren, was ist mit den Altersrückstellungen der PKV, was ist mit dem Kassenarztsystemen und Ärzten, die nicht dort niedergelassen sind, also Privatärzten. Was ist mit der Besoldung? Ich kann noch mehr aufführen.
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Ja es wird so kommen wie in Österreich. Paralleles altes System bis 2040 oder 2050 bei gleichzeitigem Einstieg von neuen Beamten ins allgemeine Rentensystem. Eventuell werden auch weniger Beamte eingestellt insgesamt,
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RRG ist ja (leider) nun nicht mehr so unwahrscheinlich.
RV Umstellung kann ich mir - soweit es über Taschenspielertricks hinausgehen soll - auch nur schwer vorstellen.
Aber GKV-Option/-Pflicht für Neubeamte wird, so mein Tipp, bei RRG kommen. Was wird dann langfristig aus der PKV, wenn die dortigen Tarife komplett vergreisen und das wäre ja das zwingende Resultat, das der Staat sehenden Auges trotz seiner Fürsorgepflicht/Alimentationsprinzip in Kauf nimmt. Da werden uns alle Altersrückstellungen der Welt nicht mehr retten. Ich bin gespannt.
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RRG ist ja (leider) nun nicht mehr so unwahrscheinlich.
RV Umstellung kann ich mir - soweit es über Taschenspielertricks hinausgehen soll - auch nur schwer vorstellen.
Aber GKV-Option/-Pflicht für Neubeamte wird, so mein Tipp, bei RRG kommen. Was wird dann langfristig aus der PKV, wenn die dortigen Tarife komplett vergreisen und das wäre ja das zwingende Resultat, das der Staat sehenden Auges trotz seiner Fürsorgepflicht/Alimentationsprinzip in Kauf nimmt. Da werden uns alle Altersrückstellungen der Welt nicht mehr retten. Ich bin gespannt.
So leicht wird das nicht, allein weil es noch viele andere berufsständische Versorgungseinrichtungen gibt (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte).
Auch hat die Versicherungsfreiheit für Selbständige (bzw. bei Handwerkern auf Antrag) den Sinn, diese nicht schutzbedürftige Personengruppe eben nicht in ein Sozialversicherungssystem zu zwingen. Beziehungsweise eine Alternative zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu bieten.
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Gibt es schon Gerüchte, was eine Ampel-Koalition mit den Beamten (insbesondere Rente, Krankenversicherung) plant?
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Nichts wird passieren, ist alles viel zu kompliziert die Systeme umzustellen. Evtl. wird es eine Zeitlang Einstellungsstopp geben. Aber uns als Lebenszeit Beamte kann man nichts
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Gibt es schon Gerüchte, was eine Ampel-Koalition mit den Beamten (insbesondere Rente, Krankenversicherung) plant?
Allenfalls die freiwillige Öffnung in der Gesetzlichen KrankenV.
Bzgl. Pension, das Alimentationsprinzip auch im Ruhestand gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des preußischen Berufsbeamtentums. Da wird sich gar nichts ändern.
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Gibt es schon Gerüchte, was eine Ampel-Koalition mit den Beamten (insbesondere Rente, Krankenversicherung) plant?
Die reine Bürgerversicherung wird es in einer Ampelkoalition mit der FDP nicht geben. Es wurden daher Verhandlungspapiere vorbereitet, die Kompromisse leichter machen könnten: zum Beispiel der Wechsel zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung. Es ist hier von einer Mitnahme der Altersrückstellungen die Rede, die privat Versicherte ansparen und die bisher verfielen, wenn die Versicherten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehrten.
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„Die gesetzliche und die private Kranken- und Pflegeversicherung bleiben erhalten.“
Inhalt des Sondierungspapiers.
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Seht gutes Ergebnis. Das gute preußische Beamtentum bleibt weiterhin in seiner Behäbigkeit und Faulheit bestehen :-) wunderbar
Und auch meine Pension bleibt unberührt haha
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Konnte beim ersten Lesen des Koalitionsvertrages keine Verschlechterungen für Beamte erkennen. Es steht ohnehin kaum etwas Konkretes zum öff. Dienst drin.
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Natürlich nicht, weil das alles Beamte selber sind, egal welche Partei, und die werden sich ihre Privilegien nicht nehmen (zb viel Geld zu bekommen fürs Nichtstun und Pension etc.)
Gut so, wir profitieren davon ja auch von diesem Nebensystem und das einfache Volk arbeitet für uns kleine Adligen. Namaste 🙏
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Konnte beim ersten Lesen des Koalitionsvertrages keine Verschlechterungen für Beamte erkennen. Es steht ohnehin kaum etwas Konkretes zum öff. Dienst drin.
Da steht ne ganze Menge drin. Die Digitalisierung wird das Arbeitsleben vieler AN nachhaltig ändern, so sie denn endlich mal prioritär auf allen Ebenen der öffentlichen Arbeitgeber vorangetrieben würde. Ansonsten ist ein Koalitionsvertrag jetzt eher keiner, in der die Belange von Beamten behandelt würden, von der Diskussion einer Bürgerversicherung mal abgesehen.