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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Kido2911 am 14.10.2021 12:41

Titel: Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Kido2911 am 14.10.2021 12:41
Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich hatte damals für eine befristete Zeit eine E13 Stelle angenommen, da eine Kollegin abgeordnet worden ist.
Sie selbst war auch E13.

Nun würde ich mich gerne selbst abordnen lassen - habe aber leider keine E13 Stelle mehr und die neue Stelle ist "höherwertiger". Der neue AG zahlt ja meine Bezüge: aber werden diese wieder neu verhandelt (es ist keine E Gruppierung angegeben) oder bekomme ich zwangsweise mein aktuelles E9 Gehalt so weiter mit den angesammelten Stufen?

vielen Dank!
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Spid am 14.10.2021 12:42
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Kido2911 am 14.10.2021 12:46
Davon gehe ich mal stark aus.
Im Stellenangebot steht zwar nichts drin, ist aber ein "grösserer" Arbeitgeber vom Land.
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Spid am 14.10.2021 12:48
Ich meine Dein Arbeitsverhältnis.
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Kido2911 am 14.10.2021 12:52
Mein aktuelles - ja ist ein TV-L Vertrag, der Anwendung findet.
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Spid am 14.10.2021 12:58
Eine Abordnung ist im TV-L die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Der AG würde das Entgelt zahlen, das sich tariflich ergäbe, denn das Arbeitsverhältnis wird ja durch die Abordnung nicht berührt. Würde während der Abordnung also auch vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen, stünde unter den zeitlichen Voraussetzungen des §14 Abs. 1 TV-L eine entsprechende Zulage zu. Eine nur vorübergehende Tätigkeitsänderung berührt Stufe, Stufenlaufzeit und Entgeltgruppe nicht.
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Kido2911 am 14.10.2021 13:01
Verstehe ich das richtig:
Ich würde also weiterhin E9 mit entsprechender Stufe bekommen plus eine mtl. Zulage (entsprechende Entgeltgruppe 9)  für die Zeit der Abordnung (3 Jahre)?

Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Spid am 14.10.2021 13:02
Nein, das halte ich für ausgeschlossen. Im TV-L gibt es keine E9.
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Kido2911 am 14.10.2021 13:07
Hm, das ist komisch.
Ich habe einen TVL Vertrag mit EG 9a Stufe 3.
Und kann die Stufenzulage mit EG 9 anklicken.
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Spid am 14.10.2021 13:09
Was Du irgendwo anklicken kannst, ist unbeachtlich. Eine E9 gibt es im TV-L nicht mehr. Die E9a ist eine gänzlich andere Stufe als die längst abgeschaffte E9.
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Kido2911 am 14.10.2021 13:14
Dann danke trotzdem - schade, dann geht eine Abordnung nicht.
Und nur eine neue Bewerbung mit höherer EG.
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Spid am 14.10.2021 13:16
Inwiefern stünde der Inhalt meiner Ausführungen einer Abordnung entgegen?
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: WasDennNun am 14.10.2021 13:16
Dann danke trotzdem - schade, dann geht eine Abordnung nicht.
Und nur eine neue Bewerbung mit höherer EG.
Wieso geht denn jetzt plötzlich eine Abordnung nicht?
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Kido2911 am 14.10.2021 13:22
Na, wenn nur diesselbe Entgeltgruppe gezahlt wird lohnt sich das für mich nicht.
Ich möchte wieder zurück in E13 irgendwie und diese Stelle ist eine E13 Stelle inhaltlich.
Aber ich möchte ja nicht weiterhin für EG 9 arbeiten für eine E13 Stelle.
Also kann ich mich nur neu irgendwo auf eine E13 Stelle bewerben, damit ich es schaffe.
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Spid am 14.10.2021 13:23
Ich habe doch ausgeführt, daß eine Zulage zustünde.
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Kido2911 am 14.10.2021 13:26
Also bekomme ich eine Zulage (wie hoch wäre diese resp. wie kann ich das in Erfahrung bringen).
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Spid am 14.10.2021 13:47
Die Zualge stünde in der Höhe zu, wie sie in §14 Abs. 3 festgelegt ist. Führte die nicht nur vorübergehende Übertragung der Tätigkeit in die E13, stünde eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zur E13/2 zu.
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Kido2911 am 14.10.2021 13:49
Ich habe soeben angerufen in der Personalabteilung.
Es wird nichts an Zulage gezahlt - es bleibt alles beim Alten und nur der Ort mit Aufgabe ändert sich.

Sehr schade.
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Spid am 14.10.2021 13:52
Die Zulage steht nicht zur Disposition des AG. Sie ergibt sich zwingend aus den tariflichen Regelungen.
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: WasDennNun am 15.10.2021 09:27
Na, wenn nur diesselbe Entgeltgruppe gezahlt wird lohnt sich das für mich nicht.
Ich möchte wieder zurück in E13 irgendwie und diese Stelle ist eine E13 Stelle inhaltlich.
Du warst doch nie in der EG13, du hast nur das Entgelt in der Höhe EG13 erhalten.

Falls du doch EG13 warst, dann frage ich mich, warum du einer Herabgruppierung zugestimmt hast.

Zitat
Aber ich möchte ja nicht weiterhin für EG 9 arbeiten für eine E13 Stelle.
Also kann ich mich nur neu irgendwo auf eine E13 Stelle bewerben, damit ich es schaffe.
Du würdest n der EG9 bleiben, solange dir die EG13 Tätigkeiten nicht dauerhaft übertragen werden, allerdings würdest du das Entgelt der EG13 auf deinem Konto ankommen sehen.
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Kido2911 am 15.10.2021 09:40
Es gibt so etwas wie befristete AV? Das hat mit "Zustimmung" überhaupt nichts zu tun.
Und wenn ich woanders sofort einen unbefristeten AV mit 100% bekomme ohne arbeitslos/suchend zu werden, nimmt man das ja wohl. Ist zumindest meine Meinung.

Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Organisator am 15.10.2021 10:39
Es gibt so etwas wie befristete AV? Das hat mit "Zustimmung" überhaupt nichts zu tun.
Und wenn ich woanders sofort einen unbefristeten AV mit 100% bekomme ohne arbeitslos/suchend zu werden, nimmt man das ja wohl. Ist zumindest meine Meinung.

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses hat keinen Einfluss auf die Eingruppierung. Es kommt lediglich auf die übertragenen Tätigkeiten an. Wenn die übertragenen Tätigkeiten dauerhaft (auch für den Zeitraum der Befristung) übertragen werden, ist der AN entsprechend eingruppiert.
Titel: Antw:Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Beitrag von: Spid am 15.10.2021 10:49
Ein befristetes Arbeitsverhältnis und dessen nahendes Ende steigern aber die Bereitschaft, auch eine geringwertigere Tätigkeit aufzunehmen.