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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Geok am 07.07.2020 17:42

Titel: Eingruppierung TVL
Beitrag von: Geok am 07.07.2020 17:42
Hallo,

ich habe eine Zusage für einen Stelle bei einem Amt und dazu eine Frage zur Eingruppierung in den TVL.
Kurz zu mir: Ich habe einen Masterabschluss in einem naturwissenschaftlichen Fach, welches auch der zu besetzenden Stelle entspricht. Dazu habe ich 1Jahr Berufserfahrung in einer Stelle die eher nicht dem Themengebiet der Stelle beim Amt entspricht.

In der Stellenausschreibung war die Stelle mit E11-12 angegeben. Nach der Zusage wurde mir mitgeteilt, dass ich aufgrund meiner Erfahrung nur in der Gruppe E11 einsteigen kann.

Ist das richtig so? Mit einem Master müsste ich doch theoretisch in Gruppe 13 kommen. Da in der Stellenausschreibung E11-12 steht war mir klar, dass das nicht passiert. Aber ich müsste doch nun zumindest in Gruppe 12 eingestuft werden. Die Berufserfahrung ist doch entscheidend für die Einteilung in die Stufen und nicht die Entgeltgruppe oder?

Danke für eure Antworten.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Spid am 07.07.2020 18:06
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Geok am 07.07.2020 18:09
Das verstehe ich schon. Aber wenn die Stelle doch als E11-12 ausgeschrieben war. Wer wäre dann in E12 eingeteilt wurden? Nur jemand mit entsprechender Berufserfahrung? Der Abschluss spielt also garkeine Rolle? Zur Einteilung nachbder Berufserfahrung sind doch eigentlich die Stufen da oder?
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: EiTee am 07.07.2020 18:13
Das verstehe ich schon. Aber wenn die Stelle doch als E11-12 ausgeschrieben war. Wer wäre dann in E12 eingeteilt würden? Nur jemand mit entsprechender Berufserfahrung? Der Abschluss spielt also garkeine Rolle? Zur Einteilung nachbder Berufserfahrung sind doch eigentlich die Stufen da oder?

Mit einem Master sollte man in der Lage sein, die Antwort hier im Forum zu finden. Ähnliche Fragestellungen wurde schon diverse male diskutiert.
Des Weiteren wurde auch diese Frage bereits hinreichend von Risiko beantwortet.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Pseudonym am 07.07.2020 18:17
Das verstehe ich schon. Aber wenn die Stelle doch als E11-12 ausgeschrieben war. Wer wäre dann in E12 eingeteilt wurden?

Für mich ist der Verfasser der Stellenausschreibung nicht besonders qualifiziert. Zwischen E11 und E12 liegt ein großer Unterschied: die Größe der Verantwortung. Die ist entweder da oder halt nicht. Die auszuübenden Tätigkeiten können hier nicht identisch sein.

Wahrscheinlich wieder ein Beamter  8)
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Spid am 07.07.2020 18:19
Das verstehe ich schon. Aber wenn die Stelle doch als E11-12 ausgeschrieben war. Wer wäre dann in E12 eingeteilt wurden? Nur jemand mit entsprechender Berufserfahrung? Der Abschluss spielt also garkeine Rolle? Zur Einteilung nachbder Berufserfahrung sind doch eigentlich die Stufen da oder?

Die Stufen der Entgelttabelle bilden bei Einstellung begrenzt einschlägige Berufserfahrung ab. Die Eingruppierung ergibt sich aus der auszuübenden Tätigkeit - und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen. Man wird also nicht von AG eingruppiert, sondern ist eingruppiert. Die Angabe in der Stellenausschreibung kann sich mithin im Sachverhalt nur darauf beziehen, daß der AG je nach Bewerber eine unterschiedliche auszuübende Tätigkeit anzubieten hat. Dir bietet er lediglich jene an, die zur Eingruppierung in E11 führt.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: WasDennNun am 08.07.2020 07:48
In der Stellenausschreibung war die Stelle mit E11-12 angegeben. Nach der Zusage wurde mir mitgeteilt, dass ich aufgrund meiner Erfahrung nur in der Gruppe E11 einsteigen kann.

Ist das richtig so? Mit einem Master müsste ich doch theoretisch in Gruppe 13 kommen. Da in der Stellenausschreibung E11-12 steht war mir klar, dass das nicht passiert. Aber ich müsste doch nun zumindest in Gruppe 12 eingestuft werden. Die Berufserfahrung ist doch entscheidend für die Einteilung in die Stufen und nicht die Entgeltgruppe oder?
Die Aussage, dass du aufgrund deiner Erfahrung nur in Gruppe 11 einsteigen kannst, ist so natürlich Unsinn und humbug (oder gequirrltes Beamtendenken), wenn sie exakt so gesagt wurde.
Was evtl. gemeint ist, ist, dass man dir nur entsprechende Aufgaben geben will, die zur E11 führen.

Du kannst jetzt die Stelle antreten, dir deine auszuübenden Tätigkeiten mitteilen lassen und hoffen, dass die Personaler dir dort entsprechende Tätigkeiten mit entsprechenden Zeitanteilen übertragen, die dann doch zur E12 führen und du das dann nach Ablauf der Probezeit einforderst.

Sollte dein Vorgesetzter dir jedoch dann Aufgaben zukommen lassen, die nicht den auszuübenden Tätigkeiten entsprechen oder so dass sich die Zeitanteil verschieben, so solltest du das im Auge behalten, nicht das dein Chef dir illegaler Weise Dinge aufträgt, die dann zur höheren EG führen, ohne dass der AG dieses auch faktisch überträgt.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Bastel am 08.07.2020 07:55
In der Stellenausschreibung war die Stelle mit E11-12 angegeben. Nach der Zusage wurde mir mitgeteilt, dass ich aufgrund meiner Erfahrung nur in der Gruppe E11 einsteigen kann.

Ist das richtig so? Mit einem Master müsste ich doch theoretisch in Gruppe 13 kommen. Da in der Stellenausschreibung E11-12 steht war mir klar, dass das nicht passiert. Aber ich müsste doch nun zumindest in Gruppe 12 eingestuft werden. Die Berufserfahrung ist doch entscheidend für die Einteilung in die Stufen und nicht die Entgeltgruppe oder?
Die Aussage, dass du aufgrund deiner Erfahrung nur in Gruppe 11 einsteigen kannst, ist so natürlich Unsinn und humbug (oder gequirrltes Beamtendenken), wenn sie exakt so gesagt wurde.
Was evtl. gemeint ist, ist, dass man dir nur entsprechende Aufgaben geben will, die zur E11 führen.

Du kannst jetzt die Stelle antreten, dir deine auszuübenden Tätigkeiten mitteilen lassen und hoffen, dass die Personaler dir dort entsprechende Tätigkeiten mit entsprechenden Zeitanteilen übertragen, die dann doch zur E12 führen und du das dann nach Ablauf der Probezeit einforderst.

Sollte dein Vorgesetzter dir jedoch dann Aufgaben zukommen lassen, die nicht den auszuübenden Tätigkeiten entsprechen oder so dass sich die Zeitanteil verschieben, so solltest du das im Auge behalten, nicht das dein Chef dir illegaler Weise Dinge aufträgt, die dann zur höheren EG führen, ohne dass der AG dieses auch faktisch überträgt.

Besser hätte man es nicht ausdrücken können.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: seberus am 08.07.2020 16:14
Ich gehe davon aus dass Geok nicht nach Teil 1 sondern Teil 2 22.1 Ingenieure eingruppiert werden soll.

Und da ist für EG 12  "langjähriger praktischer Erfahrung" drin.
(was oft mit mehr als 3 Jahre ausgelegt wird)

Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Spid am 08.07.2020 16:41
Inwiefern ließe sich das aus der Sachverhaltsschilderung schließen?
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Geok am 08.07.2020 20:26
Vom Personaler habe ich jetzt folgende Antwort auf meine Frage bekommen:

 

"folgend eine kleine Erläuterung zu Ihrer Eingruppierung in die E11.

 

Die Eingruppierung richtet sich gemäß § 12 TV-L immer nach der auszuübenden Tätigkeit. Die Tätigkeit des Sachbearbeiters „XXXX" ist gemäß der Entgeltordnung zum TV-L nach E12, Fallgruppe 1, Teil II, Nr. 22.1 (S. 200) bewertet. Jedoch gibt es hier neben der auszuübenden Tätigkeit noch andere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

 

„Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.“

 

Eine langjährige praktische Erfahrung wird hierbei mit 3 Jahren definiert. Diese Voraussetzung ist leider bisher noch nicht erfüllt, weshalb gemäß Nr. 1, Abs. 4, Satz 1 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung zum TV-L (S. 7) die Eingruppierung in die nächst niedrigere Entgeltgruppe erfolgt."

Ich werde sehen welche Aufgaben auf mich zukommen und ob diese nicht doch eher E12 entsprechen. Ansonsten würde ich ja spätestens nach 3Jahren in die E12 aufsteigen.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Spid am 08.07.2020 21:21
Gem. Sachverhaltsschilderung geht es doch um eine naturwissenschaftliche Tätigkeit?
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Geok am 09.07.2020 05:48
Richtig.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Spid am 09.07.2020 07:25
Wie sollte dann Absvhnitt 22.1 der EGO einschlägig sein?
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Geok am 09.07.2020 07:49
Das verstehe ich auch noch nicht.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Lars73 am 09.07.2020 07:54
Was sollen denn die Tätigkeiten genau sein?
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Geok am 09.07.2020 08:23
Das weiß ich noch nicht genau. Mein erster Arbeitstag ist erst am 03.08.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Lars73 am 09.07.2020 08:27
Was stand dann in der Ausschreibung?
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Geok am 09.07.2020 09:02
Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben?

Entscheidung über die Zulassung von Betriebsplänen nach Bergrecht im Festgesteinstagebergbau mit Sprengbetrieb nach §§ 52 ff. Bundesberggesetz (BBergG),
Wahrnehmung der Bergaufsicht (sachbezogene Betriebsaufsicht) und ggf. Anordnung von Maßnahmen (§§ 69 - 74 BBergG),
Untersuchung von Unfällen, Betriebsereignissen und strafbaren Handlungen (Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft),
Entscheidungen über die Erteilung von Genehmigungen in anderen, in die Zuständigkeit der Bergbehörde fallenden Rechtsgebieten (u. a. Naturschutzrecht, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Gerätesicherheit)
Umsetzung des Sprengrechts im Übertagebergbau, u.a. Prüfung und Zulassung von Sonderbetriebsplänen für das Sprengwesen, Prüfung von Gutachten und Stellungnahmen, Ausstellung von Sprengerlaubnissen und Befähigungsscheinen
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Lars73 am 09.07.2020 10:53
Da halte ich eine Eingruppierung nach Teil II, Nr. 22.1 der Entgeltordnung für nicht unplausibel. Im allgemeinen Teil wäre die Tätigkeit aber wohl sowieso nur E11 (ohne die Möglichkeit nach einiger Zeit die E12 zu bekommen).
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Spid am 09.07.2020 11:24
Man müßte halt schauen, ob die vom BAG (z.B. Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82) recht engen Maßstäbe für technische Beschäftigte erfüllt sind.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Geok am 14.09.2020 10:32
Mittlerweile habe ich meine neue Stelle angetreten und wurde in EG 11 eingeteilt. Immerhin rechnen Sie mir wahrscheinlich mein eines Jahr Berufserfahrung an sodass ich in die Stufe 2 komme.
Ich übernehme nach meiner Probezeit 1:1 die Aufgaben meiner Vorgängerin die als E12 angestellt war.
Daher habe ich nochmal bei der Personalerin nachgefragt, ob ich ab diesem Zeitpunkt nicht auch die 12 bekommen müsste. Sie hat sich aber wieder auf die "langjährige Berufserfahrung" berufen und mir gesagt, dass ich erst in 3Jahren in die E12 kommen kann.
Das verstehe ich nicht so richtig da ja eigentlich die auszuübende Tätigkeit entscheidend ist oder?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Lars73 am 14.09.2020 10:46
Es geht um den Abschnitt Teil II, Nr. 22.1 der Entgeltordnung.
Dort steht z.B. in der Fallgruppe 1:
"Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung "

Es geht also um die langjährige praktische Erfahrung als Voraussetzung für die E12.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL
Beitrag von: Jockel am 14.09.2020 13:46
Die ein subjektives Tätigkeitsmerkmal darstellt und in der Person vorliegen muss. Also etwas warten, dann jibbet E 12.