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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Tower am 10.09.2019 14:27
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Hallo liebe Foristen,
ich habe mich erfolgreich auf eine andere gleich bewertete Stelle innerhalb meines Bundeslandes (beides TV-L) beworben. Meine neue Behörde hat vor zwei Wochen bei meiner bisherigen Behörde den Wechsel zum 01.11. angefragt und seitdem keine Antwort erhalten. Auf meine Nachfrage teilte man mir mit, dass ich nicht abkömmlich sei und man die Versetzung zum 01.11. nicht genehmigen können wird, mithin ein Wechsel erst möglich ist, sobald ein Nachfolger gefunden ist.
Habe ich eine rechtliche oder tatsächliche Möglichkeit den Wechsel herbeizuführen?
PS: Falls das Thema nicht in das Unterforum TV-L, sondern ein Anderes gehört, bitte ich um verschieben oder Mitteilung.
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Grundsätzlich steht es dem AG frei, seine Abläufe und Organisation selbst zu regeln.
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Kündigen und zum 1.1 beim neuen AG anfangen... Dann bekommst du wenigstens deine Sonderzahlung im Dezember.
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Mr fällt unter den in der Sachverhaltsschilderung genannten Rahmenbedingungen keine Konstellation ein, in der es einen neuen AG geben würde.
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...Versetzung zu einem anderen Arbeitbgeber...ist das bei Tarifbeschäftigten überhaupt möglich?
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Der Arbeitgeber wird wohl in beiden Fällen das Land sein ... also wenn dann Versetzung zu einer anderen Dienststelle.
Ich denke da muss auch die abgebende Dienststelle zustimmen ...
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Ob sie das muß, liegt im Ermessen des AG, denn
Grundsätzlich steht es dem AG frei, seine Abläufe und Organisation selbst zu regeln.
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Das ist ja jetzt richtig Interessant. Also würde das ganze dann beispielsweise in einem Ministerium ausgefochten werden?
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Wenn sich auf dem diplomatischen Behördenweg nichts erreichen lässt, empfehle ich folgendes:
Vereinbare mit Deiner neuen Dienststelle schriftlich (z. B. durch das Vorliegen eines seitens der neuen Dienststelle unterschriebenen Arbeitsvertrages), dass nach Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses dort nahtlos ein neues Arbeitsverhältnis unter Beibehaltung der Entgeltgruppe und Stufenlaufzeiten geschlossen wird. In der Regel wird hierbei eine neue Probezeit fällig, die sich aber ebenfalls arbeitsvertraglich in einer Nebenabrede ausschließen lässt. Du sollst ja nicht schlechter als bei einer tatsächlichen Versetzung gestellt werden.
Viel Erfolg.
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Hallo Tower,
rein der Neugierde halber interessiert mich, wie es bezüglich des Wechsels weitergeht, ist ein interessantes Thema. Kannst Du zu gegebener Zeit ein Update geben, wie es weiter geht?
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Das lustige ist ja daran, dass der AG ja eine schizophrenes Verhalten zeigt. Einerseits möchte er dich auf einen anderen Posten sehen, andererseits verwehrt er dir dieses.
Schon lustig so ein AG.
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Das lustige ist ja daran, dass der AG ja eine schizophrenes Verhalten zeigt. Einerseits möchte er dich auf einen anderen Posten sehen, andererseits verwehrt er dir dieses.
Schon lustig so ein AG.
Na ja ... gehen wir mal davon aus, dass das zwei unterschiedliche Stellen des Arbeitgebers sind, die miteinander (strukturell) nichts zu tun haben. Dann sind sie zwar der gleiche Laden, stehen aber eben auch in Konkurrenz zueinander, was die Personalgewinnung betrifft.
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Das lustige ist ja daran, dass der AG ja eine schizophrenes Verhalten zeigt. Einerseits möchte er dich auf einen anderen Posten sehen, andererseits verwehrt er dir dieses.
Schon lustig so ein AG.
Na ja ... gehen wir mal davon aus, dass das zwei unterschiedliche Stellen des Arbeitgebers sind, die miteinander (strukturell) nichts zu tun haben. Dann sind sie zwar der gleiche Laden, stehen aber eben auch in Konkurrenz zueinander, was die Personalgewinnung betrifft.
Klar, aber
Ob sie das muß, liegt im Ermessen des AG, denn
Grundsätzlich steht es dem AG frei, seine Abläufe und Organisation selbst zu regeln.
und der AN hat jetzt das Problem, dass er nicht mit dem AG kommuniziert, sondern mit zweierlei Ausprägungen seiner zerrissenen Persönlichkeit (natürlich nur im übertragenden Sinne).
Man kann diese Dinge ja nur mit seinen AG regeln, aber wie bekommt man seinen AG denn zu fassen.
Im Prinzip ganz einfach:
AN fragt AG: Willst du mich auf die neue Stelle setzen?
AG Antwortet: Ja Nein Ja Nein ....
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...vielleicht sollte der TO sich mal wieder melden und etwas für Klarheit sorgen... 8)
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...vielleicht sollte der TO sich mal wieder melden und etwas für Klarheit sorgen... 8)
Wieso?
Was ist denn unklar?
Rechtlich hat der TO keine Möglichkeiten und ein tatsächlicher Weg ist ja von @Tagelöhner schon beschrieben worden.
Der TO sollte sich melden, wenn er seinen Weg zur neuen Dienststelle gefunden hat und erzählen wie er es abgelaufen ist.
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...Aufklärung, ob es nun ein neuer AG ist oder nicht...
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Inwiefern läge ein neuer AG im Rahmen des Möglichen?
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...Aufklärung, ob es nun ein neuer AG ist oder nicht...
Sofern der TO nicht qutsch geschrieben hat, ist dies schon mit dem Eingangspost aufgeklärt, bedarf also keiner weiteren Erläuterung.
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Genau genommen hat er nur geschrieben, dass sowohl die alte Behörde wie auch die neue Behörde den TV-L anwendet. Das impliziert, dass es sich bei beiden um "Landesbehörden" handelt und wenn ich mir alleine hier im Forum die Verwendung von Begriffsungenauigkeiten anschaue, halte ich es durchaus im Rahmen des Denkbaren, dass "Behörde" am Ende dann doch nicht "Behörde" meint, sondern nur irgendeine vom Land beauftragte Einrichtung mit eigenständiger Verwaltung.
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Natürlich ist das im Rahmen des Denkbaren - ebenso wie vielleicht doch der TVÖD Anwendung fände, es sich um 2 Kommunen handelte und wir alle nur im Traum eines großen Döners existieren. Bevor ich jedoch von allerlei Annahmen ausgehe, nehme ich Sachverhaltsschilderungen lieber so, wie sie sind. Fehler und Ungenauigkeiten in der Sachverhaltsschilderung gehen dann halt zu Lasten des TE.
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Genau genommen hat er nur geschrieben, dass sowohl die alte Behörde wie auch die neue Behörde den TV-L anwendet. Das impliziert, dass es sich bei beiden um "Landesbehörden" handelt und wenn ich mir alleine hier im Forum die Verwendung von Begriffsungenauigkeiten anschaue, halte ich es durchaus im Rahmen des Denkbaren, dass "Behörde" am Ende dann doch nicht "Behörde" meint, sondern nur irgendeine vom Land beauftragte Einrichtung mit eigenständiger Verwaltung.
Wenn es zwei AG wäre, wie würde dann der eine AG auf die Idee kommen den anderen AG um "Versetzung" zu bitte.
Als ob BMW aus München sich bei bei Audi in Ingolstadt erkundigen würden, ob sie ihren MA zum 1.11. mal eben freisetzen würden?!? Und die dann lapidar antworten: Nö, erst wenn wir einen Nachfolger haben!?
Insofern ist der Sachverhalt doch schlüssig und klar und wenn nicht, dann leben wir halt in der Dönerblase.
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Lecker, Döner (einmal mit allem bitte)!
Ja, ist was dran. Anders lässt sich das tatsächlich kaum erklären.
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Rückmeldung:
Die Problematik hat sich aufgelöst. Beide Landesbehörden haben nicht miteinander gesprochen, bzw. hat die abgebende Behörde nicht auf Anfragen von der aufnehmenden Behörde oder mir reagiert. Letztlich ließ sich über meinen Vorgesetzten ein Gespräch zwecks Klärung arrangieren, in dem ich meine Beweggründe darlegen konnte. Dieses hätte zur Folge, das mir die aufnehmende Behörde wenig später mitteilte, dass die Zustimmung zum Wechseldatum 01.11. eingegangen ist. Seitens der abgebenden Behörde erhielt ich keine Rückmeldung über das Ergebnis.
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Seitens der abgebenden Behörde erhielt ich keine Rückmeldung über das Ergebnis.
Tja, die sind jetzt wohl beleidigt ...