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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: maximilianmuc am 08.02.2021 10:22

Titel: Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: maximilianmuc am 08.02.2021 10:22
Hallo zusammen,

vielleicht könnt Ihr mir helfen.

Ich bin im TV-L E 11 Stufe 4.
Aktuell bei der Techniker Krankenkasse gesetzlich versichert.

Nun habe ich eine Mitteilung bekommen, dass ich aus der Versicherungspflicht der Krankenversicherung ausscheide, da meine Entgelte die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.

Das ist etwas seltsam, denn 5.362,50 Euro brutto scheint ja das regelmäßige Einkommen dafür zu sein, laut Techniker. Das habe ich aber nicht regelmäßig. Es wäre schön, wenn aber ist nicht.

TV-L E11 Stufe 4 = 4478.85 Euro.
Da fehlen jetzt fast 883,65 Euro. Also fast 1000.

Ich bekomme allerdings, nicht vertraglich festgelegt, manchmal - höchstens einmal im Quartal - eine Mitarbeiterbeteiligung. Wie viel das ist, wann und ob ich das bekomme, ist aber völlig unterschiedlich.
Es gibt Jahre, da gibt’s wenig oder nichts. Das bestimme auch nicht ich, das wird wohl individuell und quasi willkürlich direkt von der Klinik festgelegt.
Ich arbeite in einer Klinik, das hat irgendetwas mit den Privatpatienten zu tun. Keine Ahnung. Man freut sich.

Aus dieser Grenze, die mir hier die Techniker mitteilt:
5.362,50 brutto mal 12 ergibt: 64.350 Euro Jahresbrutto. Das habe ich aber nicht.

Regulär ist das bei TV-L E11 4 aber 57.076.22 Euro.

Ja, durch die Mitarbeiterbeteiligung war ich in 2020 bei 62.500 Euro.
Fehlt aber immer noch etwas zur Grenze und es ist nicht davon auszugehen, dass das mehr wird. Es ist ja nicht Vertragsbestandteil eines regelmäßigen Einkommens.

Es kann sein, dass ich in 2021 keine Beteiligung bekomme, werde dann aber so behandelt, als ob ich regelmäßig über 5362,50 Euro brutto monatlich verdiene, obwohl ich brutto 4478.85 bekomme.
Es ist von meinen Erfahrungen her nicht davon auszugehen, dass ich diese 64350 Euro Jahresbrutto in diesem Jahr knacke.

Logisch etwas schwierig und überhaupt etwas schwierig, geschweige finanziell ungünstig?

Kann ich dagegen Widerspruch einlegen, vielleicht ist ja auch ein Fehler einfach passiert, wir sind ja alles Menschen?


Vielen Dank :-)
Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: Kommunalgenie am 08.02.2021 10:33
LOB, JSZ und sonstiges mit eingerechnet?
Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: Organisator am 08.02.2021 10:34
Hallo,

hast du auch an die Jahressonderzahlung gedacht?

Ansonsten ist das eher unproblematisch. Die Krankenkasse entscheidet, inwieweit KV-Pflicht besteht. Dort wird dir auch der Zeitraum für die Beurteilung erklärt.
Solltest du über der BBG liegen, würdest du einfach die freiwillige Mitgliedschaft beantragen.

--> einfach mal bei der TK anrufen, da wird dir geholfen.
Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: maximilianmuc am 08.02.2021 10:47
Vielen Dank für Eure Antworten.

Ja, Jahressonderzahlung ist dabei, das sind die 57.076.22 Euro brutto im Jahr.
LOB bekomme ich, soweit ich sehe, nicht.

Dann rufe ich erst einmal bei der Techniker an.
Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: Glücklisch am 08.02.2021 10:51
Denkt bitte auch an die Hinzurechnungsbeträge der Zusatzversorgung.

und BBG bitte nicht mit JAE verwechseln
Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: BAT am 08.02.2021 11:44
Wenn hast Du denn Stufe 5?
Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: maximilianmuc am 08.02.2021 12:13
Also die Krankenkasse, zumindest die Techniker, sagt sie wäre dafür nicht zuständig, das ist der Arbeitgeber.

Stufe 5 hätte ich im Jahr 2025. Dauert noch noch vier Jahre.

Jahresentgeltgrenze wurde in 2020 (62550 Euro) um 34,97 Euro überschritten.
Für 2021 liegt diese Grenze ja bei 64.350 Euro. Mit Überschreitung ist nicht zurechnen. Daher ist mir das so unverständlich.

Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: Isie am 08.02.2021 12:24
Dein Arbeitgeber hat anscheinend aus der JAEG-Überschreitung 2020 geschlossen, dass du auch 2021 die Grenze überschreitet. Frage einfach mal in der Bezügestelle nach, wie die Überschreitung errechnet wurde.
Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: Rene am 08.02.2021 13:32
Die Krankenkassen bekommen halt nur die Meldung für wieviel Brutto im Jahr 2020 du Krankenkassenbeiträge entrichtet hast. Waren wohl in deinem Fall die 64.384,97€.
Die juckt es nicht was davon jetzt Sonderzahlung oder sonstwas war und auch nicht was nächstes Jahr bei dir aufläuft.
Für gewöhnlich machen die  dann dort halt ein Angebot, was einem Einkommen nach Bemessungshöchstgrenze entspricht. Doof falls man dann wieder darunter liegt.

Deine 64.384,97€ setzen sich möglicherweise folgendermassen zusammen: 13 x Monatsentgelt x 1,0826 (VBL 8,26%) + eventuelle Mitarbeiterbeteiligung x 1,0826.

Demnächst müsstest du ja die elektronische Lohnsteuerkarte bekommen, dort siehst du auch was du an tatsächlichem Jahresbrutto hattest.

Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: Glücklisch am 08.02.2021 13:55
Frag in der Bezügestelle nach deine JAE Berechnung. das sind 2 Klicks.
Dann bist du schlauer
Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: Rene am 08.02.2021 14:11
Die Krankenkassen bekommen halt nur die Meldung für wieviel Brutto im Jahr 2020 du Krankenkassenbeiträge entrichtet hast. Waren wohl in deinem Fall die 64.384,97€.
Die juckt es nicht was davon jetzt Sonderzahlung oder sonstwas war und auch nicht was nächstes Jahr bei dir aufläuft.
Für gewöhnlich machen die  dann dort halt ein Angebot, was einem Einkommen nach Bemessungshöchstgrenze entspricht. Doof falls man dann wieder darunter liegt.

Deine 64.384,97€ setzen sich möglicherweise folgendermassen zusammen: 13 x Monatsentgelt x 1,0826 (VBL 8,26%) + eventuelle Mitarbeiterbeteiligung x 1,0826.

Demnächst müsstest du ja die elektronische Lohnsteuerkarte bekommen, dort siehst du auch was du an tatsächlichem Jahresbrutto hattest.

Hab gerade gesehen, dass die JSZ auf 75,31% steht. Also 12,7531 x Monatsentgelt x 1,0826 (VBL 8,26%) + eventuelle Mitarbeiterbeteiligung x 1,0826.
Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: Isie am 08.02.2021 14:47
Die VBL ist zu hoch angesetzt und die Mitarbeiterbeteiligung ist höchstwahrscheinlich gar nicht bei der JAEG-Prüfung zu berücksichtigen, da es sich nicht um eine regelmäßige und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlte Leistung handelt.
Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: maximilianmuc am 09.02.2021 10:12
Die VBL ist zu hoch angesetzt und die Mitarbeiterbeteiligung ist höchstwahrscheinlich gar nicht bei der JAEG-Prüfung zu berücksichtigen, da es sich nicht um eine regelmäßige und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlte Leistung handelt.

Vielen Dank auch dafür!

Mitarbeiterbeteiligung durch Ausschüttung der Privateinnahmen der Klinik, sehe ich auch als nicht regelmäßig an.
Weil niemand kann davon ausgehen, dass das zukünftig auch so bleibt.
Die Klinik scheint verpflichtet zu sein, das auszuschütten, wenn was reinkommt, an wen genau ist aber nicht festgelegt. Das kann eine Person sein oder die Hälfte oder alle oder oder oder und es kann auch wechseln. Das eine Jahr diese Personen, das andere Jahr jene Personen:

Wer bei der Techniker ist, die hat so einen schönen Rechner:
https://www.tk-lex.tk.de/web/guest/externalcontent?_leongshared_serviceId=2006&_leongshared_externalcontentid=HI13950168

Berechnen tut aber nicht die Krankenkasse, sondern der Arbeitgeber(!) - zum Beispiel mit diesem Rechner.

Und hier kommt es drauf an, wie so eine Mitarbeiterbeiteiligung eingestuft wird, regelmäßig oder unregelmäßig.
Es reicht bei mir, dass hier nach Gutdünken eingestuft wurde.
Wer jetzt Pech hat - ich definiere mich hier als so jemand - der verdient regelmäßig, nach Tarif, nicht so viel, als dass es Sinn macht ihn versicherungsfrei zu stellen. Eigentlich ist ja der Hintergrundgedanke, das monatlich regelmäßige Einkommen.
Hier ist das dann für mich Mehrbelastung, wenn ich versicherungsfrei bin: durch vollen Beitrag (versicherungsfrei in der Gesetzlichen, zahle ich dann ja jenen komplett (quasi AN+AG) monatlich über mein Konto), obwohl ich monatlich aber unter diesem Einkommen liege, weil es eben nur manchmal mehr gibt. Letztes Jahr: drei Mal. Drei von 12 Monaten, das ist für mich nicht regelmäßig.

Die Frage ist also ist eine Einmalzahlung regelmäßig oder unregelmäßig.
Ich halte Einmalzahlungen, die nicht vertraglich nicht festgelegt, sowohl ob und wie viel - und maximal drei Mal im Jahr anfallen, logisch gesehen als unregelmäßig an. Es gibt ja keinen Vertrag der Regelmäßigkeit.

Die Sache, die ich hier bekomme scheint wohl den Namen der Poolbeteiligung zu tragen:
https://www.iww.de/cb/archiv/liquidationsrecht-poolbeteiligung-welches-modell-ist-empfehlenswert-wann-entsteht-ein-rechtsanspruch-f25121

"Gleichwohl ergibt sich allein aus einer langjährigen gleichbleibenden Beteiligung kein Automatismus hinsichtlich einer rechtlichen Verpflichtung zur Zahlung für die Zukunft. So hat das BAG in einer Entscheidung aus dem Jahre 1993 (Az: 5 AZR 550/92) selbst bei einer mehr als achtjährigen pauschalen Abgeltung in Höhe eines monatlichen Festbetrages aufgrund der individuellen Umstände des Einzelfalles sehr wohl angenommen, dass es sich hier „nur“ um die Erfüllung einer Standespflicht aus der Berufsordnung handelte."


Mich würds interessieren, ob ich da Widerspruch einlegen kann.

Wie das mit der Einkommenssteuer aussieht, weiß ich noch nicht. Das müsste dann ja auch mehr sein.
Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: WasDennNun am 09.02.2021 10:33
Hier ist das dann für mich Mehrbelastung, wenn ich versicherungsfrei bin: durch vollen Beitrag (versicherungsfrei in der Gesetzlichen, zahle ich dann ja jenen komplett (quasi AN+AG) monatlich über mein Konto)
Wieso Mehrbelastung?
Ja die KV bucht den vollen Betrag bei dir ab, aber der AG überweist ja seinen Anteil an dich.
Im Kern hat man ja eine geringere Belastung, da man ja prozentual weniger zahlt.
Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: Organisator am 09.02.2021 11:18
Mich würds interessieren, ob ich da Widerspruch einlegen kann.

Gegen was und mit welchem Ziel?

Wie WasDennNun zutreffend schreibt, ergibt sich durch den Arbeitgeberzuschuss zur freiw. KV kein Nachteil. Im Gegenteil, sämtliches Einkommen über der BBG-KV ist beitragsfrei.
Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: Isie am 09.02.2021 11:28
So ist es. Es zwingt dich ja niemand, dich privat zu versichern, sondern du bleibst einfach als freiwilliges Mitglied in der gKV. Über der Beitragsbemessungsgrenze bist du sowieso.
Falls dein Arbeitgeber dabei bleibt, dass du über der JAEG bist, führt er eventuell trotzdem den KV-/PV-Gesamtbeitrag weiter an die Krankenkasse ab, das nennt sich Firmenzahlverfahren.
Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: maximilianmuc am 09.02.2021 12:24
Wieso soll ich weniger zahlen? Das verstehe ich leider nicht.

Übers Jahr gesehen doch nur unter der Annahme (oder?), dass die unregelmäßige Mitarbeiterbeteiligung "Poolbeteiligung" (=Liquidationsrecht), für die es keinen rechtlichen Anspruch für mich gibt (sie ist für mich völlig ungewiss), bestehen bleibt, da der KV-Betrag der freiw. gesetzlich nicht anstreigt?
(Mal so gesehen, selbst wenn jemand dagegen klagt, glaube ich kaum, dass er lange in der Klinik fröhlich bleibt. ;-) ist ja auch keine Stil der Zusammenarbeit, eigentlich.)

Ich bin ja nicht drüber, ich bin ja nur drüber, wenn ich die Beteiligung bekomme, das weiß aber niemand wirklich im Vorraus.

Freiwillig gesetzlich bei TK 15,8% inkl. Zusatzb.
Versicherungspflichtgrenze: 4.837,50 Euro monatlich brutto.
Ergibt einen freiw. ges. KV Betrag von: 764,325 Euro monatlich abzuführen, der ja pauschal ist, mit dem Vorteil, dass er nicht ansteigt.

Jetzt verdiene ich regelmäßig monatlich aber 4478.85 Euro brutto, also drunter. Oder übers Jahr inkl. Sonderzahlung 4756.35 Euro, auch drunter.

Wenn ich keine Beteiligung bekomme, und die ist ja auch nicht monatlich oder alle zwei Monate, bedeutet das doch für mich, ich zahle mehr KV, weil mein echtes regelmäßiges Einkommen, von dem ich wirklich ausgehe 4478.85 Euro beträgt und von dem ich dann den freiwillig gesetzlichen Betrag 764,325 Euro begleichen muss, weil ich ja freiw. gesetzlich eingestuft bin, obwohl ich es ohne ungewisse Beteiligung gar nicht bin.
Dies auch wenn mir der AG hier einen Zuschuss gewährt, den er zu seiner Hälfte vom Satz überweist.

Gesetzlich versichert wäre ja prozentual aber ich hier ists ja eine Pauschale.

Meine Sichtweise: Ich bekomme diesen Bonus in 2021 nicht.
Von 100% Regelmäßigkeit ist nicht auszugehen, wie: Frau/Herr xyz bekommt zusätzlich regelmäßig zu seinem Bruttogehalt monatlich 100 Euro oder eben, dass der Tarifvertrag ein höheres Gehalt vorsieht.
Pool ist eine nachträgliche Ausschüttung von Einnahmen, wie hoch und wer es bekommt ist ungewiss. Es kann auch sein, dass der Chefarzt nen schlechten Tag hat oder was auch immer und sagt: nö der/die diesmal nicht oder nicht so viel oder mehr oder oder.
Das ist mein Problem. :-D



Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: Isie am 09.02.2021 12:50
Hast du denn inzwischen mal bei der Bezügestelle nachgefragt?

Du vergisst in deiner Berechnung die VBL. Aus deinem Entgelt von 4478, 85 € wird mit der VBL ein SV-Brutto von 4693,20 €. Zusammen mit der Jahressonderzahlung liegst du definitiv über der KV-Beitragsbemessungsgrenze.
Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: lumer am 09.02.2021 13:50
Hallo! Ich verstehe nicht, wo dein Problem liegt. Aus § 257 Abs. 1 SGB V ergibt sich ein Anspruch deinerseits gegen deinen Arbeitgeber auf einen Beitragszuschuss in Höhe der Hälfte des KV-Beitrages. Er überweist das dann nicht mehr an die KV, sondern direkt an dich. Im Ergebnis hast du keine Einbußen, sondern zahlst – wenn du die Beitragsbemessungsgrenze überschreitest – relativ gesehen weniger für die KV.

Da du ein unsicheres Einkommen hast, solltest du dich aber an deine KV und deinen Arbeitgeber wenden und das mit beiden klären. Sonst kann es zu einem heillosen Durcheinander kommen, wer wem was schuldet und welche Beiträge gezahlt oder nicht gezahlt worden sind. ^^
Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: maximilianmuc am 22.02.2021 10:33
Wenn das echte vertragliche reguläre monatliche Einkommen unter der Grenze ist und man aber pauschal den höheren freiwilligen KV Beitrag bezahlt, da jemand in der Einschätzung übers kommende Jahr gesehen meint "man würde drüber liegen", ergibt sich daraus in der Realität monatlich ein niedrigeres Einkommen, wenn die Einschätzung falsch ist.
Der Pauschalbetrag der freiwilligen KV ist trotz Arbeitgeberzuschuss ja etwas höher als der gesetzliche. Das ist ja auch voll ok, wenn das Einkommen regelmäßig tatsächlich höher ist.
So man einmal, zweimal oder dreimal irgend eine Einmalzahlung vielleicht (!) ( ist ja nicht garantiert, das ist ja der Witz an der Sache, daher kann es nicht regelmäßig in der Einschätzugn sein) bekommt, die dann höher ist, ist es ein Vorteil, an genau diesen potentiellen Zahltagen, die vielleicht geschehen, aber wir haben 12 Monate, bedeutet ein Vorteil entsteht VIELLEICHT an 1,2,3... Auszahlungen von Einmalzahlungen die nicht regelmäßig garantiert sind. Also vielleicht auch überhaupt nicht passieren werden.
So diese Zahlungen komplett nicht oder nicht an den restlichen der nur 9, 10, 11 Monaten geschehen, ists ein Nachteil. Darum gehts ;-)
(Einmalzahlungen können regelmäßig oder unregelmäßig sein und so definiert werden.)

Mein Entgelt ist laut Gehaltszettel sogar niedriger. ;-)
Vielen Dank für eure Reaktionen. Sonnigen Tag.
Titel: Antw:Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Beitrag von: Glücklisch am 22.02.2021 11:04
Du mischt leider zwei Dinge zusammen die nicht zusammen gehören.

Der AG berechnet dein JAE im Dezember und Januar. Sollte es seiner Meinung drüber sein, bist du eben nicht mehr pflichversichert.

Deine monatlichen Beiträge bemessen sich aber nicht an der JAE, sondern an deinem monatlichen Einkommen.
Du zahlst also nur das was du zahlen musst. Du zahlst nicht Zuviel.
Solltest du über der BBG(Beitragsbemessungsgrenze) liegen, zahlst du Beiträge(KV/PV) aus maximal diesem Einkommen.
Die BBG liegt 2021 bei 4.837,50 Euro.