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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: UweP am 11.10.2020 11:16
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Guten Tag,
folgendes Problem, ein Mitarbeiter ist seit 35 Jahren im Amt beschäftigt.
Kurz nach der Wende wurden Stellen besetzt mit Kollegen und Kolleginnen die die Tätigkeit ausführen könnten und nicht immer die Qualifikationen hatten.
Der Mitarbeiter geht in 11 Monaten in Rente. "Seine" Stelle ist neu ausgeschrieben und mit 3 Stufen höher als jetzt bewertet.
(Studium etc)
Der Mitarbeiter hat kein Studium, hat aber genau die Tätigkeit ausgeführt wie in der Stellenbeschreibung gefordert.
Hat es Sinn noch eine Überprüfung zu fordern Oder einfach in 11 Monate - 6 Wochen Urlaub "beleidigt" in Rente gehen?
Beste Grüße
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Stufen stehen in keinem Zusammenhang zu Bildungserfordernissen oder der auszuübenden Tätigkeit.
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Stufen stehen in keinem Zusammenhang zu Bildungserfordernissen oder der auszuübenden Tätigkeit.
Sorry ich meinte Entgeltgruppe
Mit freundlichen Grüßen
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Stellen und deren Bewertung sind für die Eingruppierung unbeachtlich. Gibt es irgendeinen Grund zur Annahme, daß der AG über die Eingruppierung irrte?
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Da TB nicht eingruppiert werden, sondern eingruppiert sind, entbehrt bereits die Frage jedweden Sinn.
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Sind die übertragenden Tätigkeiten tatsächlich identisch? Dann spricht einiges dafür, dass der Arbeitgeber sich hinsichtlich der Eingruppierung irrt.
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Die Frage wäre aber, ob im Falle des TE, der Neuausschreibung oder in beiden Fällen.
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Du zahlst hierbei Beiträge in individuelle Beiträge.
Dieser Satz verdeutlicht die Qualität des gesamten Postings.
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Ist doch nur Werbung für den Link. Meldung ist bereits raus.
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Klar ist der Staat spitze dafür, dass er uns im hohen Alter helfen möchte.
Das entlarvt ihn schon ;D ;D