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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: hobbes am 17.04.2023 15:12
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Hallo an alle!
Ich wechsle im Juni 2023 meinen Arbeitgeber. Der alte, sowie der neue Arbeitgeber fallen unter den TVöD-Bund.
Laut Schlichtungsergebnis soll für die Monate Jan.-Juni ein Ausgleich von 1240€ gezahlt werden.
Wie wird das denn gezahlt? Bekomme ich von dem alten Arbeitgeber für die Monate Jan-Mai eine Nachzahlung (da war ich da ja noch beschäftigt! Oder bekomme ich die Summe vom neuen Arbeitgeber im Juni ausgezahlt, obwohl ich dann dort erst ein Monat beschäftigt bin?
Danke für eure Antworten
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Das Schlichtungsergebnis ist nur ein Vorschlag für die weiteren Verhandlungen am 22.04.2023.
Bis zum Abschluss bleibt es ein Vorschlag der nicht mehr wert ist als das Papier, auf dem er geschrieben ist.
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Hallo,
ich habe als Beschäftigte die 3.000€ bereits mit dem Dezember 2022 Gehalt bei der Autobahn GmbH ausgezahlt bekommen. Wie verhält es sich jetzt mit der ausgehandelten Inflationsprämie im Rahmen der Tarifverhandlungen? Das ich das Brutto-Netto bereits damit ausgeschöpft habe ist mir bewusst. Aber ich frage mich nun, ob ich diese ausgehandelte Zahlung jetzt trotdem nochmal bekomme?
Lg
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Fallen Sie denn als Mitarbeiter unter dem TV-Autobahn in den verhandelten Bereich ?
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siehe hier:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf
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Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 (Inflati- onsausgleich 2023), wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und
an mindestens einem Tag zwischen dem .1 Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Okay, danke für den Hinweis. Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.05.23! Am 01.06 beginnt das neue Arbeisverhältnis. Nach dem vorliegenden Text müsste das Geld ja vom alten Arbeitgeber nachgezahlt werden. Im Juni, obwohl dann der Arbeitgeber bereits gewechselt wurde
Also nicht so einfach!
Danke für eure Antworten
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Hallo aus dem Norden, kann mir jemand sagen, ob der Inflationsausgleich 2023 auch an Mitarbeiter (Angestellte, nicht verbeamtet) des Bundes gezahlt wird, wenn sich die Mitarbeiter noch in Probezeit befinden?
Falls nein, wäre eine Nachzahlung möglich, wenn die Probezeit beispielsweise im Juli endet?
Danke und viele Grüße
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Seit wann hat die Probezeit direkte Auswirkung auf die tarifliche Bezahlung?
Es werden die ganz normalen Regeln zum Tarifvertrag für die Inflationsausgleichszahlung gelten.
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Das wäre auch mein Verständnis. Ein Vorgesetzter hatte das ggü.einem Mitarbeiter in Probezeit geäußert. Ich habe mich mal durch die verfügbaren PDFs gelesen und außer der hier genannten Grenze mit dem Mai auch keine Einschränkungen mehr gefunden.
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Diese Art von Vorgesetzten gibt es leider. Äußern sich gerne zu Sachen, obwohl diese überhaupt nicht in ihre Zuständigkeit fallen. Deren Kompetenzen zu den besagten Themen auch noch mangelhaft sind.
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Hallo zusammen, hab mein Arbeitsverhältnis bei meinem Arbeitgeber zum 30.06.2023 gekündigt. War bisher im TVÖD- Bund.
Nun fange ich am 01.07 bei meinem neuen Arbeitgeber an , bin aber dann im Tarifvertrag von AVR Caritas.
Jetzt ist meine Frage, ob ich noch bei meinem jetzigen Arbeitgeber die Inflationsprämie von 1240 Euro im Juni erhalte oder wie es dann geregelt ist ?
Danke im Voraus :)
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Das Geld solltest du vom Bund bekommen.
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Hallo zusammen,
ich wechsel am 01.07.2022 zum TvöD Bund und war vorher im TV-L. Habe ich dann schon einen Anspruch auf die monatlichen Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von 220€?
Vielen Dank im Voraus! :)
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Ja, ab Juli.
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Hallo zusammen ich habe am 15.5.2023 angefangen zu arbeiten,nach dem tarif TVöD
Habe heute meine Abrechnung bekommen und mir würde keine Inflationsprämie ausbezahlt.
Ist das so richtig oder Falsch
Danke für die Antworten vorab
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Das ist richtig.
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Liebe Alle,
ich habe eine Frage zum Thema Inflationsausgleichsgeld. Laut Homepage sollen Azubis, Praktikanten und Studenten einen extra geregelten Satz erhalten. Sind mit Studenten hierbei duale Studenten in Anstellung gemeint oder schließt das Werkstudenten mit ein? Letztere werden arbeitsrechtlich ja als Teilzeitkräfte betrachtet.
Vielen Dank vorab und viele Grüße!
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Mit Studenten sind die unter den TVSöD fallenden Studenten gemeint. Sofern Studenten in einem Arbeitsverhältnis nach dem TVöD beschäftigt werden, beträgt der Ausgleich 1240 Euro (ggf. anteilig zur Arbeitszeit)
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Das Geld bekommst du erst jetzt zum Ende des Monats mit deinem Junigehalt.
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Hallo
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen
Es geht um die Infaltionsprämie
Ich habe am 1.Juni beim Bund angefangen
Somit stehen mir die 1240€ nicht zu
Aber wie ist es mit den 220€ die es ja noch gibt
Dies konnte mir bisher keiner beantworten
Auch nicht meine AG
Gruß
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Auf die Einmalzahlung besteht kein Anspruch, aber auf die monatl. Zahlung ab 1. Juli
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Hallo
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen
Es geht um die Infaltionsprämie
Ich habe am 1.Juni beim Bund angefangen
Somit stehen mir die 1240€ nicht zu
Aber wie ist es mit den 220€ die es ja noch gibt
Dies konnte mir bisher keiner beantworten
Auch nicht meine AG
Gruß
Nicht mal deine Gehaltsabrechnung für Juli?
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Gehaltsabrechnung habe ich noch nicht bekommen…
An wen wende ich mich sollte ich keine bekommen haben?
An mein Personaler der mich eingestellt hat?
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Moin,
ich bin seit Jahren im öffentlichen Dienst, habe die Einmalzahlung erhalten. Ich habe jetzt im Juli 2023 Sonderurlaub in Form von FlexTime genommen und habe laut der Personalabteilung - kein Anspruch auf den Inflationsausgleich.
Hat jemand Erfahrung? Ist dies so richtig?
Danke
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Moin,
ich bin seit Jahren im öffentlichen Dienst, habe die Einmalzahlung erhalten. Ich habe jetzt im Juli 2023 Sonderurlaub in Form von FlexTime genommen und habe laut der Personalabteilung - kein Anspruch auf den Inflationsausgleich.
Hat jemand Erfahrung? Ist dies so richtig?
Danke
Wenn in diesem Monat nicht für mindestens 1 Tag ein Entgeltanspruch besteht, besteht auch kein Ansspruch auf den Inflationsausgleich
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Ich habe mir in diesem Monat mein eigenes Brutto Entgelt bezahlt und alle staatlichen Abzüge gezahlt.
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Gehaltsabrechnung habe ich noch nicht bekommen…
An wen wende ich mich sollte ich keine bekommen haben?
An mein Personaler der mich eingestellt hat?
Aber du müsstest doch mittlerweile das Juni Gehalt und das Juli Gehalt bekommen haben. Sind die Zahlungsbeträge Identisch?
Dir kann kein Kollege aus der Personalabteilung sagen ob bei deinem dir überwiesenen Gehalt die IAP enthalten war?