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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: TheHax0r am 28.04.2021 13:28

Titel: Tätigkeitsbeschreibung fehlt!
Beitrag von: TheHax0r am 28.04.2021 13:28
Hallo zusammen,

bei uns in der IT fehlt noch immer eine korrekte Tätigkeitsbeschreibung. Erstmalig wurde das vor fast genau einem Jahr gemeldet. Nach einer möglichen Muster-Tätigkeitsbeschreibung (inoffiziell) ist es aber wieder sehr still um dieses Thema geworden und die Leitung schustert uns immer mehr neue Aufgaben zu. Was könnte man tun um da wieder Bewegung rein zu bekommen und darf die Leitung immer wieder neue Aufgaben "hinzudichten" wie es gerade passt? Es wird befürchtet, dass am Ende eine Faxrolle voll an Tätigkeiten bei uns ankommt. Das Thema wird also gewollt immer weiter verschoben.

Vielen Dank und Grüße
Titel: Antw:Tätigkeitsbeschreibung
Beitrag von: Spid am 28.04.2021 13:40
Wie ist der AG seiner Pflicht nach §2 NachwG nachgekommen?

Davon ab steht es dem AG frei, die Arbeitszeit des AN auszuschöpfen.
Titel: Antw:Tätigkeitsbeschreibung
Beitrag von: TheHax0r am 28.04.2021 13:50
Wie ist der AG seiner Pflicht nach §2 NachwG nachgekommen?

Es fehlt "eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit". Darauf basiert IMHO ja auch die Eingruppierung, die ebenfalls falsch ist. Dazu gab es aber auch schon mal ein Thread.
Titel: Antw:Tätigkeitsbeschreibung fehlt!
Beitrag von: WasDennNun am 28.04.2021 14:25
Schreibe eine Tätigkeitsbeschreibung deiner aktuellen ausgeübten Tätigkeiten selber.
Und zwar so, wie es dir bzgl. einer EG passt (Zeit Anteil nicht vergessen!)
Lasse dir von deinem Vorgesetzten bestätigen, dass dies deine aktuell ausgeübten Tätigkeiten sind.
Lasse dann dir das ganz vom PA bestätigen, dass es auch deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Wenn der Vorgesetzt oder das PA sich weigert, dann mach halt nur noch Dinge wie es dir gefällt und wozu du Bock hast oder nur noch per schriftlicher Anweisung und Bestätigung vom PA und weise darauf hin, das du ja nicht weißt, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind, da diese dir von deinem AG bisher nicht übertragen wurden.
Titel: Antw:Tätigkeitsbeschreibung fehlt!
Beitrag von: TheHax0r am 28.04.2021 14:34
Wenn der Vorgesetzt oder das PA sich weigert, dann mach halt nur noch Dinge wie es dir gefällt und wozu du Bock hast oder nur noch per schriftlicher Anweisung und Bestätigung vom PA und weise darauf hin, das du ja nicht weißt, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind, da diese dir von deinem AG bisher nicht übertragen wurden.

Gefällt mir! Der direkte Vorgesetzte wird sich nicht weigern... Das was danach kommt schon eher!

Danke :)