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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: bugm am 23.10.2019 20:36

Titel: Weihnachtsgeld bei Kündigung zum Neujahr?
Beitrag von: bugm am 23.10.2019 20:36
Hallo zusammen,
wenn ich meine TV-L Stelle Mitte November zum 1.1.2020 kündige, erhalte ich dann noch Weihnachtsgeld?
Es heißt im Tarifvertrag ja, man muss sich zum Stichtag (1.12.) in ungekündigter Position befinden. Was bedeutet das? Ich muss die Stelle noch haben, oder die Kündigung darf noch nicht ausgesprochen sein?

Vielen Dank,
bugm
Titel: Antw:Weihnachtsgeld bei Kündigung zum Neujahr?
Beitrag von: TV-Ler am 23.10.2019 20:43
Hallo zusammen,
wenn ich meine TV-L Stelle Mitte November zum 1.1.2020 kündige, erhalte ich dann noch Weihnachtsgeld?
Es heißt im Tarifvertrag ja, man muss sich zum Stichtag (1.12.) in ungekündigter Position befinden. Was bedeutet das? Ich muss die Stelle noch haben, oder die Kündigung darf noch nicht ausgesprochen sein?

Vielen Dank,
bugm
Was ist so schwer daran, den einschlägigen Paragraphen des TV-L (§ 20) einfach zu lesen?
Du könntest dort folgendes finden:

„Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.“


Es geht also weder um Weihnachsgeld, noch muss das AV am Stichtag ungekündigt sein.
Titel: Antw:Weihnachtsgeld bei Kündigung zum Neujahr?
Beitrag von: Spid am 23.10.2019 21:00
Vielleicht ist es ja nur eine „TV-L Stelle“ - was auch immer das sein mag - und auf das Arbeitsverhältnis findet der TV-L gar keine Anwendung, sondern ein gänzlich anderer Tarifvertrag, der ein „Weihnachtsgeld“ unter den vom TE geschilderten Bedingungen vorsieht? Das würde zumindest schlüssig erklären, warum die Frage nicht im thematisch passenden Unterforum gepostet wurde.