Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Hansi am 29.10.2019 09:44
-
Hallo,
Bei uns ist die Frage aufgekommen wer bzw. ob jemand der Vertragsparteien (AG vertreten durch BGM & AN vertreten durch Personalrat) beim womöglich tarifwidrigen Abschluss einer Dienstvereinbarung LoB (wenn es zu Klagen kommen sollte) in der Haftung steht bzw. evtl. für für/gegen jemand Ersatzansprüche geltend gemacht werden können?
Danke für eure Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Hansi
-
Wer will denn wen für was verklagen?
Haftungsansprüche können ja nur entstehen, wenn auch Jemanden ein Schaden entstanden ist.
Am Ende bleibt euch nur in 4 Jahren den Personalrat abwählen und die Dienstvereinbarung kippen.
-
Zum Beispiel ein Arbeitnehmer denkt er habe zu wenig LoB bekommen und fühlt sich unrecht behandelt. Er versucht rechtlich dagegen vorzugehen. Falls er gewinnt, wer zahlt wen was?
Danke & Gruß
Hansi
-
Sofern der Anspruch nicht länger wie 6 Monate zurückliegt wäre die Korrektur über die Gesamtverteilung zu machen, die den Grundanspruch deckt.
-
Klagegegner wäre der Arbeitgeber. Der müsste auch zahlen. Wobei Ansprüche z.B. bei einer tarifwidrigen Dienstvereinbarung kompliziert sind. Sind teile gültig oder gilt dann eine alte Dienstvereinbarung oder keine...
-
Gehen wir mal davon aus das es bisher keine Dienstvereinbarung hierfür gab.
Darin enthalten ist u.a. ein Abschnitt der die Auszahlung des angesammelten bisher nicht ausbezahlten LoB Budget an berechtigte Beschäftigte festlegt. Im Grunde wäre die DV mehr eine Übergangs-DV mit dem Ziel bis zum Ablauf eine neue DV auf Grundlage einer systematischen Leistungsbewertung zu vereinbaren.
-
Wo ist denn jetzt das Problem?
-
...das "Problem" ist, dass jemand mit mehr Geld gerechnet hat und sich jetzt "rächen" will...
...typischer Fall von falscher Selbsteinschätzung 8)
-
Sofern es sich tatsächlich um eine tarifwidrige Dienstvereinbarung handelt, dürfte doch wohl eher diese das Problem sein...
-
...das "Problem" ist, dass jemand mit mehr Geld gerechnet hat und sich jetzt "rächen" will...
...typischer Fall von falscher Selbsteinschätzung 8)
Ja, so sieht’s aus. Welches Urteil ist zu erwarten? Dienstherr oder/und Personalrat haftbar (auch persönlich), Dienstvereinbarung wird für nichtig erklärt und dann? Der/die Beschäftigte Anspruch bzw. Rückzahlung der unrechtmäßig ausbezahlten LoB? Wie verhält es sich mit den anderen Tarifbeschäftigten müssen sie die unrechtmäßig ausbezahlten LoB zurückerstatten?
Danke
Grüße
Hansi
-
Um das Urteil vorhersagen zu können wären Informationen zum Inhalt der Dienstvereinbarung und des behaupteten Schadens des Klägers nötig. Eine Haftung des PR kommt kaum in Frage.
-
...das "Problem" ist, dass jemand mit mehr Geld gerechnet hat und sich jetzt "rächen" will...
...typischer Fall von falscher Selbsteinschätzung 8)
Ja, so sieht’s aus. Welches Urteil ist zu erwarten? Dienstherr oder/und Personalrat haftbar (auch persönlich), Dienstvereinbarung wird für nichtig erklärt und dann? Der/die Beschäftigte Anspruch bzw. Rückzahlung der unrechtmäßig ausbezahlten LoB? Wie verhält es sich mit den anderen Tarifbeschäftigten müssen sie die unrechtmäßig ausbezahlten LoB zurückerstatten?
Danke
Grüße
Hansi
Die letzten beiden Fragen kann man mit ja beantworten, sofern der Anspruch nicht länger wie ein halbes Jahr zurückliegt (Vereinbarter Auszahlungszeitpunkt).
-
Was extrem zur Stimmung im Laden beitragen dürfte. Helm und Schutzweste dürften dann zu empfehlen sein. :)