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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Mamba am 19.12.2019 15:13
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Hallo*
ich wurde dieses Jahr u einer anderen Dienststelle abgeordnet und habe Trennungsgeld für das tägliche penedeln zurück zum Wohnort bezogen (über 30km).
Nun stellt sich mir in Hinblick auf die Steuererklärung für 2019 die Frage, ob überhaupt noch Fahrtkosten für den Zeitraum des Trennungsgeldbezuges berücksichtigt werden können!? Oder heisst es in dem Sinne "du hast ja schonmal Geld für die Aufwendungen der Strecke erhalten".
Danke im Vorraus.
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Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
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Wurde mit dem eigenen Kfz gependelt?
Die steuerlich ansetzbaren Reisekosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit übersteigen in der Regel die Erstattung durch den Dienstherrn.
Bei § 6 TGV wird bei mehr als 11-stündiger Abwesenheit ein Verpflegungszuschuss von 2,05 Euro gewährt, unter 11 Stunden keiner. Steuerlich können jedoch 12 Euro geltend gemacht werden (ab 2020: 14 Euro), zumindest für die ersten drei Monate der Abordnung.
Fahrtkosten werden vom Dienstherrn grundsätzlich nur mit 20 Cent erstattet und die Wegstrecke zur regelmäßigen Dienststätte abgezogen. Steuerlich kann die gesamte Strecke geltend gemacht werden und zwar mit 30 Cent. Können individuell höhere Kosten nachgewiesen werden, auch mehr (Tankquittungen, Steuer, Versicherung, Abschreibung, Kreditkosten usw. zusammenrechnen und durch die Jahresfahrleistung teilen).
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TB haben keinen Dienstherrn.
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Und der Himmel ist auch nicht blau.
Aber wir leben mit dieser unzureichenden (bzw. sogar unzutreffenden) Vereinfachung eines physikalischen Sachverhaltes, und in der Regel weiß jeder was gemeint ist.
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Es gibt einen rechtserheblichen Unterschied zwischen einem Arbeitgeber und einem Dienstherrn. Wer beides miteinander verwechselt, outet sich in gleicher Weise als Crétin wie jemand, der zu einem Espresso "Expresso" sagt.
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Du hattest deinen Auftritt bereits in diesem Thread. Dass du aber unbedingt nochmal nachlegen musstest mit einem weiteren nutzlosen Kurzbeitrag (als Replik auf einen nützlichen und ausführlichen Beitrag) hat mich zu meinen Beitrag veranlasst.
Vorschlag zur Güte: Du beschränkst dich auf e i n e n nutzlosen Beitrag pro Thread, wäre das für dich akzeptabel?
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Deine Motivation für Deine irrelevanten und nutzlosen Beiträge - hier im Thread 100% und mindestens 12,5% aller Deiner Beiträge - ist völlig unbeachtlich, so wie es Deine Einwände gegen meine Beiträge insgesamt ebenso sind wie Deine Bewertung der Beiträge Dritter. Vorschlag zur Güte: nimm Dir nen Strick, ist insbesondere zur Weihnachtszeit ja alljährlich ein beliebtes Handlungsmuster für Nichtsnutze und Taugenichtse.
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Da sage ich nur: dito.
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17,65%
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Deine Motivation für Deine irrelevanten und nutzlosen Beiträge - hier im Thread 100% und mindestens 12,5% aller Deiner Beiträge - ist völlig unbeachtlich, so wie es Deine Einwände gegen meine Beiträge insgesamt ebenso sind wie Deine Bewertung der Beiträge Dritter. Vorschlag zur Güte: nimm Dir nen Strick, ist insbesondere zur Weihnachtszeit ja alljährlich ein beliebtes Handlungsmuster für Nichtsnutze und Taugenichtse.
Das ist so nicht korrekt: "[...]Laut Statistischem Bundesamt werden ausgerechnet im Dezember wesentlich weniger Selbstmorde begangen, als in anderen Monaten. Auch wenn die Herbst- und Wintermonate dunkel und trüb sind, nehmen sich tendenziell sogar mehr Menschen im Frühjahr und Sommer das Leben. 2008 wählten 9571 Menschen den Freitod; die meisten im April und Mai. Im Dezember und im Februar hingegen war die niedrigste Selbstmordrate.[...]". https://www.news.de/gesundheit/855093476/das-fest-der-suizide/1/
@TE: Sofern die Zahlungen des AG die steuerlichen Berücksichtigungen übersteigen, gelten diese, d.h. steuerlich ist dann nichts mehr berücsichtigungsfähig.
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Und inwiefern sagt das jetzt etwas über die zeitliche Verteilung der X70-Fälle aus?
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Seit wann kaufst du malaiische SUVs? Oder du klärst mich auf, was X70-Fälle sind.
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ICD 10 X70: Vorsätzliche Selbstbeschädigung durch Erhängen, Strangulierung oder Ersticken
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Und inwiefern sagt das jetzt etwas über die zeitliche Verteilung der X70-Fälle aus?
X70 ist eine Untermenge der oben genannte Menge. Ob da eine Korrelation bei der zeitlichen Verteilung besteht ist eine nicht zu abwegige These.
Aber eben nur eine These.
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Schon Durkheim hat die unterschiedliche Verteilung unterschiedlicher Formen des Suizids im Jahresverlauf empirisch nachgewiesen. Im übrigen ist die angeführte Statistik ohnehin für die von @nichts_tun getätigte Behauptung unbrauchbar. Sie bildet erstens nur die erfolgreichen Fälle ab und zweitens nicht den (vermuteten) Todeszeitpunkt, sondern das Datum des Totenscheins.
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@ Asperatus
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ja es wurde mit dem eigenem PKW gependelt.
@ Spid ja den Thread hätte ich im allgm. Forum eröffenen sollen
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@TE: Sofern die Zahlungen des AG die steuerlichen Berücksichtigungen übersteigen, gelten diese, d.h. steuerlich ist dann nichts mehr berücsichtigungsfähig.
[/quote]
Nein das taten sie nicht. Es handelte sich wie erwähnt, um die 0,20 € pro Kilometer, sowie um Abzug der bisherigen Strecke zum AG.