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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: stkl am 20.02.2020 12:47

Titel: Spätere "Höhergruppierung" von E8 in E9b
Beitrag von: stkl am 20.02.2020 12:47
Hallo,

ich hatte vor ein paar Tagen ein Vorstellungespräch in Bayern an einer staatlichen Uni. Es geht um den technischen Bereich.
Die Stelle ist als Meister/Techniker bis E9b ausgeschrieben.

Da ich allerdings keine relevante Berufserfahrung mitbringe und man mich ca. 6 bis 12 Monate einarbeiten müßte,  würde ich mit EG8/1 starten.

Nach der Einarbeitung würde man mich in E9/ "umgruppieren" (kenne den richtigen Begriff nicht oder ist das Höhergruppierung?)

Geht das so "einfach" wenn der Vertrag schon mit EG8/1 geschrieben würde? Würde ich nicht in E9a mind. Stufe 2 bekommen?


Titel: Antw:Spätere "Höhergruppierung" von E8 in E9b
Beitrag von: Spid am 20.02.2020 12:59
Der Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag kommt regelmäßig nur deklaratorische Bedeutung zu. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn zunächst eine auszuübende Tätigkeit der E8 besteht und später eine, die zur Eingruppierung in E9b führt, erfolgt eine Höhergruppierung, die mindestens in Stufe 2 führt.