Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Lianbln am 11.08.2019 14:50
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Hallo,
bin derzeit TB und werde am 30.8 zum Beamten ernannt.
Wann bekomme ich meine Besoldung für September?
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Rechtlich gesehen im Voraus, also am 30.08.2019 für die beiden Augusttage und am 01.09.2019 für den September
Faktisch wird es vermutlich auf eine Abschlagszahlung Anfang September hinauslaufen, abhängig vom jeweiligen EDV-Zahltag der Behörde.
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Wenn es die gleiche Behörde ist, somit alle notwendingen Informationen bekannt, sollte die reguläre Besoldung schon vorher kommen können.
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Bei mir war es so, dass ich nach der Verbeamtung noch zwei Monate lang das Gehalt als TB erhalten habe. Erst dann erfolgte die Umstellung auf Besoldung inkl. Nachzahlung aufgrund Rückrechnung zum Tag der Verbeamtung.
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gibt es die Jahressonderzahlung noch anteilig oder entfällt die?
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gibt es die Jahressonderzahlung noch anteilig oder entfällt die?
Es gibt keine Jahressonderzahlung, auch nicht anteilig.
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..., sollte die reguläre Besoldung schon vorher kommen können.
Das könnte man als "Weitergabe von gefährlichem Unwissen" bezeichnen. Kein verantwortungsbewusster Mensch wird die Zahlung allein deshalb umstellen, weil die Verbeamtung geplant ist, sondern erst nachdem sie tatsächlich wirksam geworden ist. Und dann muss die Bezügestelle (aus programm-technischen Gründen) spätestens am 2. September den Datenbestand ändern um bei dem am 30. September fälligen Zahltag Beamtenbezüge bezahlen zu können. Das ist im Falle der am 30. August geplanten Urkundenaushändigung nicht ganz einfach und kann eigentlich nur dann klappen, wenn Personalstelle und Bezügestelle weitgehend identisch sind.
Klappt es mit dem 2. September nicht, kann die Zahlung erst für den November-Zahltag umgestellt werden. Und auch die Veranlassung einer Abschlagszahlung ist (wenn ich mich richtig erinnere) erst nach dem 1. Oktober möglich.
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gibt es die Jahressonderzahlung noch anteilig oder entfällt die?
Es gibt keine Jahressonderzahlung, auch nicht anteilig.
...es gibt noch eine anteilige Jahressonderzahlung...und zwar ist diese seit einigen Jahren ins Grundgehalt eingearbeitet...
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Rechtlich gesehen im Voraus, also am 30.08.2019 für die beiden Augusttage und am 01.09.2019 für den September
Faktisch wird es vermutlich auf eine Abschlagszahlung Anfang September hinauslaufen, abhängig vom jeweiligen EDV-Zahltag der Behörde.
Es gibt auch Behörden, wo das Gehalt schon am letzten oder vorletzten Kalendertag des Vormonats auf dem Konto ist. D.h. das Septembergehalt wäre am 31. oder am 30. August bereits beim Gehaltsempfänger. Da dieses Jahr der 31. August ein Samstag ist, wäre es sogar der 29. oder 30. August.
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...es gibt noch eine anteilige Jahressonderzahlung...und zwar ist diese seit einigen Jahren ins Grundgehalt eingearbeitet...
Ich bin mir sicher, dass Sie das mit der früheren "Sonderzahlung" nach dem Bundessonderzahlungsgesetz verwexeln. Da dieses Gesetz mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben wurde und die maßgeblichen §§ 2 bis 4 in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2014 nicht anzuwenden gewesen sind, tritt diese heute nur noch in der Form höherer Grundgehälter, Familienzuschläge und einiger erhöhten Zulagen versteckt in Erscheinung. Aber das ist die Sonderzahlung, während Laemat wissen wollte, ob es bei dieser Konstellation eine anteilige Jahressonderzahlung gibt. Wir sprachen also von der Zahlung, die in § 20 TVöD geregelt ist und voraussetzt, dass der/die Berechtigte am 1. Dezember noch im Arbeitsverhältnis steht. Die gibt es für den TE unstrittig nicht.
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Es gibt auch Behörden, wo das Gehalt schon am letzten oder vorletzten Kalendertag des Vormonats auf dem Konto ist. D.h. das Septembergehalt wäre am 31. oder am 30. August bereits beim Gehaltsempfänger. Da dieses Jahr der 31. August ein Samstag ist, wäre es sogar der 29. oder 30. August.
Genauer gesagt müssen und dürfen die Bezüge der Bundesbeamten am letzten bundeseinheitlichen Bankarbeitstag des Vormonats gutgeschrieben werden. Weiß man das nicht, könnte man tatsächlich glauben, es sei ein gewisser Spielraum vorhanden.
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Ich bin mir sicher, dass Sie das mit der früheren "Sonderzahlung" nach dem Bundessonderzahlungsgesetz verwexeln.
...was man nicht alles "verwexeln" kann... ;D
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...was man nicht alles "verwexeln" kann... ;D
Aufmerksame Leser erkennen den Running Gag. Aber Sie müssen das natürlich nicht verstehen.
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...das stimmt...ich muss nicht jeden Quatsch verstehen... 8)
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Weiß jmd bis wann die Informationen beim BVA sein müssen?
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Ich wurde zum 1.12. ernannt und habe sowohl 11/12 der TVöD-Jahressonderzahlung erhalten (obwohl eig. kein tariflicher Anspruch) als auch bereits Ende November das Dezember-Beamtengehalt und das November-TB-Gehalt aufs Konto bekommen. Kann auch mal im Sinne des Mitarbeiters laufen. War aber auch nicht Bund sondern Kommune
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...frei nach "Frau Schwäbel" kann da nur ein verantwortungsloser Personaler für gesorgt haben... 8)
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Wieso, kann es nicht sein, dass man am 1.12. morgens noch TB war? Und dann die Urkunde ausgehändigt bekommen hat?
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...auf der Urkunde steht keine Uhrzeit... 8)...aber ich finde die getroffenen Regelung - eben im Gegensatz zu Frau Schwäbel - extrem gut
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Das war ein bewusster Stadtratsbeschluss, von dem schon viele ehemalige TB profitiert haben. Die auf 1.12. datierte Urkunde habe ich schon Mitte November erhalten ;D
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...also in der sogen. "juristischen Sekunde" der Wechsel von TB auf Beamter... ;)
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Weiß jmd bis wann die Informationen beim BVA sein müssen?
Würde mich freuen, wenn jmd meine Frage beantworten könnte
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...also in der sogen. "juristischen Sekunde" der Wechsel von TB auf Beamter... ;)
Nein, meine Stadtverwaltung hätte mir die Sonderzahlung auch gewährt, wenn ich z.B. zum 1.11. ins Beamtenverhältnis übernommen worden wäre. Die KAV hat seinen Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet, TB, die im Laufe eines Jahres vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis wechseln, eine anteilige Jahressonderzahlung für die Zeit als TB zu gewähren (KAV Rundschreiben A 6/2012). Entsprechend handelt auch der - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Freistaat Bayern (entsprechend den TV-L-Regelungen)
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...im öD in Bayern ist Vieles möglich...dort wird der öD auch wertgeschätzt...da können sich einige andere Bundesländer eine "Scheibe" von abschneiden...
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:-\Weiß jmd bis wann die Informationen beim BVA sein müssen?
Würde mich freuen, wenn jmd meine Frage beantworten könnte
Jedenfalls erst nach der Ernennung. :) Erfolgt die Ernennung wirklich zum 30.08. oder gibt's da nur die Urkunde mit Wirkung zum 01.September?
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:-\Weiß jmd bis wann die Informationen beim BVA sein müssen?
Würde mich freuen, wenn jmd meine Frage beantworten könnte
Die Information, dass Sie ins Beamtenverhältnis gewechselt haben, muss am 2. September um 20:00 Uhr im Datenbestand sein. Es gibt keinen bestimmten Termin, wann die Info beim BVA eingehen muss; je früher um so besser.
Die Daten um die Bezügezahlung beim Oktober-Zahltag aufnehmen zu können (Besoldungsgruppe, Familienzuschlag …) müssen spätestens am 10. September eingegeben werden. Auch hier gilt: Je früher der Eingang, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Daten verarbeitet werden können. Es ist ja nicht so, dass beim BVA jemand rumsitzen und auf eingehende Post warten würde. In der Regel ist der Posteingang unmittelbar vor dem Zahltag besonders groß. Die einzige Garantie, die ich in den letzten 20 Jahren vom BVA oder seinen Vorgängereinrichtungen schriftlich bekommen habe war das Versprechen, dass alles bearbeitet würde, was mindestens 10 Tage vor dem Rechentermin eingegangen war.
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Danke für die Beiträge. Demnach werde ich mich überraschen lassen, wann die Besoldung für September ein geht
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...also in der sogen. "juristischen Sekunde" der Wechsel von TB auf Beamter... ;)
Nein, meine Stadtverwaltung hätte mir die Sonderzahlung auch gewährt, wenn ich z.B. zum 1.11. ins Beamtenverhältnis übernommen worden wäre. Die KAV hat seinen Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet, TB, die im Laufe eines Jahres vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis wechseln, eine anteilige Jahressonderzahlung für die Zeit als TB zu gewähren (KAV Rundschreiben A 6/2012). Entsprechend handelt auch der - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Freistaat Bayern (entsprechend den TV-L-Regelungen)
Hallo, bei mir steht zum 01.10. die Verbeamtung beim bisherigen AG (Bereich des KAV Bayern) an. Könntest du mir das besagte Rundschreiben evtl. zukommen lassen? Würde mir sehr helfen. Vielen Dank im Voraus!
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...also in der sogen. "juristischen Sekunde" der Wechsel von TB auf Beamter... ;)
Nein, meine Stadtverwaltung hätte mir die Sonderzahlung auch gewährt, wenn ich z.B. zum 1.11. ins Beamtenverhältnis übernommen worden wäre. Die KAV hat seinen Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet, TB, die im Laufe eines Jahres vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis wechseln, eine anteilige Jahressonderzahlung für die Zeit als TB zu gewähren (KAV Rundschreiben A 6/2012). Entsprechend handelt auch der - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Freistaat Bayern (entsprechend den TV-L-Regelungen)
Hallo, bei mir steht zum 01.10. die Verbeamtung beim bisherigen AG (Bereich des KAV Bayern) an. Könntest du mir das besagte Rundschreiben evtl. zukommen lassen? Würde mir sehr helfen. Vielen Dank im Voraus!
Das Rundschreiben A 6/2012 selbst liegt mir auch nicht vor. Vlt. stellt es dir der KAV Bayern zur Verfügung (Download auf der Website geht nur über den Mitgliederbereich mit Kennung).
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Okay, vielen Dank trotzdem.