Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Fanboy am 25.06.2020 14:29
-
Hallo,
Mutter ist Thai, Vater ist Deutscher. Beide sind verheiratet und bekommen ein Kind, das in Thailand geboren wurde.
Hat das Kind jetzt die thailändische oder die deutsche oder beide Staatsangehörigkeiten?
Danke.
LG
-
Mindestens die Deutsche.
-
https://thaiadvo.com/service/staatsangehoerigkeit-von-kindern-aus-gemischten-ehen/
-
Dass kommt auf die Regelungen des IPR und die innerstaatlichen Staatsangehörigkeitsregelungen an.
Aus deutscher Sicht ist das Kind vorrangig deutsch durch Abstammung von einem deutschen Elternteil §§ 3und 4 StaG. Weiterhin besteht die tailändische Staatsangehörigkeit unter Berücksichtigung der Regelungen von 29 StaG (Optionspflicht).
Aus tailändischer Sicht bestehen auch beide Staatsangehörigkeiten, hier erfolgt jedoch mit Volljährigkeit evtl der automatische Verlust der deutschen Stag.
Also bis zur Volljährigkeit beide, danach steht alles in den Sternen.